Reichsbürger, auch Reichsbürgerbewegung, ist ein Sammelbegriff für eine organisatorisch und ideologisch sehr heterogene Szene aus meist Einzelpersonen, seltener teilweise sektenartigen Klein- und Kleinstgruppen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer und souveräner Staat bestreiten und deren Rechtsordnung ablehnen. Zu den von sogenannten Reichsbürgern vertretenen Ideologien gehören oft die Ablehnung der Demokratie, Ideologieelemente des Rechtsextremismus, Geschichtsrevisionismus und teilweise Antisemitismus oder die Leugnung des Holocausts.
Reichsbürger teilen eine Haltung der Ablehnung einer offenen und pluralistischen Gesellschaft und weigern sich, unter anderem Steuern und Bußgelder zu zahlen oder Gerichtsbeschlüsse und Verwaltungsentscheidungen zu befolgen. Dabei berufen sich "klassische" Reichsbürger darauf, dass ihrer Meinung nach das Deutsche Reich statt der Bundesrepublik weiterhin fortbestehe, entsprechend ihrer Ideologie entweder in den Grenzen des Deutschen Kaiserreichs oder in denen von 1937. Dieses werde als Organisation durch eine "kommissarische Reichsregierung" (KRR) oder Ähnliches vertreten, deren Befugnisse die oft miteinander konkurrierenden Gruppen jeweils für sich beanspruchen. Der Szene zugeordnet werden auch die in den 2010er Jahren vermehrt auftretenden sogenannten Selbstverwalter, die behaupten, durch einseitige Erklärungen aus der Bundesrepublik und ihrer Gesetzgebung "austreten" zu können. Diese nehmen dabei zum Teil Bezug auf die universell geltenden Menschenrechte, beziehen sich aber nicht unbedingt auf das Deutsche Reich.
Die Innenbehörden bezeichnen die gesamte Szene als "Reichsbürger und Selbstverwalter". Selbstbezeichnungen sind beispielsweise "Reichsbürger", "Reichsregierung", "Selbstverwalter" oder "Natürliche Personen"; Fremdbezeichnungen sind "Reichsbürger"-Szene oder Anhänger der "Reichsideologie" bzw. Reichsideologen.
Die "Reichsbürger"-Szene entstand in den 1980er Jahren und tritt seit 2010 verstärkt in Erscheinung, einzelne Akteure seit 2013 auch mit Militanz. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechnet dem Spektrum rund 19.000 Personen zu. Davon gelten 950 Personen als Rechtsextremisten (Stand: 30. September 2018). Das BfV, die Landesbehörden für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt schätzten 2018, dass von 2015 bis Mitte 2017 mehr als 10.500 Straftaten durch "Reichsbürger" begangen wurden.
Das Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146) teilte die deutsche Bevölkerung in Reichsbürger, "Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes", einerseits und in 'einfache' Staatsangehörige, "Angehörige rassefremden Volkstums", andererseits. Damit wurde faktisch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen: Reichsbürger, die volle Rechte erhalten sollten und Reichsangehörige mit geringeren Rechten. Im engen Zusammenhang dazu steht das gleichzeitig erlassene "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" (Blutschutzgesetz), das hinfort Eheschließungen von Juden und "Deutschblütigen" sowie außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen ihnen als "Rasseverrat" bezeichnete und unter Strafe stellte.
Aufgrund der Grundlage des Reichsbürgergesetz wurden mehrere Verordnungen erlassen, die eine Definition des Begriffs "Jude" beinhaltet sowie die Entlassung der letzten jüdischen Beamten verfügt, die nach den Bestimmungen des "Frontkämpferprivilegs" noch im Amt verblieben waren. Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde zwar nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 erworben, mit der Zwölften Verordnung vom 25. April 1943 wurde jedoch eine Staatsangehörigkeit auf Widerruf sowie eine Schutzangehörigkeit eingefü,hrt, wobei überdies bestimmt wurde, dass "Zigeuner" und Juden weder Staatsangehörige noch Schutzangehörige werden konnten.
Das Reichsbürgergesetz war eines der beiden Nürnberger Rassengesetze, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP (10.-16. September 1935) beschlossen, daraufhin vom Deutschen Reichstag angenommen und vom damaligen Reichstagspräsidenten Hermann Göring feierlich verkündet wurden. Der Reichstag war eigens zu diesem Zweck für den 15. September 1935 telegrafisch nach Nürnberg einberufen worden.
Quellen anzeigen
https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsb%C3%BCrgergesetz
Die Verschwörungstheorien der Reichsbürgerbewegung gehen üblicherweise davon aus, dass das Deutsche Reich fortbestehe, da die Weimarer Reichsverfassung von 1919 niemals abgeschafft wurde (und damit die Fortgeltung der Verfassung nach 1933). Die Bundesrepublik sei nicht mit dem Deutschen Reich identisch, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent. Allein das Deutsche Reich als Organisation bestehe in rechtsgültiger Weise fort. Verschiedene Akteure der Szene vertreten die Auffassung, es habe eine Regierung in Gestalt einer meist von ihnen selbst gebildeten "kommissarischen Reichsregierung", die zwar noch keine faktische Staatsgewalt innehabe, jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland ausführe. Gesetze, Gerichte und die erhobenen Steuern der Bundesrepublik seien dagegen unrechtmäßig.
Diese erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen gründen auf juristischen Diskussionen und politischen Interessenlagen, die sich aus der Besatzungszeit und der darauf folgenden deutschen Teilung ergaben (Deutsches Reich: Staatsrechtliche Fragen nach 1945). Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht übernahmen zunächst die Alliierten gemeinsam die Regierungsgewalt über Deutschland. 1949 wurden dann sowohl das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik verabschiedet. Beide jeweils mit dem Anspruch, alleinig "Deutschland" zu repräsentieren und auch die Bürger des jeweils anderen Staates als Staatsbürger zu behandeln. Die Bundesrepublik ging dabei davon aus, dass sie das (räumlich teilidentische) weiterbestehende Deutsche Reich sei. Die Annahme einer völkerrechtlichen Identität der als westdeutscher Teilstaat errichteten Bundesrepublik Deutschland mit dem Reich schließt die gleichzeitige Annahme des Fortbestandes eines von der Bundesrepublik getrennten Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich aus. Da die Existenz der DDR im Widerspruch zu diesem Weiterbestehen stand, erkannte die Bundesrepublik diese bis zur Unterzeichnung des Grundlagenvertrages von 1972 nicht an. Die DDR verstand sich hingegen zwar anfangs ebenfalls als identisch mit dem Deutschen Reich, vertrat aber später die These von dessen Untergang und sah sich einzig als dessen Rechtsnachfolger. Seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der (Wieder-)Erlangung der vollen Souveränität ist das vereinte Deutschland — die vergrößerte Bundesrepublik — auch bezogen auf seine räumliche Ausdehnung völkerrechtlich vollidentisch (subjektsidentisch) mit dem Deutschen Reich. In der Literatur entwickelte Ansätze, wonach das Deutsche Reich mangels effektiver Staatsgewalt endgültig untergegangen und auf seinem Staatsgebiet ein neuer Staat entstanden sei, vermochten nicht zu überzeugen.
Eine der wichtigsten Argumentationsgrundlagen für diese Gruppierungen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973 (BVerfGE 36, 1 ff.) — wohlgemerkt lange vor der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für Gesamtdeutschland im Hinblick auf die "normative Kraft des Faktischen" (Jellinek) —, in der es in erster Linie um die Frage der Rechtmäßigkeit des Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik (Westdeutschland) und der DDR ging. Im Rahmen dieser Entscheidung stellte das Gericht auch dar, welche völkerrechtlichen Probleme sich nach Ende des Zweiten Weltkrieges durch die Teilung Deutschlands hinsichtlich des deutschen Staates ("als Ganzes") aufgetan hatten. Die für die Reichsideologen wichtigsten Sätze des Urteils lauten:
"Das Grundgesetz — nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! — geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (...) Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches [...)."
Diverse Reichsregierungen hielten sich für die laut Bundesverfassungsgericht fehlenden Organe und behaupteten, durch ihre Existenz das Deutsche Reich auf der Grundlage der ihrer Meinung nach noch gültigen Weimarer Verfassung wieder handlungsfähig zu machen oder schon gemacht zu haben. Zudem stützen sie sich auf die Aussage, die Bundesrepublik sei nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Daher, so die Reichsregierungen, habe sie auch keinerlei Befugnisse, für das Deutsche Reich zu handeln. Bemerkenswert ist, dass der letzte Satz der oben zitierten Passage freilich noch etwas weitergeht und vollständig lautet (vgl. ergänzend hierzu die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung von 1987 (Az.: 2 BvR 373/83 = BVerfGE 77, 137 ff.)):
"Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", — in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht."
Reichsbürger verwickeln sich bei Verwendung dieses Arguments zudem in den Selbstwiderspruch, dass sie von der Rechtsgültigkeit des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ausgehen, dessen Legitimität als Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland sie doch eigentlich ablehnen.
Eine weitere Argumentationslinie vieler Reichsbürger ergibt sich aus der Aufhebung des Artikels 23 des Grundgesetzes von 1949 im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung. Der Artikel regelte den Geltungsbereich des Grundgesetzes vor dem Hintergrund der deutschen Teilung und ermöglichte den Beitritt anderer Teile Deutschlands zu diesem Wirkungsbereich. Der Artikel wurde nach Beschluss vom 12. September 1990 (erklärt im Zwei-plus-Vier-Vertrag) für obsolet befunden, da mit dem Beitritt der DDR die Einigung Deutschlands in seinen endgültigen Grenzen vollzogen werde. Mit Wirksamkeit des Beitritts am 3. Oktober 1990 wurde der Art. 23 GG in seiner alten Fassung aufgehoben. Manche Reichsbürger beziehen sich dabei auf mündliche Äußerungen der Außenminister James Baker und Eduard Schewardnadse; diese hätten am 17. Juli 1990 bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen in Paris Artikel 23 außer Kraft gesetzt. Das habe ein generelles Erlöschen des Grundgesetzes zur Folge gehabt, da es seit diesem Tag über keinen definierten Geltungsbereich mehr verfüge. Ohne geltendes Grundgesetz sei Deutschland nicht mehr als souveräner Staat zu betrachten. Diese Argumentation übersieht zum einen, dass Wortbeiträge von Außenministern nicht die Verfassung eines Drittstaates außer Kraft setzen können. Zudem ist im Einigungsvertrag (Art. 3) klar der Geltungsbereich des Grundgesetzes definiert:
"Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (...) in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, (...) in Kraft.".
