Die Menschenjagd der römisch-katholischen Kirche: Die Hexenverfolgungen der Inquisition

" Satan war der beste Freund, den die Kirche jemals hatte,
da er sie die ganzen Jahre im Geschäft erhielt."

Anton S. La Vey

Hexenverfolgungen und Hexenverbrennungen

Während die römisch-katholische Kirche im Laufe der Jahrhunderte immer mehr zum Global Player aufstieg, wollte man nicht nur Konkurrenten aus dem Weg schaffen, sondern auch an den Ungläubigen verdienen. Man jagte die Ungläubigen, folterte sie und eignete sich das Vermögen an. So wurde die römisch-katholische Kirche in Deutschland nicht nur zum größten Grundbesitzer, sondern auch zum reichsten Unternehmen des Reiches.

Noch heute propagiert die römisch-katholische Kirche den Aberglaube an irgendwelche höheren Wesen mit Namen wie Gott oder Christus. Der deutsche Staat fungiert als Geldeintreiber für die Kirchensteuer. Gleichzeitig genießt die katholische Kirche wie auch die evangelische Kirche Steuerfreiheit. Trotz ständiger Skandale von Mord und Totschlag in der Vergangenheit bis Kindermißbrauch in der Gegenwart wurde die katholische Kirche in Deutschland immer noch nicht verboten. Jedem anderen Unternehmen hätte man den Prozess gemacht und wäre verboten worden.

Selbst die heutige Zeitrechnung (vor und nach Christus) basiert auf Aberglaube.

1984 wurde die niedersächsische Feministin und Atheistin Birgin Römermann vom Göttinger Amtsgericht mit einer Strafe von 400 DM Geldbuße verrteilt, weil sie sagte, die christliche Kirche zähle aufgrund ihrer Gesschichte zu den "größten Verbrecherbanden der Welt", und "Lieber befleckte Verhütung als unbefleckte Empfängnis" oder "Orgasmus statt Abendmahl". Das Gerichtsurteil lautete auf "Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen".

Im gleichen Jahr strebt die parlamentarische Fraktion der CDU in Wiesbaden an, eine Untersuchung des Hexenwesens in Hessen durchzuführen. Der Abgeordnete Roland Rosler sprach in seiner Rede vom "gefährlichen Boom der Magie und dem Anwachsen geheimer Gesellschaften einschließlich Teufelsverehrer" – und damit meinte er nicht die römisch-katholische Kirche. Ohne Erfolg. Der Fraktionssprecher trat auch in dem Fernsehbericht "Ich töte, wenn Satan es befielt" (1984) auf. Dem Bericht zufolge geben Deutsche jährlich zwei Millionen D-Mark aus, für "okkulte Dienste, darunter Prophezeiungen, Hexenflüche und Mordrituale" nicht mit eingerechnet, die Kirchensteuer für den Aberglaube der römisch-katholischen und evangelischen Kirchen.

Geschichte der Menschenjagd

Die Frage, die sich dem gesunden Menschenverstand aufdrängt ist: Was hatten die Machthaber für ein Interesse, der Kirche einen solchen Stellenwert einzuräumen, der sie tun und lassen ließ, was sie wollten.

Das Christentum vertrat im Gegensatz zu älteren Religionen als monotheistische Offenbarungsreligion einen universellen Wahrheits- und Exklusivitätsanspruch und war Staatsreligion des Römischen Reiches. Die Idee der Einheit des Staates verband sich so mit der Idee der Einheit der Kirche, wodurch "Glaubensabweichler" nun auch in den Verdacht kamen, die römische Oberhoheit in Frage zu stellen. Häresie wurde zum Akt des "öffentlichen Aufruhrs", deren Anhänger als Ketzer verfolgt und bestraft wurden.

Nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war, wurden Irrlehrer aufgrund eines Edikts des Kaisers Theodosius I. aus dem Jahre 380 auch reichsgesetzlich verfolgt und mit der Todesstrafe bedroht. Der erste bekannte tatsächlich hingerichtete Ketzer war Priscillian im Jahr 385.

