Es ist die Religion des Aberglauben: Heute noch treibt die katholische Kirche im Namen ihres erfundenen, unsichtbaren, Gottes, wiederum unsichtbare Dämonen aus. Die Geschäftsidee der katholischen Kirche wurde von anderen Konzernen, sog. "Kirchen" übernommen.
„Nun glauben immer mehr Christen an Albernheiten, die selbst den Heiden unmöglich gewesen wären, denen Gott als Schöpfer unbekannt ist.” — ERZBISCHOF AGOBARD VON LYON (um 769–840)
„Es ist viel Dummes am Glauben der Kirche, aber sie will eben herrschen. Ein Mischmasch von Irrtum und Gewalt.” — GOETHE (1749–1832)
In dem Artikel über die Hexenverfolgungen haben wir breits über Machenschaften der katholischen Kirche berichtet.
Die Idee des Christentum erinnert an den tausend Jahre älteren Dualismus des Zarathustra (ca. 1000 und 600 v.Chr.). Auch Zarathustra lehrte eine Religion zweier Mächte, einer guten, des Lichtgottes und einer bösen, der Welt der Finstenis. Beide waren gleichrangig und von gleichem Ansehen. Als die römisch-katholische Kirche ihre Religion zusammenbastelte, wollte man aber selbst herrschen und nicht die Macht mit dem Teufel teilen, also erfand man den Höllensturz.
„Dann sah ich einen Engel aus dem Himmel herabkommen, der den Schlüssel zum Abgrund und eine schwere Kette in der Hand hatte. Er packte den Drachen – die alte Schlange, den Teufel, Satan – und legte ihn für tausend Jahre in Ketten. Der Engel warf ihn in den Abgrund und verschloss und versiegelte ihn, sodass Satan die Völker bis zum Ablauf der tausend Jahre nicht mehr verführen konnte. Danach muss er noch einmal für kurze Zeit losgelassen werden.” — OFFENBARUNG 20, 1–3
In der Apokalypse erscheint Satan – der Teufel persönlich – beim jüngsten Gericht selbst auf der Erde: „und sah ein Tier aus dem Meer steigen, das hatte sieben Häupter und zehn Hörner und auf seinen Hörnern zehn Kronen und auf seinen Häuptern Namen der Lästerung. Und das Tier, daß ich sah, war gleich einem Parder und seine Füße wie Bärenfüße und sein Mund wie eines Löwen Mund... und es wurde ihm Macht gegeben, zweiundvierzig Monate zu wirken...” — OFFENBARUNG 13:1–5
Der Dominikaner Johann Tetzel wird 1517 zum Generalsubkommissar des Mainzer Erzbischofs Albrecht II. für die Abblaßpredigt erklärt. Jeder Sünder kann sicht freikaufen von Sünden, die er sonst im Fegefeuer abzubüßen hatte. Was sehr von Vorteil ist, denn nach der Beichte verbleibt immer ein kleiner Rest der Schuld übrig. Die Kirche wollte damit den Bau der Peterskirche in Rom finanziert, doch wie das nun mal so ist, gelangte von dem eingenommenen Geld lediglich die Hälfte an ihre vorbestimmte Stelle. Tetzel verkaufte: "Ablaß für eigene Sündenstrafen, Ablaß für verstorbene Seelen im Fegefeuer, Ablaß für die zukünftigen Sünden, d.h. die Gewähr, bei einer zukünftigen Beichte mit der Schuld auch die Strafe erlassen zu bekommen."
1632 beschuldigten die Nonnen des Klosters der Ursulinen von Loudun (Frankreich) den katholischen Priester Urbain Grandier, von ihm verhext worden zu sein. Dieser hatte ein ungestümes Pamphlet gegen Richelieu gerichtet und widersetzte sich standhaft der von diesem verlangten Zerstörung der Stadtmauern. Auf Verlangen von Richelieu wurde ein Hexenprozess gegen ihn eingeleitet, man nahm zahlreiche Teufelsaustreibungen (Exorzismen) an den Nonnen vor, und am 18. August 1634 wurde Urbain Grandier zum Tode verurteilt, gefoltert und verbrannt.
Wichtige Aufschlüsse über die Ereignisse liefern die Memoiren der Nonne Jeanne des Anges bzw. Johanna von den Engeln (Madame de Beclier), die erstmals 1866 auf Französisch unter dem Titel Autobiographie d'une Hystérique Possédée erschienen.
Die Fußspuren des Teufels (englisch: Devil's Footprints) waren ein Phänomen, das in der englischen Grafschaft Devon im Jahr 1855 beobachtet wurde. Nach heftigen Schneefällen erschienen Spuren in Form gespaltener Hufe im Schnee, die über lange Strecken angeblich schnurgerade verliefen. Die Abdrücke erhielten ihren Namen, weil Abergläubische verbreiteten, dass sie vom Satan verursacht seien. Es gibt manche Theorie zu diesem auch Rätsel von Devonshire genannten Vorkommnis. Allerdings wird der Wahrheitsgehalt einzelner Fakten angezweifelt.
In der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 1855 und ein paar Tage danach schneite es in Devon heftig. Am Morgen fanden Bewohner Spuren im Schnee, die gespaltenen Hufabdrücken ähnelten. Diese Spuren waren 1,5 bis 2,5 Inch (zwischen 3,8 und 6,3 cm) breit und wiederholten sich in einem regelmäßigen Abstand von acht Inch (20,3 cm). Sie erstreckten sich in der Landschaft (addiert) über geschätzte bis zu 100 Meilen (160,9 Kilometer) und folgten, abgesehen vom Richtungswechsel an verschiedenen Punkten, einem schnurgeraden Kurs. Die in der Region allgegenwärtigen Spuren führten über Gärten, im Wege liegende Häuser, Mauern, einen Heuschober und andere Hindernisse hinweg. Auf schneebedeckten Dächern waren sie zu erblicken. Auch durch ein kleines Abflussrohr von etwa vier Inch (10,2 cm) Durchmesser sollen Spuren geführt haben.
Das Gebiet, in dem die Fährten vorkamen, reichte von Exmouth bis Topsham und über den Fluss Exe hinweg nach Dawlish und Teignmouth. In 30 Ortschaften rätselten die Menschen über die ungewöhnlichen Abdrücke im Schnee. Später tauchten auch Berichte auf, dass es sie ferner auf Feldern weiter im Süden bei Totnes und Torquay gegeben habe und dass Hufspuren ferner bei Weymouth in Dorset und sogar in Lincolnshire anzutreffen waren. Gerüchte über das Beobachten einer teufelsähnlichen Gestalt im Bezirk Devon während des Schreckens tauchten auf. Ein Trupp von Menschen bewaffnete sich und versuchte erfolglos, den in einem Tier vermuteten Urheber ausfindig zu machen.
Vermutungen gehen heute davon, das es sich dabei um Spuren von Springmäuse oder Waldmäuse gehandelt habe, die in der kalten Witterung auf Nahrungssuche waren.