Gleichzeitig wurden in Artikel 4 Nr. 1 des Vertrags die neue Präambel des Grundgesetzes und insbesondere dessen Geltung für Gesamtdeutschland festgelegt:
"Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
Auch die Präambel stellt einen rechtlich wirksamen Gesetzesbestandteil dar, durch die Aufhebung des Art. 23 GG durch den Einigungsvertrag (Art. 4 Nr. 2) ergab sich also nie die Situation eines unklaren oder nicht bestehenden Wirkungsbereichs des Grundgesetzes. Davon abgesehen ist bereits die diesem Argument der Reichsanhänger zugrunde liegende Behauptung falsch, Gesetze ohne ausdrücklich genannten Geltungsbereich seien unwirksam:
"In der Regel gelten Gesetze und Rechts-VOn [d. h. Rechtsverordnungen] für das ganze Gebiet der Körperschaft, deren Gesetzgeber oder Verordnungsgeber sie erlassen haben. Wird von dieser Regel eine Ausnahme gemacht, so muß das Gebiet, für das eine Sondervorschrift gesetzt wird, im Gesetz bezeichnet werden." — Deutsches Verwaltungsblatt
Schließlich ist nach gängiger Staatstheorie eine Verfassung oder ein Grundgesetz auch kein entscheidendes Kriterium für eine eventuelle Staatlichkeit.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Ein weiteres Argument einiger Reichsbürger ist ihr Verweis auf den Wortlaut von Artikel 146 des Grundgesetzes, nach dem das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn eine vom Volk beschlossene Verfassung in Kraft tritt. Die Reichsbürger leiten aus den unterschiedlichen Begriffen "Verfassung" und "Grundgesetz" ab, dass Letzteres keine Staatsverfassung sei. Diese Interpretation ist falsch, der Parlamentarische Rat hatte ausdrücklich die Aufgabe, eine Verfassung zu erstellen, der Name "Grundgesetz" war lediglich ein symbolisches politisches Zugeständnis an eine erhoffte baldige Wiedervereinigung, die durch den Erlass einer "Verfassung" nicht getrübt werden sollte.
Verschiedene Reichsideologen behaupten zudem, das Grundgesetz habe keine direkte demokratische Legitimation, da es ohne Plebiszit auf Geheiß der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs verabschiedet wurde. Allerdings ist eine demokratische Legitimierung für eine Verfassung nicht notwendig. Zudem waren die Mitglieder des Parlamentarischen Rates Delegierte der zuvor "demokratisch gewählten" deutschen Landtage.
Ein neuerer Ansatz innerhalb der Szene ist, mittels unterschiedlichster Argumentationen zu behaupten, die Bundesrepublik wäre kein Staat, sondern eine privatrechtliche Organisation, aus der man austreten könnte bzw. welche keine hoheitlichen Befugnisse gegenüber den Reichsbürgern habe.
Unter Bezugnahme auf die UN-Resolution A/RES/56/83 versuchen vor allem sogenannte Selbstverwalter, mithilfe einer überstaatlichen Rechtsnorm eine eigene staatliche Souveränität zu begründen, verkennen dabei allerdings den Inhalt dieser UN-Resolution. Der Wortlaut der Bestimmung, auf die sie sich beziehen, findet sich in Artikel 9 der Resolution:
"Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern."
Bei dem Dokument handelt es sich jedoch um eine Resolution der Vollversammlung. Eine solche hat selbst für die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nur Empfehlungscharakter, d. h. sie ist rechtlich nicht bindend und gibt wegen der grundsätzlich fehlenden Rechtsverbindlichkeit keine Rechtsgrundlage. In ihrem Kern gewährt die UN-Resolution mitnichten das Recht zur Selbstverwaltung, sondern beschreibt die Verantwortlichkeit von Personen, die quasi-staatliche Macht in einem Gebiet ausüben, in dem es keine staatliche Autorität gibt. Mit ihrer Bezugnahme setzen die Reichsbürger also (unausgesprochen) voraus, dass die Bundesrepublik nicht (mehr) existiert bzw. keine legitime Regierung oder Verwaltung besitzt.
Darüber hinaus argumentieren Reichsbürger, die Bundesrepublik Deutschland existiere zwar, doch wäre sie kein Staat, sondern eine GmbH (BRD GmbH, also ein Unternehmen, und ihre Bürger wären nur deren "Personal", was schon das Vorhandensein eines Personalausweises beweisen würde. Außerdem verweisen sie auf die in Frankfurt am Main ansässige Bundesrepublik Deutschland — Finanzagentur GmbH, ein im Eigentum der Bundesrepublik befindliches Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Bundesrepublik habe somit keine Hoheitsgewalt, die Bundeskanzlerin sei nur eine Art Geschäftsführerin, und vor allem sei es möglich, aus dieser GmbH jederzeit auszutreten.
Verschiedene Reichsbürger-Gruppierungen behaupten, Deutschland sei noch immer von den Alliierten besetzt und befinde sich weiterhin im Kriegszustand. Aus diesem Grund müssten die Alliierten hierzulande mangels eigener Souveränität Deutschlands nach den Regeln der Haager Landkriegsordnung (HLKO) vorgehen. Nicht selten wird von Reichsideologen das Grundgesetz als eine Maßnahme nach Art. 36 der Haager Landkriegsordnung betrachtet, die nach spätestens 60 Jahren aufgehoben werden müsse. Diese Behauptung ist unsinnig, da weder die HLKO noch ein anderer Völkervertrag eine solche Forderung enthält. Im Übrigen ist die Bundesrepublik seit dem Inkrafttreten des Deutschlandvertrages 1955 nicht mehr besetzt, und die wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland seit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag 1990 ein souveräner Staat.
Unter Bezugnahme auf die Haager Landkriegsordnung drohen Reichsbürger verschiedene Behörden, die Gebührenbescheide oder Zwangsvollstreckungen anordnen, mit der Todesstrafe. Die Bescheide werden dabei als "völkerrechtlich verbotene Plünderungen" der Zivilbevölkerung bezeichnet, die nach Art. 47 HLKO verboten sind. Die Todesstrafe wird allerdings in der HLKO nicht erwähnt, Strafen werden nach ihr von den einzelnen Staaten selbst definiert. Einige Reichsbürger versuchten erfolglos, Unterhaltszahlungen einzuklagen, da Art. 7 HLKO Kriegsbesoldung durch die angeblichen Besatzer im Rahmen des Unterhaltes vorsehe.
Nach Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) sind die Behauptungen von Reichsbürgern und Selbstverwaltern durchaus unterschiedlich. In Begründungen taucht etwa die Berufung auf ein historisches Deutsches Reich auf oder es werden verschwörungstheoretische Argumentationsmuster verwendet. Auch ein selbst definiertes Naturrecht wird manchmal angeführt. Reichsbürger und Selbstverwalter argumentieren, dass mit der Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten 2007 auch das Ordnungswidrigkeitengesetz selber rechtsunwirksam geworden wäre, weshalb alle diesbezüglichen Bußgelder nichtig seien. Da das Einführungsgesetz von 1968 aber nur Übergangsbestimmungen regelte, war es obsolet und konnte daher ohne weitere Rechtsfolgen aufgehoben werden, die Gültigkeit des Ordnungswidrigkeitengesetzes wurde dadurch nicht tangiert.
Eine andere Argumentation, mit der Reichsbürger in den neuen Bundesländern arbeiten, ist die Behauptung, es gäbe dort keine gültigen Landes- und Kommunalverfassungen und mithin fehle den ostdeutschen Ländern und Gemeinden die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Abgaben, Bußgeldern und Steuern. Zur Begründung wird auf das Ländereinführungsgesetz der Volkskammer vom 22. Juli 1990 verwiesen, das die Wiedereinführung von Ländern auf dem Gebiet der DDR auf den 14. Oktober 1990 festlegte. Dies sei aber nie rechtsgültig geworden, da der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 den Beitritt der DDR auf den 3. Oktober 1990 festlegte. Diese Argumentation ignoriert aber Art. 1 des Einigungsvertrages, in dem unter Bezugnahme auf das Ländereinführungsgesetz die Bildung der fünf neuen Länder auf das Datum der Wiedervereinigung vorverlegt wurde.
Im Hinblick auf die Anzahl derjenigen Menschen, die sich dem Reichsbürger-Spektrum zugehörig fühlen oder die der Gruppe zugerechnet werden, konnte die Bundesregierung nach einer Kleinen Anfrage im Jahr 2012 keine Angaben machen. Man vermutete jedoch, dass "der extremistische Anteil" bei einer "unteren dreistelligen Zahl" liegt. Eine weitere Kleine Anfrage unter Beteiligung der im Wesentlichen selben Anfragesteller, dem gleichen Anfragetitel und zum Teil gleich- oder ähnlich lautender Detailfragen wie bei der zuvor genannten Anfrage wurde im Juli 2016 beantwortet. Die Antwort auf die Frage nach der von der Bundesregierung bundesweit geschätzten Personenzahl in der Szene lautete diesmal: "Aufgrund der Zersplitterung und Heterogenität liegen zur Reichsbürgerszene keine belastbaren Gesamtzahlen zum Personenpotenzial vor."
Erst seit dem "Mord" an einem SEK-Beamten und verschiedenen anderen Gewalttaten gegenüber Polizeibeamten im Jahr 2016 wird die Szene bundesweit einheitlich vom Bundesamt und den Landesbehörden für Verfassungsschutz beobachtet und gezählt: Seit Herbst 2016 werden Anhänger der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalterszene vom BfV als "staatsfeindliche Bewegung" wahrgenommen und seit dem 1. Dezember 2016 stehen "Reichsbürger und Selbstverwalter" als sogenanntes Sammel-Beobachtungsobjekt im Visier von Bund und Ländern und dadurch unter intensivierter Beobachtung.
Nach Angaben der Landesbehörden für Verfassungschutz nahm die Anzahl der von den Behörden erfassten Reichsbürger bis Januar 2018 auf etwa 15.600 bundesweit zu. Ihre Zahl sei damit innerhalb eines Jahres um 56 Prozent gestiegen. Ein groß:er Teil dieses Anstieges resultiert allerdings daraus, dass die Reichsbürger erst seit 2016 bundesweit systematisch gezählt werden, seitdem also vor allem das vorhandene Dunkelfeld schrittweise aufgeklärt wurde.
Auf eine Anfrage der Partei Die Linke teilte das Bundesinnenministerium (BMI) im Mai 2018 mit, es gebe keine Dienstvorschrift für Bundespolizei, Bundeszollverwaltung und Bundeskriminalamt, wonach die Vorlage szenetypischer Fantasiedokumente der Reichsbürger zu erfassen und zu dokumentieren sei. Dies erfolge nur im Zusammenhang mit etwaigen Straftaten. Derzeit gehe man von etwa 18.000 Mitgliedern aus, andere Schätzungen nennen rund 19.000 Anhänger.
Eine Haupttätigkeit der Reichsregierungen besteht darin, eigene offizielle Papiere gegen zum Teil exorbitant hohes Entgelt auszugeben, wie etwa Reichsführerscheine, Reichsbaugenehmigungen oder Reichsgewerbescheine, vor allem aber Reichspersonal- — oder "-personenausweise" (zum Teil auch als Reichspässe bezeichnet). Die Papiere haben natürlich nur innerhalb der Bewegung eine Gültigkeit. Oft behaupet Reichsregierungen, mit dem Kauf der Papiere könne man sich der Jurisdiktion der Bundesrepublik entziehen und so Gebührenbescheide, Gerichtsurteile usw. ignorieren.
