CDU blockiert Abschaffung des umstrittenen §218 (Strafbarkeit eines Schwangerschaftsabbruch) und §219a Werbeverbot für Abtreibung

Stand 13.12.2018, 22.31 Uhr

Die Union aus CDU und CSU blockieren die Abschaffung des umstrittenen §219a, der ein Werbeverbot für Abtreibung vorsieht. Samt praktisch einem Informationsverbot.

Obwohl dreiviertel der Bevölkerung für die Abschaffung des Werbeverbots ist und die Mehrheit der SPD für eine Streichung ist, will es die SPD bei einem Kompromiss mit der CDU belassen. Der Paragraph soll bleiben, aber ergängt werden. Die GRUENE und FDP sind ebenfalls für die Abschaffung. AfD ist gegen die Abschaffung.

"Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." §218 StGB

Die LINKE gehen einen Schritt weiter: Sie fordern nicht nur die ersatzlose Streichung des §219a (Werbeverbot für Abtreibung), sondern auch die Streichung des §218 Strafgesetzbuch (StGB), der einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland unter Strafe stellt, wenn nicht in den ersten 12 Wochen eine Beratung aufgesucht wird und eine dreitägige Wartefrist bis zum Eingriff eingehalten wird. Weiter sollen reguläre Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche anbieten.

2017 wurden in Deutschland 101.209 Schwangerschaften abgebrochen. Im Vergleich dazu gab es im gleichen Zeitraum 792.131 Geburten. Den Paragraph 218 gibt es seit 1872, wenn auch textlich leicht geändert wurde.

In Irland ergab 2018 ein Referendum die Lockerung des Abtreibungsverbots.

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel war 2017 zu 6.000 Euro Strafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage informierte und angaben, in ihrer Praxis auch Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Die Berufung 2018 am Landgericht Gießen bestätigte das Urteil. Ihr Anwalt kündigte an, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Kristina Hänel startete eine Online-Petition zum Thema Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch. 155.809 unterzeichneten die Petition.

Seit 2015 gibt es die Pille danach rezeptfrei in jeder Apotheke, die bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr wirkt oder das stärkere Präparat, das bis zu fünf Tage später eingenommen werden kann. Die Pille danach wird etwa 60.000 pro Monat verkauft (2016).

Immer wieder machen radikale Abtreibungsgegner Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, das Leben schwer.

Abtreibungsgegner wie Klaus Günter Annen zog gegen viele Ärzte vor Gericht. Oft bekamen die Ärzte Recht. Der Abtreibungsgegner zog auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und verlor. Er bezeichnete Ärzte auf seiner Homepage und Flugblättern unter anderem als Mörder.

Ein weiterer bekannter Abtreibungsgegner ist Yannic Lukas Hendricks, der als "Markus Krause" auftritt, weil niemand seinen Namen nennen soll. Er hat — nach eigenen Angaben — mindestens 60 Ärzte angezeigt (Interview mit der TAZ) und Angaben auf seiner Homepage. Hendricks mahnte 2018 über die Kanzlei Höcker das Nachrichtenportal BuzzFeed ab, weil es seinen Namen veröffentlichte. Der Beitrag wurde zum selbstläufer und wurde von nahezu jeder größeren Zeitung veröffentlicht, selbst einen Wikipedia Eintrag ist zu finden. Hendricks Anwalt hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Die mündliche Verhandlung ist für den 19. Dezember 2018 angesetzt. Bleiben Sie hier auf dem laufenden:
→ https://www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/yannic-hendricks-hat-buzzfeed-news-abgemahnt

FDP, GRUENE und LINKE klagen wegen Neuregelung des Werbeverbot

Update 03.03.2019

Die Parteien FDP, GRUENE und LINKE bereiten eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Neuregelung des Werbeverbots für Abtreibungen vor. Unter der Leitung der FDP soll zunächst ein Gutachten erstellt und ein Prozessbevollmächtigter gefunden werden. Katja Kipping, die Vorsitzende der KINKEN, erklärte: "Der Paragraph 219a führt weiterhin praktisch zu einem weitgehenden Informationsverbot &uum;ber Schwangerschaftsabbrüche".

Die SPD ist für die Abschaffung des Paragraphen, knickte aber vor der CDU ein und man einigte sich auf eine Neuregelung, die aber praktisch nichts an dem Werbeverbot ändert.

Die AfD schließt sich der Klage nicht an. Die AfD lehnt wie die CDU Abtreibungen ab.

Die Mehrheit der Deutschen ist für die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen.

Paragraf §219a "Werbeverbot für Abtreibung" abgeschafft

Update Juni/Juli 2022

Der umstrittene Paragraf §219a "Werbeverbot für Abtreibung" wurde mit Stimmen der Ampel Koaliton aus SPD, GRUENE und FDP abgeschafft. Bei der Abstimmung um Bundestag stimmten die Parteien CDU, CSU und AfD gegen die Abschaffung. Auch der Bundesrat (Vertreter der Bundesländer) haben die Abschaffung ohne Einwand abgesegnet.

Ein paar Politiker sprachen sich nun dafür aus, auch den Paragraf 218 abzuschaffen.