Beginnt man über das Thema Milliardenkonzerne Evangelische und Katholische Kirche zu recherchieren, könnte man fast denken, man ist in einem schlechten Film gelandet: Mord, Totschlag, Drogen, Waffen, Kindersex, Milliarden-Subventionen. Doch das ist Alltag in Deutschland bei der Katholischen Kirche in Deutschland. Lesen Sie hier alles über die Machenschaften dieser Sekte, die überall ihre Finger drin hat, mit dem man schnell und einfach Geld verdienen kann.
In Deutschland gibt es – rein theoretisch – die Religionsfreiheit. Betritt man heute ein öffentliches Gebäude fallen einem oft abergläubige christliche Kreuze an den Wänden auf. Kreuze sind alles andere als neutral, dabei sollte doch der Staat keine Religion bevorzugen.
Einigen Religionen und Kirchen gewährt das deutsche Regime den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (rechtlich selbstständige Organisationseinheit) und damit Steuerfreiheit. Die größten sind die Römisch-katholische Kirche in Deutschland, Evangelische Kirche in Deutschland und auch viele kleine wie den Zentralrat der Juden in Deutschland.
Religionen wie Satanskirchen oder Scientology Kirche, um nur zwei zu nennen, sucht man vergeblich in der Liste der Steuerbefreiungen und privilisierten Religionen. Deutschland maßt sich an, die eine oder andere Kirche anzuerkennen oder nicht.
Anders sieht es in anderen Ländern aus, in denen es echte Religionsfreiheit und Gleichberechtigung gibt:
In den USA feierte die → Church of Satan (Kirche des Satan) 2016 ihr 50-jähriges Jubiläum.
Selbst im abergläubigen Südamerika, das fest in katholischer Hand ist, wurde 2016 in Kolumbien der "Templo Luciferino Semillas de Luz" (Luziferianischer Tempel Keime des Lichts) als erstes satanistischen Kirchengebäude der Welt fertiggestellt. Sponsoren aus der ganzen Welt haben 400 Millionen Kolumbianische Pesos (≈ 117 000 €) für die Kirche aufgebracht. Doch die katholische Kirche läßt sich nicht gerne in die Suppe spucken und so wird die luziferanische Konkurrenz durch die christliche Amtskirche heftig bekämpft.
Wer jetzt denkt, das die Kreuzzüge, Inquisition und → Hexenverbrennungen ein Relikt längst vergangener Tage sind, der täuscht: Heute noch bekämpfen die Evangelische Kirche und Katholische Kirche andere Religionen.
Die Evangelische Kirche betreibt die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen und hetzt gegen andere Atheisten und andere Religionen wie z.B. Esoterik, Aberglaube und Scientology. Der ehemalige Sektenbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Friedrich-Wilhelm Haack, sagte 2003 ganz offen: "Im Mittelalter wären wir ganz anders mit euch umgesprungen." Es lebe die Inquisition!
In Deutschland finden sich hunderte sog. → Sekteninfo und Beratungsstellen, teilweise sogar von Bundesländern betrieben, wettern sie gegen jede Konkurrenz der römisch-katholischen Kirche, über die man bei den Sekteninformationen keine Angaben findet.
Hingegen gibt es immer mehr Organisationen, in denen sich Bürger formieren und über die Machenschaften der katholischen Kirche aufklären, wie zum Beispiel Bürger beobachten Kirchen.
„Nun glauben immer mehr Christen an Albernheiten, die selbst den Heiden unmöglich gewesen wären, denen Gott als Schöpfer unbekannt ist.” — ERZBISCHOF AGOBARD VON LYON (um 769–840)
Was lehrt eigentlich das Christentum? Sie erzählt ihren Anhängern genau das, was sie bei anderen Religionen kritisiert. Die Geschäftsidee mit dem Aberglaube an etwas, was unsichtbar ist und nicht existiert, wurde von anderen Konzernen übernommen.
Im Christentum gibt es einen unsichtbaren Gott, den kann man aber nicht sehen. Sein Gegner ist der Teufel, der ebenfalls unsichtbar ist. Manchmal "fahren" Dämomen in abtrünnigen Gläubigen, dann treiben → Exorzisten die unsichtbaren Dämonen aus. Manchen Gläubigen haben → Marienerscheinungen und sehen Engel, die aber andere nicht sehen können.
Die Religion des Christentum ist gerade für Frauen gefährlich, denn dort gibt es die "unbefleckte Empfängnis", wohingegen von dem Sektenmitglied Jesus berichtet wird, der über Wasser laufen konnte. Wasser kann diese Religion offenbar gut bezwingen, denn das Mitglied Moses konnte das Meer teilen, um trockenen fußes, von einem Ufer an das andere zu gelangen. Viele männliche Sektenmitglieder erkennt man daran, das sie gerne Kleider und Kutten tragen — wie Kutten von Rockergruppen die Zugehörigkeit anzeigt.
Mitglieder, die gegen die Sektenregeln des Konzerns verstoßen, erwartet das Fegefeuer, einer Art Hexenverbrennung, durch das jeder muss, um seine Vergehen zu büßen. Erst danach darf er ins Paradies &mdash, den Himmel – zu Gott. Wie diese Räumlichkeiten aussehen, darüber schweigen sich die Prospekten der Sekte aus, keine Bilder, keine genauen Informationen, keine Rundgänge. Weiter ist es Sektenmitgliedern untersagt, sich wiedergeboren zu lassen.
Heute müssen Sektenmitglieder selbst für ihr Essen sorgen. In der Vergangenheit gab es einmal ein Vereinsfest, bei dem es zur kostenlosen Speisung der 4.000 oder 5.000 kam, je nach Berichterstatter.
Mitgliedern brauchen kein Telefon, keine Email oder Whatsapp, um ihre Mitteilungen an Gott zu schicken, die falten einfach die Hände und schicken ihre Wünsche gen Himmel. Ein Nachteil dabei ist, das man eigentlich nie eine Antwort bekommt. Unsere Anfragen nach einem Interview blieben unbeantwortet.
Sektenführer der römisch-katholischen Kirche treten gerne mit Phantasienamen auf, wie Papst Franziskus, eigentlich aber Jorge Mario Bergoglio. Der Konzernchef ist gleichzeitig der Stellvertreter des unsichtbaren Gottes auf der Erde. Firmenzentrale des Diktators ist der "Vatikan", einem anerkannten souveränen Staat. Hier fließen die Gelder in der eigenen Vatikanbank zusammen.
Die katholische Kirche ist mitverantwortlich für die Verbreitung von Aids und Geschlechtskrankheiten, weil sie ihren Anhängern Empfängnisverhütung jeglicher Art – egal ob Antibabypille, Kondome oder Aldi-Tüte – bei Höllenqualen untersagt. Nach Meinung des Sektenführers Franziskus, müssten sich Katholiken nicht "wie Kanickel vermehren". Diese Haltung der katholischen Kirche wird auch innerhalb der Kirche unter anderem von afrikanische Bischöfe stark kritisiert.
Über Jahrhunderte mauerten Kirchen abtrünnige Nonnen in Mauern von religiösen Gebäden ein. Leichenteile werden heute noch als Reliquien verehrt. Dabei stört niemand an der "Störung der Totenruhe", die eigentlich strafbar ist...
Während der normal Sterbliche bei Beleidigungen selbst Anklage erheben muss, übernimmt diese Arbeit der deutsche Staat für die Kirchen.
Dieser Paragraph stellt die Beleidigung von Kirchen und Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigung unter Strafe. Wobei Kritik auch oft als Beleidigung geahndet wird.
Das Münchner Amtsgericht verurteilte den Aktivist Michael Stürzenberger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, weil er in einem islamkritischen Artikel den Islam als "faschistische Ideologie" bezeichnet hatte. Das Landgericht München I hob das Urteil im Berufungsverfahren auf und sprach ihn frei.
Vor dem Amtsgericht Bamberg wurde ein Anwalt aus Wuppertal wegen "Schmähungen gegen den Bamberger Erzbischof Ludwig Schick" angeklagt. Auf Facebook hatte der Mann als Kommentar geschrieben: "Stell dir vor, dieser Heini wird im Gottesdienst geköpft und niemand schaut hin!". Der Mann erhielt einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 100 Euro. Weil er nicht bezahlte, kam es zur Verhandlung. Die Richterin sah den Ausdruck von der Meinungsfreiheit gedeckt und sprach den Mann frei.
Das Erzbistum ging auch gegen einen weiteren Kommentarschreiben juristisch vor. Ihm wurde ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg über 4.000 Euro zugestellt und ist inzwischen rechtskräftig. Der Mann hatte geschrieben: "Dieses ganze Politiker- und Pfaffengesindel sind korupte Verbrecher und gehören liquidiert."
Wer etwa Religionsgemeinschaften wie Satanskirchen oder Kirche des fliegenden Spaghettimonster stört, wird niemand bestraft. Soweit zum Thema Gleichbehandlung.
Deutschland geht noch weiter: Dann gibt es noch dem Parapraphen, der Feiern und Gottesdienste von Kirchen und Weltanschauungsvereinigung unter Schutz stellt. Wer stört, wird bestraft.
Auch wer Bestattungsfeiern stört, kann in Deutschland bestraft werden. Auch wenn der Nachbar die Musik zu laut hat, fällt darunter.