Kurzum: Die Reichsregierungen erkennen die Dokumente der Bundesrepublik nicht an, genau wie im umgekehrten Fall.
Behauptungen, die Ausweise seien Urkundenfälschungen trifft nicht zu, denn sie haben eigene Bezeichnungen — solange sie nicht den Anschein erwecken, deutsche amtliche Dokumente zu sein. Doch Vorsicht: das deutsche Regime verbietet aber auch den Gebrauch der Dokumente z.B. beim Versuch der Kontoeröffnung unter Vorlage eines Reichspersonalausweises. Hier versucht Deutschland immer wieder, die Anwender wegen Strafbarkeit einer Urkundenfälschung zu belangen. Da es sich bei den Reichsdokumenten in der Regel nicht um Urkundenfälschung handelt, da sie von der Reichsregierung ausgestellt wurden, versucht das Deutsche Regime die Verwendung des (alten) Bundesadlers zu ahnden, zum Beispiel als Ordnungswidrigkeit nach § 124 OWiG wegen unbefugter Benutzung ("missbräuchliche Verwendung des Bundesadlers") vorliegen.
Das Foto zeigt ein Schild am Eingang der Reichsregierung der Bundesrepublik des vereinten Deutschlands, samt Interim Reichsgericht oder Interim Oberreichsanwaltschaft
Verschiedene Reichsregierungen erheben von Mitgliedern und Reichsbürgern auch Reichssteuern.
Zahlreiche Anhänger der Szene versuchen, Sozialleistungen mit Berufung auf die Haager Landkriegsordnung einzuklagen, die Kraftfahrzeugsteuer zu hinterziehen oder die Rechtskraft von Bußgeld-, Gebühren- oder Steuerbescheiden zu bestreiten mit der Begründung, die Bundesrepublik sei nicht berechtigt, etwa eine Steuer zu erheben oder Sanktionen nach Straf- und Bußgeldverfahrensrecht vorzunehmen. In solchen Fällen lässt sich nicht immer differenzieren, ob der Bezug auf die Argumentation der Reichsbürger von dem Wunsch, die Zahlung prinzipiell abzuwenden, oder aus Gutgläubigkeit heraus motiviert ist. Mitarbeiter in Gerichten und Behörden werden mit Todesstrafe bedroht, die die angesichts des angeblich fortlaufenden Besatzungszustands gültige Haager Landkriegsordnung bei Plünderung vorsähe. Gerichtsverfahren werden durch ausführliche pseudojuristische Argumentationen in die Länge gezogen, Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen werden mit der Forderung, die Gründungsurkunde der jeweiligen Gemeinde vorzuweisen, verunsichert.
Teilweise bauen Akteure der Szene als Reaktion auf Geldforderungen von Behörden eine eigene Drohkulisse auf und verlangen im Gegenzug Gebühren und Strafen von deren Mitarbeitern. Sie argumentieren, die gegen sie erhobenen Forderungen beruhten auf privatrechtlichen Verträgen, deren Zustandekommen die Reichsbürger schlicht ablehnen könnten. Sie drohen dann damit, das Stellen weiterer Forderungen mit selbst erdachten Vertragsstrafen in beträchtlicher Höhe gegenüber den Mitarbeitern der Behörde zu belegen. Diese Strafen tragen die Reichsbürger anschließend in das Register des amerikanischen Uniform Commercial Code (UCC) ein (wo keine rechtliche Prüfung der Forderungen stattfindet). Danach treten sie ihre Forderungen an ein in Malta ansässiges Inkassounternehmen ab, welches schlussendlich einen Mahnbescheid beim lokalen Amtsgericht gegen den Behördenmitarbeiter beantragt (siehe Malta-Inkasso). Die zuständigen Gerichtsbehörden lehnten solche Forderungen jedoch bisher grundsätzlich als unbegründet ab.
Manche Nicht-Reichsbürger vertreten die Verschwörungstheorie: Deutschland sei eine Demokratie, in der Bürger etwas entscheiden düfen. Wurden Sie gefragt, ob Hunderte Millionen an die Parteien gehen sollen? Oder die Auflösung der Landes- und Bundestagsabgeordnete und statt dessen Volksabstimmungen?
Reichsbürger ignorieren Urteile von Deutschland
Deutschland ignoriert Urteile der Reichsbürger.
Malta-Inkasso, auch Malta-Masche oder Malta-Trick genannt, ist eine Methode um z.B. Bußgelder der Reichsregierungen eingetrieben werden sollen. Dabei werden die Geldforderungen über ein maltesisches Inkassounternehmen in Deutschland rechtswirksam werden zu lassen, um sie dann einzutreiben. Neben dem Versuch, einen vollstreckbaren Titel zu errichten, kann der vermeintliche Schuldner auch durch Mahnschreiben des Inkassounternehmens unter Hinweis auf die vermeintliche Möglichkeit des europäischen Mahnverfahrens erpresst werden. Dieses Vorgehen ist besonders dadurch bekannt geworden, dass es von Mitgliedern der Reichsbürgerbewegung eingesetzt wurde, um Forderungen gegen deutsche Regierungsvertreter und Verwaltungsmitarbeiter in tatsächlich vollstreckbare Titel zu verwandeln.
Das übliche Vorgehen bei der Malta-Masche ist: Eine Forderung wird im Register des Uniform Commercial Code (UCC) des Bundesstaates Washington der USA eingetragen, was online durchgeführt werden kann. Die Rechtmäßigkeit der Forderung wird von den US-amerikanischen Behörden nicht überprüft. Diese Forderungen werden dann an ein maltesisches Inkassounternehmen abgetreten, das in der Folge versucht, vor einem maltesischen Gericht einen vollstreckbaren Titel nach dem europäischen Mahnverfahren einen Europäischen Zahlungsbefehl zu erreichen. Dabei wird ausgenutzt, dass nach maltesischem Recht eine Forderung durch ein reguläres Gerichtsverfahren festgestellt werden kann und der Gläubiger hier davon ausgehen kann, dass der Schuldner nicht in der gesetzten Frist von 30 Tagen in Malta vor Gericht erscheint. In einigen Fällen sind diese Inkassounternehmen (Beispiel: Pegasus International Incasso Limited) von derselben Gruppe gegründet worden, die vorher die Forderung im UCC eingetragen hatte. Da die maltesischen Gerichte nach den Zuständigkeitsregeln der VO 44/2001/EWG nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen zuständig wären, müssten passende Fälle konstruiert werden.
Malta-Inkasso wird von Reichsbürgern eingesetzt, ihre Gegner zu bedrohen und zu verunsichern. Dies betrifft einerseits Repräsentanten des Staates wie Machthaberin Bundeskanzlerin Angela Merkel und den ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck, anderseits wird aber auch eine Vielzahl "einfacher" Verwaltungs- und Gerichtsangestellte mit derartigen Verfahren überzogen. Bisher ist jedoch noch kein Fall bekannt, in dem eine Forderung vollstreckt wurde. In einer Bundestagsdrucksache vom 14. Oktober 2016 als Antwort auf eine Kleine Anfrage geht die Bundesregierung davon aus, dass die Vollstreckung in keinem Fall möglich sei.
Die Abwehr hinsichtlich des UCC-Registers ist, wenn der Eintrag bekannt wird, trivial, da Eintragungen gegen (ausländische) Amtsträger dort unzulässig sind und auf Antrag der Dienststelle des jeweiligen Betroffenen gelöscht werden.
Problematischer ist dagegen die Abwehr von Inkasso-Forderungen, insbesondere deren regelmäßig absurd hoher Wert von nicht selten mehreren Millionen Euro, der ein hohes Drohpotenzial darstellt. Es ist daher im Bereich der Behörden inzwischen üblich, dass betroffene Beamte von Seiten der jeweiligen Landes- oder der Bundesregierung Unterstützung erhalten. Aufgrund der gezielten Angriffe auf Bedienstete des Bundes und der Länder steht die Bundesregierung bezüglich der Malta-Masche in Kontakt mit den Regierungen und anderen Stellen der Vereinigten Staaten und von Malta, um gezielt auf eine mögliche Strafbarkeit dieses Vorgehens hinzuweisen. Eine (zivil-)rechtliche Grundlage für eine Vollstreckung sei jedoch in keinem Fall gegeben. In einem Schreiben des Auswärtigen Amts an die Justizministerien der Bundesländer wird gebeten, Fälle der Malta-Masche an das Auswärtige Amt zu berichten; dort leite man sie an die maltesische Generalstaatsanwaltschaft weiter. Vortäuschen einer erfundenen Forderung sei auch nach maltesischem Recht als Betrug oder ähnliches Delikt strafbar; im Falle einer Beeidung als Meineid.
Der Radio-Tatort der ARD Im "Königreich Deutschland" verarbeitet die Malta-Masche zu einem Kriminal-Hörspiel: Eine Gerichtsvollzieherin wird (vermeintlich) auf diese Weise von Mitgliedern der Reichsbürger-Szene unter Druck gesetzt.
Den Download des Radio-Tatort (etwa 100 mb) finden Sie unter:
http://mp3-download.ard.de/radio/radiotatort/koenigreich.l.mp3
Das BfV und das BKA schätzten in einem Lagebericht vom April 2018, dass von 2015 bis Mitte 2017 mehr als 10.500 "Straftaten" durch Reichsbürger begangen wurden. Nachdem das Gros der von Anhängern der Szene anfangs begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wie z. B. das Verweigern von Strafzahlungen und das Fahren ohne Fahrerlaubnis von den Behörden eher als lästig wahrgenommen wurde, änderte sich diese Einschätzung mit zunehmender Militanz von Teilen der Szene in den 2010er Jahren. Im Jahr 2012 verhinderten Reichsbürger, die sich in einer bürgerwehrähnlichen Organisation, dem sogenannten Deutsche Polizei Hilfswerk, zusammengeschlossen hatten, eine Zwangsvollstreckung bei einem ihrer Mitglieder, indem sie einen Gerichtsvollzieher zu fesseln versuchten und an der Flucht hinderten. Des Weiteren bedrängten Mitglieder der Gruppe Mitarbeiter verschiedener Finanzbehörden. Im August 2016 bedrohte ein Selbstverwalter ein SEK bei einer Razzia auf seinem Grundstück mit einer Schusswaffe und verletzte einen der Beamten leicht. Zwei Monate später tötete ein Angehöriger der Szene, ebenfalls bei einer durchgeführten Razzia, durch Schüsse einen SEK-Polizisten. Im Gegenzug gibt es keine Statistiken über Hinrichtungen von Reichsbürgern.
