Die Versandapotheke DocMorris ist bekannt für Kritik. Sie ignorieren E-Mails, wehren sich gegen Rücksendungen und berechnen andere Preise als bestellt. Hier nur ein kleiner Einblick in die Geschäftspraktiken von DocMorris.
Bewertungsportale sind ebenfalls in die Kritik geraten. Große Konzerne, Firmen und Onlineshops beauftragen spezialisierte IT-Firmen, um ihnen positive Bewertungen in Portalen einzustellen — je nach Portal bis mehrere Tausend Bewertungen. Bewertungsportale sind sehr mit Vorsicht zu genießen.
Lässt man die angeblich positiven Bewertungen ausser Acht, finden sich doch eine erhebliche Menge an negativen Bewertungen. Hier nur zwei Beispiele von vielen:
Die Versandapotheke DocMorris hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Widerruf ausgeschlossen. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband. Das Berliner Kammergericht entschied im Dezember 2018 zugunsten der Verbraucherzentrale.
Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) entschied bereits im Juli 2017, dass ein genereller Ausschluss des Widerrufsrechts bei apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unzulässig ist. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Versandapotheken müssen zurückgeschickte Arzneimittel vernichten. Bisher ist nicht höchstrichterlich entschied, wie es mit der Rückgabe von Arzneimittel weitergeht.
Arzneimittel sind im Internet teilweise bis zu 50 Prozent billiger als bei der Apotheke um die Ecke. Der Grund ist, dass Apotheker oder Angestellte von ölrtlichen Apotheken sich mit einem normalem normalen Gehalt abgeben. Sie fühlen sich als etwas besseres und so kassieren sie auch: Ein angestellter Apotheker kassiert in einer öffentlichen Apotheke zwischen 3.174,00 Euro und 3.850,00 Euro monatlich. Die Höhe des Apotheker-Gehalts richtet sich dabei nach den Berufsjahren. Das sind bis das Doppelte des Mindestlohns.
Die anzeigten Preise im Onlineshop sind offenbar nur Fakes.
Wer ein rezeptpflichtiges Arzneimittel bestellen will, muss das Rezept im Original einschicken — so will es das Gesetz. Dabei bestellt man gleich rezeptfreie Artikel mit. Nach der Lieferung dann der Schock: Plötzlich werden teilweise mehr als das Doppelte berechnet als im Onlineshop angezeigt und bestellt.
Der Trick dabei ist der kleine Button "Preis nur bei Online-Kauf" (siehe Bild). VORSICHT, wenn Sie einen solchen Artikel mit einem rezeptpflichtigen Arzneimittel mitbestellen. Was der Artikel bei einem Nicht-Onlinekauf kostet, wird gar nicht angezeigt. Es kann zu bösen Überraschungen kommen!
In unserem Test haben wir die Artikel ohne Rezept bestellt. Sobald man den Artikel in den Warenkorb gelegt hat, haben diese plötzlich ganz andere Preise. Hier ein paar Beispiele.
Ob es sich dabei um ein vorrübergehenden Softwarefehler im Onlineshop handelt, konnte nicht geklälrt werden. DocMorris wollte sich zu der Abzock-Masche nicht äußern. E-Mails wurden nicht beantwortet.
Beim Marktführer DocMorris kann man bei verschiedenen Artikel richtig sparen, wenn man einige Punkte beachtet. Allerdings finden sich im Netz viele negative Bewertungen, bei denen Bestellungen erst nach zehn Tagen geliefert werden oder teilweise gar nicht.
Positiv fiel im Test auf, dass rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel bereits ab 19 Euro Bestellwert versandkostenfrei geliefert werden.
Negativ fiel auf, dass Sammelbestellungen — z.B. bei Schmerztabletten — nur sehr begrenzt möglich sind, weil teilweise die Mengen auf 3 Packungen begrenzt ist.
Wer aber Fragen haben sollte, kann sich die E-Mail offenbar sparen, denn diese werden nicht beantwortet, mindest wurden bis heute weder die E-Mails unseres Test-Besteller noch unsere Presseanfrage beantwortet.
Wir haben auch eine Testbestellung bei Sanicare.de durchgeführt, bei der es zu keinerlei Beanstandung kam, Die Ware wurde schnell geliefert. Aber auch hier war die Bestellmenge bei Schmerztabletten begrenzt.
Wären die örtlichen Apotheken vor Ort nur etwas weniger gierig, würden die wenigsten Kunden bei Versandapotheken bestellen. Doch die Apotheken wollen sich offenbar nicht in die Suppe spucken lassen und finden es "unfair", wenn der Versandhandel Rabatte anbietet. Teilweise machen sich die Apotheken gegenseitig im gleichen Ortsteil selbst Konkurrenz.
Schlimmer noch: Die CDU hat bereits angekündigt, Versandapotheken Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente zu untersagen (Stand 03/2019). Doch ausländische Versandapotheken etwas vorzuschreiben wird ein Problem werden, denn der Europäische Gerichtshof entschied im Oktober 2016, dass diese nicht an die festen deutsche Arzneimittelpreise gebunden sind. Sinnvoller wäre es, auch Apotheken vor Ort die Möglichkeit auf Rabatte einzuräumen. Doch dass wollen diese offenbar gar nicht.
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