Zu den Berichten gibt es nur wenige Erstquellen zu dem Vorkommnis, doch viel sekundäre Quellen. Die einzigen schriftlich bekannten Aufzeichnungen eines Augenzeugen sind die Papiere des Reverend H. T. Ellacombe, eines von 1850 bis zu seinem Tod 1885 in Clyst St. George lebenden Vikars. Sie wurden 1952 in einer Kiste der Pfarrei entdeckt. Ferner gibt es einige Briefe an die "Illustrated London News" zum Ereignis, die von der Zeitschrift auch publiziert wurden.
Der erste stammt von einem Korrespondenten, der sich "South Devon" nannte und viele Elemente der überlieferten Fakten prägte. Er enthält die Aufzählung aller Orte, in denen die Spuren gesichtet worden seien. Ferner wird darin behauptet, die Spuren hätten überall exakt dieselbe Gröszlig;e und dieselbe Schrittlänge gehabt, zwei Aussagen, die nicht stimmen. Hier wird vom Schreiber oder seinem Informanten auch die Spur auf einer 14 Fuß hohen Mauer und auf Dächern kolportiert. Der Schreiber weist die Idee zurück, dass Tauen und erneutes Gefrieren die Spuren verformt haben können, und beteuert, dass Tierspuren erkennbar geblieben seien. Er gibt die Länge der Spur mit hundert Meilen an, dass ihr Verlauf schnurgerade war und sie an einer Stelle den Exe überquert habe. Nach Auffinden der Ellacombe-Papiere konnte seine Identität gelüftet werden. Es war ein 19-Jähriger, der später als Museumskurator in Exeter Karriere machte.
Ein anderer Zeitzeuge war Reverend G. M. Musgrave mit seinen Briefen an die "Illustrated London News". Er trug die Entdeckung der über einen Heuschober führenden Spur bei und lieferte die Erklärung eines Kängurus als Fährten-Verursacher. Schließlich gibt es noch den Brief eines anonymen Verfassers, der Klauenspuren eines Otters vermutete, weil sie auch durch ein Rohr führten, sich selbst aber nicht sicher war. Nur diese vier Quellen lieferten Eindrücke aus erster Hand.
Einen ersten Presseartikel druckte im Jahr 1855 die in Exeter beheimatete Zeitung "Western Luminary". Artikel erschienen dann in den "Illustrated London News" und in der "Times". Erst im Jahr 1890 kam es dann in "Notes & Queries" zur Korrespondenz mit Augenzeugen, die sich erinnerten. Schließlich wurden 1922 nochmals Berichte veröffentlicht. Diese Jahrzehnte später dokumentierten Angaben sind jedoch mit großer Vorsicht zu betrachten.
1896 begrüßte ein Pfarrer aus Baltimore die Gemeindemitgieder, die gerade nicht draußen Fahrrad fuhren: „Diese Fahrräder sind teuflische Apparaturen des Dämons der Finsternis. Sie dienen einzig dem Zwecke, die Füße der Unaufmerksamkeit zu erfassen und die Nasen der Unschuldigen abzuschürfen. Sie sind voller List und Betrug. Wenn ihr glaubt, ihr hättet eins gezähmt und seine wilde satanische Natur gebrochen, seid auf der Huf: Es wirft euch doch wieder ab und reißt ein riesiges Loch in eure Hose.”
Sektenführer Papst Paul VI. erklärte am 15. November 1972: „Die Wirklichkeit des Bösen ist nicht bloß ein Mangel, sondern eine wirkende Macht, ein lebendiges, geistiges Wesen, das pervertiert ist und selbst pervertiert: eine furchtbare, geheimnisvolle und beängstigende Wirklichkeit... Der Dämon ist der Feind Nummer eins, er ist der Versucher schlechthin.”
Gottliebin Dittus, eine junge Frau aus der Gemeinde Möttlingen (bei Bad Liebenzell), litt an einer „unerklärlichen” Krankheit: sie wurde von Krämpfen geplagt, fremde Stimmen redeten aus ihr. Zwei Jahre lang – 1842 und 1843 – begleitete er diese Frau seelsorgerlich, indem er sie immer wieder an Gottes Verheißungen erinnerte und mit ihr betete. An Weihnachten 1843 endete ihr Leiden, das Blumhardt später in einem Krankheitsbericht an das kirchliche Konsistorium als „Geisterkampf” bezeichnet. Der laute Ruf der Geheilten „Jesus ist Sieger” wird zum Losungswort Johann Christoph Blumhardts. Pfarrer Blumhardt schreibt von Blutungen, aus der Haut hervortretenden Gegenständen, Selbstmordversuchen.
Der protestantische Pfarrer Johann Christoph Blumhardt aus Württemberg schrieb 1855 folgenden Bericht an seine vorgesetzte Dienststelle: „Es fing mit Erbrechen von Sand und kleinen Glasstücken an. Allmählich kamen allerlei Eisenstücke, namentlich alte und verbogene Bretternägel, deren einmal vor meinen Augen nach langem Würgen nacheinander 12 in das vorgehaltene Waschbecken fielen, ferner Schuhschnallen von verschiedener Größe und Gestalt, oft so groß, daß man kaum begriff, wie sie den Hals heraufkommen konnten... Es hatte öfters das Aussehen, als ob Stricknadeln mitten durch den Kopf gezogen wären, von einem Ohr zum anderen; und es kamen das eine Mal einzelne fingerlange Stücke zum Ohr heraus. Ein andermal konnte ich es unter der Handauflegen fühlen und hören, wie die Nadeln im Kopf zerbrachen... Aus dem Auge zog ich einmal 2, dann wieder 4 Stecknadeln heraus... Ich erwähne nur noch das, daß auch lebendige Tiere, welche ich jedoch selbst zu sehen nicht Gelegenheit bekam, aus dem Munde kamen, einmal 4 der größten Heuschrecken... Ein andermal 6-8 Fledermäuse... Ich trat ein, aber ein Blutdunst erstickender Art wollte mich wieder heraustreiben. Sie saß in der Mitte der kleinen Stube, hatte vor sich einen Kübel, der wohl zur Hälfe mit Blut und Wasser gefüllt war, und die ganze Länge der Stube vor ihr und hinter ihr floß eine breite Blutlache. Sie selbst war über und über so mit Blut überzogen, daß man die Kleider kaum mehr erkannte... das Blut rieselte lebhaft aus beiden Ohren, aus beiden Augen aus der Nase und sogar oben aus dem Kopfe in die Höhe. Das war das gräßlichste, das ich je gesehen habe. Ich kann es wahrlich niemand übelnehmen, der mißtrauisch gegen obige Mitteilungen wird.” (Blumhardt) Ende 1843 dann verließen während dem Exorzismus „ganze Horden von Teufeln, die einen stumm, die anderen unter Protest” den Körper der Frau auf nimmer Wiedersehen.Aus der gleichen Gegend, Möttlingen, tat sich der Evangelist Johannes Seitz, sehr mit Teufelsaustreibungen hervor. Er trat in Teichwolframsdorf in Aktion.