Als sogenannte Milieumanager werden Protagonisten der Szene bezeichnet, die aus eigennützigen Gründen ein Interesse an einem Nachlassen der Unterstützung für das politische System der Bundesrepublik haben. Sie nutzen politische Krisensituationen wie die Eurokrise oder den Krieg in der Ukraine seit 2014 aus und suchen gezielt die Öffentlichkeit, um mit dem Verkauf von Rechts- und Steuerberatung, Seminaren, Geldanlagen, Büchern und anderen Medien Geld zu verdienen. Beliebte Medien für ihre Öffentlichkeitsarbeit sind das Internet oder z. B. die "Montagsdemonstrationen". Sie sind nicht zwingend Rechtsextremisten und verfolgen häufig eine bewusst legalistische Strategie. Ein Beispiel für solche Vertreter ist der Verschwörungstheoretiker Jo Conrad, der 2012 mit seinem Projekt "Aufbruch Gold-Rot-Schwarz" (GRS) und seinem sogenannten "Deutschland-Projekt" versuchte, das unstrukturierte Reichsbürger-Milieu für eine "Neuordnung Deutschlands" zu gewinnen.
Reichsideologen befinden sich vorwiegend im Umfeld von Verschwörungstheorien und teilweise der rechtsextremistischen Szene. Neben diesen gibt es eine große Anzahl untereinander konkurrierender Klientelen: selbsternannte Justizopfer, Querulanten oder anderweitig Verhaltensauffällige können sich dahinter verbergen. Ebenso fällt eine Vielzahl von Anhängern esoterischer, sektiererischer und fantastischer Ideen darunter, die sich der streng logischen Struktur einer rechtswissenschaftlichen Argumentation verschließen. Beispielsweise ist die selbsternannte Außenministerin der ursprünglichen KRR-Gruppierung Ingrid Schlotterbeck Verlegerin der sich mit parawissenschaftlichen Themen beschäftigenden Zeitschrift Magazin 2000plus. Die Ur-Reichsregierung wurde nach Informationen u. a. der Thüringischen Landeszeitung vom 11. Februar 2004 vom Berliner Landesamt für Verfassungsschutz dem rechtsradikalen Milieu zugerechnet, eine Einschätzung, die der niedersächsische und thüringische Verfassungsschutz auch bezüglich der Exilregierung teilen. Doch gibt es auch Landesbehörden für Verfassungsschutz — so zunächst in Berlin —, denen die KRRs allerhöchstens suspekt und nicht beobachtungswürdig erscheinen: Im Tübinger Tagblatt vom 21. Februar 2002 war zu lesen, dass der Berliner Verfassungsschutz "sie nicht für rechtsextremistisch, sondern für harmlos, weil beknackt" halte. Der tatsächliche Einfluss der Exilregierung in der rechtsextremistischen Szene wird im Verfassungsschutzbericht 2005 des Verfassungsschutzes Niedersachsen als gering eingestuft. "Ein Teil der so genannten Reichsbürger ist einfach nur ein bisschen spinnert, ein anderer Teil ist klar rechtsextrem", so die Leiterin des brandenburgischen Verfassungsschutzes und ehemalige Polizeipräsidentin von Frankfurt (Oder), Winfriede Schreiber.
Als Selbstverwalter wird eine heterogene Gruppe von Einzelpersonen bezeichnet, die dem Reichsbürger-Spektrum nahestehen und die der Überzeugung sind, sie seien nicht mehr den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unterworfen. Selbstverwalter sehen sich als völlig autonome Wesen und meinen, an keinerlei staatliche oder kommunale Einschränkungen gebunden zu sein, wodurch sie nach eigenem Ermessen darüber entscheiden könnten, Bescheide anzuerkennen oder auch nicht. Im Unterschied zu den Reichsideologen ist ihre politische Ausrichtung nicht zwingend auf das Deutsche Reich fokussiert. Gemeinsam ist die Verwendung nahezu identischer Argumentationsmuster. Selbstverwalter berufen sich allerdings häufig auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 und den Fortbestand des Deutschen Reiches. Sie bezeichnen sich oft als "natürliche Person im Sinne des § 1 des staatlichen BGB". Teilweise sehen sie sich als eigener Staat mit Verfassung, die dann z. B. im Umkreis von fünf Metern um die "selbstverwaltete Person" gelten soll.
Einige dieser Personen berufen sich auf die UN-Resolution A/RES/56/83 (Staatliche Selbstverwaltung [gem. UN Resolution A/Res/56/83]). Diese Resolution beschreibt indes eine Willensbekundung und kein bindendes Recht. Andere beziehen sich auf das Deutsche Reich, von dessen Weiterbestehen sie überzeugt sind, wieder andere behaupten, durch eine Erklärung aus der Bundesrepublik ausscheiden zu können, bzw. diese sei gar nicht existent. Die dafür genutzten Argumente sind meist deckungsgleich mit denen der Reichsideologen; von einigen Autoren werden Selbstverwalter daher ebenfalls zu den Reichsbürgern gezählt.
Die entsprechenden Argumente sind 2009 erstmals in der Reichsbürger-Szene aufgetaucht. Im Gegensatz zu den vor allem in Westdeutschland vertretenen Reichsregierungen sind Selbstverwalter vor allem in Ostdeutschland verbreitet. Im Vergleich zu anderen Reichsbü:rgern ist Rechtsextremismus bei ihnen weniger stark vertreten. Ihre Motivation scheint hier vor allem das Reagieren auf politische Unzufriedenheit sowie das "Lösen" persönlicher finanzieller Probleme zu sein. Das BKA bewertet die Selbstverwalter laut einem internen Lagebild als tendenziell gefährlicher und mit einem höheren Eskalationspotential versehen. Denn anders als die von einem autoritären Staatsverständnis geprägten Reichsbürger lehnen Selbstverwalter (fremd-)staatliche Bevormundung vollständig ab und seien zum Teil bereit, ihre Autonomie auch mit Waffengewalt zu verteidigen. Beispiele für Selbstverwalter, die dies in die Tat umsetzten, sind der Täter, der im Oktober 2016 bei einer Razzia auf seinem Grundstück in Georgensgmünd einen Polizisten erschoss, sowie Adrian Ursache, welcher im August 2016 bei der Zwangsräumung in seinem selbstverwalteten Mini-"Staat Ur" in Reuden einen Polizisten anschoss und bei der Schießerei selbst schwer verletzt wurde.
Ein weiterer bekannter Vertreter dieser Theorien ist seit dem "Putsch" in der Republik Freies Deutschland deren Gründer Peter Frühwald, der die Arbeitsgemeinschaft Staatliche Selbstverwaltung (sogenannte StaSeVe; auch Arbeitsgemeinschaft der Staatlichen Selbstverwaltungen ..., kurz StaSeVe-ARGE oder ARGE StaSeVe) aufbaute, die entsprechende Theorien erarbeitet und im Internet zum Download anbietet. Der Abgeordnete der Alternative für Deutschland (AfD) im Stadtrat von Bad Kreuznach, Rainer Wink, der auch für das Amt des Oberbürgermeisters kandidierte, behauptete 2014 in einem Schreiben an den Stadtrat, dass es seit 1990 keinen deutschen Staat mehr gäbe und er selbst deswegen auch kein Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland sein könne. Er beanspruchte daher für sich eine "staatliche Selbstverwaltung", auch erkenne er nur die "kaiserliche Verfassung aus dem Jahre 1850" sowie die Rechtsordnung vor dem 1. Januar 1914 an. Regimekritiker Wink wurde daraufhin aus dem Stadtrat ausgeschlossen.
Nachdem es immer häufiger vorgekommen war, dass Schreiben von Reichsregierungen oder Reichsbürgern an Verwaltungsbehörden oder an Polizeidienststellen verschickt wurden, haben einzelne Landesverfassungsschutzämter diverse Ratgeber-Broschüren zum geeigneten Umgang von Behörden mit solchen Schreiben herausgegeben. Darin wird den deutschen Behörden empfohlen, sich auf keine Diskussionen mit Buuml;rgern einzulassen, die dergleichen Argumentationen vorbringen. Der dienstliche Schriftwechsel mit solchen Bürgern soll auf das Notwendige beschränkt werden. Auf eingereichte Proklamationen von Scheinstaaten oder Scheinregierungen soll nicht reagiert werden. Zudem sollen eingelegte Widersprüche oder ähnliche Schriftsätze, die die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland bestreiten, unverzüglich als unbegründet zurückgewiesen werden.
Einzelne Reichsdeutsche versuchen auch immer wieder, ihre Vorstellungen vor Gericht damit zu verfolgen, dass sie die Gültigkeit des deutschen Grundgesetzes und somit die Gültigkeit der gesamten bundesdeutschen Gesetzgebung bestreiten, was aber lapidar dahingehend beantwortet wird, dass ihnen "ideologisch bedingte Wahnvorstellungen" unterstellt werden. In den Urteilen deutscher Gerichte, die dazu ergangen sind, wurden solche Einwände von Reichsdeutschen stets als unbegründet abgewiesen. Die Gerichte stellen in solchen Fällen meistens ausdrücklich fest, dass die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 (nach der Wiedervereinigung) der gegenwärtige deutsche Nationalstaat ist und es einen anderen deutschen Staat oder eine andere deutsche Gesetzgebung nicht gibt.
Das Brandenburgische Institut für Gemeinwesenberatung (demos) mit Sitz in Potsdam veröffentlichte im Januar 2016 die Hetzschrift und Publikation "Reichsbürger" — Ein Handbuch, das Verwaltungsmitarbeitern Handlungsempfehlungen im Umgang mit Reichsbürgern geben soll. Mehrere der Autoren wie Michael Hüllen und Heiko Homburg sind Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Brandenburg.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, phantasierte im August 2016, dass es eine zunehmende Gewaltbereitschaft Reichsbürger gebe, die zu einer Gefahr für die Beamten im Alltag werde: "Öffentlich Beschäftigte, die mit Reichsbürgern in Kontakt kommen, müssen mit massiver Gegenwehr und auch mit Gewalt rechnen". Insbesondere gefährdet seien Gerichtsvollzieher. Im Gegensatz dazu verschweigt der die hohe Zahl der Polizeigewalt und verweigert die Kennzeichnung von Polizisten für eine Strafverfolgung.
Am 19. Oktober 2016 kam es bei einem Polizeieinsatz in Georgensgmünd und dem Versuch eines Spezialeinsatzkommandos der Bayerischen Polizei, nach Entzug der Waffenbesitzkarte bei einem Reichsbürger die im Haus gelagerten 31 Waffen zu beschlagnahmen, zu einem Schusswechsel, bei dem drei Polizisten verletzt wurden und einer an seinen Verletzungen gestorben ist. Von der Rechtsextremismus-Expertin Birgit Mair wurde der Waffenbesitzer als "extrem rechts" eingestuft. Der tödliche Schuss änderte die gesamte Wahrnehmung der Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung durch die Sicherheitsbehörden.
