02.01.2019
Was CDU, CSU und SPD unter Gleichberechtigung verstehen: Dem Volk steht man 24 Urlaubstage zu, sich selbst gönnt man sich aber 48 Urlaubstage, ganze zwei Monate Urlaub zu
Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gesteht die Bundesregierung man dem arbeitenden Volk 24 Urlaubstage zu, wobei der Samstag als Werktag gilt. Das entspricht drei Wochen Urlaubszeit.
Politkern im Bundestags ist das aber zu wenig, zumindest für sich selbst, denn sie gönnen sich die Parlamentatische Sommerpause mit zwei Monaten — von Juli bis August. In dieser Zeit finden im Deutschen Bundestag keine Sitzungen statt.
GRUNDGESETZ
Artikel 3
„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.”
In den vergangenen Jahren erfanden Sie Politiker immer mehr sinnlose Feiertage wie den Reformationstag. Ein Feiertag für den Aberglaube.
Sinnvoller wäre es gewesen, dem arbeitenden Volk dafür mehr Urlaubstage zuzugestehen.
Da muss wohl einer noch im Silvestersuff gelabert haben: Arbeitgeberpräsident Kramer fordert flexiblere Arbeitszeiten. Das Arbeitszeitgesetz müsse den Realitäten im 21. Jahrhundert angepasst werden, fordert er: "Wir müssen den Rahmen neu justieren, in dem sich die Unternehmen bewegen können. Es geht nicht um Mehrarbeit, es geht um flexiblere Lösungen durch Wochenarbeitszeit, also einen Tag länger, einen Tag kürzer arbeiten." Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände krisierte zudem die im Arbeitszeitgesetz festgelegte Ruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Meldung vom 1.1.2019
An entsprechende Erhöhungen von Entlohnungen denkt er sicherlich nicht und das der Arbeitnehmer dadurch praktisch keine Freizeit mehr planen kann, interessiert ihn offenbar ebenfalls nicht. Statt die Arbeitzeit zu reduzieren und mehr Personal einzustellen, kommen von Arbeitgebern die abwegigsten Vorstellungen.
2017 wurden in Deutschland mehr als eine Milliarde unbezahlte Überstunden geleistet. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung” (FAZ) am 30.11.2018.
Bis heute gibt es keine gesetzliche Vorgabe, nach der angeordnete Überstunden bezahlt werden müssen.
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