Buchpreisbindung verstößt gegen europäisches Recht

Stand 25. Oktober 2018, 15.04 Uhr

Obwohl die Buchpreisbindung gegen europäisches Recht verstößt, halten die Parteien CDU, SPD, FDP, AfD und GRUENE an dem Relikt aus dem vergangenen Jahrtausend fest und blockieren freie Marktwirtschaft für Bücher und Zeitschriften.

Die gesetzliche Buchpreisbindung von 1888 gibt Verlagen das Recht, für jedes Buch ein unveränderbaren Preis festzusetzen, der dann für alle Händler oder Buchhandlungen verbindlich ist, d.h. weder unter- noch überschriftten werden darf. Bei Zeitschriften darf der Verlag den Preis pro Ausgabe ändern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2016 die deutsche Preisbindung für Medikamente gekippt, auch dass die Preisbindung für E-Books gegen EU-Wettbewerksregeln und damit gegen europäisches Recht verstößt.

Ein Beispiel: 1978 gab der Bundesgerichtshof im Streit Eduscho gegen S. Fischer-Verlag Eduscho recht. Die Richter erklärten den Verkauf von relativ preiswerten, in hohen Auflagen gedruckten Büchern bei Kaffee-Filialen als wettbewerbsrechtlich unbedenklich, wenn keine Koppelung zwischen dem Kauf von Kaffee und den "Nebenwaren" besteht.

Vertreten wird die Buchbranche durch den Lobbyverein Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Rückendeckung erhalten sie von der Politik, die das Buch als Kulturgut anerkannt und als besonderen Schutzbedürftig ansieht. Deutschland ist eines der ganz wenigen Ländern, die Buchhandlungen freie Marktwirtschaft und Wettbewerb verbietet.

Es hat sich ein regelrechtes Denunziantentum entwickelt. Rund 1.000 Verlagen beauftragten die Wiesbadener Rechtsanwälte Dieter Wallenfels und Christian Russ, die Einhaltung der gebundenen Preise sicherzustellen. Verstoße werden kostenpflichtig abgemahnt oder verklagt.

1998 startete Amazon in Deutschland mit einem kleinen Büchersortiment. Der Vorteil bei Amazon lag in dem kostenlosen und bequemen Versand nach Hause. Immerhin hat der Buchhandel eine Handelsmarge von bis zu 50 Prozent.

Bereits im Jahr 2000 kam die Monopolkommission zu dem Ergebnis, dass eine Streichung der Buchpreisbindung das Kulturgut Buch nicht gefährde. Die Forderung wurde aber durch den damaligen Bundeswirtschaftsminister Wilhelm Werner Müller abgelehnt.

Vor dem Bundesgerichtshof unterlag Amazon 2015 wegen einer Amazon-Rabattaktion, die gegen die Buchpreisbindung verstoße. Amazon-Kunden erhielten damals neben einen jeweils festgelegten Ankaufpreis eine Gutschrift von 5 Euro auf ihrem dortigen Konto, wenn sie im Rahmen des "Trade-In-Programms" mindestens zwei alte Bücher einreichten. Der Wertgutschein konnte auch zum Kauf neuer Bücher verwendet werden. Dagegen hatte der Börsenvrein des Deutschen Buchhandels geklagt. Zulässig seien nur Geschenkgutscheine, die von Buchhandlungen verkauft werden. (Az.: I ZR 83/14)

Am 3. Februar 2016 beschloss das Bundeskabinett (CDU/SPD) eine Gesetzesänderung, die alle Verlage verpflichtet, auch für E-Books einen "verbindlichen Ladenpreis" festzulegen. Die Neuregelung ist zum 1. September 2016 in Kraft getreten.

Im Mai 2018 veröffentlichte wieder die Monopolkommission unter der Leitung von Professor Achim Wambach ein Gutachten, in dem sie sich "für die Abschaffung der Buchpreisbindung" einsetzt. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), Buchhändler und Verleger bezeichnen das Gutachten als "fassungslos" oder eine "Schnapsidee".

Das Sondergutachten der Monopolkommission finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902444.pdf

Die Pressemitteilung der Monopolkommission zur Buchpreisbindung finden Sie hier:
https://www.monopolkommission.de/de/pressemitteilungen/206-buchpreisbindung.html

In der Zwischenzeit hat der Börsenverein ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben. Und wie dessen Ergebnis ausgehen wird, wissen wir alle.

Auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD findet sich wieder die Buchpreisbindung und die Bundesregierung hat nicht vor, hier eine freie Marktwirtschaft zu ermöglichen.

Im Juni 2018 haben sich alle Parteien (Fraktionen) im Kulturausschuss für die Beibehaltung der Buchpreisbindung ausgesprochen. Der Ausschuss wies in seiner Sitzung das Sondergutachten der Monopolkommission zurück. Vertreter der Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD klar zur Buchpreisbindung bekannt hätten.

Auch die Opposionsfraktionen FDP, AfD und Bündnis 90/Die Grünnen beharren auf der Buchpreisbindung.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) wies darauf hin, dass das Sondergutachten der Monopolkommission rechtlich nicht bindend sei.

Quellen anzeigen https://www.bundestag.de/presse/hib/2018_06/-/559986
https://www.das-parlament.de/2018/25_26/kultur_und_bildung/-/560516

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte auch fest, dass E-Books nicht mit Bücher gleichzustellen sind. Vorher plante noch die SPD, auch E-Books zum ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent zu besteuern. Derzeit werden Bücher mit 7 Prozent, E-Books und Hörbücher mit 19 Prozent besteuert.

Viele Buchhandlungen halten heute noch krampfthaft an ihrem alten Buchladen fest, wie die letzte Schleckerfiliale, die einfach nicht zu machen will.