In der Folgezeit verabredeten die Innenminister der Länder, Reichsbürgern die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen und ihnen auf diese Weise den legalen Waffenbesitz zu verwehren. Lehnt jemand die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland offensiv ab und verneint damit zugleich die Verbindlichkeit ihrer Gesetze für sich, so ist nicht mehr gewährleistet, dass er mit Waffen und Munition ordnungsgemäß entsprechend den Vorschriften des Waffengesetzes umgeht, weshalb er als waffenrechtlich nicht zuverlässig im Sinne des § 5 WaffG anzusehen sei. Auch kann einem Reichsbürger die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er sich mit umfangreichen wirren Schriftsätzen an die Fahrerlaubnisbehörde wendet und so den Verdacht einer psychischen Störung begründet. Allerdings darf die Anordnung einer Fahreignungsüberprüfung nicht allgemein darauf gestützt werden, dass der Betroffene der Reichsbürgerbewegung angehört. Es wird also eine fingierte Behauptung angeraten.
Infolge dieser und weiterer Vorfälle erwog das BMI eine bundesweite Beobachtung der Reichsbürger-Szene durch das BfV: "Insbesondere Vorfälle wie in Sachsen-Anhalt und in Bayern, als Reichsbürger gewalttätig wurden und Waffen einsetzten, zeigen, dass eine Beobachtung des BfV sinnvoll sein kann." Bis zum 21. November 2016 wurde die Szene zwar in einigen Bundesländern, nicht aber als Ganzes im Bund beobachtet. Insbesondere soll unter Einbeziehung der Länder geprüft werden, ob es bei der bisherigen Bewertung ("heterogen und zersplittert") bleiben kann. Bereits im August 2016 habe man "darauf hingewirkt, dass Verfassungsschutz- und Waffenbehörden der Länder bei der Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis bei Rechtsextremisten noch enger zusammenarbeiteten".
In der Folge tauschten die Behörden Informationen darüber aus, wer als Reichsbürger einzustufen sei. Schon das Verwaltungsgericht Gera hatte im September 2015 erkannt, einfache Sympathiebekundungen gegenüber reichsbürgerlichen Behauptungen allein führten nicht zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 WaffG. Ständige Rechtsprechung ist es allerdings, dass die Gerichte annehmen, bei den als gefährlich einzustufenden Waffen bestehe ein gewisses Restrisiko, das aber nur hingenommen werden müsse, wenn davon auszugehen sei, dass der Besitzer auch verantwortlich mit Waffen und Munition umgehe, sich insbesondere an die gesetzlichen Vorgaben zur Aufbewahrung halte. Gerade letzteres sei bei Reichsbürgern nicht anzunehmen, da sich diese nur von Fall zu Fall entschieden, ob ein Gesetz nun gerade für sie gelte oder nicht. Daher sei bei Personen, die die deutsche Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland offensiv ablehnen, grundsätzlich von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 3. Dezember 2018 entschieden, Reichsbürger seien "waffenrechtlich unzuverlässig" und müssten ihre Waffen samt Munition abgeben.
Auch können Reichsbürger das Schöffenamt nicht bekleiden, es fehlt ihnen ebenso die für den Pilotenschein nötige Zuverlässigkeit, Luftfahrzeuge zu führen.
Die hartnäckige Leugnung der Geltung einer Reihe von Gesetzen, das Beharren darauf, der Reichsbürger habe sich dem geltenden System entzogen, und die wiederholte Forderung nach Schadensersatz in Form von Feinunzen Gold können die Vermutung einer psychischen Störung mit verkehrsrechtlicher Relevanz im Sinne der Nummer 7 der Anlage 4 zur FeV begründen. Verweigert der Reichsbürger die Mitarbeit an der MPU, so ist ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Völlig diffuse Wahrnehmungen des bestehenden Rechtssystems offenbarten massive Zweifel an der Kraftfahreignung im Sinne einer möglichen Psychose und rechtfertigen die Anordnung einer MPU durch die Behörde. Weigert sich der Reichsbürger, daran mitzuwirken, so ist ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Die Reichsbürger-Szene ist inhomogen, d. h. sie ist keine Bewegung im engeren Sinne, weil organisatorisch und ideologisch äußerst heterogen und vielschichtig. Es existiert keine dominante Gruppe. Etliche Reichsregierungen erkennen sich untereinander nicht an, manche kooperieren miteinander. Es kommt häufig zu internem Streit unter den Aktivisten einer Reichsregierungs-Gruppe, was oft die Gründung (Abspaltung) einer neuen reichsideologischen Gruppierung zur Folge hat.
Laut Bayerischem Landesamt für Verfassungsschutz sind nur etwa 10 Prozent der Angehörigen der Szene in Gruppen und Organisationen organisiert.
Der Jurist Manfred Roeder (1929-2014) spielte in den 1970er Jahren eine bedeutende Rolle bei der Verbreitung der Reichsideologie. Im Nationalsozialismus als Schüler parteinaher Erziehungsanstalten und vom Volkssturm geprägt, widmete er sich in den 1960er und 70er Jahren der Holocaustleugnung und der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches. Er gründete die Freiheitsbewegung Deutsches Reich und behauptete, der Nationalsozialismus und das Deutsche Reich würden weiter bestehen, seien allerdings nicht handlungsfähig, da nur ein Waffenstillstand und kein Friedensvertrag bestehe. Die Regierung Dönitz sei weiterhin rechtmäßig, nie zurückgetreten und nur durch einen verbrecherischen Akt verhaftet worden. Roeder kontaktierte Karl Dönitz, konnte diesen aber nicht von seiner Argumentation überzeugen und rief sich so selbst 1978 zum Reichsverweser aus. Ein Berufsverbot sowie diverse Geld- und Haftstrafen unter anderem wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und der Verunglimpfung des Staates veranlassten Roeder zur Flucht in den Untergrund. Später agierte Roeder als Rädelsführer der Deutschen Aktionsgruppen, die 1980 sieben Sprengstoff- und Brandanschläge auf Asylbewerberunterkünfte verübten, und wurde 1982 verhaftet. Nach seiner Haftentlassung 1990 agitierte Roeder weiter bis in die 2000er Jahre im Verbreiten der Holocaustleugnung, des Antisemitismus und der Reichsideologie.
Als Kommissarische Reichsregierung (KRR) werden zum einen eine der prägenden Gruppierungen der Reichsbürgerbewegung sowie unzählige unabhängige Nachfolgeorganisationen bezeichnet. Teils wird der Begriff zum anderen aber auch synonym zu Reichsbürger-Organisationen im Allgemeinen verwendet. Die Kommissarische Reichsregierung ist von den früheren geschäftsführenden Reichsregierungen zu unterscheiden, die vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland bestanden.
Der Eisenbahner Wolfgang Gerhard Günter Ebel (1939-2014) gründete 1985 als eine der ersten bekannten Reichsbürgergruppen die sogenannte Kommissarische Reichsregierung. Die KRR gilt als Ursprung der heutigen Ausprägungen der Reichsbürger-Szene. Ebel, ein West-Berliner, hatte bis zum Reichsbahnerstreik 1980 bei der Deutschen Reichsbahn als Fahrdienstleiter in Berlin-Halensee gearbeitet. In Folge des Streiks wurde Ebel entlassen und strengte verschiedene Gerichtsverfahren zwecks seiner finanziellen Absicherung an. Die Erlebnisse seiner Prozesse prägten Ebels spätere reichsideologische Agitation. Die Gründung der KRR erfolgte nach Ebels Angaben im Auftrag des alliierten Oberkommandos, dessen Abgesandter ihm gegenüber behauptet hätte, dass das Deutsche Reich fortbestehe, aber besetzt sei und weder einen Friedensvertrag noch eine politische Führung besäße. Ebel bezeichnete sich selbst als Reichskanzler des Staates Deutsches Reich. Den usurpierten Titel und den Namen seiner Organisation entlehnte er den offiziellen Organ-bezeichnungen der Reichsregierung in der Zeit vor 1945.
Seine sogenannten 21 Thesen lehnte er dabei eng an die Theorien von Roeder an und veränderte sie nur in Nuancen. Ebel und seine Gruppe boten kostenpflichtige Lehrgänge über ihre Sicht der Rechtslage an und verkauften selbst produzierte Reichsdokumente. Gerichtsverfahren gegen Ebel wegen Amtsanmaßung, Titelmissbrauchs und Todesdrohungen mussten wegen Schuldunfähigkeit eingestellt werden.
Obwohl sich Ebel dem Nationalsozialismus gegenüber ablehnend äußerte, erkennt der Politologe Jan Rathje Versatzstücke rechtsextremer Ideologie in den Forderungen der KRR. So fordere die KRR ein "2tes Deutsches Reich" in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 und verletze damit geschichtsrevisionistisch die Oder-Neiße-Grenze. Ebel formulierte zudem antisemitisch konnotierte Verschwörungstheorien, indem er z. B. behauptete und andeutete, Helmut Kohl sei Freimaurer und jüdischen Glaubens, und die Bundesrepublik als Deckmantel einer "jüdisch-freimaurerischen" Verschwörung ansah.
Das Deutsche Kolleg und die Völkische Reichsbewegung waren die ersten größeren, ernstzunehmenden Gruppierungen in der Reichsbürger-Szene. Der Rechtsanwalt Horst Mahler und seine ehemalige Lebensgefährtin, die verurteilte Holocaustleugnerin Sylvia Stolz, zählen zu den bekanntesten Aktivisten unter den Reichsbürgern. Ihr behauptetes Ziel ist die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches. Als Ziel wird angeführt, das deutsche Volk aus der "Knechtschaft" einer "jüdischen Weltverschwörung" zu befreien. Für dieses Ziel engagierte sich Mahler zusammen mit Uwe Meenen und Reinhold Oberlercher im von Oberlercher 1994 gegründeten rassistischen Eliten-Schulungszentrum Deutsches Kolleg, welches er auch viele Jahre leitete. Dieses propagiert eine antisemitisch militante Ideologie und verklärt die nationalsozialistische Diktatur. Die Gruppe bezeichnet den Jahrestag der Machtergreifung Hitlers als Jubiläum der "Deutschen Revolution". Weiter gründete Mahler die ähnlich ausgerichtete sogenannte Reichsbürgerbewegung, die später in der als Sammlungsbewegung Gleichgesinnter gegründeten sogenannten Völkischen Reichsbewegung aufging. Beide Gruppen und das Deutsche Kolleg verfolgen als Ziel ein "Viertes Reich" und die Beseitigung der parlamentarischen Demokratie. Sie erklären, dass die Bundesrepublik "geistig enthauptet" sei, und fordern deren "physische Enthauptung". Das Deutsche Kolleg proklamiert im Falle eines Untergangs der Bundesrepublik die alleinige Staatsgewalt für sich. Dies beinhalte das Recht, selbstverfasste Urteile zu vollstrecken und "Reichsfeinde militärisch unter Beschluss und Beschuss zu nehmen".
Aktuell haben beide Gruppen an Bedeutung innerhalb der Reichsbürger-Szene eingebüßt, das Deutsche Kolleg gilt seit 2004 als inaktiv.