Besessenheit bezeichnet die „Inbesitznahme” eines Lebewesens durch, das Handeln des Betroffenen bestimmende, in den Menschen „eingefahrene” Wesen oder übernatürliche Kräfte, die sich in einem ausgeprägten Erregungszustand zeigt. Die Verhaltens- und Bewusstseinsänderung wird in einigen Religionsgemeinschaften und Glaubensrichtungen auf das Eindringen eines Dämons, eines Geistes oder einer Gottheit zurückgeführt. Der Duden bezeichnet besessen als im Volksglauben verwurzelt „von bösen Geistern beherrscht, wahnsinnig” oder allgemeiner als „von etwas völlig beherrscht, erfüllt.”
Im Mittelalter war der Teufelsglaube weit verbreitet. Der Inkubus soll schlafende Frauen brutal vergewaltigt haben. Das weibliche Gegenstück stellt der Sukkubus dar, der sich an Männern vergeht. Heute weiß man, das es sich dabei nur um Hypnagogie handelt, bei dem in der einschlaf- oder aufwachphase der Körper gelähmt, aber das Hirn schon träumt.
Zuerst einmal etwas zur Begriffsdefinition. Der Katholische Theologe Thum meinte im Lexikon für Theologie und Kirche (1958): „Besessenheit im weiteren Sinne besteht in einem Ergriffenwerden von übernartürlichen Kräften, das die Verfügungsgewalt über die eigenen psychischen Funktionen beschränkt oder aufhebt.”
Sigmund Freud nannte die Besessenheit: „Die Dämonen sind unsere bösen, verworfenen Wünsche, Abkömmlinge abgewiesener, verdrängter Triebregungen.”
Als Exorzismus wird in den Religionen die Praxis bezeichnet, Dämonen bzw. den Teufel, die in Menschen, in Tieren, in Orten oder in Dingen vermutet werden, "auszutreiben". Exorzismus, auch Befreiungsdienst, Teufelsaustreibung oder Dämonenaustreibung genannt. Wenn Menschen oder Tiere als betroffen angesehen werden, wird dies als Besessenheit bezeichnet. Die Interpretation dieses Zustandes ist abhängig von der jeweiligen Kultur.
Der Exorzist, d. h. die Person, die den Exorzismus durchführt, soll in eine direkte Kommunikation mit dem unerwünschten Geist oder Dämon treten, und versuchen, durch dessen Beseitigung eine Befreiung oder Reintegration des "Besessenen" herbeizuführen. Die äußerlich erkennbare Form des Exorzismus reicht vom intellektuellen Dialog über das Gebet bis zum Tanz im Trancezustand.
In der Frühzeit des Christentums war der Glaube an Dämonen und an die Notwendigkeit von Exorzismen weit verbreitet, teilweise übernommen aus heidnischer, insbesondere schamanischer, Tradition und fest verwurzelt im Volksglauben.
Katholische Exorzisten unterscheiden heute zwischen Besessenheit (bzw. Infestation oder Umsessenheit) einerseits und religiöser Hysterie und diversen Geisteskrankheiten andererseits. Der Exorzismus solle nur bei Besessenheit und deren Abstufungen zur Anwendung kommen. Es wird zugestanden, dass ein Besessener auch Anzeichen einer Geisteskrankheit zeigen kann.
Als Folge der durch das Konzil von Trient initiierten Liturgiereform erschien 1614 unter Papst Paul V. das Rituale Romanum, das neben einigen Formeln des Taufexorzismus auch einen Ritus für den Exorzismus an Besessenen ("großer Exorzismus") enthielt.
Der Vatikan bietet Exorzismuskurse an und führte 2004 die erste internationale Exorzismuskonferenz in Mexiko durch. Während einer Generalaudienz auf dem Petersplatz am 15. September 2005 wandte sich Papst Benedikt XVI. an die Teilnehmer des Nationalkongresses der italienischen Exorzisten und ermutigte sie dazu, "mit ihrem wertvollen Dienst an der Kirche fortzufahren". Unter seinem Vorgänger Johannes Paul II. wurden im Jahre 2003 in Italien circa 200 Priester als Exorzisten bestellt. Im Jahr 2005 nahm erstmals eine Frau, die katholische Theologin Alexandra von Teuffenbach, an der Exorzistenausbildung teil. Die Ausbildung soll dazu dienen, das "Gebet um Befreiung" in geordnete Bahnen zu führen und nur von psychologisch und geistlich Erfahrenen vornehmen zu lassen.
Die römisch-katholische Kirche erkannte unter Sektenführer Papst Franziskus Anfang Juli 2014 die in etwa 30 Ländern vertretene internationale Vereinigung der Exorzisten (AIE) offiziell als private rechtsfähige Gesellschaft an. Axel Seegers, Theologe bei der Beratungsstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Erzdiözese München sagte in einem Interview: "Prinzipiell ist das weltweit in der Katholischen Kirche kein umstrittenes Thema. Ob in Italien oder Spanien, in Südamerika oder Asien: überall gibt es ganz selbstverständlich Priester, die Exorzismus durchführen." Die römisch-katholische Kirche habe "mehr als eine Milliarde Mitglieder in sehr unterschiedlichen Kulturräumen. Was für uns ausgeschlossen sei, werde in anderen Ländern als vollkommen normal betrachtet." Seit dem Fall Anneliese Michel habe es in Deutschland keinen offiziellen Exorzismusfall gegeben, jedoch würden zahlreiche inoffizielle "Teufelsaustreibungen" teils auch von Priestern vorgenommen. Zudem sei seit der überarbeitung des sogenannten Rituale Romanum 1999 vorgeschrieben, dass Priester bei der Begutachtung auch Mediziner und Psychiater hinzuziehen sollen. Der katholische Theologe und Psychotherapeut Jörg Müller berichtet ebenso von einem Bedürfnis vieler Patienten, von "dämonischer Besessenheit und bösen Flüchen geheilt" zu werden. Die Mehrheit sei "traumatisiert aus der Kindheit aufgrund von Missbrauch sexueller, physischer oder emotionaler Art. Das ist meistens verdrängt und kann dann später Symptome erzeugen, die man irgendeiner Besessenheit zuordnet." Heute würde aber gewusst, "dass das eine Form der Abspaltung von Empfindungen und Gefühlen ist, um sich zu schützen." Eine Abspaltung "führe später zu den bekannten Symptomen wie Stimmen hören, Fratzen sehen oder sich von etwas Fremdem berührt fühlen." Trance- und Besessenheitszustände wurden gleichwohl im ICD-10 als seelische Erkrankungen anerkannt und unter F44.3 kodiert.