Ein weiterer Kirchenparagraph ist die Störung der Totenruhe, wobei das sehr breit ausgelegt wird. Es stellt auch Teile des Menschen unter Schutz. Dabei ist aber offenbar die Kirche befreit, denn wenn diese ihre Heiligen oder Teile von Ihnen als Reliquien verehren und durch die Gegend tragen, stört sich niemand an der Totenruhe.
Die Kirchen sind es auch, die für die Friedhofszwang
einsetzt. Man könnte ja die Urne genauso mit nach Hause nehmen und im Garten vergraben. Aber man will sich nicht in die Suppe spucken lassen. Friedhöfe sind für die Kirchenkonzerne ein lohnendes Geschäft, auf das sie ungern verzichten wollen.Auch nach den tausenden Mißbrauchsfälle durch katholische Priester sieht der Gesetzgeber in Deutschland keine Veranlassung, die Kirche rechtlich zu belangen oder gar zu verbieten. Zum großen Teil fand keine Strafverfolgung der Täter durch Staatsanwaltschaft oder Polizei statt. Die Entschädigungszahlungen an die Mißbrauchsopfer zahlte die katholische Kirche aus der Portokasse.
Bis Ende 2013 stellten nach Angaben des Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz (katholische Kirche), Triers Bischof Stephan Ackermann, rund 1300 Betroffene einen Antrag auf Entschädigung. In den meisten Fällen habe die zuständige Koordinierungsstelle eine Taschengeldzahlung von rund 5000 Euro empfohlen.
Nach einer US Studie des John Jay Centre of Criminal Justice in New York, die von der katholischen Bischofskonferenz der USA in Auftrag gegeben worden war, gab es zwischen 1950 und 2002 10.667 Fälle von Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs gegen 4.392 Priester. In Deutschland gibt es keine empirischen Daten. Einige Meinungen gehen in die Richtung, das überdurchschnittliche viele Katholiken pädophil veranlagt seien, vermutlich zwischen 1 und 5 Prozent. Die Dunkelziffer ist hoch. Die ersten Berichte finden sich im Pfaffenspiegel (1845 bis ins 20. Jahrhundert), einem antikatholischen Pamphlets.
1995 leitete die Staatsanwaltschaft Kassel Ermittlungsverfahren gegen Weihbischof Johannes Kapp und Erzbischof Johannes Dyba ein, um die Praxis der Versetzung ohne Amtsenthebung pädokrimineller Priester zu überprüfen. Die Verfahren wurde eingestellt. Ein Klageerzwingungsverfahren, das die Mutter eines missbrauchten Messdieners angestrengt hatte, wurde am 5. März 1997 durch das OLG Frankfurt/Main aus formalen Gründen verworfen (Az. 2 WS 19/97 + 2 ARs 26/97).
Als ein Bürger in seinem Blog die Katholische Kirche™ als "Kinderficker-Sekte" bezeichnete, rief das die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Sie klagte den Blogger wegen "Gotteslästerung" an.
Das Landgericht Berlin-Tiergarten lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Blogger wegen "Gotteslästerung" ab: Die Richterin konnte vielleicht noch eine Beschimpfung in der Aussage entdecken, aber diese Äußerung sei nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, was das Gesetz aber ausdrücklich verlangt.
Im Ablehnungsbeschluss des heißt es, daß das Thema Missbrauch in der katholischen Kirche seit bekanntwerden der Mißbrauchsfälle durch katholische Geistliche und andere Mitarbeiter der katholischen Kirche in der Öffentlichkeit heftige Diskussionen auslöste. Und hieran sei die katholische Kirche nicht unschuldig. Die Meinungsfreiheit reicht in diesem Bereich so weit, das die katholische Kirche durchaus als "Kinderficker-Sekte" bezeichnet werden darf.
Die Berliner Richterin hält es "nicht nach § 166 StGB für strafbar, die katholische Kirche als Kinderfickersekte zu bezeichnen".
Das Aktenzeichen dieses Gerichtsentscheids lautet: (263b Ds) 224 Js 3745/11 (228/11).
Das die beiden Unionsparteien CDU und CSU zeigten nach den Mißbrauchsfälle, das sie nur der politische Arm der katholischen Kirche ist. Die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) meinte allen ernstes, das die "sexuelle Revolution" und der "libertäre Geist der 68er" Schuld an den Mißbrauchsfällen sei.
Ganz anders in Kolumbien: Die Justiz dort hat in einem Grundsatzurteil (10/2015) die katholische Kirche des Landes für Missbrauchsfälle ihrer Priester in die Haftung genommen. Der Vorsitzende des Kolumbianischen Bischofskonferenz, Erzbischof Luis Augusto Castro, reagierte empört auf das Urteil: "Das ist schlicht und einfach eine Beleidigung gegen die Kirche". Kolumbiens Oberster Gerichtshof sah das anders. Als Schadensersatz sollte der Priester 150.000 Euro an die Familien der Opfer bezahlen. Der Priester aber habe nicht so viel Geld und die katholische Kirche weigerte sich zu zahlen.
Auch Ex-Gardisten, die tradionell den Papst und Vatikan bewachen, berichten von unmoralischen Angeboten und sexuellen Belästigungen, z.B. 2014 ging der Fall durch die Presse als Sex-Skandal im Vatikan. Schweizergardisten packen aus.
Hier näher auf das Thema einzugehen, würde den Rahmen sprengen. Darüber könnte man ganze Bände füllen. Wenn sich sich näher mit dem Thema befassen möchten, empfehlen wir den Beitrag auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_in_der_r%C3%B6misch-katholischen_Kirche
Im Juni 2017 wurden gegen George Pell, dem Finanzchef des Vatikan und einer der ranghöchsten Kardinäle, Missbrauchsvorwürfe erhoben. Pell gilt als die Nummer 3 in der Katholischen Sekte. Am 29. Juni 2017 gab Pell bekannt, er habe seine Ämter im Vatikan vorübergehend niedergelegt, um in seine Heimat nach Australien zu reisen, wo er seine Unschuld beweisen wolle.
Nach Angaben Australischer Medienberichte wird Pell von zwei Männern beschuldigt, sie Ende der 1970er-Jahre missbraucht zu haben. Zudem soll er sich in den 1980er-Jahren nackt vor drei Jungen gezeigt haben.
Erinnern wir uns: Pell hatte selbst eingeräumt, dass Australiens Katholische Kirche über Jahre hinweg den Missbrauch von Kindern heruntergespielt habe. Auch er selbst wurde dafür kritisiert, derartige Fälle unter den Teppich gekehrt zu haben.
Im April 2010 wurde bekannt, das der Vatikan das niedrigste Schutzalter für Kinder in Europa hat. Im Vatikan liegt es bei 12 Jahren, in Deutschland bei 14 und in der Schweiz bei 16 Jahren. Ein Schutzalter besagt, wie alt ein Kind mindestens sein muss, damit Erwachsene oder Jugendliche sexuelle Beziehungen mit ihm haben darf. Darunter ist alles strafbar, egal ob mit oder ohne Einverstänis.
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Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, gebildet durch die Gemeinschaft von 20 Kirchen in Deutschland.
Gründungsjahr: 1945
Mitgliedskirchen: 20
Mitglieder 22,272 Mio. (31. Dezember 2015),
Mitglieder im Vorjahr 22,629 Mio. (31. Dezember 2014).
Anders als die Katholische Kirche, lehnt die Evangelische Kirche den Kreationismus – der Glaube, das Gott habe die Welt erschaffen – in einer Studie vom April 2008 ab, betonte aber den Stellenwert des Schöpfungsglaube im Schulunterricht.
Die Evangelische Kirche nahm am 17. Februar 2016 durch den Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm Stellung zur Mitverantwortung der Kirche an den Hexenprozessen: Die Hexenverfolgungen "waren ein schlimmes Unrecht, an dem sich auch die Kirchen und zahlreiche ihrer Vertreter schuldig gemacht haben". Das war aber kein Grund, irgendwelche so illegal angeeignete Vermögen zurückzugeben oder der Allgemeinheit zugute kommen zu lassen.
CEO der Evangelischen Kirche ist der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
In Vereinsfragen gibt es zur Streitschlichtung eigenen Kirchengerichten der Evangelischen Kirche in Deutschland mit eigenen Richtern (Art. 32 Abs. 1 der Grundordnung der EKD). Es behandelt Rechtsstreitigkeiten über kirchliches Verfassungsrecht, Disziplinarrecht und Mitarbeitervertretungsrecht. Einzelheiten regelt das Kirchengerichtsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (KiGG.EKD).
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Die römisch-katholische Kirche in Deutschland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Nach eigenen Angaben der "Deutschen Bischofskonferenz" hat die Sekte 23,761 Mio (2015) Mitglieder.
Der Konzern betreibt 10.911 Pfarreien und sonstigen Seelsorgsstellen (Stand: 2014), die in Dekanaten und Pfarrverbänden zusammengeschlossen sind und zu einem der 27 Erzbistümer oder Bistümer gehören. Die Bistümer bilden die Deutsche Bischofskonferenz. In Bayern gibt es die Freisinger Bischofskonferenz.
Im Zentralkomitee der deutschen Katholiken finden sich viele Politiker wie Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), Philipp Rösler (FDP) oder Wolgang Thierse (SPD).
