Serie: Religion und Aberglaube

In unserer neuen Serie Religion und Aberglaube versuchen wir dem Phänomen Glaube auf den Grund zu gehen. Warum glauben Menschen an etwas, was es nicht gibt?

Deutschland. Der Mensch bezeichnet sich als aufgeklärt, zivilisiert und modern. Der Mensch fliegt auf den Mond, wir telefonieren per Smartphone und surfen im Internet. Doch immer noch gibt es Milliarden von Menschen, die an Dinge glauben, die gar nicht existieren — gemeint sind — wie auch immer geartete — Religionen.

Die Anzahl der Religionen ist kaum noch überschaubar: Für die einen sind es Männer, die gerne Kleider tragen — für die anderen sind es einfach nur Spinner. Nahezu jede Nachfrage wird bedient: Satanismus, Christentum, Osterhasen, Scientologen, Judentum, Hinduismus, Islam, Naturreligionen, Spiritismus, Ufos, Wahrsager, Esoterik. Schon Albert Einstein erkannte: "Religion ist primitiver Aberglaube". Der Glaube ist zwar Unsinn, aber er hilft dem Menschen, denn es gibt ihm Kraft. Schade nur, das viele Sekten ("Kirchen") damit ihr Geschäft machen, denken wir nur die 10 Milliarden Euro pro Jahr, die christliche Mitglieder an ihre Vereine wie die evangelische Kirche und katholische Kirche abführen müssen. Doch viele Mitglieder haben eingesehen, das sie auch glauben können, ohne damit prunkvolle Kirche und pompöses Leben des Papst finanzieren zu müssen — sie treten einfach aus der Kirche aus. Ein kleiner Besuch ins Rathaus spart dem Gläubigen jeden Monat bares Geld.

Religion und Aberglaube

Aber wie funktioniert Aberglaube und Religion? Man glaubt an etwas, was es nicht gibt. Wissenschaftlich gesehen, kann man nichts widerlegen, was es nicht gibt: Wie z.B. Elfen, den Osterhasen oder das Weihnachtskind.

Der Begriff Aberglaube prägte das Christentum und bezeichneten damit alle andersgläubige als heidnisch, unmoralisch oder ketzerisch. Damit stellte sich der christliche Glaube über alles und nur er bezeichnete sich als der richtige Glaube.

Das Christentum ist eine relativ neue Religion, aufgebaut auf mehreren uralten Religionen würfelte man sich so eine Religion zusammen. Doch als das Geschäftsmodell nicht so recht ankam, erfand man den christlichen Widersacher Satan (Teufel) mit seinem unterirdischen Reich. Wer nicht an Gott glaube, müsse jetzt Höllenqualen erwarten. Auf ehemaligen heidnischen Stätten erbaute man neue christliche Kirchen, denn die Menschen pilgerten nach wie vor an diese Stellen, egal welcher Tempel dort stand.

Die größten Religionen

Die Angaben zu Zahlen der Mitglieder der einzelnen Religionen gibt es nicht, aber es gibt Schäzungen: Bei einer Weltbevölkerung von 7,4 Milliarden sind die Atheisten (3,0 Milliarden) wohl die stäkste Gruppe, gefolgt vom Christentum (2,3 Milliarden) und Islam (1,6 Milliarden), dicht gefolgt von Hinduismus (940 Millionen) und Buddhismus (460 Millionen), Judentum (15 Millionen), Scientology (10 Millionen) und Satanismus (5 Millionen).

Vatikan und Nazis: Die Kirchensteuer

Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) fordert seit langem die Abschaffung der staatlichen Kirchensteuer, bei der der Staat als Inkassobüro für die evangelische Kirche und katholische Kirche fungiert. Dieses Privileg ist ein Teil des Reichskonkordats, einem Vertrag, den der Heilige Stuhl mit der Hitler-Regierung 1933 geschlossen hatte. Auf die Kritik der Kirche von Kardonal Karl Lehmann, fragte die AfD: "Sie werden mir sicher zustimmen, das eine Institution in der Nachfolge Christi ihre staatlichen Privilegien eigentlich nicht auf einem Vertrag mit dem Dritten Reich gründen sollte - oder?". Er möge sich trotz seines Ausscheidens als Mainzer Bischof für ein Ende des Reichskonkurdats einsetzen. Doch der Kardinal lehnte Verhandlungen über dieses Thema ab...

Lesen Sie auch: Katholische Kirche verteidigt die Zusammenarbeit des Vatikan mit den Nazis und Hitler.