Christa Roth-Sackenheim, Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Psychiater, hält exorzistische Rituale für reine Suggestion, da durch sie die Vorstellung von Besessenheit erst geschaffen und das Leid der Betroffenen unter Umständen noch verstärkt werde. "Manifeste seelische Erkrankungen können nicht durch Exorzismus gelöst oder geheilt werden. Es kann aber zu Verschlimmerungen kommen, wenn medizinische Hilfe" unterbleibe.
Grundsätzlich darf ein Großer Exorzismus nur auf Erlaubnis des Diözesanbischofs von einem dafür bestellten Exorzisten vorgenommen werden. Dieser ist dazu verpflichtet, zunächst zu prüfen, ob eine dämonische Besessenheit vorliegt oder nicht vielmehr eine psychische Krankheit, und soll sich im Zweifelsfall darüber mit Medizinern und Psychiatern besprechen.
Der Begriff Exorzismus stammt vom lateinischen "exorcizo" ab, was soviel wie "beschwören" oder (von bösen Geistern) "befreien" heißt. Eng verbunden mit dem lat. exorcismus, was "Beschwörung der bösen Geister" bedeutet. Im griechischen bedeutet der Begriff ex-orkizein Dämonen abwehren (ursprünglich aber ep-orkizein: Dämonen herbeirufen).
In der modernen Medizin sowie der klinischen Psychologie und Psychiatrie wird das entsprechende Verhalten eines "Besessenen" als Symptom einer organischen Krankheit oder einer psychischen Störung gewertet.
Der Exorzismus [vom griech. ex-orkizein, Dämonen abwehren. ürsprünglich abgeleitet von ep-orkizein, dem herbeirufen von Dämonen] ist die kirchliche Antwort auf Besessenheitsfälle. Exorzismus ist ein anderer, moderner Begriff für Teufelsaustreibung. Eine Zeremonie mit der die satanischen Mächte, die Kräfte des Bösen, ausgetrieben werden sollen, sei es nun aus einem Ort, oder einer Besessenen Person. Der von der Kirche unter Verschluß gehaltenen "Rituale Romanum" aus dem Jahre 1614 bildet die Grundlage für einen Exorzismus. Er beinhaltet die Form und den Wortlaut eines "Großen Exorzismus", der nur mit bischöflicher Erlaubnis ausgeübt werden darf. Es bedarf mehrerer Gründe, einen Exorzismus durchzuführen. Dies sind unter anderem die oben angesprochene Transfiguration, Xenoglossie,das Sprechen in einer Sprache, die die Besessene Person nicht erlernte, Levitation, das Schweben des eigenen Körpers der Inkorporierten. Nach Kirchenrecht gilt der Papst als der mächstigste Teufelsaustreiber.
Weltweit stehen rund 300 offiziell bestellte Exorzisten (Teufelsaustreiber) im Dienst der katholischen Kirche. Es sind Männer von "profunder Bildung und eiserner Gesundheit". Zu ihnen gehört auch Don Gabriele Amorth, der hauptamtliche Exorzist der Diözese Rom oberster Teufelsaustreiber. Er hat nach eigenen Angaben 40.000 Austreibungen durchgeführt und hält noch immer 12 bis 15 Sitzungen pro Tag, immer nach den eisernen Regeln des Rituale Romanum aus dem Jahr 1614. Besonders anfällig für Besessenheit seien Frauen zwischen 17 und 25 Jahre, meint Amorth. Eine Austreibung kann bis mehrere Monaten oder gar Jahre dauern. Amorth schrieb in seinem Buch Ein Exorzist erzählt über die Exorzismen. Fast 1,8 Milliarden Teufel aller Art zählte Amorth Vorgänger, der Satanologen-Pater Corrado Balducci, darunter auch dem "Menschenteufel" Adolf Hitler.
Das Rituale Romanum ist das liturgische Buch der Feiern nach dem Römischen Ritus der katholischen Kirche, die normalerweise ein Priester leitet. Im Rituale finden sich unter anderem liturgische Formulare zur Taufe, zur Eheschließung und auch zum Exorzismus.
Im Rituale Romanum findet der Priester Hinweise, wie man eine "Besessenheit durch den Teufel" erkennt: "Mit wechselnden Ausdrücken verschiedene Sprachen sprechen oder jene Menschen verstehen,die sie sprechen; weit entfernte oder verborgene Dinge enthüllen; Kräfte zeigen, die größer sind als dem Alter oder Verfassung der Person angemessen;weitere ähnliche Erscheinungen, die in größerer Zahl stärkere Indizien darstellen." (Paul V., Benedikt XIV.: Rituale Romanum, Rom 1880, Seite 304)
Aufsehen erregte der "Exorzismus von Klingenberg" und dem damit verbundenen Todesfall der deutschen Studentin Anneliese Michel (eigentlich Anna Elisabeth Michel, * 21. September 1952 in Leiblfing; † 1. Juli 1976 in Klingenberg am Main), bei der die Eltern ärztlichen Rat abschlugen und von zwei römisch-katholische Priester insgesamt 67-mal den großen Exorzismus durchführen ließen. Die Gerichtsverhandlung erregte internationale Aufmerksamkeit. Obwohl die Eltern und die eigentlichen Exorzisten verurteilt wurden, wurden die Verfahren gegen Mitverantwortlichen wie der Bischof, der den Exorzismus angeordnet hat und der kirchliche "Gutachter" zum Exorzismus eingestellt.
Anneliese Michel stammte aus einem streng katholischen Elternhaus und einem ebensolchen Milieu in dem Weinort Klingenberg am bayerisch-fränkischen Untermain.
Ihr Vater Josef Michel stammte aus einer alteingesessenen Bürger- und Handwerkerfamilie Klingenbergs. Nach dem Wunsch seiner tief religiösen Mutter, deren drei Schwestern Nonnen waren, hätte er Priester werden sollen. Doch er machte im elterlichen Betrieb eine dreijährige Lehre zum Zimmermann und legte 1948 die Meisterprüfung ab, um den Familienbetrieb zu übernehmen. Das Glaubens- und Weltbild des Vaters war durch die Prophezeiungen von Fátima, das bayerische Medium Alois Irlmaier, die Seherin Barbara Weigand und andere Inhalte konservativer Strömungen innerhalb des Katholizismus geprägt.
Annelieses Mutter Anna Michel arbeitete im Büro ihres Vaters in Leiblfing, als sie Josef Michel kennenlernte. Die Verbindung beider wurde von Annelieses Großmutter väterlicherseits arrangiert, die hierzu auf die Hilfe der Diözese Würzburg zurückgriff. Annemaries Mutter brachte eine 1948 geborene Tochter mit in die Beziehung, das 1956 an einem Nierentumor starb, aber als außereheliches Kind keinen Platz im Familiengrab erhielt, sondern wurde an der Friedhofsmauer in einem gesonderten Grab beigesetzt. Anna und Josef Michel heirateten 1950.