66 Bischöfe sind Mitglied der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (Stand Juli 2015), es gab 2015 11.963 Welt- und 2.124 Ordenspriester (zusammen 14.087, davon 8.909 im aktiven pastoralen Dienst) und 3.304 Ständige Diakone. In deutschen Diözesen hält sich die Katholische Kirche etwa 170 "geweihte Jungfrauen".
Zahlenmäßig stärkste Ordensgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland sind nach den Benediktinern (659) und Franziskanern (592) die Jesuiten (324).
Die römisch-katholische Kirche besteht in Deutschland aus sieben Kirchenprovinzen mit insgesamt 27 Diözesen.
Das Bistum Mainz hat das alte Vorrecht, sich "Heiliger Stuhl von Mainz" zu nennen, was keinem anderen Bistum der Welt außer Rom zukommt.
2006 besaß die katholische Kirche in Deutschland 24.500 Kirchen.
Die Firmenzentrale des Konzerns ist der Vatikan.
Die Firmenzentrale der römisch-katholischen Kirche Konzerns und auch Wohnsitz des Sektenchefs.
Der Vatikan, auch Vatikanstadt, ist eine Enklave in Italien innerhalb des Stadtgebiets von Rom. Im Vatikan leben etwa 1000 Sektenmitglieder, von denen die Hälfte die vatikanische Staatsbürgerschaft haben (die aber nur auf Zeit verliehen wird). Der Diktators im Vatikan ist auch gleichzeitig Bischof der Stadt Rom. Der Vatikan hat etwa 3000 Angestellte. Der Vatikan ist kein Mitglied der EU.
Im Vatikan finden sich der Heilige Stuhl, Radio Vatikan, der Petersdom und der Petersplatz, benannt nach dem Phantasienamen des Sektenchefs.
1969 schuf der Vatikan formell die Todesstrafe ab.
Im Vatikan gibt das Menschenrecht auf Religionsfreiheit nicht.
Der Vatikan ist auch Sitz der Vatikanbank (IOR).
Der Vatikan darf nicht betreten werden, nur im Rahmen eines Rundgangs.
Eine eigene Armee hat der Vatikan nicht. Diese Aufgabe übernimmt die Päpstliche Schweizergarde mit ihren 110 Mann die kleinste Armee der Welt. Die Schweizergarde ist bekannt durch ihre farbenfrohe Uniformen. Nachdem Paul VI. 1970 die Nobelgarde (Leibgarde) auflöste, blieb nur noch die Schweizergarde.
Laut den Lateranverträgen ist Italien für die Sicherheit auf dem vatikanischen Petersplatz zuständig. Auch für die Verteidigung der externen Grenzen ist Italien zuständig. Ob Italien dafür Zahlungen erhalten, sind fraglich...
Ob die Schweiz oder Italien für ihre Armee- und Polizeieinsätze im Vatikan oder für den abtransport des Abfalls durch die römische Stadtverwaltung eine Vergütung erhält, ist nicht bekannt. die Vermutung liegt aber nahe, das der Vatikan nichts bezahlt.
Anfang der 1990er Jahre gab es eine Offenlegung der Staatsfinanzen des Vatikan. Zum 1. Januar 2013 stellte der Vatikan Kartenzahlungen in den eigenen Vatikantankstelle, Apotheke, Supermarkt, Souvenirstände, Pizzeria, Café Restaurant und Bekleidungsgeschäft, eingstellt, weil der Vatikan die internationalen Geldwäscheregeln nicht befolgt. Jährlich erhält der Vatikan Spenden im Höhe von etwa 85 Millionen Euro.
Der Vatikan besitzt Gold, das in New York lagert, sowie rund 850 Immobilien im geschätzten Wert von 1,5 Milliarden Euro sowie Kunstschätze, von denen der frühere Papst Johannes Paul II. behauptete, sie seien unverkäuflich, sie gehörten allen Menschen. Nur eben dem Vatikan am meisten...
Das Budget des Vatikan betrug 2008 Ausgaben von 356,8 Mio. US-Dollar bei Einnahmen von umgerechnet 355,5 Mio. US-Dollar. 2010 erwirtschaftete der Vatikan einen Überschuss von mehr als 34 Millionen Euro.
Der Vatikan betreibt die Sekteneigene Vatikanbank, kurz IOR mit einer Bilanzsumme von 3.210,8 Mio. Euro (3,21 Milliarden Euro, Stand 2014).
Die Vatikanbank geriet immer wieder in die Schlagzeilen, wegen ihrer mangelnden Transparenz seiner Bilanzen sowie zahlreicher anonymer Nummernkonten, die in Verbindung mit Geldwäsche für die Mafia und Steuerhinterziehung gebracht wurden, auch als "ein Offshore-Paradies mitten in Europa"
Am 1. Oktober 2013 veröffentlichte die Vatikanbank erstmals in seiner Geschichte seine Jahresbilanz und nennt eine Bilanzsumme von knapp 5 Milliarden Euro und ein Eigenkapital in Höhe von 769 Millionen Euro. Als Einlagen und zur Vermögensverwaltung sind der Vatikanbank insgesamt 6,3 Milliarden Euro anvertraut worden. Die F.A.Z bezeichnete die Veröffentlichung als "Revolution". Ob die Zahlen stimmen, kann nicht überprüft werden.
Ende der 1970er Jahre gab es einen Skandal um undurchsichtige Geschäfte, in die die Vatikanbank, die größte italienische Privatbank Banco Ambrosiano sowie die Mafia verwickelt waren. Im Urteil zum Prozess um Calvis Ermordung bestätigte 2010 das Berufungsgericht in Rom, dass die Cosa Nostra über mehrere Jahre illegal erworbenes Kapital über Konten der Vatikanbank gewaschen hatte.
Der vatikanischen Staatssekretariat Monsignore Renato Dardozzi sammelte über Jahre hinweg fast 5000 Dokumente und Papieren der Vatikanbank. Als er 2003 starb, hinterließ er sein in der Schweiz angelegtes Geheimarchiv dem italienischen Journalisten Gianluigi Nuzzi. Die Dokumente erhärteten den Verdacht der Geldwäsche im Dienste der Mafia, der Blockade von Korruptionsermittlungen, von Schmiergeldaffären und geheimen Nummernkonten. Nuzzi erregte mit der Veröffentlichung des darauf basierten Buches Vatikan AG – Ein Geheimarchiv enthüllt die Wahrheit über die Finanz- und Politskandale der Kirche über das Finanzgebaren der Vatikanbank in den Jahren 2009/2010 großes Aufsehen. Der damalige Präsident Angelo Caloia trat nach der Buchveröffentlichung nach zwanzig Jahren an der Spitze der Vatikanbank zurück.
Über Mittelsmänner und Kriminelle hat die Vatikanbank (ILO) jahrzehntelang Geschäfte mit der Mafia gemacht, war in Drogenkartelle verstrickt, hat Steuern hinterzogen, Briefkastenfirmen in Liechtenstein und Panama unterhalten. Darüber hinaus hat das päpstliche Geldhaus ebenso in Rüstungskonzerne investiert wie in ein Unternehmen, das die Pille herstellte.
Um das Jahr 800 ließ die Kirche eine Urkunde fälschen, wonach Kaiser Konstantin im 4. Jahrhundert dem damaligen Papst Silvester angeblich die ganze Westhälfte des Römischen Reiches geschenkt habe (Konstantinische Schenkung). Und von dieser gefälschten Schenkungsurkunde leitete die Kirche den Anspruch auf einen Kirchenstaat und unermessliche staatliche Zahlungen zu ihren Gunsten ab. Diese Fälschung ist mittlerweile unbestritten. Rückzahlungen leistete die Kirche jedoch nie.
Die Kirchensteuer ist in Deutschland eine Steuer, die manche Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Bundesländer eingezogen, die dafür eine sehr geringe Aufwandsentschädigung einbehalten.
In Deutschland trägt die Kirchensteuer neben den Staatsleistungen und sonstigen Subventionen zur Kirchenfinanzierung bei. Im Jahr 2015 erhielt die Römisch-katholische Kirche in Deutschland etwa 6,09 Milliarden Euro Kirchensteuer und die Evangelische Kirche in Deutschland nahm 5,36 Milliarden Euro ein. Die Steuereinnahmen der Kirchen sind in den letzten Jahren trotz sinkender Mitgliederzahlen gestiegen.
Die zusätzlichen Staatsleistungen sowie diverse zweckgebundene Zahlungen betrugen im Jahr 2012 insgesamt 460 Millionen Euro.
Bei einer im Jahr 2015 veröffentlichten repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov gaben 84 Prozent der befragten Bundesbürger an, das deutsche Kirchensteuermodell abzulehnen.
Die Umfrage Instituts für neue soziale Antworten (INSA) vom Dezember 2016 im Auftrag der BILD-Zeitung sprechen sich 65 Prozent für eine Abschaffung der staatlichen Kirchengeldabzugs aus.
Die Bemessungsgrundlagen für die Kirchensteuern sind die Einkommensteuer und die Kirchengrundsteuer. In einigen Bundesländern wird eine Mindestbetrags-Kirchensteuer eingezogen. Die Höhe der Kirchensteuer wird von den Kirchenleitungen festgesetzt. Rechtskraft erhalten die kirchlichen Festsetzungen durch die Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente zu ihren Kirchensteuergesetzen.