Inquisitionsprozesse finanzierten sich, wie auch andere mittelalterliche Strafprozesse und auch in der heutigen Zeit, aus dem Vermögen der Verurteilten. In der Bulle Ad extirpanda wurde 1252 festgelegt, dass das Vermögen, das durch Konfiszierungen und Geldstrafen eingenommen wurde, zu Dritteln der Stadtgemeinde, den an den Untersuchungen beteiligten Amtsträgern sowie dem Ortsbischof bzw. der Inquisitionskommission zuflie&szig;en sollte.

Auf dem Konzil im Jahre 547 wurde die Existenz der Hölle offiziell bestätigt.

Noch bis in das 18. Jahrhundert war es üblich, Nonnen bei bestimmten Vergehen lebendig einzumauern.

Hexenverfolgungen

Mit dem Begriff Hexenverfolgungen bezeichnet man das Aufspüren, Festnehmen, Foltern und Hinrichtung von Personen, die angeblich Zauberei praktizieren oder mit dem Teufel im Bunde stünden.

Man schätzt die Zahl der Opfer auf 3 Millionen Menschen, denen der Hexenprozess gemacht wurden.

Schon im Alten Testament der Bibel, einer Art Vereinssatzung der römisch-katholischen Kirche, wird die Zauberei verboten (Lev 19, 26) und fordert die Verfolgung von Zauberern (Ex 22, 17). Verfolgt wurden nicht nur Hexen, Zauberer, sondern alles, was im Widerspruch zur römisch-katholischen Kirche war, sog. Häretiker.

Inquisition

Papst Innozenz III. (1161—1216) legte den Grundstein für die Entwicklung des Inquisitionsverfahrens, eine für das Mittelalter neue Form des Ermittlungs- und Strafprozesses. Ursprünglich vorgesehen war die Anwendung des Verfahrens zur Beseitigung innerkirchlicher Missstände. Das Inquisitionsverfahren entwickelte sich aber im Spätmittelalter, ausgehend von seiner Anwendung in der Ketzerinquisition, in verschiedenen Varianten zur vorherrschenden Prozessform sowohl in der geistlichen als auch der weltlichen Gerichtsbarkeit. Im Unterschied zum Akkusationsverfahren, der im Mittelalter bis zur Einführung des Inquisitionsverfahrens vorherrschenden Prozessform, erhob beim Inquisitionsverfahren nun nicht mehr eine Konfliktpartei Anklage, sondern ein obrigkeitlicher Ankläger, der gleichzeitig über Richtgewalt verfügte.

Die Inquisition (Inquisitionsgericht) wirkte von ihrem Entstehen Anfang des 13. Jahrhunderts bis zu ihrem weitgehenden Verschwinden Ende des 18. Jahrhunderts hauptsächlich als Instrument der römisch-katholischen Kirche zur erleichterten Aufspürung, Bekehrung oder Verurteilung von Häretikern (alles, was dem römisch-katholischen Lehre widerspreach), wofür im Spätmittelalter eine neue Form von Gerichtsverfahren, das Inquisitionsverfahren, entwickelt wurde. Ein geistlicher Vorsitzender eines Inquisitionsgerichts wurde als Inquisitor bezeichnet. Die Hauptphase des Entstehens der Inquisition fällt in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts.

Vom Kernbereich der Häresie ausgehend, konnte die Inquisition auch diesem Straftatbestand verwandte damalige Verbrechen, sofern sie den Glauben berührten, verfolgen. Dazu zählten etwa Wucher, Magie, Hexerei, Gotteslästerung oder Sittlichkeits- bzw. Sexualverbrechen. Hauptbetätigungsfeld der Inquisition blieb jedoch der Kampf gegen Häretiker. Neben der kirchlichen Inquisition konnten die genannten Verbrechen auch durch landesherrliche oder städtische Gerichte verfolgt werden.

Die staatliche spanische Inquisition lehnte in der Anfangszeit nach der Gründung Hexenverfolgungen ab, ging aber ab dem 16. Jahrhundert vermehrt gegen Hexen vor, später auch gegen Protestanten.

Den Höhepunkt der Hexenverfolgungen erreichte sie zwischen 1550 und 1650. Alleine in Deutschland schätzt man die Zahl der Hexenverbrennungen auf offiziell 40.000 und damit die Hälfte der gesamteuropäischen Opfer). Wobei andere Schätzungen in die Hunderttausende gehen.

