Aktuelle Nachrichten aus Aberglaube, Religion und Kirchen

Hier finden Sie aktuelle Nachrichten aus den Bereichen Aberglaube, Religion und Kirchen. Die Seite wird fortlaufend fortgeführt und aktualisiert.

Verfassungsklage der Diakonie (Ev.Kirche) zu kirchlichem Arbeitsrecht

20.03.2019

Die Diakonie klagt wieder zum kirchlichen Arbeitsrecht, diesmal vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesarbeitsgericht hat kirchlichen Arbeitgebern untersagt, Religionszugehörigkeit vorauszusetzen. Das Bundesarbeitsgericht stützt sich auf ein urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum gleichen Fall. Kirche sieht ihr Selbstbestimmungsrecht verletzt und will Urteil nicht akzeptieren.

Quellen anzeigen https://www.zeit.de/arbeit/2019-03/bundesarbeitsgericht-kirchliches-arbeitsrecht-diakonie-bag-urteil-klage

Kirchen erhielten seit 1949 fast 20 Milliarden Euro

28.02.2019

Am 08.02. berichteten wir, dass die Kirchen in Deutschland den letzten Jahren eine halbe Milliarde Euro an Zuwendungen aus öffentlichen Kassen erhielten — zusätzlich zu den sonstigen Subventionen.

Heute berichtet die FAZ, dass die Kirchen seit 1949 fast 20 Milliarden Euro vom Staat erhalten haben — neben der Kirchensteuer und den sonstigen Subventionen. Begründung: Aufgrund eines Beschusses vom Ende des Heiligen Römischen Reichs.

Dieses Jahr werden demnach 548,7 Millionen Euro fällig. Insgesamt erhielten die evangelische und die katholische Kirche seit 1949 fast 18,5 Milliarden Euro an Staatsleistungen aus dem Haushalt der Bundesländer. Davon erhielt die evangelische Kirche rund 320,4 Millionen Euro und die katholische Kirche 228,3 Millionen Euro.

Kritiker fordern seit Jahrzehnten eine Trennung von Staat und Kirche und die Einstellung dieser Staatsleistungen an die Kirchen. Dieser Ausgleich für die Enteignungen nach dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803, zum ende des Heiligen Römischen Reichs sollte nach 200 Jahren endlich abgegolten sein. Eigentlich forderte bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 die Einstellung dieser Zahlungen. Doch statt sie einzustellen, übernahm man die Forderung nach Beendigung einfach ins Grundgesetz. Die Evangelische Kirche hat in der Vergangenheit eine Ablösung begrüßt, fordert aber eine "angemessene Abschlusszahlung". Die Katholische Kirche sieht das genauso. Im Vergleich dazu nahmen die Kirchen 2017 an Kirchensteuer rund 6,43 Milliarden Euro (katholische Kirche) bzw. 6,57 Milliarden Euro (evangelische Kirche) ein.

Quellen anzeigen https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/extra-zur-kirchensteuer-staatliche-rekordzahlung-fuer-die-kirchen-16065625.html

Kündigung durch Kirche wegen Neu-Heirat unwirksam

20.02.2019

Die Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus, der nach seiner Scheidung erneut geheiratet hatte, ist unwirksam.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Der katholische Arzt sei gegenüber nicht katholischen Kollegen unzulässig benachteiligt worden, so die Begründung.

Das Urteil hat Konsequenzen über den Einzelfall hinaus. Es geht um die Grundsatzfrage, welche Anforderungen kirchliche Arbeitgeber an das Privatleben von Mitarbeiter stellen dürfen.

Schweiz (Genf) stimmt für Trennung von Staat und Kirche

10.02.2019

In Genf (Schweiz) dürfen Staatsangestellte, die im Kontakt mit der Öffentlichkeit stehen, in Zukunft keine Zeichen der Religionszugehörigkeit wie zum Beispiel Kopftücher tragen. Die Genfer*innen stimmten für ein neues Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche mit 55 Prozent zu. Damit soll der Grundsatz zur Neutralität des Staates in religiösen Fragen gewährleistet werden.

Kirchen erhalten halbe Milliarde an Steuergelder

08.02.2019

Die evangelische und katholische Kirchen in Deutschland nehmen jedes Jahr rund zwölf Milliarden Euro an Kirchensteuer ein. Obwohl seit einem Jahrhundert die Staatsleistungen beendet werden sollten. Die Oppositionsparteien im Bundestag drängen nun auf eine Trennung von Staat und Kirche und die Beendigung der Steuergelder an die Kirchen.

Die beiden großen Kirchen erhielten zuletzt insgesamt mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr an Staatsleistungen. Obwohl bereits die Weimarer Reichsverfassung, die ihr 100. Jubiläum feiert, als auch das Grundgesetz die Beendingung dieser Zahlungen vorsieht.

Es geht nicht um Zuwendungen für Sozialkassen der Caritas und Diakonie oder dem Paritätischen Wohlfahrsverband oder um Zuschüsse für kirchliche Bildungsträger oder Denkmalschutzmittel für Klöster und Dome.

Es geht um Zahlungen aus der Reformationszeit, in der Kirchen zahlreiche Güter und damit Einnahmequellen an den Staat abgeben mussten. Als Ausgleich erhielten die Kirchen Ausgleichszahlungen für deren Verluste sowie den Unterhalt der kirchliche genutzten Gebäude. Diese Verträge, die zum Teil gesetzlich bekräftigt wurden, blieben 1919 gültig. Die Weimarer Reichsverfassung fordert im Artikel 138 das Ende der Staatsleistungen: "Die auf Gesetz, Vertrag und besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgebung abgelöst. die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf." 1919 wurde dieser Grundsatz in das Grundgesetz Artikel 140 übernommen.

Die Bundesinnenministerium schreibt auf Anfrage: "Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf".

Weblinks

Kirchenticker der Abendpost
Vatikan Richter wegen Kinderpornos verurteilt
50 Jahre Kirche des Satans