Die Kirchensteuer ihrer Mitglieder macht mit den größten Teil der Einnahmen der Kirchen aus, beispielsweise betrugen sie beim Kölner Erzbistum im Jahr 2011 etwa 79 Prozent, was 706 Millionen Euro entspricht.
Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit (2011) in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer.
Der Deutsche Bundestag veröffentlichte eine Liste mit Angaben der Konfessionen der Bundestagsabgeordneten. Nach der Liste sind 200 Bundestagsabgeordnete evangelisch, 203 katholisch. Der Rest machte entweder keine Angabe (198) oder sind konfessionslos (23) oder Islam (3) oder Atheist (3). (Stand Juni 2016).
Weiter gibt es Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die zwar Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, aber trotzdem keine Kirchensteuer einheben. Zu ihnen gehören zum Beispiel die Heilsarmee oder die Zeugen Jehovas.
Die "fiktive" Kirchensteuer: Bis zum Jahr 2004 wurde bei allen, auch bei konfessionslosen Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, des Vorruhestands- und Unterhaltsgeldes sowie des Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldes ein Abschlag in Höhe der "fiktiv" anfallenden Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld vorgenommen. Allerdings kam der Betrag den Kirchen nicht zugute. Die Kritik sah darin eine "Verquickung von Staat und Kirche", denn die "einbehaltene Kirchensteuer" wurde als "gewöhnlich anfallender Entgeltabzug" bezeichnet. Erst mit der Neuregelung von ALG II ab 1. Januar 2005 ist diese Regelung weggefallen. Zur Frage der Rechtmäßigkeit dieser bis einschließlich 2004 geltenden Regelung ist noch ein Rechtsstreit beim Europäischen Gerichtshof anhängig (Stand 2017).
International gibt es die Kirchensteuer in nur ein paar Ländern. In den USA und Frankreich wurde der Kirchenzehnt abgeschafft. Auch in den Niederlanden gibt es keine Kirchensteuer und auch keine staatliche Förderung von Religionsgemeinschaften.
In Belgien und Griechenland werden Pfarrer und Bischöfe wie Beamte vom Staat bezahlt. Die Gemeinden sind gesetzlich zur Unterhaltung der Gebäude verpflichtet.
In Polen gibt es zwar keine Kirchensteuer, aber die Kirchen verfügen über einen Kirchenfond über etwa 21,5 Millionen Euro (Stand 2012) im Staatshaushalt, der aus Steuermitteln finanziert wird.
In Dänemark wird die evangelisch-lutherische Dänische Volkskirche mit staatlichen Mitteln unterstützt.
In Österreich zahlen Mitglieder der katholischen, der evangelischen und der altkatholischen Kirche einen Kirchenbeitrag. Nach einer parlamentarischen Beantwortung hat die röm. kath. Kirche 2009 und 2010 gegen 57.935 Personen Klage geführt, gegen 21.827 wurde dabei eine Exekution (Pfändung) eingeleitet. In den allermeisten Fällen ging es dabei um die Kirchensteuer.
Während Kardinal Schönborn sich im Missbrauchsskandal auf Verjährung beruft und Betroffene kirchlicher Gewalt mit Almosen abgespeist werden, kennt die Kirche beim Eintreiben der Kirchensteuer keine Gnade: schon wegen geringer Euro-Beträge geht sie gegen ihre Mitglieder gerichtlich vor und schreckt auch vor Exekutionen nicht zurück, zeigt sich Sepp Rothwangl, Sprecher der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt, verärgert.
Die Kirchensteuer und Privilegien der Kirchen sind ein Relikt aus vergangenen Tagen und heute nicht mehr zeitgemäß. Viele der angeblichen sozialen Dienste werden meist zu 80 oder 90 Prozent durch den Staat finanziert und die Eigenbeteiligung der Kirchen sind verschwindent gering. Es ist Etikettenschwindel, wenn ein Katholischer Kindergarten zu 90 Prozent vom Staat getragen wird.
Es wird Zeit für eine echte Trennung zwischen Staat und Kirche. Die Einnahmen der Kirchen durch die Kirchensteuer übersteigt die Entschädigungen um ein vielfaches.
Während die Evangelische Kirche 1967 noch 1,6 Milliarden DM an Krichensteuer einnahm, waren es 1972 schon 3,1 Milliarden DM, 1983 5,54 Mrd. DM.
Bei der Katholischen Kirchen waren es 1967 1,23 Milliarden DM und 1972 schon 2,64 Milliarden DM, 1983 5,00 Mrd. DM.
Die Evangelische Kirche erhielt zwischen 2001 und 2016 über 65 Milliarden Euro, die Katholische Kirche im gleichen Zeitraum 73,4 Milliarden Euro.
Zwischen 1967 und 2000 erhielt die Evangelische Kirche 184,5 Milliarden DM, die Katholische Kirche 182,9 Milliarden DM.
Zwar vergütet die Kirche dem Staat nach eigenen Angaben "zwei bis vier Prozent" der Kirchensteuereinnahmen für den Einzug, doch dies ist ein minimaler Betrag im Verhältnis zu den Kosten, die der Kirche entstehen würden, wenn sie, wie jede andere Organisation der Welt, ihre Mitgliedsbeiträge selbst einziehen müssten. Die Schätzung von 1,80 Milliarden Differenzbetrag durch Carsten Frerk könnte deshalb auch zu niedrig gegriffen sein.
Da auch die Kirchensteuer auch das Einkommen senkt, ergibt sich eine indirekte Kirchensteuer-Subvention, denn dadurch entgehen dem Staat Steuereinnahmen: Im 25. Subventionsbericht vom 26.08.2015 gibt die Bundesregierung die Höhe dieser Kirchensteuer-Subventionen an: 2013: 3,540 Mrd.; 2014: 3,650 Mrd., 2015: 3,700 Mrd., 2016: 3,890 Mrd. Euro.
Deutschland unterstützt nur vereinzelt Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, überwiegend aber die Evangelische und Katholische Kirche. Auch hier wieder findet eine wirkliche Gleichberechtigung nicht statt. Dieser Absatz behandelt die Scheinheiligkeit der Evangelischen Kirche und Katholische Kirche in Deutschland.
Die Evangelische Kirche und Katholische Kirche in Deutschland haben überall ihre Finger drin, wo staatliche Subventionen abzustauben sind. Neben der Kirchensteuer erhalten manche Kirchen auch noch direkte Zuwendungen des Staates und indirekte Subventionen durch den Staat.
Dabei ist eben genau diese beiden Kirchen überhaupt nicht bedürftig. Der renommierte Politologe Dr. Carsten Frerk errechnete allein für Deutschland ein Vermögen beider Großkirchen zusammen in Höhe von rund 500 Milliarden Euro, welches die Kirche dank der astronomischen Staats-Subventionen, die sie Jahr für Jahr erhält, gar nicht antasten muss.
Rotzfrech erklärte etwa der Sprecher der Evangelischen Kirche Deutschland, Reinhard Mawick, die Zahlungen seien "keine staatlichen Geschenke an die Kirche, sondern Rechtsverpflichtungen".
Warum erhalten die beiden Kirchen hunderte von Milliarden Subventionen? Hintergrund ist die Enteignung der Kirchen vor Jahrhunderten. Noch heute beharren die beiden gierigen Kirchen auf Abkommen, die Deutschland als Rechtsnachfolger nachkommen müsse. Doch diese Entschädigungen sind nach Jahrhunderten um ein das tausendfache bezahlt worden.
Unlängst haben die Sektenführer beider Kirchen verlauten lassen, das die Kirchen auch ohne die Subventionen und Kirchensteuer überleben könnten.
Sowohl die Evangelische Kirche als auch die Katholische Kirche brüsten sich gerne mit angeblichen sozialen Diensten wie die Diakonie oder Caritas oder Brot füt die Welt, verschweigen aber, dass sie selbst dafür nur 5 bis 10 Prozent selbst tragen und der Großteil von staatlichen Subventionen finanziert werden.
Auf die Fördermittel und Subventionen für Schuldnerberatungen sind mittlerweile alle aufgesprungen, von der katholischen Caritas, evangelische Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt (AWO), das Deutsche Rote Krez (DRK), der Arbeiter Samariter Bund (ASB), teilweise sogar die Verbraucherschutzzentralen. Nach außen hat es den Schein, das die Organisationen die Schuldnerberatungen selbst betreiben, was aber keine weiß, das alles vom Staat finanziert wird.
Aufgrund der gewollten Undurchsichtigkeit der beiden Kirchen ist eine Übersicht über alle Subventionen und Finanzierungen nicht vollständig möglich. Da Subventionen von Bund, Länder und Kommunen fließen, ist der Umfang der Subventionen nicht irgendwo zentral dokumentiert.
Die Kirchen sind keine einheitliche Körperschaft, sondern bestehen aus zahllosen Tochterunternehmen (Landeskirchen, Diözesen, Verwaltungsgemeinschaften, Körperschaften Öffentlichen Rechts, Stiftungen, Vereinen usw.
Der Staat zahlt für die Bereitstellung bestimmter Angebote, etwa kirchliche Kindergärten, Altenheime, Internate, StudentInnenwohnheime, Flüchtlingsheime oder kirchlicher Fachhochschulen, Zuschüsse. Hierzu gehört auch die Vergütung für den Religionsunterricht, wenn er anstatt durch den Staat durch kirchliche Amtsträger erteilt wird. Hinzu kommen Zuschüsse für die Seelsorge an öffentlichen Einrichtungen (Militär, Polizei, Gefängnis, Anstalten, Zirkus- und Schaustellerseelsorge, Konferenz für Aussiedlerseelsorge in der EKD, Bundespolizei, Landespolizei).