Bei den Hexenjagden machten sich vorallem zwei Cousins, beides Regenten geistlicher Fürstentümer, einen Namen: In den 20er Jahren des 17. Jahrhunderts schickte Philipp Adolf von Ehrenberg, Fürstbischof von Würzburg, rund 900 Hexen auf den Scheiterhaufen. Sein Cousin, Johann Georg II. Fuchs von Dornheim, Fürstbischof von Bamberg, brachte es auf 600 Hexen-Todesurteile. Der Kanzler von Würzburg schrieb nieder, daß fast ein Drittel der Stadt betroffen sei, selbst der prominenteste und angesehenste Geistliche sei bereits hingerichtet worden. Erst kürzlich habe man ein 19jähriges Mädchen verbrannt, das als das Schönste der ganzen Stadt galt. Weiter gebe es 300 drei- bis vierjährige Kinder, denen man eine Buhlschaft mit dem Teufel vorwarf. Er habe schon siebenjährige Kinder gesehen, die hingerichtet wurden, auch kleine Schüler von zehn, zwölf und vierzehn Jahren. Unter den Opfer sei auch der einzige Erbe des Fürstbischofs, Ernst, ein Student, gewesen sein, dessen schlimmstes Vergehen darin bestand, daß er eine Vorliebe für Würzburger Bier und ältere Frauen hatte. Stets wurden die Eigentümer der Opfer konfisziert. Eine Aufstellung, die 1631, kurz nach dem Ende der Hexenverfolgungen erstellt wurde, besagt, daß die Handlanger des Fürstbischofs von den Opfern rund 500.000 Gulden oder Goldmünzen konfisziert hatten und weitere 220.000 Gulden von Verdächtigen, die noch im Gefängnis saßen.

Ablauf von Hexenprozessen

Die Anklage: Es reichten schon Gerüchte, um eine Verfolgung zu rechtfertigen. Ein weiterer Grund für eine Anklage war eine Denunziationen, bei denen eine bereits inhaftierte Hexe unter Folter andere Menschen beschuldige, mit dem Teufel im Bunde zu sein. Es wurde solange gefoltert, bis mehrere Namen genannt wurden, so wurde das System am laufen gehalten — und verdient.

Die Inhaftierung: Gefängnisse im heutigen Sinne gab es nicht und so setzte man Hexen in Kellern und Türmen fest. Zu Prozessbeginn wurde die Person vollständig entkleidet und rasiert, damit sie keine Zaubermittel verstecken konnte und um ihre Zauberkraft zu brechen. Der Sachsenspiegel berichtet hier auch von der brutalen Version des Skalpierens. Danach wurde sie am ganzen Körper nach einem Hexenmal untersucht. Die dieser Gelegenheit kam auch Vergewaltigungen der Hexen durch den Henker vor.

Verhör und Folter: Es gab verschiedene Stufen des Verhörs und der Folter. Gestand die Person bei der gütlichen Befragung nicht, ging es in die zweite Stufe: Man zeigte und erklärte der Person die Folterwerkzeuge. Half auch das nichts, ging man zur Folter über.

Am Ende landete die Person auf dem Scheiterhaufen, an einem Pfahl gefesselt inmitten eines Reisighaufens, wonach der Reisighaufen angezündet wurde. Als Zeichen der Gnade galt die vorherige Erdrosselung, Enthauptung oder das Umhängen eines Schwarzpulversäckchens um den Hals.

Am 4. April 1775 wurde im Fürststift Kempten Anna Schwegelin wegen Teufelsbuhlschaft als letzter Hexe in Deutschland der Prozess gemacht.

Eine der letzten Freiheitsstrafen gegen Hexen in Europa wurde gegen Helen Duncan im Jahr 1944 in Großbritannien verhängt.

Hexenprozesse sind ein lohnendes Geschäft: Hinterbliebene wurden nie entschädigt

Die Kirchenoberen machten Nägel mit Köpfen. Der Bischof von Breslau hielt sich 1551 acht Henker. Die Mainzer Domkapitularkammer gewann durch das Hinrichten von 300 Personen 1.000 Morgen Land. Dem Bamberger Bischof rechnete man für 1631 nach, daß er für die Verbennung von Hexen immerhin eine halbe Million Gulden "verdient" habe. Ein Würzburger Fürstbischof ordnete gar an: "...alle Wochen auf Dienstag – außer wenn hohe Feste anfallen – einen Hexenbrand zu tun, jedesmal 20–30 Weiber, zum allerwenigsten 25 und nicht weniger als 15 auf einmal zu verbrennen... und solches wollen ihre fürstlichen Gnaden durch das ganze Bistum kontinuiere".