Anneliese wurde am 21. September 1952 als zweites Kind ihrer Mutter und erstes gemeinsames Kind der Eheleute Michel geboren. Ihre drei jüngeren Schwestern sind 1954, 1956 und 1957 geboren. Sie war bereits als Kleinkind häufig kränklich.
Ab 1959 besuchte sie die Volksschule in Klingenberg, zur 6. Klasse wechselte sie an das Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium in Aschaffenburg. Bereits damals war sie stark religiös geprägt: Anneliese Michel ging mehrmals wöchentlich zur Messe, betete regelmäßig Rosenkränze und schlief zur Sühne für Andere gelegentlich auf dem Fußboden. Sie wurde von ihrem Umfeld als freundlich und umgänglich, aber auch ernst und introvertiert beschrieben. Auch nach außen zeigte sie eine anhaltende Frömmigkeit und führte religiöse Gespräche als überzeugungsarbeit.
Im September 1968 erlitt Anneliese einen ersten Krampfanfall. Der nächste Anfall folgte im August 1969 und war Anlass für eine neurologische Untersuchung. Anhand eines dabei abgeleiteten Elektroenzephalogramms (EEG) wurde die Diagnose "cerebrales Anfallsleiden" gestellt. Kurze Zeit später erkrankte sie an einer Lungenentzündung und Tuberkulose. Während ihres sechsmonatigen Aufenthalts in einem Lungensanatorium im Allgäu von März bis August 1970 wurden ebenfalls mehrfach epilepsieartige Anfälle dokumentiert. Dort sollen ihr nach Meinung einer Autorin erstmals teuflische Fratzen erschienen und Stimmen zu Gehör gekommen sein. Nach der Rückkehr aus dem Sanatorium musste sie aufgrund der versäumten Unterrichtszeit in eine neue Schulklasse wechseln. Als Folge vereinsamte sie zusehends und litt unter Depressionen; die Leistungen in der Schule ließen deutlich nach.
Annelieses Pubertät war durch das strenge Elternhaus geprägt: Ihre Mutter verbot aufgrund strenger Moralvorstellungen Anneliese mit 16 Jahren den Umgang mit dem ersten Freund, das Tanzengehen und Besuche bei Freundinnen.
Im Frühjahr 1973 soll Anneliese erstmals über ein beständiges Klopfen im Schrank, unter dem Fußboden und über der Zimmerdecke geklagt haben; zudem hätten Stimmen zu ihr aus der Hölle gesprochen. Jedenfalls im September 1973 schilderte sie diese Eindrücke auch gegenüber einem Arzt, der dies als beginnende paranoide Psychose deutete. Im gleichen Jahr legte sie, begleitet von großen Versagensängsten, das Abitur ab.
Zum Wintersemester 1973 begann sie ihr Studium an der Pädagogischen Hochschule in Würzburg, weshalb sie im November desselben Jahres ins Ferdinandeum, das katholische Wohnheim der Pädagogischen Hochschule, umsiedelte. In Würzburg begab sie sich noch im November 1973 in Behandlung an der Universitäts-Nerven- und Poliklinik. Bei der Untersuchung gab sie an, seit 1972 an fast täglichen Anfallszuständen, die in Form von Absencen auftraten, zu leiden. Dort wurde die Diagnose einer "neurotischen Depression mit Entwicklungscharakter" gestellt, der Befund einer Epilepsie zudem durch ein neuerliches EEG gestützt. Bei einem weiteren EEG im Frühjahr 1974 fand sich unverändert ein Hinweis auf eine Hirnschädigung im linken Schläfenbereich, der sehr wahrscheinlich der Ausgangspunkt der Anfälle war.
Im November 1975 legte Anneliese erfolgreich ihre Prüfung zur Erlangung der kirchlichen Lehrerlaubnis ab. Ihre Staatsexamensarbeit mit dem Titel Die Aufarbeitung der Angst als religionspädagogische Aufgabe reichte sie im Mai 1976 ein; zu diesem Zeitpunkt war sie jedoch für eine ordnungsgemäße Ausarbeitung gesundheitlich nicht mehr in der Lage.
Anneliese Michel wurden von Herbst 1970 bis kurz vor ihrem Tod Medikamente verordnet, die eine Krampfentladung des Nervensystems verhindern sollten. Zeitweilig ging dies mit einer Besserung ihres Zustandes einher. Unklar ist allerdings, ob Anneliese die Medikamente über den ganzen Zeitraum ordnungsgemäß und regelmäßig einnahm. Daran bestehen erhebliche Zweifel, da die verordneten Mengen in Relation zum tatsächlichen Bedarf häufig zu gering waren.
Nachdem Anneliese schon mehrere Jahre an epilepsieartigen Anfällen litt und auch über dämonische Wahrnehmungen geklagt hatte, glaubte die Leiterin einer Wallfahrt in dem von der katholischen Kirche nicht anerkannten marianischen Wallfahrtsort San Damiano (südlich von Piacenza in Norditalien gelegen) bei Anneliese spirituelle Probleme zu erkennen: Als Anneliese im Sommer 1973 erstmals an einer solchen Fahrt unter Führung der Wallfahrtsleiterin teilnahm, soll sie dort nach deren Aussage insbesondere eine große Abneigung gegen alle der Religionsverehrung dienenden Gegenstände gezeigt haben. Auf Veranlassung der Wallfahrtsleiterin stellte sich Anneliese einem Geistlichen aus Aschaffenburg vor, dieser sah jedoch keinen Anhaltspunkt für eine Besessenheit. Allerdings vermittelte der dortige Kaplan den Kontakt zu dem Geistlichen Ernst Alt, der damals Pfarrer in Ettleben war. Nachdem Anneliese mit diesem Kontakt aufgenommen hatte, verwies er sie zunächst erneut auf ärztliche Hilfe. Da die Wallfahrtsleiterin weiterhin nicht an eine medizinische Erklärung glaubte, stellte sie den Kontakt mit Pater Adolf Rodewyk her, der anhand der Schilderungen meinte, Indizien für eine Besessenheit zu erkennen. Als Verfasser zweier Standardwerke im theologischen Fach Dämonologie galt Jesuit Rodewyk in katholischen Kreisen als unangefochtener Experte für Besessenheit und Austreibung. Zudem hatte er selbst häufig den großen Exorzismus gebetet und war auf dem Gebiet der Dämonologie theologischer Berater der Deutschen Bischofskonferenz.
Ab Herbst 1973 traf Alt Anneliese Michel zunächst alle zwei Wochen, später einmal im Monat bis November 1974. Im Rahmen der Gespräche stellte Alt im September 1974 die spirituelle Diagnose "Umsessenheit", bei der Dämonen vom Betroffenen noch nicht Besitz ergriffen haben, sondern diesen lediglich bedrängen, und forderte Anneliese auf, sich einen Seelenführer zu wählen, um nach dessen Maßgabe ein geordnetes religiöses Leben zu führen. Anneliese entschied sich daraufhin für Alt. Die Diagnose kam Anneliese und auch ihren Eltern nicht ungelegen, bestand doch keine Akzeptanz für eine medizinische Erklärung ihres Leidens; vielmehr suchte man Zuflucht in einer religiösen Deutung der Symptome.