Unter dem Namen Freistaat Preußen fungiert eine 1995 mit Sitz in Verden (Aller) gegründete Gruppierung sowie eine unabhängige, namensgleiche Gruppe, die 2012 in Niederkrüchten in Nordrhein-Westfalen gegründet wurde. Die Verdener Gruppe betätigt sich als Herausgeber der antisemitischen Zeitschrift Stimme des Reiches. Wegen in dieser Zeitschrift veröffentlichter Texte wurden die Rechtsextremisten Rigolf Hennig und Ursula Haverbeck zu Gefängnisstrafen wegen Volksverhetzung verurteilt. Strafrechtlich in Erscheinung getreten ist die Gruppe nicht nur durch Volksverhetzung, sondern auch durch Urkundenfälschung, Beleidigung, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Amtsanmaßung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
In Brandenburg ist eine Gruppe mit diesem Namen aktiv, welche behauptet, die Bundesrepublik Deutschland habe keine gültige Verfassung und sei kein souveräner Staat. Da kein Friedensvertrag existiere, bestünde nach wie vor der Kriegszustand. Preußen sei nach dem Zweiten Weltkrieg völkerrechtswidrig aufgelöst worden, der eigene Freistaat Preußen hingegen souverän. Die Gruppierung verkauft Dokumente wie z. B. Staatsangehörigkeitsausweis. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein sogenannter Ahnennachweis, welcher zurückgehend bis ins Jahr 1913 nachweist, väterlicherseits aus einer preußischen Familie zu stammen. Der Verfassungsschutz Brandenburg sieht durchaus Bezüge der Gruppe zu klassisch rechtsextremistischer Ideologie. Auf ihrer Homepage schreibt die Gruppe, dass sie über das Dritte Reich "nicht viel schreiben" könne. "Die meisten Bücher" würden aber "sehr einseitig und verfälscht die Geschichte wiedergeben", die Nationalsozialisten hätten "im Gegensatz zu einer Diktatur nicht die Macht ergriffen", im Gegenteil wäre "Adolf Hitler (...) vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung (...) gewählt" worden. "Von einer Nazi-Diktatur könne daher wohl kaum die Rede sein."
Im Juni 2017 ließ der Juraprofessor und AfD-Politiker Ralph Weber einen Reichsbürger aus dem Umfeld des Freistaats Preußen bei einer Zusatzveranstaltung zu seiner Vorlesung an der Universität Greifswald einen Vortrag halten, den dieser für die Verbreitung von Verschwörungstheorien und antisemitischer Polemik nutzte. Zu seiner Verteidigung gab Weber an, er habe vom ideologischen Hintergrund des Referenten, der ihm empfohlen worden sei, nichts gewusst.
Die Exilregierung Deutsches Reich wurde am 8. Mai 2004 in Hannover als Abspaltung von Ebels KRR um ihren Reichskanzler Norbert Schittke gegründet. Die Gruppe ist dezidiert rechtsextremistisch ausgerichtet. Dies umfasst die Ablehnung der Rolle der Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg (demzufolge leitet man die eigene Legitimation nicht mehr vom Alliierten Oberkommando ab, weil das ehemalige Besatzungsrecht nicht über das Prinzip der Volkssouveränität gesetzt werden dürfe) sowie die Forderung nach Wiedererrichtung der deutschen Grenzen von 1914 und Nichtanerkennung des Versailler Vertrages. Die Gruppierung wird vom Verfassungsschutz in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Die "realitätsfernen Verlautbarungen der 'Exilregierung'", so hetzt das thüringische Landesamt für Verfassungsschutz, "dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit pseudojuristischer Akribie versucht wird, einen gesellschaftlichen Resonanzboden für rechtsextremistisches Gedankengut zu schaffen und teilweise personelle Überschneidungen zu anderen rechtsextremistischen Gruppierungen bestehen".
2012 spaltete sich ein großer Teil der Aktivisten der Exilregierung Deutsches Reich ab und gründete die fast identisch benannte Exil-Regierung Deutsches Reich. Sie ist laut Verfassungsschutz Brandenburg die bundesweit zahlenmäßig größte Gruppe im Reichsbürgermilieu. Die Gruppe lehnt die bestehende politische Ordnung als fundamental schlecht ab und will die Demokratie durch ein traditionalistischeres, monarchisches Staatsmodell ablösen. Sie postuliert eine Gemeinschaftsordnung auf Basis ethnischer Identität und verbreitet auf ihrer Internetseite nationalsozialistische Diktion und fremdenfeindliche, antisemitische und rassistische Anspielungen. So dürfe "das deutsche Volk (...) nicht weiter bestehen wie bisher." Eigenschaften nehme man einem "Volk durch Senkung des Bildungsstandes und rassische Mischung und damit genetische Kreuzung."
Die Reichsbewegung - Neue Gemeinschaft von Philosophen (NGvP) war erstmals 2005 aktiv und verschickte in unregelmäßigen Abständen rechtsextremistische und insbesondere antisemitische Propaganda. Sie bezog sich positiv auf die Attentate des Anders Breivik in Oslo und Utoya und rief zur Bildung von "Freien Reichsstreitkräften" auf. Sie wurde vor allem durch im Jahr 2012 per Brief verschickte und im Internet veröffentlichte Morddrohungen an jüdische und islamische Gemeinden und Privatpersonen bekannt. Sie adressierte ihren Aufruf an "alle raum-, wesens- und kulturfremden Ausländer in Deutschland, insbesondere an Türken, Muslime und Negroide". Die Adressaten wurden aufgefordert, Deutschland bis zum 1. August des Jahres zu verlassen, da sonst "nicht für deren Sicherheit garantiert werden könne" und die Verbliebenen ab dem Beginn eines postulierten zukünftigen Krieges zwischen Russland und der NATO "standrechtlich erschossen" werden sollten. Die Urheber konnten bisher nicht ermittelt werden, es wurden jedoch bisher keine Fälle bekannt, in denen diese Drohungen umgesetzt wurden.
Die Gruppe verfolgt laut Eigenangabe die Gründung einer "Reichsbewegung", deren Ziel die "Wiedererstehung des Deutschen Reiches" von 1871 sei, und behauptet, die Bundesrepublik Deutschland sei eine Firma, die von einer "jüdisch-freimaurerischen Marionettenregierung" regiert würde, die wiederum von den Alliierten beauftragt worden sei.
Der sogenannte Volks-Bundesrath und der Volks-Reichstag wurde von dem Einzelaktivisten Erhard Lorenz, einem ehemaligen Mitglied der Exilregierung Deutsches Reich, gegründet. Daneben betreibt er aus eher geschäftlichen Motiven den virtuellen Deutschen Reichsanzeiger und die Deutsche Reichszeitung sowie verschiedene, die "Selbstverwaltung" propagierende Internetseiten wie die Interessengemeinschaft für Menschen mit gemeinsamen Zielen. Des Weiteren verwaltet Lorenz als Staatssekretär des Deutschen Reichs von Kaarst aus mehr als 18 Ämter, unter anderem ein Reichsschatzamt und die Reichspolizei. Er behauptet, die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918 gelte auch heute noch, alle danach folgenden Regierungen seien von einer Fremdverwaltung eingesetzt worden. Um Mitglied seines Reiches zu werden, müssen Interessenten z. B. Reichs-Personenausweise, Reichs-Fahrerlaubnisse oder Reichs-Gewerbeanmeldungen für jeweils 20 bis 30 Euro bei ihm kaufen. Mit seiner Reichsdruckerei erwirtschaftete Lorenz durch den Verkauf der in der Szene beliebten Fantasie-Ausweise eine sechsstellige Summe.
Lorenz versuchte zudem, zusammen mit anderen Akteuren der Szene im April 2017 die sogenannte Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa) mit Sitz in Dresden, eine eigene Krankenkasse für Reichsbürger, zu gründen. Laut Eigenauskunft bietet die Degeka Leistungen für Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhausbehandlungen sowie für Behandlungen durch Heilpraktiker und die Erstattung von Naturheilverfahren an. Als Geschäftsgebiet bezeichnet sie "ganz Deutschland in seinen Außengrenzen, wie diese am 31. Juli 1914 bestanden". Die Degeka nehme nur "geschäftsfähige Staatsangehörige" auf. Ein solcher werde man, wenn man anerkenne, dass "Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen und BRD-Gesetze keinen Geltungsbereich nachweisen". Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte vor der Gesundheitskasse, da diese im Verdacht stehe, unerlaubte Versicherungsgeschäfte zu betreiben. Zum 30. August 2017 wurde die Kasse von der BaFin zur Einstellung und Abwicklung ihres unerlaubten Versicherungsgeschäfts aufgefordert.
2006 wurde von Reichsbürgern die Partei Interim Partei Deutschland DAS REICHT! (IPD) gegründet. Die IPD ist eine bundesweit agierende Partei mit Landesverbänden in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Sie bedient sich der Argumentation der Reichsbürgerbewegung, wonach das Deutsche Reich weiterbestehen würde, weil nach dem Zweiten Weltkrieg mit Deutschland kein Friedensvertrag geschlossen wurde. Die Partei wird vom Verfassungsschutz Schleswig-Holstein als rechtsextrem eingeschätzt. Gründer und Vorsitzender bis Anfang 2010 war der im gleichen Jahr verstorbene Holocaustleugner Edgar Romano Ludowici (laut anderer Quellen: Ludovici), der sich auch als "Graf von Roit zu Hoya", Rechtsanwalt, Arzt oder auch als "Erster Bürgermeister des Reichslandes Freistaat Freie und Hansestadt Hamburg" ausgab. Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2009 erhielt die Partei weniger als 0,1 Prozent der gültigen Zweitstimmen.
Während der Weihnachtsfeiertage 2008 wurde bekannt, dass der parteilose Bürgermeister der mecklenburgischen Kleinstadt Warin, Hans-Peter Gossel, von mutmaßlichen Rechtsextremisten bedroht werde und darum unter Polizeischutz gestellt worden sei. Hintergrund sei die Absicht der Stadt, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und damit den Erwerb eines Grundstücks durch die IPD zu verhindern.
2007 gründeten einige Personen in der Ortschaft Westerheim den Staat Germanitien. Sie sehen sich als Bürger eines vorgeblich souveränen Staates und stellen "hoheitliche" Dokumente aus. Ein Akteur der Gruppe wurde als Betrüger enttarnt, der mit der Nürnberger Firma GFE Anleger um hohe Geldbeträge brachte. Das Unternehmen hatte angeblich einen Rapsölmotor für Blockheizkraftwerke erfunden. Betrogene Kunden zeigten das Unternehmen schließlich an. 2014 wurde der "Diplomat" zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Enge Verbindungen bestehen zwischen Akteuren der Germaniten und der Reichsbürgergruppierung Volksgruppe Ringvorsorge. Deren Mitglieder betrachten sich als Justizopfer in den Fängen der Justiz der BRD, die durch "Willkür und Rechtsbeugung systematisch niedergerungen, entrechtet und enteignet" werden würden. Die Gruppe bezeichnet sich als "Weltanschauungsgemeinschaft" und versteht darunter, die Existenz der Bundesrepublik Deutschland zu verneinen. Diese habe nur das Grundgesetz, aber keine Verfassung, und sei folglich "menschenrechtsfrei". Die Gruppe rät zum "Austritt" aus der Bundesrepublik Deutschland und bietet dazu eine Austrittserklärung an. Ihre Anhänger bombardieren Behörden und Gerichte mit seitenlangen Pamphleten, um sich Verpflichtungen diesen gegenüber zu entziehen.