F. Merzbacher kam wie viele andere Historiker und Hexenforscher zu dem Standpunkt, daß "der Großteil der Beklagten den ärmeren unten Volkschichten angehörten". Auch W. Krämer untersuchte Hexenprozesse. Er begrenzte seine Forschung auf das Gebiet von Kurtrier. Auch er fand heraus, daß die Mehrheit der Hexen "nicht wohlhabend, ja geradezu arm waren, so daß vielfach Einzelpersonen oder die ganze Gemeinde sich verbürgen mussten, notfalls für die Prozeßkosten aufzukommen". Die Hexenprozesse waren teuer. Im Laufe der Zeit wurden die Kosten immer mehr gedrückt, aber in der Regel konnten die Kosten nicht durch die Konfiskation gedeckt werden.

Bekannt wurde die kurmainzische Konfiskationsordnung vom Kurfürst Johann Schweikart, die am 13. April 1612 erlassen wurde. Sie bestimmte die Einziehung eines Kindteils, sofern Kinder vorhanden waren, und die Einziehung der gesamten Hinterlassenschaft bei kinderlosen Verurteilten. Damit aber noch vorhandene Ehepartner nicht mitbestraft werden, sollte zuvor bei Verheirateten der gesamte Besitz geteilt werden. Ähnliches Gedankengut fand sich schon im kurkölnischen Hexenprozeßordnung von 1607. Um eine Art Lastenausgleich zu schaffen, mussten Begüterte mehr bezahlen als schlechter gestellte, um ganz einfach die Kosten einigermaßen zu decken. Dennoch muss man einigen Gebieten zugute halten, in denen es zu keinen Konfiskationen gab, so z.Bsp. in Kurtrier.

Im 13. Jahrhundert befahlen die Inquisitionen bei der Verurteilung eines Ketzers dessen Haus zu zerstören und dem Erdboden gleichzumachen. Im Laufe der Zeit aber ging man immer mehr dazu über, sich das Eigentum des Ketzers anzueignen. In den spanischen und portugiesischen Kolonien verurteilte die Inquisitionen ihre Opfer z.Bsp. zur Zwangsarbeit, indem man sie als billige Arbeitskräfte in die Klöster schickte oder nach Spanien auf die Galeeren, wo sie an die Ruderbänke gekettet wurden.

Während die weltlichen Gerichte mit dem Hinscheiden eines Verurteilten dessen Schuld gesühnt ansahen, verfolgte die Inquisition auch bereits Verstorbene. Der Tod rettete nicht mehr vor einer Verurteilung. Mit Toten verfuhr man wie mit Lebenden. Es wurden sogar Tote nachträglich verurteilt, die bereits mehr als 100 Jahre begraben waren. Um einen Prozeß zu eröffnen, genügte die Aussage eines Denunzianten oder eines nachträglich gefundenen Beweismaterials. Meist verfügte das Urteil die Verbrennung der Überreste des Ketzers und die Asche im Wind zu verstreuen, sein Eigentum den Erben zu entreißen und zu konfiszieren.

Die Welle der Verhaftungen von Häterikern auf der Insel Mallorca im Jare 1678, die der Verschwörung beschuldigt wurden, benutzte die Inquisition dazu, sich ihr ganzes Eigentum von insgesamt 2,5 Milliarden Dukaten anzueignen.