Reichskonkordat — Vertrag des Vatikan mit den Nazis

Das Reichskonkordat ist das einzige — für die Kirche profitable — außenpolitische Abkommen des Vatikan mit den Nazis, das heute noch gültig ist: Der Vertrag zwischen dem Vatikan und dem Hitler-Regime vom 20. Juli 1933 vereinbarte die Beziehungen zwischen Staat und Kirche.

Vertraglich vereinbart wurde die Kirchensteuer über die Militärseelsorge bis zum Religionsunterricht. Doch die Kirche hat kein Interesse daran, etwas an dem profitablen Vertrag zu ändern oder gar zu streichen. Streit gab es zum Beispiel beim Religionsunterricht, bei dem das Bundesverfassungsgericht 1957 den Vertrag für gültig erklärte. Allerdings sei die Verantwortung für Bildung bei den Ländern, die damit auch Regelungen treffen könnten, die dem Konkordat widersprechen.

11,5 Milliarden Euro Kirchensteuer für evangelische Kirche und römisch katholische Kirche

Trotz sinkender Mitgliederzahlen haben die beiden Großkirchen — evangelische Kirche und katholische Kirche — 2015 so viel Kirchensteuer wie noch nie eingenommen: 11,5 Milliarden Euro!. Davon erhielt die katholische Kirche rund 6,1 Milliarden Euro und die evangelische Kirche rund 5,4 Milliarden Euro. 2014 waren es noch 10,8 Milliarden Euro. Seit 1990 verlor die evangelische Kirche 4,9 Millionen Mitglieder und die römisch-katholische Kirche 3,1 Millionen Mitglieder.

Kruzifix Beschluss — Urteil des Bundesverfassungsgericht

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 16. Mai 1995 war wegweisend gewesen, weil damit auch Teile der Bayrischen Volksschulordnung von 1983 für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurden, nach denen in jedem Klassenzimmer der Volksschulen in Bayern ein Kruzifix oder zumindest ein Kreuz anzubringen war:

1) Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist verstößt gegen Artikel 4 Abs. 1 GG.

2) § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern ist mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.

Urteil des Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 1 BvR 1087/91

Kruzifixe in Europa

Ebenfalls als Kruzifix Urteil wurde eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 3. November 2009 bekannt. Darin wurde Italien verurteilt, einer aus Finnland stammende Klägerin eine Entschädigung zu zahlen, weil Kruzifixe in der Schule ihrer Kinder nicht entfernt worden waren. Doch dieses Urteil wurde am 18. März 2011 von der Großen Kammer des EGMR aufgehoben, da das Anbringen des Kruzifixes keinen Verstoß gegen die EMRK darstelle.

Noch heute findet man an vielen öffentlichen Einrichtungen und Schulen christliche Kreuze, obwohl es in Deutschland eine Religionsfreiheit gibt. Und obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ausdrücklich eine religiöse Neutralitätspflicht habe. Art. 4 GG sollte eigentlich den Bürger in einem staatlich geschaffenen Pflichtraum (Schulpflicht) dem Einfluss eines bestimmten Glaubens ausgesetzt wird, ohne sich diesem entziehen zu können.

Nach dem Willen der bayrischen Regierung soll das Kreuz im Klassenzimmer weiterhin der Regelfall bleiben! Die Bayrische Regierung (am 23. Dezember 1995 GVBl. 850) ein neues Gesetz in das Bayrische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Art. 7 Abs. 3 eingefügt. Satz 1 lautet: "Angesichte der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht.". Polukarklagen gegen dieses Gesetz hat der Bayrische Verfassungsgerichtshof am 1. August 1997 zurückgewiesen mit der Begründung, dass es kein Verstoß gegen die Bayrische Verfassung vorliege. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen diese Entscheidung nicht zur Entscheidung angenommen.

Bei Kindern unter 14 Jahren, die sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen können (vgl. § 5 RelKErzG), wird durch das "Kreuz in der Schule" die Freiheit der Eltern verletzt, ihre Kinder im Sinne einer bestimmten Weltanschauung zu erziehen (Art. 6 Abs. 2 GG — Erziehungsfreiheit).

Merkel für christlichen Aberglaube in der Europäischen Verfassung

Der Staat hat eigentlich eine religiöse Neutralitätspflicht, trotzdem forderte Bundeskanzlerin Merkel den christlichen Aberglauben in die europäische Verfassung aufzunehmen, was aber abgelehnt wurde.