Da die Kirche Gehälter für normale Priester selbst zahlen muss, übernehmen viele Seelsorge-Aufgaben ein Bischof, wie z.B. der Militärbischof, weil sich die Kirche Bischöfe vom Staat bezahlen l&aumL;sst. Man kassiert also doppelt.
Die Kirchen erheben auch Gebühren, etwa für die Benutzung kirchlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser, Sozialstationen usw. Auch Teilnehmerbeiträge, zum Beispiel an Kinder- oder Jugendfreizeiten, können anfallen. Das gilt auch für Einrichtungen, die hauptsächlich vom Steuerzahler bezahlt werden.
Die Kirchen erhalten neben jährliche Zuwendungen auch periodisch wiederkehrenden Zuschüsse vom Staat für Kirchen- und Katholikentage (zum Beispiel 8,3 Mio. € für den Katholikentag 2000 in Hamburg), Papstbesuche, Weltjugendtreffen usw. Auch jüdische Gemeinden erhalten finanzielle Unterstützung vom Staat.
Die Zuschüsse der Bundesregierung für die selbständigen kirchlichen Werke wie Brot für die Welt (Evangelische Kirche) und Misereor (Katholische Kirche), die Entwicklungshilfeaufgaben leisten und derer sich der Staat für die Realisierung seiner gesetzlichen Pflichten bedient, beliefen sich 2003 auf 160 Mio. € gegenüber 500 Mio. € Eigenmitteln (www.bmz.de).
Aktuelle Zahlen über die aktuellen Förderungen und Subventionen sucht man vergens, obwohl es sie gibt. Brot für die Welt gibt auf ihrer Homepage an: "Konkret heißt das: Aus 100 Euro Spenden werden mit den staatlichen Zuschüssen 300 Euro, die für die satzungsgemäße Arbeit von Brot für die Welt zur Verfügung stehen.".
Für 2015 gibt Brot für die Welt an Einnahmen an:
Die Beteiligung an der finanziellen Ausstattung von Caritas und Diakonie aus kircheneigenen Geldmitteln beträgt – zusätzlich zu gesonderten Spenden der Kirchenmitglieder – nach Auskunft der evangelischen Landeskirchen bzw. katholischen (Erz-) Bistümer ca. 10 % des jeweiligen kirchlichen Haushalts. Hinzu kommen Leistungen kirchlicher Haupt- und Ehrenamtlicher in erheblichem Umfang.
Zu den wichtigsten Staatsleistungen gehören z.B. Bauzuschüsse für kirchliche Gebäude (Kirchenbaulast, z.B. 31 Millionen für den Limburger Bischofssitz, der durch die Presse ging) oder Dotationen (Zuschüsse für die Personalausgaben). Die aktuellen Zahlungen dieser Staatsleistungen werden in den jeweiligen Länderhaushalten ausgewiesen. Dabei wird diese Art der Finanzierung der Kirchen in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert. So "bekommt ein Bischof – nach Informationen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland in der Regel etwa 8000 Euro Brutto-Einkommen im Monat, ein Erzbischof verdient in der Besoldungsgruppe B 11 bis zu 12.000 Euro.".
Subventionen | Mio. Euro |
---|---|
Kirchlicher Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, bundesweit | 4.800 |
Priester- und Theologenausbildung an Universitäten und Unterhalt kirchlicher Fachhochschulen | 650 |
Staatszuschüsse aufgrund von Konkordaten | 460 |
Seelsorge an öffentlichen Einrichtungen (Militär, Polizei, Gefängnis, Anstalten) | 80 |
Denkmalschutz für Kirchenbauten (Bund und Länder) | 240 |
Ausgaben öffentlicher Rundfunkanstalten für rein kirchliche Sendungen | 200 |
Steuereinbußen wegen unbeschränkter Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer, laut Subventionsbericht für 2010 | 2.780 |
Gesamt | 9.210 |
Nicht enthalten sind Zuschüsse von Kommunen, Kreisen, Bezirken, der Bundesanstalt für Arbeit (ABM-Stellen) und vom Bundesamt für den Zivildienst, das ca. 70 % der Kosten von Zivildienstplätzen trägt. Die Wohlfahrtsverbände sparten bereits 1988 durch Zivis 2,2 Milliarden DM; Caritas und Diakonisches Werk profitierten davon zu zwei Dritteln % (vgl. Frankfurter Rundschau, Dokumentation, 17.3.89, neuere Daten wurden nicht mehr publiziert). Die oben wiedergegebene Auflistung ist insofern unvollständig, als niemals alle Haushaltsposten nach versteckten Zuschüssen an die Kirchen zu durchforsten sind. Allein die Subventionen der über 11.000 Kommunen werden auf über 4 Milliarden Euro geschätzt.
Das heißt: Alle Steuerzahler – Kirchenfreie wie Mitglieder – finanzieren interne Kirchenangelegenheiten mit einem Betrag mindestens in Höhe der Kirchensteuer.
Dr. Carsten Frerk beziffert in seinem Buch "Violettbuch" (Alibri-Verlag Aschaffenburg, 2010) die öffentlichen Subventionen für innerkirchliche Zwecke auf 19,8 Mrd. Euro.
Hinzu kommen unterschiedlich weitreichende Befreiungen von verschiedenen Steuern und Gebühren, wie sie allen Gemeinschaften mit Körperschaftsstatus zugutekommen. Bezüglich einzelner Steuerarten (Körperschaftssteuer, Grund-, Vermögens- und Gewerbesteuer zum Beispiel bei Caritas- und Diakoniebetrieben) bedürfte es einer differenzierten Darstellung. Der Umfang dieser Begünstigung ist nicht exakt zu ermitteln.
Ein hoher Anteil an staatlichen Zuschüssen gehen an Mitgliedsverbänden von Diakonie, Caritas, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland usw. wie bei anderen Anbietern auch von den Sozialversicherungen vergütet.
Wie in vergleichbaren Fällen kommen Bundes- und Länderzuschüsse, Lotteriegelder, Spielbankenabgaben, Erlöse aus dem Verkauf von Wohlfahrtsmarken, Spenden, Zuwendungen aus Fernsehaktionen (zum Beispiel Aktion Mensch, Glücksspirale), Kollekten, Sammlungen und gerichtliche Geldauflagen hinzu. Diese Finanzsummen werden derzeit auf ca. 440 Mio. € geschätzt. Hinzu kommen wie bei anderen sozialen Einrichtungen Werte in Form von "kostengünstigen Mitarbeitern": Zivildienstleistende, ABM-Kräfte und 1-Euro-Jobber.
Einen Teil der Subventionen machen z. B. die Befreiung der Kirche von allen Steuern aus: "Die Kirche zahlt keine Einkommensteuer bzw. keine Körperschaftssteuer, keine Erbschaftssteuer, keine Schenkungssteuer, keine Gewerbesteuer, keine Grundsteuer, keine Grunderwerbssteuer, keine Umsatzsteuer, keine Zinsabschlagssteuer bzw. keine Kapitalertragssteuer, keinen Solidaritätszuschlag, keine Gebühren für Grundbucheinträge, und sie ist von Justizkosten bzw. Gerichtsgebühren sowie von Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren befreit.
Ein Finanzierungsüberblick ist allerdings kompliziert, weil es sich nicht um wenige Unternehmen handelt, sondern im sozialen Bereich mehrere tausend rechtlich selbständige Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs usw. verschiedener Religionen und Konfessionen tätig sind. Zusammen sind sie mit ca. 1,1 Mio. Beschäftigten die zweitgrößten Arbeitgeber nach dem öffentlichen Dienst; 2002 soll der Jahresumsatz ca. 45 Mrd. € betragen haben. Die einzelnen Organisationen geben jeweils nach den für sie geltenden Vorschriften (gemeinnützige Kapitalgesellschaften) oder freiwillig (Diakonie-Bundesverband seit 2004) Rechenschaft über ihre Finanzierung; eine Gesamtübersicht wird von ihnen nicht erstellt. Nach Horst Herrmanns Kritik an der Caritas (1993) hat Carsten Frerk 2005 eine umfangreiche kritische Studie zu den Finanzen der beiden größten religiösen Wohlfahrtsverbände veröffentlicht.
Zuschüsse kommen auch für die kirchlichen Trägern Entgelte oder Erstattungen für Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen oder für die Denkmalpflege zahlt. Weitgehend unbekannt ist in der Öffentlichkeit, dass die Bundesländer (mit Ausnahme von Hamburg und Bremen) aus ihren Haushalten auch einen Großteil der Gehälter der obersten kirchlichen Würdenträger übernehmen. Das gilt für Erzbischöfe, Bischöfe, Weihbischöfe oder Domvikare – nicht aber für einfache Priester, die von den Bistümern selbst bezahlt werden. Im vergangenen Jahr flossen auf diesem Weg fast 475 Millionen Euro an die katholische und evangelische Kirche. Seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 ergab das bisher eine Summe von rund 14,8 Milliarden Euro.