Am 1. Juli 1975 sprach Alt einen ersten Exorzismus (einen sogenannten Exorzismus probativus) über sie, worauf sie nach Aussage der Beobachter mit dem Zerreißen des Rosenkranzes reagiert haben soll. Etwa zu dieser Zeit zog sich Anneliese erstmals in das Haus ihrer Eltern zurück, da sie durch die Anfälle und ihren zwischenzeitlich eingetretenen Gewichtsverlust für die Fortsetzung des Studiums zunächst zu geschwächt war. Auf Bitten Alts stimmte der Würzburger Bischof Josef Stangl erstmals einem kleinen Exorzismus zu, der am 3. August 1975 durchgeführt wurde. Ab diesem Zeitpunkt verschlechterte sich der Geisteszustand Annelieses rapide: Sie fand kaum Schlaf, litt unter starkem Bewegungsdrang, schrie und tobte, begann zu fasten, aß jedoch Insekten und trank Urin. Alt habe zu diesem Zeitpunkt nach eigenem Bekunden eine Einweisung in eine Nervenklinik angeraten, was für Anneliese und deren Eltern inakzeptabel gewesen sei. Vor allem die Eltern befürchteten, dass ihr dadurch die Karriere als Lehrerin verschlossen werde.
Anfang September 1975 besuchte Rodewyk Anneliese und erstellte ein Gutachten für Stangl, in dem er die Abhaltung des großen Exorzismus empfahl. Als Exorzist wurde Pater Arnold Renz bestimmt, der zustimmte. Er war zu dieser Zeit Pfarrer in Schippach (Gemeinde Elsenfeld) und Ordensmann der Salvatorianer. Renz hatte damals in Kirchenkreisen eine gewisse Bekanntheit erlangt, da er sich intensiv für die Seligsprechung der in Schippach gestorbenen "Seherin" Barbara Weigand einsetzte.
Am 16. September 1975 ordnete Bischof Josef Stangl schließlich den großen Exorzismus nach dem Rituale Romanum an. Während Exorzismen im Allgemeinen als Schutz vor dem Bösen dienen sollen, ist der große Exorzismus als Ritus für die Teufelsaustreibung an Besessenen vorgesehen. Insgesamt wurden ab dem ersten großen Exorzismus am 24. September 1975 bis zum Tod Annelieses Anfang Juli 1976 an ihr 67 exorzistische Sitzungen nach dem großen Ritus vorgenommen, wobei Renz ab der zweiten Sitzung ein Tonbandgerät mitlaufen ließ. Aus den Tonbandaufzeichnungen geht hervor, dass Anneliese mit stark veränderter Stimme sprach und immer wieder spontane Schreie ausstieß. Sie benutzte grob unflätige Ausdrücke, welche die Exorzisten Dämonen zuschrieben. Die Exorzisten gaben an, die Besessenheit Annelieses durch den Dämon Luzifer sowie die "menschlichen Dämonen" Judas, Nero, Kain, Hitler und Fleischmann festgestellt zu haben. Bei Valentin Fleischmann handelt es sich um einen Priester. Er war von 1572 bis 1575 in der Gemeinde Ettleben tätig und damit ein Vorgänger von Alt. Fleischmann soll vier Kinder gehabt haben und Totschläger gewesen sein.
Als Grund für die Besessenheit gab Renz an, Anneliese habe durch einen Dämonen mitgeteilt, dass sie an Sühnebesessenheit leide, um andere Menschen vor der Hölle zu bewahren. Grund hierfür sei wiederum ein Fluch, den eine ehemalige Nachbarin der Mutter Annelieses über Anneliese Michel bereits vor ihrer Geburt ausgesprochen habe.
In den Phasen, in denen Anneliese ihr Studium fortsetzte, pendelte sie zwischen Würzburg und Klingenberg, um Studium und Austreibungen weitgehend nebeneinander betreiben zu können. Dies gelang ihr ohne größere Aufmerksamkeit zu erregen, da der Kreis der in den Exorzismus eingeweihten Personen bewusst sehr klein gehalten wurde. Dies geschah, weil Anneliese und ihre Familie Renz so verstanden hatten, dass Bischof Stangl angeordnet habe, dass keinerlei Informationen über den Exorzismus an Dritte weitergegeben werden dürften. Es ging bei Anneliese so weit, dass sie ihre Anfälle weitgehend auf Zeiten beschränkte, in denen nur Eingeweihte anwesend waren, und so der Kreis des Vertrauens gewahrt bleiben konnte.
Mit Beginn der Fastenzeit am 3. März 1976 (Aschermittwoch) stellte Anneliese die Nahrungsaufnahme gänzlich ein. Sie behauptete, Stimmen hätten ihr das Essen verboten. Der geistige und körperliche Zustand verschlechterte sich ab diesem Zeitpunkt dramatisch. Zudem marterte sie sich, indem sie zum Beispiel stundenlang kniete oder den Kopf auf den Boden schlug. Ab Mitte April 1976 konnte Anneliese das Bett in Würzburg nicht mehr verlassen. Um sie gleichwohl abzuschirmen, kam ihre älteste Schwester in das Wohnheim. Befreundete Kommilitoninnen aus einer Rosenkranzgebetsgruppe berichteten aus dieser Zeit, dass die Schwester unter Hinweis auf anderweitige ärztliche Betreuung das Herbeirufen eines Arztes verhindert habe. Eingeweihte Freundinnen wurden ebenfalls auf das vermeintliche Verschwiegenheitsgebot des Bischofs eingeschworen.
Ab Mai war ein Verbleib Anneliese in Würzburg nicht mehr tragbar. Alt holte sie ab und brachte sie zunächst in seine Gemeinde nach Ettleben und dann in das elterliche Haus nach Klingenberg. Ab diesem Zeitpunkt steigerte sie nach Aussage von Alt und Renz ihre körperliche Verausgabung abermals: 500 bis 600 Kniebeugen am Tag, Umsichschlagen, Beißen, Kratzen und Selbstverletzungen waren nun die tägliche Regel. Anneliese brachte sich in dieser Zeit nach den Aussagen der Anwesenden auf vielfältige Weise schwere Verwundungen bei. So versuchte sie zum Beispiel Löcher in die Wand zu beißen, wobei sie sich einen Zahn abbrach.