In der Regel wurden die Eigentümer von Hexen konfisziert, wenn sie für schuldig befunden wurden. Hatten Sie keine Güter, mussten die Hinterbliebenen für die Kosten aufkommen. Im Jahr 1757 spezifizierte der Erzbischof von Köln die Kosten für Folterungen, um die Opfer vor überhöhten Rechnungen zu schützen. Die Gebühren waren in Reichstalern und Albus zu entrichten, einer niederrheinischen Münzeinheit. Ein Reichstaler bestand aus einer Unze reinem Silber und der Wert eines Albus betrug ein 87tel eines Reichstalers. Nachfolgend die Aufstellung der Kosten:

Tätigkeit Reichstaler Albus
Enthaupten und Verbrennen, alles eingeschlossen526
Fesseln und Vorbereitung und Anfachen des Scheiterhaufens20
Strangulieren und Verbrennen40
Fesseln und Vorbereitung und Anfachen des Scheiterhaufens20
Verbrennen bei lebendigem Leibe40
Fesseln und Vorbereitung und Anfachen des Scheiterhaufens20
Enthaupten und Verbrennen, alles eingeschlossen526
Fesseln und Vorbereitung und Anfachen des Scheiterhaufens20
Strangulieren und Verbrennen40
Fesseln und Vorbereitung und Anfachen des Scheiterhaufens20
Verbrennen bei lebendigem Leibe40
Fesseln und Vorbereitung und Anfachen des Scheiterhaufens20
Knochenbrechen bei lebendigem Leibe auf dem Rad40
Fesseln und Ketten20
Das Aufstellen des ans Rad gebundenen Körpers252
Abhacken einer Hand oder mehrerer Finger und Enthaupten326
Dasselbe: dazu Verbrennen mit einem glühenden Eisen126
Fesseln und Tuch126
Quetschen des Delinquenten mit einer glühenden Zange vor der Exekution, außerdem die oben aufgeführte Gebühr für Erhängen, pro Anwendung026
Abschneiden der Zunge, ganz oder teilweise, und anschließendes Verbrennen des Mundes mit einem glühenden Eisen50
Fesseln sowie Zange und Messer20
Annageln einer abgeschnittenen Zunge oder einer abgehackten Hand an einen Galgen126
Züchtigung im Kerker, einschließlich Rute10
Prügeln052
An den Pranger stellen052
An den Pranger stellen und Auspeitschen, einschließlich Strick und Rute126
Für Einschüchterungen durch Zeigen der Folterinstrumente10
Tortur ersten Grades126
Einrichten und Zerquetschen des Daumens während des ersten Grades026
Tortur zweiten Grades, einschließlich dem nachfolgenden Richten der Glieder und der verwendeten Salbe226
Werden beide Grade der Tortur angewendet, ist für beide die Gebühr zu zahlen, sowie für das anschließende Richten der Glieder und für die verwendete Salbe60

Folterwerkzeuge und Foltermethoden

Sämtliche Folterinstrumente wurden vor der Anwendung von einem Priester gesegnet. Nicht selten wurden Frauen, denen man Hexerei vorwarf, vergewaltigt, bevor sie in die Folterkammern geführt wurden.

Der Einfaltsreichsrum war grenzenlos: Von Daumenschrauben bis zur Streckbank.

Bei dem Gottesurteil der Eisenprobe musste ein Beschuldigter ein glühendes Eisen mehrere Schritte weit mit den Händen tragen. Verbrannte er sich, war er schuldig. Blieb er unverletzt, war er unschuldig.

Oft begann die Tortur mit Daumenschrauben, die die Finger zerquetschten, gefolgt von mehreren Dutzend Peitschenhieben. Wurde damit noch kein Geständnis erpreßt folgten Beinschrauben (auch "Spanische Stiefel" genannt), bei denen fest angezogene Metallringe Schienbein und Fußknöchel zerbrachen. Auf der Streckbank oder durch Aufhängen am Strick (dabei wurden dem Opfer die Hände hinter dem Rücken verbunden und die Hände in die Höhe gezogen) wurden dem Opfer die Schultern ausgerenkt. Die Inquisitoren ließen ihre Phantasie spielen. Weitere Foltermethoden war, daß der Angeklagte in einkaltes Wasser getaucht wurde, oder in ein heißes Bad, das mit Kalk versetzt war. Manchmal wurden die Opfer unterhalb der Leistengegend und der Achselhöhlen in Schwefel getauchte Federn abgebrannt.

Beliebt war das Streckbett, bei der das Opfer auf eine Konstruktion gebunden wurde, das in die Länge gezogen werden konnte. Dabei wurden zunächst die Schultern ausgerenkt, danach die Gelenke an Knien, Hüfte und Ellenbogen ausgekugelt und die Muskeln von den Gliedmaßen getrennt. Manche Streckbetten waren mit Dornen besetzt, um die Schmerzen zu erhöhen, die aber eher die Ausnahme bildeten.