Deutschland unterstützt Aberglaube

Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt den Aberglaube an Religionen in vierlei Hinsicht: Angefangen von den Kreuzen in öffentlichen Gebäuden, der Einzug der Kirchensteuer durch den deutschen Staat, Zuwendungen an die Kirchen in Milliardenhöhen. Sogar die Regierungspartei bezeichnet sich "christlich".

Blasphemieverbot (§166 StGB)

Das Blasphemieverbot (Paragraph 166 im Strafgesetzbuch) war schon oft im Gespräch, gestrichen zu werden. Dagegen spricht sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) aus, so Präsident Ulrich Anke, denn der Paragraf 166 wende sich nicht "gegen eine noch so scharfe Religionskritik, sonder ausdrücklich allein gegen die verächtliche Beschimpfung". Während der Bürger bei einer Beleidigung vor Gericht ziehen muss, überlassen es die Kirchen einfach dem deutschen Gesetzgeber... Eine Streichung wäre ein Schritt mehr auf dem Weg der Gleichberechtigung in Deutschland.

Störung der Religionsausübung (§ 167 StGB)

Neben dem § 166 (StGB) Beschimpfung von Bekenntnisse, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen gibt es da noch den § 167 (StGB) Störung der Religionsausübung, nach dem es strafrechtlich verboten ist, "den Gottendienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört": und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Auch hier wäre eine Streichung ein Weg zur Gleichberechtigung in Deutschland

Kirchen stehen über dem Gemeinwohl

Noch in der heutigen Zeit verbietet das deutsche Regime Tanzveranstaltungen an christlichen Feiertagen wie Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstauertag und Totengedenktag. Da ist es nur ein kleines Licht am Ende des Tunnels, das der baden-württembergische Landtag das nächtliche Tanzverbot gelockert hatte. In dem neuen Feiertagsgesetz wird dahin das bisherige Tanzverbot sonntags zwischen 3 und 11 Uhr aufgeboben. Eine Anpassung des Rechts trägt dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung.

Glockengeläut der Kirchen

In Deutschland kennt jeder das nervige "Glockengeläut" der Kirchen, das durch die Religionsfreiheit im deutschen Grundgesetz geschützt ist und das sei schützendwerter als das Rühebedürfnis der Nichtgläubigen. Veweis sei hier auf die Urteile Stuttgart, 13.12.2010, 11 K 1705/10 [VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012, 1 S 241/11]. Mehr noch: Das sakrale Glockengeläut dürfe sogar die Immissionsgrenzwerbe geringfügig überschreiten [VerwG Arnsberg, 30.08.2007, 7 2561/06]. Selten hat der Bürger rechtlich die Möglichkeit gegen diese Lärmbelästigung vorzugehen. Es will ja keiner, jemand vorschreiben, an was er glauben soll, aber doch bitte nicht die Ungläubigen mit Glocken terrorisieren. Und der Staat gibt dem Lärm auch noch seinen Segen...

Geschäftsidee: Friedhof

Über Jahrhunderte war es das Privileg der Kirchen, Friedhöfe zu betreiben. Verbrecher wurden außerhalb des Friedhof — in nicht gesegneter Erde — beigesetzt. Und die Geschäftsidee mit den Bestattungsgebühren funktioniert heute noch: Die Grabstätte wird verkauft, sondern auf 20 oder 30 Jahre vermietet. Im Durchschnitt betragen die Friedhof Kosten rund 2.500 Euro. Sonderwünsche wie Grabrede, Aufbewahrungsraum oder Kränte kosten extra. In manchen Bundesländern in Deutschland gibt es mittlerweile private Friedhöfe — dort ist es auch oft erlaubt, sein geliebtes Haustier mit beisetzen zu lassen. In Bayern zum Beispiel gibt es immer noch die altmodische Sarg Pflicht. während andere Bundesländer einfach Bestattungsdecken genehmigen.

Im Mai 2016 ging die Meldung des "Bistum" in Aachen (Nordrhein-Westfalen) durch die Schlagzeilen, das in Grefrath im Kreis Viersen ein Rentner sein Grab mit einem Dackel teilen darf. Das Bistum in Aachen hat einer entsprechenden Änderung der Friedhofsatzung zugestimmt. Damit ist es der erste katholische Friedhof, der eine gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier zulässt. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen in NEW gehe es nur um die Asche des Haustieres. Das Bistum Köln meldete, es wolle sich mit dem Thema "Tiere als Grabbeigabe" befassen wolle...

Der Sklavenhandel der katholische und evangelischen Kirche

Durch die Sklaverei kam die Kirche zu enormen Wohlstand. In seiner Bulle Divino amore communiti legitimierte Papst Nikolaus V. 1452 den Sklavenhandel. Auch die evangelische Kirche, also Martin Luther rechtfertigte Sklaverei und Leibeigenschaft theologisch (siehe unten). Im Mittelalter hielten sich die Kirchen sogenannte Kirchensklaven.