In den letzten Wochen ihres Lebens wurde Anneliese zeitweise ans Bett gefesselt, um weitere Verletzungen zu verhindern. In dieser Zeit bis zu ihrem Tod glaubte sie, die Wundmale von Jesus Christus an sich zu erkennen. So hatte Anneliese wunde Füße, weil sie zu jener Zeit zu kleine Schuhe trug, wenn sie im Haus umherlief. Außerdem wies der Körper offene Druckgeschwüre über den Knien auf, die auf lang andauerndes Knien zurückzuführen waren. Anneliese war der überzeugung, dass ihr "der Gnadenakt der Stigmata" auch an den Händen zuteil wurde, diese jedoch nicht sichtbar seien: Der Heiland habe diese auf ihre Bitten nicht aufbrechen lassen, damit sie ihre Examensarbeit fertigstellen könne. Aller Wahrscheinlichkeit nach beruhten sämtliche sichtbaren Verletzungen auf Selbstgeißelungen oder unkontrollierten Handlungen während spontaner Anfälle. Die Verletzungen sind auf vielen Fotos dokumentiert.
Am 30. Juni 1976 wurde letztmals der Exorzismus an Anneliese durchgeführt. Sie starb am 1. Juli 1976 an den Folgen des schlechten Ernährungszustands und der hochgradigen Abmagerung. Bei der noch am Todestag durchgeführten Obduktion wurde zudem eine Lungenentzündung festgestellt, die ihren Zustand in der Endphase weiter verschlechtert hatte. Eine pathologische Veränderung im Schläfenlappenbereich ließ sich nicht feststellen, allerdings ist dies kein Beleg dafür, dass sie keine Epilepsie hatte. Bei ihrem Tod wog sie nur noch 31 kg bei einer Körpergröße von 1,66 m.
Das Ermittlungsverfahren wegen der ungeklärten Todesursache Annelieses wurde von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Aschaffenburg noch an ihrem Sterbetag eröffnet. Anlass hierfür war ein Anruf von Alt unmittelbar bei den Ermittlungsbehörden. Dabei teilte er mit, dass eine junge Frau verstorben ist, die seit einigen Monaten exorziert wurde. Daraufhin wurde auf staatsanwaltschaftliche Anordnung noch am gleichen Tag eine Obduktion der Leiche durchgeführt.
Die von der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen betraute Kriminalpolizei erstreckte die kriminalistischen Untersuchungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung auf die Eltern Annelieses sowie auf Alt, Renz und Stangl. Später wurde das Verfahren auch auf Rodewyk ausgedehnt.
Das Ermittlungsverfahren gegen Stangl und Rodewyk wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft im Juli 1977 mit der Begründung eingestellt, dass beide keinen wirklichen Kontakt zum Opfer gehabt und damit keine genaue Kenntnis von seinem Gesundheitszustand hätten haben können, was eine Strafbarkeit ausschließe.
In zeitlichem, nicht jedoch sachlichem Zusammenhang mit dem gerichtlichen Verfahren erfolgte am 25. Februar 1978 eine Exhumierung der Verstorbenen auf dem Friedhof von Klingenberg. Zur Begründung des Schritts gaben die Eltern Annelieses an, dass der Leichnam aus dem zur Bestattung verwendeten hölzernen Kindersarg in einen mit Zink ausgeschlagenen Eichensarg umgebettet werden solle. Im Hintergrund stand vermutlich auch die Behauptung einer Laienschwester, Anneliese Michel sei ihr erschienen und habe angekündigt, dass ihr Körper unverwest sei, wodurch die übernatürliche Natur des Geschehens belegt werde. Bei der öffnung des Sargs in der Leichenhalle des Friedhofs waren der Bürgermeister von Klingenberg, der Leiter des Bestattungsinstituts und dessen Helfer, ein Vertreter des Landratsamtes sowie zwei Polizisten anwesend. Von den Angeklagten war niemand bei der öffnung des Sarges dabei. Renz behauptete hierzu, von Polizisten am Betreten der Leichenhalle gehindert worden zu sein. Die anderen Beteiligten bezeugten indes, dass er nur ein paar Schritte auf die Leichenhalle zugegangen, dann jedoch freiwillig umgekehrt sei. Weiter bestätigten sie eine dem Zeitrahmen entsprechende Verwesung. Alt hielt sich zwar in der Nähe des Friedhofs auf, bezweifelte aber von Anfang an den Wahrheitsgehalt der Visionen der Allgäuer Ordensfrau. Bei der visionären Laienschwester handelte es sich um die Leiterin eines Kinderheims im Allgäu. Nachdem sich Renz von seiner ehemaligen Pfarrstelle zurückziehen musste, war er eine Weile in diesem Kinderheim einquartiert. über einen Zusammenhang kann man nur spekulieren; dieser wurde jedenfalls damals nicht öffentlich thematisiert.
Nachdem die Anklageschrift im Juli 1977 bei Gericht eingegangen war, begann das Verfahren gegen die vier Angeklagten am 30. März 1978 vor dem Landgericht Aschaffenburg, das als Aschaffenburger Exorzismus-Prozess weltweit bekannt wurde und eine große Aufmerksamkeit erregte. So stellten zahlreiche ausländische Medien Gesuche für Drehgenehmigungen. Auch der Vatikan beobachtete das Verfahren aufmerksam: Der Apostolische Nuntius in Deutschland befürchtete durch den Prozess einen Verstoß gegen den im Reichskonkordat gesicherten Schutz des Beichtgeheimnisses, da die Staatsanwaltschaft von Renz und Alt die Tonbänder der Exorzismen als auch den umfangreichen Schriftwechsel mit Bischof Stangl erhalten hatte.
Der auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht bestellte Gutachter der Nervenklinik der Universität Würzburg stellte fest, dass Anneliese an einem epileptischen Anfallsleiden gelitten habe. Durch die medikamentöse Behandlung habe sich die Krankheit eine andere Ausdrucksform gesucht und sei zu einer paranoiden Psychose geworden. Dies werde auch durch die Tonbänder der Exorzismussitzungen bestätigt. Es sei eine Erfahrungstatsache, dass Epilepsiepatienten häufig übertriebene oder krankhafte religiöse Einstellungen sowie depressive und paranoide Phasen aufweisen können. Die ab April 1976 auftretende Verschlechterung des Gesundheitszustandes sei auf Autosuggestion infolge von endgültigem Kontrollverlust zurückzuführen. Weitere Ursachen dieses schweren, komplexen Krankheitsbildes lagen nach Ansicht des Gutachters in einer nicht diagnostizierten, extremen Form der Magersucht, die schließlich zum Tode durch Verhungern geführt habe.
Der Tod Annelieses hätte nach Feststellung des Gutachters durch rechtzeitige Hinzuziehung eines Arztes, später durch medikamentöse und psychotherapeutische Behandlung, zuletzt durch die Einleitung einer Zwangsernährung, die spätestens ab April 1976 erforderlich war, verhindert werden können. Zu diesem Zeitpunkt wäre auch eine Einweisung nach dem Bayerischen Verwahrungsgesetz möglich gewesen, da sich Anneliese im höchsten Maße selbst gefährdet habe und aufgrund ihrer Geisteskrankheit nicht mehr in der Lage gewesen sei, eine für ihr überleben so weit reichende und notwendige Entscheidung zu treffen.