In der Zwischenzeit steigen die staatlichen Zuwendungen in fast allen Bundesländern weiter an, wie der Autor Carsten Frerk recherchiert hat. In Bayern sind sie im vergangenen Jahr um 500.000 auf 87,993 Millionen Euro gestiegen. Spitzenreiter Baden-Württemberg liegt bereits bei 106,697 Millionen Euro. Nur in Brandenburg sind sie 2012 um 200.000 auf 11,289 Millionen Euro gesunken. Schlusslicht ist das Saarland, das aber immerhin noch 732.000 Euro pro Jahr überweist.
Das Gehalt der Bischöfe orientiert sich an den Besoldungsstufen der deutschen Spitzenbeamten. So bekommt ein Bischof in der Regel mindestens Besoldungsstufe B6 (Grundgehalt rund 8000 Euro), bei einem Erzbischof kann es bis auf B10 (Grundgehalt rund 11.000 Euro) steigen. Dazu kommen Dienstwagen mit Fahrer und Dienstwohnung. Die Gehälter der Priester und der sonstigen Mitarbeiter dagegen zahlen die Bistümer aus dem allgemeinen Kirchensteueraufkommen.
Alleine 3,5 Milliarden Euro kostet der staatlich finanzierte konfessionelle Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, ca. 650 Millionen Euro die Ausbildung der Priester und Pfarrer auf Staatskosten. Insgesamt errechte Carsten Frerk in seinem im Jahr 2000 erschienenen Standardwerk Finanzen und Vermögen der Kirche in Deutschland Kirchen-Subventionen von ca. 20 Milliarden Euro jährlich. Zusätzlich zur Kirchensteuer!
Denn Tatsache ist: Die kirchlichen Sozialeinrichtungen Diakonie und Caritas werden obendrein zusätzlich mit ca. 50 Milliarden Euro jährlich vom Staat finanziert, zusätzlich zu den ca. 15 Milliarden Euro Staatsgeldern und den ca. zehn Milliarden Euro Kirchensteuern. So berichtet Spiegel online am 8.6.2010.
Subventionen | Summe |
---|---|
Steuerverluste durch steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer (laut Subventionsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2013 | 3,29 Milliarden Euro |
Steuerbefreiungen* der verfassten Kirchen, ca. | 2,30 Milliarden Euro |
Verzicht auf Einnahmen des Staates insgesamt ca. | 5,60 Milliarden Euro |
Konfessioneller Religionsunterricht in doppelter Ausfertigung (katholisch und evangelisch) an allen Schulen | 3,50 Milliarden Euro |
Ausbildung der kirchlichen Theologen an den staatlichen Universitäten und Unterhalt kirchlicher Fachhochschulen | 0,65 Milliarden Euro |
Kirchliche Ersparnis** durch Einzug der Kirchensteuer durch Staat, Arbeitgeber und Banken | 1,80 Milliarden Euro |
Denkmalpflege (nur Anteil von Bund und Ländern) | 0,24 Milliarden Euro |
Seelsorge bzw. Mission in öffentlichen Einrichtungen (Militär, Polizei, Gefängnis, Anstalten, etc.) | 0,08 Milliarden Euro |
Weiterer Staatszuschüsse aufgrund von Konkordaten und Verträgen zwischen Staat und Kirche (Gehälter von Bischof Tebartz-von Elst und vielen Hundert weiteren kirchlichen Amtsträgern; Pension für Bischof Mixa und viele andere; Kirchliche Hochschule Eichstätt u. a.) | 0,83 Milliarden Euro |
Zahlungen der ca. 15.000 Kommunen in Deutschland (geschätzt) | 4,00 Milliarden Euro |
Ausgaben öffentlicher Rundfunkanstalten für kirchliche Sendungen | 0,20 Milliarden Euro |
Zuschüsse an kirchliche Hilfs- u. Missionswerke. | 0,19 Milliarden Euro |
Zuschüsse zur kirchlichen Kultur | 0,02 Milliarden Euro |
Sonstiges (z. B. Orden, Kirchentage, Stiftungen) | 0,09 Milliarden Euro |
Direkte Subventionen ca. | 11,60 Milliarden Euro |
Staatliche Subventionen an die Kirchen insgesamt: | Ca. 17,2 Milliarden Euro pro Jahr |
Beispiele: Die Vereinbarung des Landes Baden-Württemberg mit der Erzdiözese Freiburg und mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 31. Oktober 2007 geht hervor: "Die Gesamtleistung beträgt für die Erzdiözese Freiburg ... ab 1. Januar 2010 25.527.600 Euro (also mehr als 25,5 Millionen Euro jährlich). In Artikel 1 (4) heißt es weiter: "Die Gesamtleistung beträgt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart als allgemeine Staatsleistung ... ab 1. Januar 2010 25.629.000 Euro"
Die Diözese Rottenburg bekommt "als Staatsleistung für das Wilhelmsstift in Tübingen und für die bischöflichen Konvikte in Ehingen und Rottweil" 1.127.500 Euro (über 1,1 Millionen) jährlich.
Weitere jährliche Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg fü,r "kirchenregimentliche Zwecke" bezifferten sich 2010 wie folgt:
Zuwendungen des Lades Baden-Württemberg |
---|
25.527.600 Euro für die Erzdiözese Freiburg |
25.527.600 Euro für die Erzdiözese Freiburg |
25.629.000 Euro für die Diözese Rottenburg-Stuttgart |
1.127.500 Euro für die katholischen Stifte und Konvikte |
13.786.900 Euro für die Evangelische Landeskirche in Baden |
37.689.000 Euro für die Evangelische Landeskirche in Württemberg |
1.881.071 Euro für die evangelischen Stifte und Seminare |
= 105.541.071 Euro gesamt jährlich. |
Das ARD-Magazin Panorama berichtete z. B. am 17.10.2002, dass eine Gemeinde in Unterfranken wenigstens eine kleine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Kirche loswerden wollte, neben den vielen großen, die man auch noch hatte. Es ging hierbei um 130 Euro, welche die Kommune der Kirche jährlich bezahlen muss, den Gegenwert einer Lieferung von Roggen für die Ernährung des Dorfpfarrers in früheren Jahrhunderten. Die Kirche stimmte im Prinzip zu – aber nur unter der Bedingung, dass der Gemeinderat den Roggen für den Dorfpfarrer für die nächsten 100 Jahre vorfinanziert, mit Zins und Zinseszins versteht sich, was praktisch bedeutete: Wenn die politische Gemeinde einmalig 32.000 Euro bezahle, würde ihr die jährliche Zahlung von 130 Euro für den Roggen in Zukunft erlassen. Von diesen Beispielen gibt es eine ganze Reihe davon in Deustchland!
Bei einer Kleinstadt in Bayern (Karlstadt) verlangte die katholische Kirche im Jahr 1997 eine halbe Million DM Ablösesumme, wie der Lokalpresse zu entnehmen war. Doch diesen Betrag konnte die Stadt nie und nimmer aufbringen. Seither zahlt man deshalb weiter notgedrungen jährlich an die Kirche. Das Verfassungsgebot nach Beendigung dieser Zahlungen wird von der Kirche auf solche Art und Weise immer wieder ausgehebelt und die kommunalen "Dotationen" bleiben dadurch bestehen. Unfassbar!
Die besagte Kleinstadt, welche die von der Kirche geforderte halbe Million DM Ablösesumme für die Ablösung der Dotationen nicht aufbringen konnte, muss gemäß der Presseberichterstattung aus dem Jahr 1997 auch Jahr für Jahr weiterhin eine katholische Pfarrstelle finanzieren, die bereits 1984 aufgelöst wurde. Doch die Kirche bestand dennoch weiter auch auf der staatlichen Finanzierung dieser Stelle, obwohl sie es schon lange nicht mehr gab. Das Argument der Kirchen-Finanz-Juristen: Die Stadt müsse aufgrund der so genannten "Observanz", dem seit mehreren Jahrhunderten geltenden Gewohnheitsrecht, weiter zahlen – völlig egal, ob diese Pfarrstelle überhaupt noch existiert oder nicht, rechtlich maßgeblich sei angeblich die "Observanz". Es sei denn, wie gesagt: Man befreie sich mit einer halben Million DM Ablösesumme von allen Zahlungsverpflichtungen.
Andere Kommunen kommen den maßlosen Forderungen der Kirche nach, um Dotationen abzulösen und dann aber frei zu sein. Dazu schreibt Der Spiegel: "Für hessische Kommunen, die ebenfalls unter alten Verträgen zu leiden hatten, wurden 2003 Erleichterungen beschlossen. Drei Jahre lang hatten Land und Kommunen mit der Geistlichkeit verhandeln müssen – dann erst verzichteten die Kirchen, gegen eine Abfindung von 150 Millionen Euro(!), etwa auf die Gründonnerstagseier für den Pfarrer von Ludwigsau, die staatliche Instandhaltung der Kirchturmuhr in Kriftel und etliche weitere Gewohnheitsrechte."
Weiter heißt es im Spiegel: "Neben den Dotationen werden häufig auch noch hohe Summen für den Unterhalt kirchlicher Bauten fällig. Allein für den Einbau einer Hauptorgel in der Trierer Konstantin-Basilika zahlt Rheinland-Pfalz dieses Jahr [2010] 868.000 Euro. Nicht zuletzt dank der üppigen Zuwendungen leisten sich manche Kirchenfürsten eindrucksvolle Projekte. So bekam der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, heute Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, in seinem Münster einen komplett umgestalteten Altarraum inklusive neuem Bischofsstuhl aus rotem Granit. Die Kosten dafür: 450.000 Euro."