Der Protestantismus ging von Anfang an in den gleichen Bahnen, nachdem Luther Leibeigenschaft und Sklaverei theologisch gerechtfertigt hatte. Bis weit ins 19. Jahrhundert trieben evangelische Staaten unter der theologischen Billigung der Missionare Sklavenhandel und gingen auf Sklavenjagd.

Am 18. Juni 1452 legitimierte Papst Nikolaus V. den Sklavenhandel durch eine Bulle, indem er den portugiesischen König ermächtigte: "... die Länder der Ungläubigen (Anm. d. Redaktion: Indianer) zu erobern, ihre Bewohner zu vertreiben, zu unterjochen und in die ewige Knechtschaft zu zwingen. Anfangs stand Bischof Rodriguez de Fonseca selbst als Auftraggeber hinter dem Sklavenverkauf mit Indianer in Sevilla. Kolumbus schickte ihm verschiedene Male eine "größere Anzahl" von Indianern auf den Sklavenmarkt nach Spanien. Allein im Februar 1495 waren es vier Schiffe mit je 500 Indianern im Alter von 12-35 Jahren. Der geschäftstüchtige Kolumbus war wohl vertraut mit der Moraltheologie seiner Kirche, nach der "die Versklavung von Nichtchristen mit der Begründung gerechtfertigt sei, dass Heiden ohnehin zu ewiger Verdammnis verurteilt seien.".

1838 schaffte der Vatikan als einer der letzen Staaten offiziell die Sklaverei ab.

Die Inquitition der katholischen Kirche und Hexenverbrennungen

Auf die Inquisition der katholischen Kirche — das Jahrhundertelange abschlachten von Millionen von "Ungläubigen" und "Ketzern" (sprich alle, die nicht Mitglied der Kirche werden wollten oder diese nicht freiwillig unterstützen wollten) und die damit verbundene Enteignung des Vermögens — muss man nicht näher eingehen. Diese Greueltaten sind hinlänglich bekannt.

Sektenstaat: Vatikan

Der Staat Vatikanstadt — auch kurz Vatikan oder Vatikanstaat — ist der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt. Der Stadtstaat ist eine Enklave in Italien innerhalb des Stadtgebies von Rom, hat eine Fläche von 0,44 Quadradkilometer und ist mit rund 840 Einwohnern auch der Staat mit den wenigsten Einwohnern. Diktator und Staatsoberhaupt ist der Papst, Vereinvorsitzender der katholische Kirche. Die Staatsbürgerschaft im Vatikan wird nur auf Zeit und an eine Funktion gebunden, daher ersetzt sie nie eine andere Staatsbürgerschaft. Auch Frauen und Kinder von Vatikanbürgern können die vatikanische Staatsbürgerschaft erhalten. Frauen verlieren diese jedoch bei Trennung, männliche Nachkommen im Alter von 25 Jahren, weibliche eher, falls sie heiraten und ihr Ehepartner nicht ebenfalls die vatikanische Staatsbürgerschaft hat.

Die Bewachung erfolgt nicht durch eine eigene Armee, sondern durch die sog. Schweizergardisten — Päpstliche Schweizergarde mit Waffen! Offiziell ist die 110 Mann starke Armee, keine Armee im eigentlichen Sinne, sondern eine Art "Hauspolizei", die zum Schutz des Staates und des Papst da ist, nur eben mit Waffen — auch Sturmgewehre und Maschinenpistolen. Seit 1825 hat der Schweizer Kanton Wallis mit 693 die meisten Gardisten gestellt, aus dem Oberwalliser Ort Naters kamen allein 80 Gardisten.

Staatliche Subventionen für Telefonseelsorge

Die Telefonseelsorge in Deutschland ist ein Gemeinschaftsprojekt der Evangelischen und der katholischen Kirche. Die Arbeit machen rund 8.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit 1997 trägt die Deutsche Telekom sämtliche Gebühren. Die Telefonseelsorge wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auf Anfragen bezüglich der Höhe der Fördermittel werden nicht beantwortet. Die beiden Kirchen haben sich den Begriff Telefonseelsorgen als Marke registrieren lassen. Fördermittel kommen auch von Bundesländern und Kommunen und auch privaten Geldgebern wie die 500.000 Euro vom "Förderkreis TelefonSeelsorge.