Suetonis erinnerte auch an die alte Vorschrift, nach der ein Henker verurteilte Jungfrauen vor der Hinrichtung zu vergewaltigen hatte.

Verurteilte Frauen wurden gerne in Säcke gesteckt und ertränkt. Ehebrecherinnen und Ehebrecher wurden gerne lebendig begraben und manche wurden vorher noch gepfählt – Wie in den Dracula-Filmen. Oft erhängte man den Deliquenten und überließ seinen Körper den Aßfressern. Die beliebteste Methode aber war die Verbrennung am lebendigem Leibe. Die Asche wurde anschließend in einen Fluß gestreut. Ein anderes Schauspiel war das rösten des Deliquenten auf glühenden Eisenstangen, bis sie starben. Auf diese Weise wurde auch der heilige Laurentius im 3.Jahrhundert gefoltert, der in einem Anfall von schwarzem Humor dann sagte: Ihr k¨nnt mich jetzt umdrehen, ich bin schon gar. Die Foltermethoden waren zahlreich. In manchen Gegenden ließ man die Verurteilten an Händen und Füßen fesseln und dann an vier Pferde geschnürt. Danach trieb man die Pferde in alle vier Himmelsrichtungen auseinander, so daß die Gelenke zuerst aus den Gelenken sprangen und dann abrissen. Ein trauriges Schauspiel gab es im 16. Jahrhundert in Frankreich, wo man am Johannistag eine rituelle Verbrennung von unschuldigen Katzen als Volksfest feierte. Das Feuer durfte der König selbst anzünden und damit die Tiere in Körben lebendig rösten.

Es gab manche Opfer, die trotz schwerer Folter eine Zeitlang standhaft blieben. In den Gerichtsprotokollen findet man den Folterbericht der 69jährigen Witwe Clara Geissler, die trotz Daumenschrauben kein "Geständnis" ablieferte, aber alles zugab, als "ihre Füße gebrochen und ihr Körper auf dem Streckbett auseinandergezogen wurde". Sie gab zu, bei nächtlichen Flügen kleine Kinder geraubt und dann deren Blut getrunken und 60 Säuglinge umgebracht habe. Während man sie mit Spießen quälte, nannte sie die Namen von 20 angeblichen Mittäterinnen und erklärte, daß die Witwe eines prominenten Bürgermeisters die nächtlichen Flüge angeführt habe. Als sie von der Folterbank erlöst wurde, widerrief sie alles gesagte. Danach wurde sie ein zweites Mal gefoltert und gestand wieder alles, um es zu widerrufen, wenn die Folter vorrüber war. Beim dritten Mal wurde sie, nach dem Bericht, mit "äußerster Härte" gefoltert wurde, die sich über mehrere Stunden hinzogen. Am Ende der Folterungen verlor sie das Bewußtsein und starb. Der Bericht schloß mit der Bemerkung: "Der Teufel wollte nicht zulassen, daß sie weiteres offenbarte, und so drehte er ihr den Hals um".

Für die Hexen, die unter Folter "gestanden", gab es nicht viele Aussichten. Sie starben entweder auf dem Scheiterhaufen oder wurden lebendig eingemauert.

Auf der Streckbank, auch gespickter Hase, wurde das Folteropfer aufgeschnallt an Händen und Füßen. Dann wurde an beiden Enden mit einer Seilwinde gezogen. In der Höhe des Rückens war eine Winde mit spitzen Stacheln. Auch hier wurde zuerst das Rückrad gebrochen, dann rissen Glieder nacheinander aus den Gelenken.

Eine andere Methode, Geständnisse zu erwirken war es, mit einem glühenden Eisen die Augen (eins oder beide) auszubrennen. Je nach belieben des Henkers wurden auch Nägel durch Hände und Arme getrieben.

Dann waren da noch die Beinschrauben, auch spanische Stiefel genannt, deren Spitzen in die Waden eindrangen, während vorne das Schienbein langsam zerquetscht wurde.

Erreichte man immer noch nicht den gewünschten Effekt, wurde siedendes Öl über den Körper gegossen oder mit glühenden Zangen gezwickt, wie im Prozeß gegen Elisabeth Sack aus Kirchhain, 1638, oder gegen Voigt aus der Jedenburg bei Brückeburg. Beidemale wurden die Folterungen in Riteln durchgeführt (in der Nähe von Ravensburg).