Der Spiegel berichtet: "Zwei Nonnen als persönliche Haushälterinnen gehören in vielen Bischofsresidenzen zum guten Ton" ndash; auf Staatskosten, versteht sich – "Genauso wie ein persönlicher 'Zeremoniat' im Mitarbeiterstab, zu dessen Aufgaben es zählt, Seiner Exzellenz im passenden Moment die Mitra auf- und abzusetzen.".
Der Zeremoniat darf hier aber nicht verwechselt werden mit dem "Benefiziat", dem "Dignitär", dem "Kanoniker" oder dem Leiter der bischöflichen Knabenseminare, die natürlich auch alle vom Staat bezahlt werden und folglich auch ihre fürstlichen Pensionen. So finanzierte der Freistaat Bayern z. B. den süßen Lebensabend des Kinderschänder und Erzbischof Walter Mixa im Frauenkloster und anschließend in einer Villa mit eigenem Weinkeller mit 7.800 Euro monatlich – netto, versteht sich.
Das Buch Violettbuch Kirchenfinanzen - Wie der Staat die Kirchen des Politologen Dr. Carsten Frerk (Alibri-Verlag, Aschaffenburg 2010) zeigt die Scheinheiligkeit der Kirchen:
In Nordrhein-Westfalen finanziert die Kirche beispielsweise "nur 12 % der Kosten für einen Platz in einer kirchlichen Kindertagesstätte, 88 % trägt der Staat..
Carsten Frerk weist auch darauf hin, dass z. B. eine kirchliche Kindertagesstätte in Hamburg sogar zu 100 % von der Stadt finanziert wird, jedoch durch den kirchlichen Träger automatisch den Eindruck erweckt werde, dies wäre eine kirchliche Leistung.
Carsten Frerk: "Lesen Sie den Subventionsbericht der Bundesregierung. Der Sonderabzug der Kirchensteuer von der Einkommensteuer [wodurch dem Staat pro Jahr ca. drei Milliarden Euro entgehen] wird dort damit begründet, dass damit die sozialen Dienste der Kirche für die Gesellschaft anerkannt werden... Das hat sich inzwischen grundlegend geändert. Die Kirchengemeinden haben heute keine Gemeindeschwestern mehr, sondern es gibt heute die Einrichtungen von Caritas und Diakonie, die zu 98 % von den Krankenkassen refinanziert werden. Damit ist der Grund für die Steuerbegünstigung der Kirchen entfallen.".
Carsten Frerk weiter: "Meine Frage ist: Warum haben die Kirchen immer noch dieses hohe Ansehen? Weil sie nicht transparent sind und weil sie vorsätzlich lügen. Und mein Buch liefert dafür die Belege. Das katholische Hilfswerk wirbt 'Mit Zorn und Zärtlichkeit an der Seite der Armen' – aber eben nicht mit dem Geld der Kirche, sondern mit dem des Staates. Oder Ex-Bischöfin Margot Käßmann und ihr Rücktritts-Spruch: 'Niemand kann tiefer fallen als in Gottes Hand' – ja, das lässt sich leicht sagen, wenn ich bis zur Pensionierung monatlich mehr als 10.000 Euro auf Kosten der Allgemeinheit bekomme"
Die Evangelische Kirche und die Katholische Kirche sind so umsatzstark wie die komplette deutsche Autoindustrie mit ihrem Deutschland-Geschäft. Schätzungen von katholischer und evangelischer Kirche bewegen sich auf rund 129 Milliarden Euro Umsatz jährlich, während die Autoindustrie auf 127 Milliarden kommt. Doch die Kirchen als Unternehmer sind kaum bekannt. Dabei haben sie in vielen Branchen ihre Gelder stecken...
Das Geld der Kirchen arbeitet in Altenheimen und Kitas, in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, in Hospizen und in Sozial- und Beratungsstationen und nehmen etwa zwölf Millionen Menschen jährlich die Dienste der katholischen Caritas in Anspruch. Alles finanziert mit überwiegend staatlichen Geldern. Die des evangelischen Gegenstücks, der Diakonie, rund zehn Millionen Menschen. Aber das Geld der Kirchen steckt auch in Banken, etwa in der als Genossenschaft aufgestellten BIB, der Bank im Bistum Essen. Das Geld der Kirchen arbeitet in Versicherungen, in etwa 60 Hotels, in Wohnungsgesellschaften, in Nachrichtenagenturen und Journalistenschulen.
Tellux Film, mehrheitlich im Besitz katholischer Bistümer, produziert nicht nur Filme wie "Kraftort Kloster", sondern auch den einen oder anderen "Tatort".
Die Adelholzener GmbH im Chiemgau verkauft für rund 100 Millionen Euro jährlich Mineralwasser und andere Erfrischungsgetränke, um die Dienste einer Ordensgemeinschaft, die der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul, finanziell abzusichern.
Die Finanzquellen der kirchlichen Dienstleistungskonzerne sind aber weiterhin vielfältig. Krankenhäuser, Hospize und Sozialstationen finanzieren sich überwiegend aus der Sozialversicherung, die Altenhilfe wird zu mehr als der Hälfte von den Senioren selbst getragen. Die Jugendhilfe zahlt die öffentliche Hand. Eigene Mittel aus Kirchensteuern, Mieten, Zinsen und Förderfonds fließen vor allem in die eigene Verwaltung.
Die Kirche ist der größe Grundbesitzer in Deutschland und von der Grundsteuer befreit. Was liegt da näher, als mit dem Grund und Boden Geld zu verdienen. Und so betreiben sowohl Evangelische als auch die Katholische Kirchen zahlreiche kirchliche Friedhöfe: Ein noch so billiger Acker wird so zu einer immer währenden Geldgrube. Gestorben wird immer.
Mit einem Friedhof selbst, der sich schon durch den Liegeplatz rendiert, kommen auch weitere Einnahmen wie Grabrede, Beerdigungskosten.
Diese Geschäftsidee wurde von vielen Gemeinden übernommen. In den meisten Bundesländern gibt es den Friedhofzwang. So ist immer für Kundschaft gesorgt.
Das Vermögen des Sektenkonzerns der römisch-katholischen Kirche setzt sich dezentral aus dem Vermögen des Heiligen Stuhls, der Bistümer und mit der römisch-katholischen Kirche verbundenen Organisationen und Unternehmen zusammen. Maßgeblich für die Kirchenfinanzierung sind neben Einnahmen aus Kirchensteuern, Spenden und Erträgen aus wirtschaftlichen Unternehmungen und Beteiligungen auch staatliche Unterstützungen und Steuervorteile.
Als Der Spiegel 2010 alle 27 deutschen Bistümer (auch Diözese genannt) um Auskunft über ihren Vermögenshaushalt bat, verweigerten 25 die Auskunft. Die Katholische Kirche zeigt sich sehr bedeckt, wenn es um staatliche Subventionen und Zuschüsse geht.
Der Sozialwissenschaftler Carsten Frerk untersuchte 2001 das Vermögen der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Nach seinen Berechnungen summierten sich Ende 2002 die Werte von Grundbesitz, Immobilien, Geldanlagen und Beteiligungen der katholischen Kirche und der zu ihr gehörenden Institutionen auf ein Vermögen von 270 Milliarden Euro. Die römisch-katholische Kirche sei mit 8250 km2 Grundeigentum größter privater Grundbesitzer in Deutschland. Frerk führte im Jahr 2013 neue Berechnungen durch, nach denen sich das Vermögen der katholischen Kirche 2013 auf bis zu 200 Milliarden Euro belief. Haupteinnahmequellen der Kirche seien die Kirchensteuer, Vermögenserträge und Staatsleistungen.
Neben den Kirchengebäuden besitzten die Kirchen bundesweit weitere 87.000 Immobilien, so Carsten Frerk, Politologe und Autor ("Kirchenrepublik Deutschland"). Die finanziellen Reserven der Kirchen, wie zurückgelegte Pensionsvermögen, werden auf mehr als 50 bis 65 Milliarden Euro geschätzt.
Das Vermögen des Bistum Paderborn betrug zum 25. Oktober 2016 4,16 Milliarden Euro; das Erzbistum Köln verfügt über 3,35 Milliarden Euro, das Bistum Limburg über 1,001 Milliarden Euro. Zum 31. Dezember 2015 betrug das Vermögen der Erzdiözese München und Freising 5,5 Milliarden Euro. Berlin liegt mit 590 Millionen Euro im Mittelfeld.
Die beiden Kirchen sind auch große Arbeitgeber. Mehr als 600.000 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt die katholische Caritas. Damit ist sie nach dem Staat der größte Arbeitgeber, gefolgt von der evangelischen Diakonie. Dort sind gut 460.000 Menschen fest angestellt.
Der deutsche Staat verpflichtete sich bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 jährliche Entschädigungszahlungen an Religionsgesellschaften für die Enteignung von Kirchenbesitz im 18. und 19. Jahrhundert (Säkularisierung) zu leisten. Ebenfalls gibt die Weimarer Verfassung die Maßgabe vor, eine Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Länder im Wege der Landesgesetzgebung vorzunehmen. Teilweise wurden diese Kirchenbaulasten mittlerweile (Stand 2016) abgelöst.