Staatliche Subventionen für Tochterfirmen der evangelischen und katholischen Kirche

Die beiden größen Kirchen in Deutschland — evangelische Kirche und römisch katholische Kirche — sind auch Betreiber der Tochtergesellschaften Caritas und Diakonie, die 2010 rund 45 Milliarden Euro an staatlichen Zuwendungen erhalten haben!

Kindergarten-Skandal der Evangelischen Kirche

Die Kirchen haben überall ihre Finger drin, wo Geschäfte zu machen sind: Nehmen wir das Beispiel des Evangelischen Kindergarten im württembergischen Neckarwestheim. Die Kosten des "evangelischen" Kindergarten trägt aber nur zu 17 Prozent die Kirche, der Rest zahlt die Stadt (Stand 10/2002). Bürgermeister Mario Dürr sagte dazu: "Normalerweise sollte ja das außen drauf stehen, was innen drin ist; und innen drin ist eigentlich Gemeinde — zu 83 Prozent. Also müsste eigentlich genau genommen 'Gemeindlicher Kindergarten sponsored by Evangelische Kirche' drauf stehen."

Im Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg zahlt die Kirche gar nur sieben Prozent der Kosten "ihrer" Kindergärten. Etikettenschwindel der Kirchen in ganz großem Stil. Tatsächlich gibt die Kirche nur etwa 8 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für öffentlich-soziale Zwecke aus (siehe auch die Recherchen von Gerhard Rampp vom Bund für Geistesfreiheit in Augsburg).

Kirche: Ausbildung zum Nikolaus

Im November 2015 machte die katholische Kirche von sich reden, in dem sie nun eine Ausbildung zum Nikolaus anbieten will. Für die Ausbildung zum Qualitäts-Nikolaus biete die katholische Kirche dafür eintägige Schulungen an. "Der Nikolaus steht fürs Schenken.". Das vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Erzbistum Köln entwickelte Konzept erfreue mich bundesweiter beliebtheit.

Papst befürwortet Gewalt an Kindern

Papst Franziskus schockte im Februar 2015 die Welt mit der Aussage, das das Schlagen von Kindern unter gewissen Umständen in Ordnung sei: "Einmal habe ich einen Vater bei einem Treffen mit verheirateten Paaren sagen gehört, 'ich muss meine Kinder manchmal ein bisschen hauen, aber nie ins Gesicht, um sie nicht zu erniedrigen', so Papst Franziskus. "Wie schön" der Papst weiter. Der Vater kenne den Sinn der Würde, er müsse bestrafen, er mache es aber gerecht. Eltern sind geschickt.

Todesstrafe im Vatikan

Der Vatikan hat 1969 formell die Todesstrafe abgeschafft und mit der neuen Verfassung von 2001 endgültig gestrichen. Der Vatikan hat 516mal die Todesstrafe angewendet: Mit Keule, Axt und Guillotine, Strang oder Vierteilung. Die letzte Hinrichtung fand am 24. November 1868 statt.

Lesen Sie auch: Vatikan schafft Todesstrafe ab, unterzeichnet aber nicht die Menschenrechtskonvention. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention wurde bisher vom Heiligen Stuhl nicht unterzeichnet.

Tierqual im Islam und Judentum und Christentum

In unserer modernen Zeit müssen immer noch Tiere unendliche Qualen beim schächten erleiden. Im Islam und Judentum schneidet der Schlachter den Tieren ohne Betäubung die Kehle durch und lässt sie bei lebendigem Leibe ausbluten.

Die evangelische Kirche und katholische Kirche spricht Tieren die unsterbliche Seele und volle Leidfähigkeit ab.

Tierquälerei und Aberglaube: Brauchstumfeuer Osterfeuer

In den meisten Bundesländern ist das Verbrennen von Gartenabfälle verboten. Doch wenn man es als Brauchtumsfeuer — Osterfeuer — ist es erlaubt. Und nicht nur das: Jährlich finden so immer wieder Tiere wie z.B. Igel oder Kaninchen einen qualvollen Tod:

Beispiel Dortmund: Bei einem Osterfeuer in Dortmund (Großhlzhausen) sind an Karsamstag 2016 zwei brennende und vor Schmerzen schreiende Kaninchen aus dem Holzhaufen gekrochen und sind qualvoll verendet. Auch Kinder haben die Tierquälerei mitbekommen, aber keiner kam den Tieren zu Hilfe. Veranstalter des Osterfeuers auf der Reitanlage waren die CDU Löttringhausen, die Reiter-Gemeinschaft Oehmchen, die evangelische Philippus-Gemeinde und Freiwillige Feuerwehr Hombruch. Ein Zeuge berichtete: "Kein Mensch hat sich um die brennenden Tiere gekümmert" Die Leute hätten mit Bier und Bratwurst in der Hand einfach weiter aufs Feuer geschaut.

