Erscheinungen im Christentum sind so alt wie das Christentum selbst. Die Bibel kennt znzählige Erscheinungen von Engeln: Im alten Testament erschien Abraham zwei Engel; Lot erscheinen zwei Engel vor der Zerstörung von Sodom und Gomorrha.
Die katholische Kirche veröffentlichte 1964 in der dogmatischen Konstitution, "daß die Bibel Gott zum Urheber habe, daß die Bibel in allen Teilen unter der Einwirkung des Heiligen Geistes verfaßt" wurde, daß die Bibel "sicher, getreu und ohne Irrtum" ist. Praktischerweise wurde die Bibel im Laufe der Jahrhunderte immer wieder neu abgeschrieben und neu verfaßt und alles, was gegen den christlichen Glauben war, gestrichen wurde.
Im Laufe der Jahrhunderte wollen Hunderte sogenannte Marienerscheinungen gesehen haben, von denen nur die wenigsten von der Kirche selbst anerkannt wurde. Vor Jahrhunderten hielt man solche Erscheinungen tatsächlich für wirklich stattgefunden. Von Halluzinationen oder Hysterie hatte man damals noch nichts gehört.
Wir wollen uns hier nur auf einige wenige konzentrieren, unabhängig, ob kirchlich anerkannt oder nicht.
In Lourdes (Südfrankreich) hatte 1858 das 14jährige Mädchen Bernadette Soubirous nahe der Grotte Massabielle mehrfach eine Marienerscheinungen in Form einer weiß gekleideten Frau. Sie soll sich als "die unbefleckte Empfängnis" bezeichnet haben. Bernadette Soubirous wurde am 8. Dezember 1933 heiliggesprochen.
Die Marienerscheinungen in Heroldsbach wurden von der römisch-katholischen Kirche nicht anerkannt. Vom 9. Oktober 1949 an sollen vier Mädchen eine Reihe von Marienerscheingen widerfahren sein. Die Erscheinungen sollen bis Herbst 1952 angedauert haben.
Bekannt wurde auch das "Sonnenwunder" am 8. Dezember 1949, als sich rund 10.000 Pilger in Heroldsbach versammelt hatten. Nachdem die "Seherinnen" eine Marienerscheinung hatten, berichten Tausende von Personen, anschließend ein Sonnenwunder gesehen zu haben: Die Sonne habe ein auffälliges starkes Strahlen gezeigt und sich minutenlang in bunten Farben gedreht. Der Meterologe Stöckl aus Regensburg urteilte das Ereignis als natürliches Phänomen ein.
Am 15. August 1951 verbot die katholische Kirche in Rom in einem zweiten Dekret den "Heroldsbach-Kult". Die Seherkinder, deren Eltern und viele Anhänger wurden im August 1951 exkommuniziert, da sie nicht unterzeichnen wollten, dass sie keine Erscheinungen der Mutter Gottes hatten. Der Wunsch der Sehermädchen ihr weiteres Leben in einem Kloster ganz Gott zu weihen, konnte sich somit nicht realisieren. Bis Dezember 1951 blieben fast alle Seherkinder auf kirchenamtliche Anordnung dem Erscheinungsberg fern, dennoch hatten sie Visionen andernorts.
In Fátima (Portugal) erschien 1917 den drei Hirtenkindern Lúcia dos Santos, Jacinta Marto und Francisco Marto die Mutter Maria. Bekannt wurde auch die drei Botschaften oder Geheimnisse von Fátima. Neben Marienerscheinungen sollen sie auch eine "Höllenvision" erlebt haben. Auch aus Fátima wird ein Sonnenwunder berichtet.
Guadalupe (heute Mexiko-Stadt) ist mit jährlich 20 Millionen Pilger der größte Wallfahrtsort der Welt.
Hier "erschien" am 9. Dezember 1531 Juan Diego auf dem Berg Tepeyac eine Marienerscheinung. Vermutlich eine Fabel ist die Behauptung, das sich Juan Diego daraufhin beim Bischof befand, als sich auf seinem Mantel auf angeblich unerklä,rliche Weise ein Bild Mariens, der Mutter Gottes entstand.
Aus Medugorje (Bosnien und Herzegowina) werden aus den 1980er Jahren von Jugendlichen eine Marienerscheinung berichtet. Die römisch-katholische Kirche erkennt diese Erscheinungen nicht an und untersagt Katholiken die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Echtheit der behaupteten Erscheinungen ausgehen. Die römisch-katholische Kirche erkannte nicht nur die Marienerscheinungen nicht an, sondern auch den Ort als Wallfahrtsort ebenfalls nicht.
Bei den Marienerscheinungen in Marpingen sollen 1876/1877 den drei echtjährige Mädchen Katharina Hubertus, Susanna Leist und Margaretha Kunz im Härtelwald die Jungfrau Maria erschienen sein.
Marpingen wurde von Anhängern als das "deutsche Lourdes" bezeichnet, was Gerichte im Rheinland und preußischen Landtag in Berlin beschäftigte.
Das Vormundschaftsgericht St. Wendel befand die drei Kinder wegen ihrer Marienerscheinungen für schuldig, die öffentliche Ordnung bedroht und groben Unfug getrieben zu haben. Als Minderjährige waren die drei Mädchen strafrechtlich nicht zu belangen, der Richter fand es jedoch für zulässig, die drei Mädchen in eine Besserungsanstalt zu schicken. Das Urteil wurde vom Landgericht Saarbrücken aufgehoben. Der Staat wollte in Berufung gehen, was aber vom Obertribunal Berlin verworfen wurde.
Eine Reihe von weiteren Prozessen begleiteten die Marienerscheinungen in Marpingen.
Auf die angeblichen Erscheinungen Ende des vergangenen Jahrtausends wollen wir hier nicht näher eingehen.
Zunächst muss man sich den Hintergrund einer Marienerscheinung bewußt werden: Sektenmitgliedern — hier die römisch-katholische Kirche — wird über Jahre hinweg Phantasien von irgendwelchen übernatürlichen Wesen — hier Gott, Jesus oder Maria — eingetrichtert. Und wer nicht recht folgte, dem wurde mit irgendwelchen Teufeln und Höllenqualen gedroht.
Der gesunde Menschenverstand wird nach und nach unterdrückt. Irgendwann bricht das Sektenmitglied zusammen und beginnt, an diese Behauptungen zu glauben, steigert sich teilweise in Halluzinationen von Stimmen hören bis hin zu Marienerscheinungen. Aber auch Hysterie (Geltungsbedürfnis) und andere Störungen können auftreten.
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