Der aus der Weimarer Verfassung übernommene Artikel 138, Absatz 1 des Grundgesetzes von 1949 besagt "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."
Der Gesamtbesitz an Aktien und anderen Kapitalbeteiligungen des Vatikans wurde 1958 auf etwa 50 Milliarden DM geschätzt. 2007 sprach man von einem Vermögen zwischen 1,2 und zwölf Milliarden Euro, zu dem Goldreserven in der Schweiz und in den Vereinigten Staaten, Immobilien, Schatzbriefe, Aktien und festverzinsliche Wertpapiere gehören. Das Vermögen der Vatikanbank IOR liegt Schätzungen des Nachrichtenmagazins L'Espresso zufolge bei rund sechs Milliarden Euro.
Laut einer "konservativen Schätzung" des Wirtschaftsmagazins ECO des Schweizer Radio und Fernsehens betragen die jährlichen Einnahmen der katholischen Kirche in der Schweiz fast eine Mrd. Franken; die Einnahmen stammten hauptsächlich aus Kirchensteuern; das Vermögen der katholischen Kirchgemeinden in der Schweiz wird auf mehr als 1,5 Mrd. Franken oder 1,37 Mrd. Euro (Stand März 2013) geschätzt.
In den Vereinigten Staaten besaß die römisch-katholische Kirche Anfang der 1970er Jahre über 1.100.000 ha Ackerland. Im Zuge der Missbrauchsskandale meldeten folgende Bistümer Konkurs an: das Bistum Davenport in Iowa, Bistum Fairbanks in Alaska, das Erzbistum Portland, das Bistum San Diego in Kalifornien, das Bistum Spokane in Washington, das Bistum Tucson in Arizona, das Bistum Wilmington in Delaware und das Erzbistum Milwaukee. Dadurch konnten die Diözesen Ansprüche von Klägern abwenden.
Doku "Die Kirche und das Geld" mit Carsten Frerk" auf YouTube ansehen:
https://www.youtube.com/watch?v=fN2EL9jRko8
Doku "Vergel's Gott — Der verborgene Reichtum der katholischen Kirche" auf YouTube ansehen:
https://www.youtube.com/watch?v=ZZ7xVqYQ_VQ
Evangelische Kirche und Katholische Kirche im Größenwahn. Immer wieder versuchen die Kirchen Einfluss auf die Politik zu nehmen. Nicht umsonst gehen Evangelische Kirche und Katholische Kirche im Deutschen Bundestag ein und aus. Kaum eine Entscheidung in Berlin, des Bundestages oder der Regierung, bleibt unkommentiert. Ganz gleich, ob die Pille danach, Abtreibung, Ladenöffnungszeiten am Sonntag oder die Flüchtlingspolitik.
Die Evangelische und Katholische Sekte hat soviel Einfluss auf die Politik in Deutschland, das sogar der denkende Bevölkerung Tanzveranstaltungen an kirchlichen Feiertagen bei Strafe untersagen.
Heute wird der kirchliche Aberglaube über alles gestellt. In Deutschland gilt ein ländergeregeltes Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen an den sogenannten stillen kirchlichen Tagen (z. B. Karfreitag oder Volkstrauertag).
Das "Tanzverbot" betrifft aber in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den "Schank- und Speisebetrieb hinausgehen" und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sein können. Zudem gibt es einige Sonderregelungen: So gilt beispielsweise in Bayern am Karfreitag über das allgemeine Tanzverbot hinaus ein generelles Verbot musikalischer Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb. Im Gegensatz dazu beginnt in Berlin alljährlich am Karfreitag ein großes Tanzsportturnier.
Seit Bayern das Feiertagsgesetz 2008 wegen "Verrohung der Sitten" verschärfte, gab es Konflikte mit Gastronomen, die Halloween-Partys nur bis Mitternacht veranstalten dürfen, sofern es sich nicht um geschlossene Gesellschaften handelt. Durch die Verschiebung des Tanzverbots von Mitternacht auf zwei Uhr im Jahr 2013 wurde die Kritik weitgehend obsolet.
Der Humanistische Verband Deutschlands sieht im Tanzverbot, das öffentliche Veranstaltungen an bestimmten christlichen und säkulären Feiertagen verbietet, eine Benachteiligung von andersgläubigen und konfessionsfreien Menschen und fordert eine Veränderung der Feiertagsgesetze. Dieser Kritik schlossen sich auch der Bund für Geistesfreiheit, die Giordano-Bruno-Stiftung sowie Teile von Bündnis 90/Die Grünen, der Piratenpartei Deutschland und der Jungen Liberalen an.
Aus Kreisen der Piratenpartei hieß es, dass das Tanzverbot "aus religiös motivierten Gründen in unzulässiger Form in die allgemeine Freiheit" eingreife. Die Grüne Jugend betonte 2012 im Gegensatz dazu, es sei "nicht die Aufgabe des Staates, allen Andächtigkeit vorzuschreiben",
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte 2017 eine Lockerung der Feiertagsgesetze. Nötig sei eine "größere Anpassung an die gesellschaftliche Realität".
Eine vom Bund für Geistesfreiheit München geplante "Heidenspaß-Party" am Karfreitag 2007 wurde durch die Stadt verboten. Grundlage für das Verbot war das Bayerische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage: Nach Artikel 2, Absatz 2 sind "an den stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist." Artikel 5 erlaubte es den Gemeinden "aus wichtigen Gründen im Einzelfall von den Verboten der Art. 2, 3 und 4 Befreiung zu erteilen, nicht jedoch für den Karfreitag." Gegen das Verbot klagte der Verband und unterlag im April 2009 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts beschloss am 27. Oktober 2016 u. A. "Artikel 5 Halbsatz 2 des Bayerischen Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage ist mit Artikel 4 Absatz 1 und 2 sowie mit Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.".
2004 lehnte der Landtag Baden-Württembergs eine eingereichte Petition gegen das Tanzverbot (nach § 10 FTG) ab und begründete dies mit der "großen Bedeutung, die dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Sonn- und Feiertagen" zukomme.
Während CDU und FDP und die Kirchen das Verbot verteidigten, wurde es von einem Teil der Presse, etwa der Frankfurter Rundschau, und Mitgliedern anderer Parteien, etwa der grünen Landtagsabgeordneten Sarah Sorge und den hessischen Jungen Liberalen, als "nicht zeitgemäß" abgelehnt. Am 22. April 2011 demonstrierten zwischen 800 und 2000 Menschen auf dem Frankfurter Römerberg gegen das Tanzverbot. Dabei kam es auch zur Störung einer Karfreitagsprozession der kroatischen katholischen Gemeinde durch Pöbeleien und Pfiffe, wofür die Veranstalter der Demonstration anschließend um Entschuldigung baten.
Auch an Karfreitag 2012 gab es wieder in mehreren deutschen Städten Proteste gegen das Tanzverbot, in Hessen waren derartige Kundgebungen zuvor verboten worden.
Aus Umfragen geht hervor, das vorallem ältere Menschen ab 60 Jahre sich gegen eine Aufhebung des Tanzverbot aussprechen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 17. April 2018, dass Kirchliche Arbeitgeber nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sieht in dem Urteil ihre Gestaltungsfreiheit eingeschränkt.
Geklagt hatte eine konfessionslose Frau, die sich auf eine für 18 Monate befristete Referentenstelle bei der evangelischen Diakonie beworben hatte. Die Jobbeschreibung lautete: "Parallelberichterstattung zur UN-Anti-Rassismuskonvention". In der Stellenanzeige wurde die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland angehörigen Kirche vorausgesetzt.
Die Katholische Kirche verteidigte ihre Zusammenarbeit mit den Nazis und Hitler. Man habe "im Verborgenen" gegen die Nazis gekämpft. Wer es glauben will...
Die Evangelische Kirche in Deutschland machte mit ihrer "Hitler-Glocke" Schlagzeilen. Im pfälzischen Herxheim am Berg hängt seit 1934 im Turm der evangelischen Jakobskirche eine Glocke mit Hakenkreuz und der Aufschrift "Alle fuer's Vaterland — Adolf Hitler". Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße wies 2018 die Klage eines jüdischen Bürgers ab, der geforderte hatte, dass die Hitler-Glocke entfernt werden solle.
Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Hitler-Glocke keine Verhöhnung von Jüdinnen und Juden sei. Der Herxheimer Gemeinderat hatte sich dagegen ausgesprochen, die Glocke zu entfernen. Sie solle hängenbleiben "als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmahl gegen Gewalt und Unrecht". Durch eine Mahntafel wird die Geschichte der Glocke erläutert.
Weiter forderte der jüsche Kläger, dass dem Bürgermeister die Aussage, das Läuten der Glocke "dient der Versöhnung mit den Opfern der Nazizeit". Auch diese Klage wurde abgewiesen.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierten den Beschluss. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Weiterführende Links zum Thema Nazi Glocken:
https://de.wikipedia.org/wiki/Jakobskirche_(Herxheim_am_Berg)#Glocke_aus_der_Zeit_des_Nationalsozialismus
Weiterführende Informationen über die Machenschaften der Evangelischen und Katholischen Kirche finden Sie in diesem Nachrichtenmagazin zum Thema Religion und Aberglaube.
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