Katharina Lips aus Betziesdorf wurden, nachdem sie in Starrkrampf fiel, mit einem Brecheisen der Mund auseinander gebrochen: "hat laut geschrieen; bald brüllte sie wie ein Hund, bald wie ein Ochse".

Hexenbulle

Papst Innozenz VIII. veröffentlichte 1484 die Bulle Summis desiderantes affectibus, die in ihren Formulierungen vermutlich auf den berüchtigten Inquisitor Heinrich Kramer zurückgeht. Dieses Dokument stellte die Notwendigkeit der Hexeninquisition in Deutschland fest und autorisierte Kramer zu seinen Hexenverfolgungen. Ihren relativ hohen Bekanntheitsgrad hatte die Hexenbulle Heinrich Kramer zu verdanken, der sie dem eigentlichen Text des Hexenhammers voranstellte.

Hexenhammer

Eine bedeutende Rolle in den Hexenverfolgungen spielte der 1486 erschienene Hexenhammer, Malleus maleficarum, in der der Dominikaner und gescheiterte Inquisitor Heinrich Kramer seine Vorstellungen von Hexen zusammenfasste und mit Dutzenden von Kirchenväter-Zitaten zu untermauern suchte. Sein Werk erreichte zwar nie kirchliche Anerkennung – auch wenn der Verfasser dies durch Voranstellung der päpstlichen Bulle Summis desiderantes affectibus versuchte zu suggerieren – und war damit keine Grundlage zum kirchlichen Vorgehen und ersetzte auch nie die weltliche Rechtsprechung, wirkte sich aber dennoch auf die Vorstellungen wie Rechtspraxis aus.

Download des Malleus Maleficarum (Hexenhammer, 1487):
https://archive.org/details/bub_gb_TzK4S13ShF8C/page/n7

Constitutio Criminalis Carolina (CCC)

Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) oder Carolina von 1532 gilt heute als erstes allgemeines deutsches Strafgesetzbuch. In der Übersetzung aus dem lateinischen Original ins Deutsche heißt sie Peinliche Gerichts- oder Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.. Peinlich bezieht sich hierbei auf das lateinische poena für "Strafe" und bezeichnet Leibes- und Lebensstrafen.

Download hier:
https://archive.org/details/bub_gb_TTs_AAAAYAAJ/page/n59

Die Hexenprozesse in Salem

Die Hexenprozesse von Salem (Massachusetts, USA) waren die Ausnahme in den USA. Sie waren der Beginn einer Reihe von Verhaftungen, Anklagen und Hinrichtungen wegen Hexerei in Neuengland. Die Hexenverfolgung begann in dem Village Salem (heute größtenteils zu Danvers gehörend), nahe der Stadt Salem. In ihrem Verlauf wurden 20 Beschuldigte hingerichtet, 55 Menschen unter Folter zu Falschaussagen gebracht, 150 Verdächtigte inhaftiert und weitere 200 Menschen der Hexerei beschuldigt. Die Anschuldigungen dehnten sich innerhalb weniger Monate auf die umliegenden Gemeinden (Andover, Amesbury, Salisbury, Haverhill, Topsfield, Ipswich, Rowley, Gloucester, Manchester, Malden, Charlestown, Billerica, Beverly, Reading, Woburn, Lynn, Marblehead und Boston) aus. Hexenverfolgung hatte es bis dahin in den nordamerikanischen Kolonien, anders als in Europa, nur vereinzelt gegeben.

Jeanne d' Arc

Jeanne d'Arc (1412-1431), im deutschen Sprachraum auch Johanna von Orléans oder die Jungfrau von Orléans genannt, ist heute eine französische Nationalheldin. In der römisch-katholischen Kirche wird sie als Jungfrau und Heilige verehrt. Ihr soll der Erzengel Michael erschienen sein. Als Hexe verbrannt, wurde sie später heiliggesprochen.