Tierschützer fordert seit langem: Hört auf mit diesem Unsinn und der Tierquälerei!

Vatileaks (Vatikanleaks)

Der Plattform Vatileaks wurden vertrauliche Dokumente des Vatikan (Kurie) zugespielt, die beweisen, wie der Vatikan (Heilige Stuhl) die Gelder von Gläubigen schamlos verschwendet hat. Im November 2015 veröffentlichten die beiden Journalisten Gianluigi Nuzzi und Emiliano Fittipaldi Bücher ("Via Crucis"), in denen sie dem Vatikan maßlose Geldverschwendung vorwerfen.

Im Juli 2016 gab es dann im Vatikan eine "Gerichtsverhandlung". Vor Gericht standen drei Angeklagte, die Informationen an Journalisten weitergeleitet haben sollen und zwei Journalisten, die diese veröffentlicht haben. Piestre Lucio Vallejo Balda hatte die Weitergabe geheimer Dokumente zugegeben. Die Anklage hatte für vier der fünf Angeklagten Haftstrafen beantragt. Zu den Angeklagten gehörte auch Nicola Maio, ein Mitarbeiter des Priester Lucio Vallejo Balda.

Das Gericht des Vatikans erklärte, es habe keine rechtliche Handhabe, um die beteiligten Journalisten zu verurteilen. Ein Priester und eine PR-Expertin wurden für schuldig befunden. Die Italienerin Francesca Immacolata Chaouqui bekam eine zehn Monate lange Haftstrafe auf Bewährung. Der spanische Priester Luicio Vallejo Balda soll 18 Monate in Haft.

Der Vatikan steht wegen des Prozesses in der Kritik, europäische Normen zum Schutz der Pressefreiheit zu missachten. Fittipaldi twitterte: "Dies ist nicht ein Prozess gegen uns, sondern gegen die Pressefreiheit.".

Kirchensteuer, Kirchenfinanzen und Finanzskandale der Kirchen

In keinem Land auf der Welt erhalten Kirchen soviel staatliche Unterstützung, wie in Deutschland: Geschätzt eine halbe Milliarde Euro erhalten die beiden Großkirchen in Deutschland. Immer wieder kommt es zu Finanzskandalen und Schattenhaushalte der Kirchen. Die meisten Bischöfe kassen über 9.000 Euro im Monat. Weiter betreiben die Kirchen eigene Banken wie die in die Kritik geratene Pax Bank, weil sie in Aktien eines Rüstungsunternehmens investierte.

Die Evangelische Kirche und Katholische Kirche in Deutschland nehmen im Jahr rund 10 Milliarden Euro an Kirchensteuern ein. Hinzu kommen staatliche Zuwendungen ‐ ohne Gegenleistung! Obwohl es hier um riesige Summen geht, gibt es keine einzige Behörde, die sich mit den Subventionen von Kirchen befasst. Viele Bistümer verweigern Einblick in die Haushalte.

Video: Die Kirche und das Geld (Dokumentation von Carsten Frerk)

Dokumentatopn "Die Kirche und das Geld" von Carsten Frerk auf YouTube ansehen:
https://www.youtube.com/watch?v=fN2EL9jRko8

Vatikanbank und Geldwäsche

Die Vatikanbank findet sich immer wieder in den Schlagzeilen wieder: z.B. die Skandale zur Geldwäsche der Vatikanbank.

Katholische Kirche und die Steuer

Der Staat hat die Kirchen von allen Steuern befreit: Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Vermögenssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Umsatzsteuer, Zinsabschlagssteuer, Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag, usw. — Insgesamt entgehen so dem Staat rund 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Der Subventitionsbericht der Bundesregierung ist sehr interessant. Nach uns vorliegenden Informationen sind die Kirchen auch von Gerichtskosten in allen Zivilverfahren sowie von Beurkundungs- und Beglaubigungskosten befreit.

Mißbrauchsfälle der katholischen Kirche

Die Mißbrauchsfälle in der römisch katholischen Kirche wurden nicht wirklich jemand richtig aufgeklärt oder die Täter strafrechtlich verfolgt, bis auf wenige Ausnahmen. In Deutschland verjährt der sexuelle Mißbrauch von Kindern strafrechtlich zehn Jahre nach der Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers, nur in besonders schweren Fällen nach 20 Jahren. Die Zahl der Mißbrauchsfälle geht in die Hunderte, manche Schäzungen gehen in die Tausende. Mißbrauchsfälle in der katholischen Kirche sind nicht neu — bereits im 19. Jahrhundert berichtete der Pfaffenspiegel über sexuellen Missbrauch durch Geistliche. Auch während des Nationalsozialismus kam es zu hunderten Strafanzeigen.