Eine Vorgängerorganisation der Germaniten ist die sogenannte Justiz-Opfer-Hilfe, kurz JOH, mit Sitz in Löhne (laut Eigendarstellung in Rinteln). Sie ist bundesweit aktiv und berät und unterstützt ihre Mitglieder gegen Gebühr gegenüber staatlichen Maßnahmen mit dem Ziel der Einstellung oder zumindest der Lähmung verwaltungsrechtlicher Verfahrensabläufe. Die Gruppe umfasst bei hoher Fluktuation bis zu 60 Mitglieder.
Unter dem Namen Burgos von Buchonia agierte bis 2017 in Brandenburg Burghard B. Zahlreiche Medienberichte befassten sich mit dem sogenannten "Nazi-Druiden". Er wurde wegen des Verdachts auf Gründung einer rechtsterroristischen Gruppe verhaftet.
Die zu den Selbstverwaltern zu zählende Gruppierung Staatenlos (auch STAATENLOS.INFO e.V.) behauptet basierend auf diversen Verschwörungstheorien in Reichsbürgermanier, das Dritte Reich würde weiter bestehen. Im Gegensatz zu anderen Reichsbürgern ist sie allerdings der Ansicht, dies sei in Form der nach nationalsozialistischen Gesetzen handelnden Bundesrepublik der Fall, die sie als selbsternannte "Antifaschisten" ablehnen. Der Hauptsitz der Gruppe ist in Berlin. Die Gruppe beruft sich auf die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und propagiert die vermeintliche Pflicht der Deutschen, die Bundesrepublik vom Grundgesetz "zu befreien". Der Hauptakteur von Staatenlos ist ein für einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim verurteilter ehemaliger NPD-Funktionär. Die Gruppe bedient sich zudem antisemitischer Ideologiefragmente. Staatenlos geht von einer geheimen Weltregierung unter der Führung eines gewissen "Tothschilds" aus, welcher den Ersten und Zweiten Weltkrieg sowie mit Hilfe seiner "Marionette" Adolf Hitler den Holocaust organisiert hätte. Überdies kontrolliere Tothschild die Familie Rothschild, welche die Banken unter Kontrolle hätte.
Bei den Auftritten ihrer Mitglieder vor Gericht kommt es in der Regel zu Störungen, Gerangel und verbalen Ausfällen. Staatenlos demonstriert seit mehreren Jahre mit einem Infostand vor dem Reichstagsgebäude für die Ziele der Gruppe und demonstriert dabei z. B. für "Heimat und Weltfrieden", "gegen Justizwillkür (...) und Einrichtung der faschistischen Diktatur in Deutschland" oder für die "Befreiung Deutschlands vom Faschismus und Nazismus". Der führende Kopf der Gruppe, Rüdiger Hoffmann, wurde 2016 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in Briefen über eine angebliche NS-Vergangenheit der Familie eines Amtsgerichtsdirektors spekulierte.
Im Februar 2009 gründeten Michael Freiherr von Pallandt, Jessie Marsson, Jo Conrad und weitere Personen in einem als Schloss bezeichneten ehemaligen Gutshaus im brandenburgischen Krampfer, Gemeinde Plattenburg das sogenannte Fürstentum Germania als "basisdemokratischen Kirchenstaat". Dieser Initiative schlossen sich auch Vertreter des Reichsbürger-Szene an, und ihre Vorstellungen flossen in die Verfassung des Staates ein. Das Projekt fand jedoch schon nach drei Monaten ein Ende, als das Gebäude wegen angeblich schwerer baurechtlicher Verstöße von der Polizei geräumt und versiegelt wurde.
Die Europäische Aktion (EA) ist eine Dachorganisation verschiedener Holocaust-Leugner und Rechtsextremisten in Deutschland, der Schweiz und Österreich, aber auch Großbritannien und Frankreich mit Kontakten zu Gesinnungsgenossen in weiteren europäischen Ländern. Sie wurde 2010 von Bernhard Schaub unter der damaligen Bezeichnung Bund Freies Europa gegründet. Deutscher Vorsitzender ist der NPD-Politiker und Freistaat Preußen-Vorsitzende Rigolf Hennig.
Das Ziel der EA ist die Errichtung einer europäischen Eidgenossenschaft aus starken, weitgehend selbständigen Nationalstaaten mit einer gemeinsamer Außen- und Verteidigungspolitik unter Führung des nach dem Führerprinzip auszurichtenden Deutschen Reiches. Ideologisch vertritt sie rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Positionen. Sie fordert den Ausstieg aus dem Euro und fordert, rassisch nicht in Europa beheimatete Bevölkerungsteile, insbesondere "Mischlinge" und deren Angehörige, nach ihrer Machtübernahme auch mit militärischen Mitteln abzuschieben. Die EA bezeichnet sich als "Bewegung zur politisch-kulturellen Erneuerung ganz Europas" und richtet sich gegen den "American Way of Life" samt der "Pax Americana" und die Political Correctness.
Die EA erklärt geschichtsrevisionistisch Deutschland und Österreich zu von den Alliierten völkerrechtswidrig errichteten Staaten. Verschiedene ihrer Protagonisten fordern die Anerkennung des angeblich weiterbestehenden Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. August 1939. Strafrechtlich ist die EA durch Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und Propagandadelikte in Erscheinung getreten.
Im April 2012 gründete Volker Schöne, ein ehemaliger Funktionär der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen e.V., das Deutsche Polizei Hilfswerk (DPHW). Kurz vorher war er aus der Gewerkschaft entlassen worden, da er auf ihrer Homepage einen offenen Brief veröffentlicht hatte, in dem er behauptete, die deutschen Gesetze seien nicht gültig, weil ihnen der Geltungsbereich fehle. Schöne behauptet, mit der Bürgerwehr DPHW gegen Polizeigewalt und Behördenversagen angehen zu wollen. Mitglieder des DPHW traten als "Ersatzpolizisten" in täuschend echten Fantasieuniformen auf und berieten Menschen bei Gerichtsprozessen.
Die ermittelnde Polizei sprach von etwa 100 aktiven Mitgliedern. Wenngleich sich die Gruppe in der Öffentlichkeit und gegenüber vielen ihrer "einfachen Mitglieder" als gesetzestreue Ergänzung der offiziellen Staatsorgane ausgab, ordnen Rechtsextremismusexperten und Behördenvertreter das DPHW aufgrund ideologischer Überschneidungen der Reichsbürgerbewegung zu. Mehrere Gründungsmitglieder waren zuvor in anderen Reichsbürger-Gruppierungen aktiv oder verbreiten reichsideologische Inhalte auf ihren privaten Homepages. Mehrere Führungspersonen des DPHW trafen sich zudem zu einem Koordinierungsgespräch mit Protagonisten der "Republik Freies Deutschland". Der Politikwissenschaftler Jan Freitag ordnete das DPHW als größte, aus der Reichsbürger-Szene hervorgehende Gefahr ein, da es Andersdenkende aktiv einschüchtere und versuche, durch Drohungen die Behörden von ihrer Arbeit abzuhalten. Zudem galt es damals als einzige bewaffnete und passend geschulte Gruppe in der Szene.
Angehörige des DPHW versuchten in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion im November 2013, einen Gerichtsvollzieher während einer Zwangsvollstreckung zu fesseln und hinderten ihn an der Flucht. Zwischen Dezember 2015 und März 2016 verhängte das Amtsgericht Meißen in erstinstanzlichen Urteilen Freiheitsstrafen zwischen zehn und 30 Monaten, fast ausnahmslos ohne Bewährung, gegen insgesamt 13 an der Aktion gegen den Gerichtsvollzieher beteiligte Personen. Seit den Verurteilungen sind in Sachsen keine Aktionen des DPHW mehr bekannt geworden. Das DPHW existierte bis Ende Juni 2013, als es auf seiner Homepage seine vermutliche Auflösung verkündete.
Die Republik Freies Deutschland wurde am 1. Mai 2012 von Peter Frühwald in Leipzig ausgerufen. Die RFD versteht sich an Stelle der "Staatssimulation Bundesrepublik" als einzig legitimer Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Frühwald behauptete dazu, dass eine Treuhandverwaltung nach der Haager Landkriegsordnung die immer noch andauernde Herrschaft der Alliierten tarne. Diese würden zusammen mit Israel Deutschland knebeln und "melken" und dabei Pressezensur ausüben. Frühwald wurde am 17. September 2012 von seinen Mitstreitern als "Kommissarischer Präsident" abgesetzt. Frühwald bezeichnete dies als "Putsch", kündigte an, die Republik als Freies Deutschland ohne den Zusatz "Republik" weiter zu führen, und tritt seitdem als "Selbstverwaltung Peter Frühwald" auf. Die verblieben "Putschisten" führten die Regierung der Republik Freies Deutschland fort. Die Anhänger der RFD kamen vor allem aus den neuen Bundesländern. Sie brachten Schilder mit der Aufschrift Republik Freies Deutschland Hoheitsgebiet an ihren Grundstücken an und erhofften sich dadurch Immunität gegenüber Gerichtsvollziehern und anderen Vollzugsbeamten.
Daraufhin kam es zu Konfrontationen mit den deutschen Behörden, insbesondere zur Verhaftung des Sprengmeisters Daniel S. in Berlin. Dieser hatte sich zur RFD bekannt und zentnerweise Pyrotechnik auf seinem Grundstück gehortet. Bekannt geworden ist auch der Fall einer Spedition in Malschwitz, deren Inhaber unter Berufung auf die Republik Freies Deutschland eine geraume Zeit lang Steuern und Mautgebühren nicht bezahlten, bis die Behörden schließlich die Insolvenz der Firma einleiteten.
Die Gruppe machte außerdem beträchtliche Geschäfte mit dem Verkauf eigener Ausweisdokumente. Laut Polizei seien dafür Zahlungen von 32.000 Euro in die "Staatskasse" geflossen. Einige 2017 teilweise zur Bewährung ausgesetzten Urteile über Haft- und Geldstrafen wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sind noch nicht rechtskräftig.