Stellungsnahme der Kirchen zu den Hexenprozessen

In der Vergebungsbitte Mea culpa von Papst Johannes Paul II. im Jahr 2000 wurden von Kardinal Joseph Ratzinger, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, die Worte gesprochen: dass auch Menschen der Kirche im Namen des Glaubens und der Moral in ihrem notwendigen Einsatz zum Schutz der Wahrheit mitunter auf Methoden zurückgegriffen haben, die dem Evangelium nicht entsprechen. Dies wird in Kommentaren als eine Entschuldigung der Kirche für die Hexenverfolgungen gedeutet, obwohl das Wort "Hexenprozess" nicht genannt wird.

Die deutschen Dominikaner haben im Jahr 2000 ausdrücklich die Fehler ihrer Vorgänger bei der Hexenverfolgung benannt.

Im Namen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nimmt Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, Vorsitzender des Rates der EKD, am 17. Februar 2016 Stellung zur Mitverantwortung der Kirche an den Hexenprozessen und zur Rehabilitierung der Opfer der Hexenverfolgungen: Die Hexenverfolgungen waren ein schlimmes Unrecht, an dem sich auch die Kirchen und zahlreiche ihrer Vertreter schuldig gemacht haben.

Papst Franziskus prangert in einer Messe am 11. April 2016 Hexenverfolgungen und Ketzerverbrennungen als Unrecht an.

Marburg: Mahnmal gegen Hexenverfolgung

11. Juli 2021 — Zur Erinnerung an die Opfer der Hexenverfolgung in Marburg hat die Stadt ein Gedenksymbol aufgestellt. Das Mahnmal wurde am Freitag auf dem Lutherischen Kirchhof eingeweiht. Es zeigt eine in Marmor eingefasste Glasplatte und trägt den Titel "Schuldig — Unschuldig". Den von der Hexenverflgung zwischen 1517 und 1712 betroffenen Opfern sei "systematisches Unrecht widerfahren", sagte Oberbürgermeister Spies (SPD), ":;Die Geschichte lehrt uns, das wir jeder Form von Diskriminierung und Ausgrenzung von Beginn an entgegenwirken müssen."

Download historischer Bücher zu den Hexenverfolgungen

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl historischer Bücher, die sich mit den Hexenprozessen, Folter und Hexenprozessen befassen als Download. Alle Bücher sind gemeinfrei, d.h. das Urheberrecht ist abgelaufen.

Soldan's Geschichte der Hexenprozesse (1880, Wilhelm Gottlieb Soldan) Download:
https://archive.org/details/soldansgeschich00sold

Die Constitutio Criminalis Theresiana (auch Nemesis Theresiana oder nur Theresiana), war eine von der österreichischen Kaiserin Maria Theresia 1768/69 erlassenes Strafgesetzbuch mit Anleitungen der Foltermethoden. Das Buch begründete ein einheitliches Straf- und Strafprozessrecht in den Ländern Österreichs und Böhmens. In Ungarn galt das Gesetz dagegen nicht. Die Constitutio Criminalis Theresiana war neben der angestrebten Vereinheitlichung des Strafrechts in Österreich auch ein Versuch Maria Theresias, die damals üblichen Foltermethoden verbindlich zu regeln und zu beschränken. Das Buch enthält in zwei Anhängen, den "Beylagen", Zeichnungen technischer Details und Konstruktionspläne von Folterinstrumenten. Die korrekte Ausführung der "legalen Torturen" wird peinlich genau beschrieben. Im Textteil des Gesetzbuches waren die Strafen und ihre genaue Durchführung festlegt. Dazu gehörten Todesstrafen wie die Hinrichtung durch Verbrennen, Schwert oder Strang ebenso wie Leibstrafen, z. B. durch Auspeitschen, Foltern oder Verstümmeln. Bei Frauen sah das Gesetz die Möglichkeit vor, die Todesstrafe durch Herausreißen der Brüste vor der eigentlichen Hinrichtung zu verschärfen. Weitere Information und Download:
https://archive.org/details/ConstitutioCriminalisTheresiana-1768
https://de.wikipedia.org/wiki/Constitutio_Criminalis_Theresiana

Die Folter in der deutschen rechtspflege sonst und jetzt (Rudolf Quanter, 1900). Download:
https://archive.org/details/bub_gb_hY5AAQAAMAAJ_2

Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozesse im Mittelalter (Joseph Hansen, 1900)
https://archive.org/details/zauberwahninqui01hansgoog/page/n6