Keine Religionsfreiheit in Deutschland: Mormonen und Mehr-Ehen

Wir haben bereits über die Diktatur in Deutschland beim Thema Kruzifixe berichtet. Religionen wie dem Islam und Judentum wird erlaubt, Tiere bei lebendigem Leibe und ohne Betäbung die Kehle durchzuschneiden und sie qualvoll ausbluten zu lassen. Doch der Religion der Mormonen erlaubt man nicht die Polygamie (Viel-Ehen) in Deutschland.

In Deutschland gibt es eigentlich die Religionsfreiheit, doch Deutschland verbietet den Mormonen die Mehr-Ehen, denn Bigamie (das Eingehen einer zweiten Ehe) ist in Deutschland gemäszlig; § 1306 BGB unzulässig und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Gemeint sind hier nur die staatlich geschlossenen Ehen, nicht die kirchlichen Ehen. Denn am 1. Januar 2009 trat das neue Personenstandsgesetz in Kraft und damit fielen die Paragrafen weg, die eine kirchliche Eheschließung ohne vorausgehende standesamtliche Trauung verbieten.

Keine Religionsfreiheit in Deutschland: Scientology und Satanismus

Der Scientologykirche wird in Deutschand seit Jahren immer wieder der Kirchen Status und die Steuerfreiheit abgesprochen. Gleiches gilt für den Satanismus in Deutschland, Bei den Recherchen haben wir keine einzige Satanische Kirche in Deutschland gefunden, die — wie alle anderen Kirchen auch — steuerbefreit wurde.

Heiligsprechung kostenlos

Bei der katholischen Kirche kostet die Heiligsprechung bis zu 50.000 Euro, dagegen bietet eine andere Kirche im Internet bereits die kostenlose Heiligsprechung an. Hier geht es zur kostenlosen → Heiligsprechung

Heute noch: Kinderopfer vor Wahlen

In Uganda (Afrika) haben Politiker, nach Berichten einer Nicht-Regierungsorganisation, bis zu sechs Kinder als "glücksbringendes Ritual" vor Präidentschafts- und Parlamentswahlen verstümmelt und getötet haben. Diese grausamen Rituale seien während des Wahlkampfes zwischen Oktober 2015 und Februar 2016 durchgeführt worden, sagte Shelin Kasozi vom lokalen Kinderhilfswerk Kyampisi. Die grausamen Opferriten wurden in den Bezirken Mukono, Buikwe, Sembabule und Mubende im Zentrum des Landes der Polizei gemeldet. "Das Opfern von Kindern kommt [in Uganda] in Wahlperioden häufig vor. Die Täter glauben, das Vergießen von Blut bringt Glück", so Kasozi.

Polizeisprecher Moses Binoga zufolge, könne der Zusammenhang zwischen den getöteten Kindern und den Wahlen jedoch nicht mit Sicherheit bestätigt werden. In Uganda werden regelmäßig Leichen, hauptsächlich von Kindern, gefunden, denen Körperteile wie Zungen, Genitalien oder Augen fehlen. Menschen glauben, sie können durch die ritualen Tötungen Macht und Geld erlangen.

Präsident Yoweri Museveni, der das Land bereits seit drei Jahrzehnten regiert, gewann die umstrittene Abstimmung am 18. Februar.

Deutschland verbietet Vornamen wie Luzifer oder Satan

In Deutschland darf ein Bürger den Vornamen seines Kindes weitgehend selbst entscheiden — wenn es der Standesbeamte genehmigt! Der Vorname darf nicht dem Kindeswohl schaden, "indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung "zum Bösen" herstellen würde, wie durch die Namen Judas oder Kain. oder das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen, zum Beispiel Christus und früher auch Jesus (durch OLG Frankfurt 20 W 149/98 als Vorname zugelassen). Teilweise wird die Namensberatungsstelle der Uni Leipzig zu Rate gezogen. Immer hat der Standesbeamte das letzte Wort, nicht die Eltern!

Vorname Jesus ist erlaubt, aber Luzifer (Lichtbringer) oder Satan nicht.