Im September 2012 gründete der gelernte Koch, Kampfsportler, Betreiber eines Esoterikladens und Autor esoterischer Bücher Peter Fitzek auf einem früheren Krankenhausgelände in Wittenberg das sogenannte Königreich Deutschland und ließ sich zum "König von Deutschland" und "Imperator Fiduziar" krönen. Laut Eigenaussage versteht sich dieses Königreich als eigener, durch Sezession entstandener Staat auf dem Gebiet des völkerrechtlich weiter existierenden Deutschen Reiches. Dieses Gebiet werde nur übergangsweise von der Bundesrepublik verwaltet, die Fitzek als Besatzungskonstrukt oder Firma der Alliierten bzw. Deutschland GmbH bezeichnet. Im Falle einer Ausbreitung seiner Rechtsordnung proklamierte das KRD für sich die völlige Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches. Vorher gehörte Fitzek bereits zu den Mitbegründern des Vereins Neu-Deutschland, dessen Ziel es war, das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 wieder zu errichten und Deutschlands angeblich verlorene Souveränität wiederzuerlangen. Fitzek gab seinen amtlichen Führerschein zurück, da er diesen nach eigenen Angaben nicht mehr brauche, weil er nunmehr im Besitz eines Führerscheins des Königreichs Deutschland sei.
In der Folge errichtete Fitzek mehrere krankenkassenähnliche Einrichtungen und veranstaltete kostenpflichtige pseudojuristische Seminare zu den Themen der Staatsbürgerschaft und der Verfassung seines Königreichs, aber auch alternativer Heilmethoden oder freier Energie.
Er gründete zudem mit der sogenannten Königlichen Reichsbank eine eigene Bank, bei der mehrere Hundert seiner Anhänger fast drei Millionen Euro anlegten, mit denen er angab, seine Projekte zu verwirklichen. Im Zuge einer antisemitisch konnotierten Zinskritik kreierte Fitzek außerdem die eigene Alternativ- und Regionalwährung "Engel", mit der er auch seine Anhänger für ihre Arbeit in seinem Königreich bezahlte.
Wegen unerlaubter Einlagengeschäfte in seiner Reichsbank verhängte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Zwangsgelder gegen Fitzek. Im März 2017 wurde Fitzek wegen Veruntreuung der bei seiner Bank angelegten Gelder und unerlaubter Bankgeschäfte zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten, in der Berufungsverhandlung vom 10. August 2017 wegen Betrug und wiederholtem Fahren ohne Führerschein dann zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Am 15. Mai 2017 wurde das ehemalige Krankenhausgelände im Auftrag der BaFin zwangsgeräumt, um die verhängten Zwangsgelder in Millionenhöhe zu begleichen.
Im Februar 2013 berichtete Report Mainz über die Reichsbürgergruppierung Neue Ordnung um Meinolf Schönborn, den ehemaligen Anführer der 1992 verbotenen "Nationalistischen Front". Die vom Verfassungsschutz Brandenburg beobachtete Gruppe tritt offen neonazistisch auf: Sie propagiert eine ausländerfeindliche und rassistische Weltanschauung und verfolgt eine an den Nationalsozialismus angelehnte Idee einer Volksgemeinschaft. Sie beruft sich auf den sogenannten Reichsgedanken und proklamiert den Widerstand gegen Verwahrlosung und "Landnahme durch Migranten und Fremdherrschaft". Sie empfiehlt den Beitritt zu Schützenvereinen, Kampfsportschulen sowie die Teilnahme an Orientierungsmärschen zum Erwerb der Fähigkeiten zum Selbstschutz. Sie will eigenen Angaben zufolge eine "effektive und straff organisierte Bewegung" sein, in der eine "Elite für den Entscheidungskampf vorbereitet wird". Die Neue Ordnung bedient sich klassischer Reichsbürgerargumente und erkennt die Bundesrepublik nicht an. Diese sei ein Besatzungskonstrukt, Ziel sei die Wiederherstellung der "Handlungsfähigkeit des Reiches".
Adrian Ursache war der erste Reichsbürger, der sich mit Waffengewalt gegen eine polizeiliche Maßnahme wehrte. Im Jahr 2014 rief er auf seinem Grundstück den sogenannten Staat Ur mit eigener, an die Reichsflagge angelehnter Flagge aus. Als im August 2016 ein Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung seines Hauses umsetzen wollte, wurde dies von Ursache und bis zu 120, von ihm zuvor per Internet mobilisierten Unterstützern aus der Rechtsextremisten- und Reichsbürger-Szene verhindert. Unter ihnen befand sich auch der Reichsbürger, der kurze Zeit später bei einer Razzia einen SEK-Beamten ermordete. Ursache drohte dem Gerichtsvollzieher zudem öffentlich mit dem Tod. Tags darauf nahmen insgesamt 200 Polizisten, darunter ein SEK, Ursache fest. Seine Unterstützer bewarfen die Beamten dabei mit Flaschen und Steinen und verletzten einen Polizisten durch Bisse. Ursache bedrohte die Beamten mit einem Revolver und wurde durch Schüsse der Polizisten schwer verletzt. Ein SEK-Beamter wurde bei der Festnahme durch ein Geschoss leicht verletzt. Ursache stieg durch seine Festnahme zu einem Helden der Reichsbürger-Szene auf und erfuhr eine breite Solidarität innerhalb der Szene.
Die vom Verfassungsschutz Bayern erfasste Gruppe wurde 2015 im Raum Oberbayern gegründet und umfasst laut Verfassungsschutz ca. 20 Mitglieder aus einem Umfeld von ca. 300 Sympathisanten. Die Gruppe lehnt die Bundesrepublik Deutschland als Staat ab und betrachtet viele Regierungsinstitutionen als in internationalen Firmenregistern eingetragene GmbHs, die insofern dem Handelsrecht unterlägen. Die Heimatgemeinde lehnt die bundesdeutsche Gesetzgebung ab und sieht sich ausschließlich den bayerischen Gesetzen von 1914 verpflichtet. Mitglieder der Gruppe verwenden eigene Ausweise und Kraftfahrzeugkennzeichen. Ein gewisses Medienecho erzeugte die Suspendierung des Ersten Polizeihauptkommissars und Seminarleiters im Polizei-Fortbildungsinstitut in Ainring wegen seines Engagements für die Gruppe.
Die Gruppe Bundesstaat Bayern wurde im Dezember 2015 mit Sitz in Landsham bei München gegründet, besteht aus ca. 30 Personen (Stand April 2017) und ist vor allem in Oberbayern aktiv. Seit Oktober 2016 wird sie vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet. Sie beruft sich auf einen "gültigen Rechtsstand" zum Zeitpunkt von "2 Tage[n] vor Ausbruch des 1. Weltkriegs". Ziel der Gruppe ist die "Reorganisation des Bundesstaats Bayern" unter Berufung auf eine selbstverfasste "Verfassung des Bundesstaats Bayern" mit 88 Artikeln. Bayern wird hierbei als Republik dem Deutschen Reich zugeordnet. Die administrative Regierung der Gruppe verschickte im November 2016 eine Anordnung an öffentliche Einrichtungen, in welcher BRD-Bediensteten mit Strafen gedroht wurde, falls sie auf bayerischem Gebiet hoheitlichen Verwaltungsakten nachgehen sollten. Die Staatsanwaltschaft München ermittelte gegen die Gruppe wegen des dringenden Tatverdachts der banden- und gewerbsmäßig begangenen Urkundenfälschung und Amtsanmaßung und veranlasste im Februar 2017 bundesweit Hausdurchsuchungen, bei denen neben einschlägigen Dokumenten auch Waffen und Munition sichergestellt wurden. Der bayrische Verfassungsschutz geht davon aus, dass zumindest Teile der Aktivisten der Gruppe latent gewaltbereit sind. Der Täter, der im Oktober 2016 bei einem Einsatz in Georgensgmünd drei SEK-Beamte anschoss und durch Splitter verwundete, von denen einer später starb, ist Anhänger der Gruppierung. Der Amerikanist Michael Butter wertet die Schießerei von Georgensgmünd als Beleg für die These, dass der Glaube an Verschwörungstheorien bedenkliche Auswirkungen haben könne und diese somit grundsätzlich gefährlich seien.
Die Kleinpartei Freie Wählergemeinschaft Einiges Deutschland mit Sitz in Chemnitz und bundesweitem Anspruch wurde im Januar 2017 gegründet. Sie bestreitet die Staatseigenschaft der Bundesrepublik Deutschland und ihre völkerrechtliche Souveränität und strebt die Fortsetzung des Kaiserreiches und die Anwendung dessen Rechts mit Stand vom 27. Oktober 1918 an. Diese überregional aktive Reichsbürger-Gruppierung behauptet, die Abdankungsurkunde von Kaiser Wilhelm II. sei eine Fälschung, und geht deshalb davon aus, dass der Deutsche Bundestag privatrechtlich aufgestellt und die Bundesrepublik eine Nichtregierungsorganisation sei. Ihre Protagonisten behaupten offen antisemitisch, dass der Erste Weltkrieg von den Rothschilds geplant worden sei, um "den Engländern Jerusalem abzukaufen" bzw. "um dort einen satanischen Tempel zu bauen". Die Gruppe klagt über "Logenfilz" und behauptet, der Nationalsozialismus würde heute seine "rechtsmißbräuchliche Fortsetzung" im "Nationalzionismus" finden. Das Bundesverfassungsgericht verwehrte der Vereinigung Einiges Deutschland die Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 mit der Begründung, es habe kein Parteitagsbeschluss über das eingereichte Parteiprogramm vorgelegen.
In anderen Ländern gibt es — ausgehend von den Vereinigten Staaten — ähnliche Gruppierungen wie die Freemen on the Land oder One People's Public Trust. Letztere ist im deutschen Sprachraum besonders in Österreich aktiv, wo sich auch die "Staatsverweigerer" des Staatenbunds Österreich finden.
Immer wieder phantasieen Reichsbürger über Unsummen von Schadenersatz von der Bundesrepublik. Ein Mand aus Neu Ulm forderte von der Bundesrepublik Deutschland 20 Millionen Euro Schadenersatz. Die Staatsanwaltschaft schickt ihm dafür ein Strafbefehl wegen versuchter Nötigung und Erpressung in Höhe von 2.800 Euro. Nach einem Einspruch mit 40-seitiger Begründung folgt das Verfahen am Amtsgericht Neu-Ulm. Wer nicht kam, war der Angeklagte...
Stand 2016
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Neu-Ulm-Reichsbuerger-fordert-20-Millionen-Euro-von-der-Bundesrepublik-id40069937.html
In Viechtach (Baden-Württemberg) forderte ein Reichsbürger von der Zentralen Bußgeldstelle 50.000 Euro — keine Reichsmark. Die Begründung des Reichsbürgers: Auf dem Bußgeldbescheid stehe sein Name, aber dafür habe er nicht seine Erlaubnis gegehen. Auch er erhielt eine Anzeige wegen Erpressung. Weiteren Ärger folgt noch wegen einem Hakenkreis auf seinem Brief...
Stand 2017:
Quelle: https://www.radio-trausnitz.de/reichsbuerger-will-keine-reichsmark-23715/
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