Dezember 26, 2015
Immer mehr Politiker beleidigen ungestraft deutsche Mitbürger und Steuerzahler. Das Volk steht hilflos da. Strafanzeigen laufen ins leere.
Bundespräsident Joachim Gauck beleidigte Anhänger der Partei NPD als "Spinner" — Das Bundesverfassungsgericht entschied nicht für eine Beleidigung, sondern als "Meinungsfreiheit". Umgekehrt — Joachim Gauck als Spinner zu bezeichnen — wäre es wieder eine Straftat.
Beleidigung ist ein Straftatbestand gemäß § 185 StGB. Nur der Beleidigte kann die Tat zur Anzeige bringen — damit eine Strafverfolgung stattfindet. Der Antrag muss innerhalb einer frist von drei Monaten gestellt werden. Dem Täter droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Mitglieder des Deutschen Bundestag dürfen nur wegen Beleidigungen belangt werden.
Wenn dem Bürger bei einem Polizisten ein "Clown" rausrutscht, muss er mit einer Verurteilung rechnen: Das Kammergericht Berlin entschied, das ein "Clown" gleichzusetzen sei mit einem "Spaßmacher und Hanswurst", also einen "dummen, sich lächerlich machenden Menschen". Der Bürger wurde zu einer Strafe von 225 Euro verurteilt. (Az.:(4)1Ss93/04-91/04)
Glück hatte eine Bürgerin in Heidenau, die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als "Volksverräterin" bezeichnete. Merkel wollte keinen Strafantrag stellen.
Wenn hingegen Politiker Beleidigungen äußern, werden sie selten strafrechtlich belangt.
Am 26. Dezember 2015 beleidigte Schäuble die Konkurrenzpartei Alternative für Deutschland (AfD) als "Dumpfbacken"
Bei Volksverhetzung machen Staatsanwaltschaften offenbar Unterscheidungen, von welcher Partei die Straftat begangen wurde. Mitglieder der SPD oder CDU müssen wenig befürchten.
CSU Landesgruppenchefin Hasselfeldt rief alle Parteien zur Bekäpfung der AfD auf: "Es ist nicht nur Aufgabe der Union allein, die AfD möglichst klein zu halten". Die von Justizminister Heiko Maas (SPD) eingesetzte "Task Force" die gegen Hassbotschaften im Internet vorgehen sollte, wurde nicht tätig, sondern mehr gegen Bürger.
Wenn allerdings Beleidigungen aus anderer Richtung konmt, wird die Staatsgewalt tätig. Beispielsweise hob 2014 der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat die Immunität von NPD-Fraktionschef Udo Pastörs auf, weil er Linken-Politiker als "Stasi-Schweine" beleidigt hat.
Beleidigungen von Poltikern haben in Deutschland eine lange Tradition.
4. Mai 1956 — Herbert Wehner (SPD) meinte über Georg Kliesing (CDU/CSU): "Sie geistiges Eintopfgericht!"
22. November 1983 — Hermann Scheer (SPD) zu Volker Rühe (CDU) "Rotzjunge!"
22. November 1983 — Dietmar Kansy (CDU) zu Otto Schily (GRÜNE): "Mini-Goebbels!"
18. Oktober 1984 — Joschka Fischer (GRÜNE) wurde von Bundestagsvizepräsident Stücklen von einer Sitzung ausgeschlossen: "Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub!" Fischer entschuldigte sich später.
20. Februar 1986 — Müller (CDU) zu den GRÜNEN: "Ihr seid die Nazis von heute!"
25. Februar 1999 — Kristin Heyne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Ich glaube, die Diskussion führen wir heute in Ruhe im Ältestenrat. Dort ist sie besser aufgehoben." dagegen Peter Ramsauer (CSU): "Freches Luder!"
Während er Expo 2000 wurde der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) von einer Gruppe von sechs oder sieben Jugendlicher gefragt: "Wer bist du?", worauf er den Bürgern den beleidigenden Stinkefinger gezeigt hat.
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