In Berlin wollte ein Ehepaar seinem Kind den arabischen Vornamen "Djehad" geben, was Heiliger Krieg bedeutet. Der Standesbeamte verweigert die Eintragung. Das Kammergericht sah — wie zuvor das Amtsgericht und Landgericht — die Namenswahl als unbedenklich an. "Djehad" sei im Arabischen auch als männlicher Vorname gebräuchlich. Aktenzeichen: Kammergericht Berlin, 1 W 93/07

Während man normalerweise mit $20 aufs Amt geht und seinen Namen ändert (natürlich von Bundestaat unterschiedlich, also in den USA — in Australien sind bis zwei Namensänderungen pro Jahr möglich), ist das im bürokratischen Deutschland praktisch fast unmöglich und selbst eine Änderung eines Vornamens nur bei einem wichtigen Grund zulässig.

Wiedergeburt in Peking gesetzlich geregelt

Im März 2016 äußerte der im indischen Exil lebende Dalai Lama die Vermutung, das es nach dem Tod vielleicht keine Reinkarnation (Wiedergeburt) gebe. Der Vorsitzende des regionalen Parlaments von Tibet, Padma Choling, kritisierte die Aussage des Dalai Lama und meinte: "Das hat nicht der Dalei Lama zu entscheiden" Die Kommunisten in China bestehen auf die buddhistische Tradition der Wiedergeburt.

Trennung von Staat und Kirche

Eine Trennung von Staat und Kirche und damit die Aufhebung des Reichskondorat von 1933 — ein Vetrag zwischen Hitler Deustchland und dem Vatikan — war 2013 Thema im Bundestag. Man stimmte ab, ob es eine Trennung von Staat und Kirche geben soll. Die Kirchenlobbyisten im deutschen Bundestag zogen alle Register. Der Antrag auf Beendigung der Staatsleistungen wurde abgelehnt. Die notwendigen Ablösesummen seien zu hoch, war ein Argument.

Das Reichskondorat erlaubt es der katholischen Kirche zum Betreiben von eigen Universitäten auf Kosten des Steuerzahlers, weiter den Religionsunterricht in den Schulen.

kirchliche Seelsorge auf Staatskosten

Die evangelische Militärseelsorge und die katholische Militärseelsorge in Deutschland sind durch Staatskirchenverträge geregelt. Es handelt sich um eine der sog. "gemeinsame Angelegenheiten" von Staat und Religionsgemeinschaften (res mixta). Dumm nur, das nur der Staat für die Kosten aufkommen muss:

Nach eigenen Angaben der "Bundeswehr": "Die Militärseelsorge wird von dem Bundesministerium der Verteidigung, der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Katholischen Kirche partnerschaftlich verantwortet. Der Staat sorgt für die Organisation und trägt die Kosten der Militärseelsorge. Aktuell sind das rund 30 Millionen Euro pro Jahr.:.

Mit der Evangelischen Kirche in Deutschland wurde 22. Februar 1957 der Militärseelsorgevertrag geschlossen und durch das Gesetz über die Militärseelsorge vom 26. Juli 1957 bestätigt; für den Bereich der katholischen Kirche gilt das Reichskonkordat aus dem Jahre 1933 nach herrschender Rechtsauffassung fort.

Militärpfarrer haben den Status von "Beamten auf Zeit". Sie werden für ihren Posten von der Kirche vorgeschlagen, die Militäbehörden müssen dem Vorschlag jedoch zustimmen. Militärpfarrer sind nicht der jeweiligen Diözese oder Landeskirche unterstellt. Ihre Bezahlung wie auch die Finanzierung fast sämtlicher weiteren Kosten der Militärseelsorge erfolgt über den Etat des Bundesverteidigungsministeriums. Die öffentliche Hand wendet damit jährlich rund 30 Miollionen Euro für Militärseelsorge auf. Obwohl die Armee etwa 40 Prozent weniger Soldaten umfasst als vor 15 Jahren, sind die Kosten für die religiöse Betreuung der Soldaten gestiegen. Schon lange gibt es Forderungen nach Abschaffung der Militärseelsorge: militaerseelsorge-abschaffen.de

Evangelische Militärseelsorge:
http://www.eka.militaerseelsorge.bundeswehr.de/

Katholische Militärseelsorge:
http://www.kmba.militaerseelsorge.bundeswehr.de/

Neben der Militärseelsorge betreiben die evangelische kirche als auch die katholischen Kirche auch evangelische Gefängnisseelsorge und katholische Gefängnisseelsorge, ebenfalls auf Staatskosten.

Wenn die Kirchen ihren Kirchensteuerzahlern zur Verfügung stehen will, warum muss der Steuerzahler dafür aufkommen?