Auf Antrag der Verteidiger der beiden Geistlichen wurden durch das Gericht zwei weitere Gutachter von der Psychiatrie der Universität Ulm, darunter Eberhard Lungershausen, bestellt, die im Wesentlichen zu denselben Ergebnissen kamen. Lediglich hinsichtlich der Diagnose eines Hirnschadens widersprachen sie dem Erstgutachter. Darüber hinaus vermuteten die beiden Autoren des zweiten Gutachtens eine verkannte, nicht behandelte schwere Schizophrenie als eine Komponente der Krankheit.
Auch hinsichtlich der Angeklagten fand eine Begutachtung statt. Dabei stellte der Erstgutachter fest, dass bei allen vier Angeklagten eine stark ausgeprägte Religiosität vorliege, die zu der subjektiven Wahrnehmung geführt habe, dass Anneliese nur durch göttliche Hilfe zu retten gewesen sei. Die angeklagten Priester hätten dabei aufgrund ihres religiösen Glaubens gehandelt; dieser sei auf dem Boden naiver – um nicht zu sagen primitiver – religiöser Überzeugungen entstanden.
Die Zweitgutachter gelangten zu dem Ergebnis, dass die Schlüsse des Erstgutachters auch in Hinblick auf die Angeklagten korrekt seien. Zudem diagnostizierten sie bei Renz eine Gehirnverkalkung. Hinsichtlich Alt erklärten sie, dass dieser als psychisch abnorm zu bezeichnen sei. Dies wurde dergestalt konkretisiert, dass bei ihm die Möglichkeit einer Psychose des schizophrenen Formenkreises naheliege, ohne dass sich jedoch aus dem Befund der Begutachtung eine beweisende Symptomatik ableiten ließe.
Annelieses Eltern beriefen sich zu ihrer Verteidigung darauf, dass sie das Schicksal und das Leben ihrer Tochter der Kirche und den handelnden Priestern anvertraut hätten. Renz wiederum schob die Verantwortung auf die Eltern. Die ärztliche Betreuung und die Ernährung sei nicht Aufgabe eines Exorzisten. Die Eltern hätten alles Erforderliche veranlassen müssen. Sämtliche Angeklagten verwiesen zudem darauf, dass ihnen Rodewyk versichert habe, dass noch niemand während eines Exorzismus gestorben sei.
Als Verteidiger bedienten sich die Eheleute Michel unter anderem des Rechtsanwalts Erich Schmidt-Leichner, der in den 1960er-Jahren Medien-Bekanntheit durch seine Tätigkeit als Wahlverteidiger in bundesdeutschen Kriegsverbrecherprozessen erlangt hatte.
Am Ende beantragte die Staatsanwaltschaft am 19. April 1978 die Bestrafung der Angeklagten wegen "fahrlässiger Tötung durch Unterlassung". Die Geistlichen sollten eine Geldstrafe in Höhe von jeweils 120 Tagessätzen erhalten; für die Eltern wurde kein Strafmaß gefordert, da sie am Verlust der Tochter schon schwer genug zu tragen hätten. Die Verteidiger der Angeklagten beantragten alle deren Freispruch.
Das Gericht ging über den Antrag der Staatsanwaltschaft weit hinaus und verurteilte sowohl die Eltern als auch die beiden Exorzisten Renz und Alt am 21. April 1978 jeweils zu sechsmonatigen Haftstrafen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Gericht warf den Angeklagten vor, sie hätten für medizinische Hilfe sorgen und einen Arzt hinzuziehen müssen. Zugunsten der Angeklagten sah das Gericht eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit, da diese "unumstößlich an die personale Existenz des Teufels glaubten", was im Sinne von § 21 StGB zu einer verminderten Schuldfähigkeit führe. In der mündlichen Begründung des Urteils soll das Gericht gesagt haben: "Anneliese Michel war nicht besessen. Sie war seit dem 1. Mai 1976 geisteskrank."
In juristischen Fachkreisen traf das Urteil überwiegend auf Zustimmung. Vereinzelte kritische Stimmen bemängelten, dass das Gericht mit der Entscheidung in unzulässiger Weise Glaubensfragen beurteilt habe. So nahm zum Beispiel der Amtsrichter und Autor Harald Grochtmann Anstoß daran, dass in der Entscheidung der Teufelsglaube zu einer verminderten Schuldfähigkeit führte. Man könne schlecht allen Christen, die der Glaubenslehre ihrer jeweiligen Kirche ganz folgten, unterstellen, dass sie deswegen möglicherweise vermindert schuldfähig seien.
Alle vier Angeklagten legten zunächst Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein, nahmen die Revisionsanträge dann aber zurück, weshalb das Urteil rechtskräftig wurde. Nach Ansicht der Beteiligten sei das Urteil über die Sache einzig Gottes Angelegenheit, weltliche Gerichte seien nicht zuständig. Tatsächlich haben sich zumindest die Geistlichen bei ihrer Entscheidung auch von rechtlichen Erwägungen leiten lassen: Nach einer Bewertung durch die Diözese Würzburg soll eine Revision ohne Aussicht auf Erfolg gewesen sein.
Durch die Feststellungen im gerichtlichen Verfahren bedingt, überwiegen naturwissenschaftlich-medizinische Deutungen. Nach den Aussagen aller behandelnden Ärzte machten die – je nach Zählung – fünf bis sechs dokumentierten großen epileptischen Anfälle zwischen 1968 und 1972 die Diagnose einer Epilepsie erforderlich, die unter anderem bei insgesamt neun neurologischen Untersuchungen seit 1969 Bestätigung fand. Auch die gerichtlich bestellten Gutachter kamen unter Berücksichtigung der Behandlungsakten der behandelnden ärzte sowie der Tonaufzeichnungen der Exorzismen ebenso zu dem Ergebnis, dass Anneliese zweifelsfrei an Epilepsie gelitten hat. Bei Erkrankungen dieser Art könnten jedoch nicht selten sehr betonte, übertriebene und krankhaft religiöse Einstellungen auftreten, über die Anneliese schließlich im Sommer 1975 die Kontrolle verloren habe. In der Folge habe sich bei Anneliese eine schwere psychogene Psychose entwickelt.
Zusammengefasst lautet die medizinische Diagnose der Ereignisse: "Paranoid-halluzinatorische Psychose bei Epilepsie auf dem Hintergrund besonderer psychosozialer Faktoren, wobei eine psychogene Identifizierung krankhafter Art mit der Rolle einer Besessenen gegeben war."
Der evangelische Theologe und Kulturwissenschaftler Uwe Wolff schließt sich den gerichtlichen Gutachtern weitgehend an. Sein Interesse gilt aber weniger der wissenschaftlich-medizinischen Erklärung als der Frage: Warum ist Anneliese Michel krank geworden? Als Antwort bietet er die streng katholische Erziehung Annelieses an, die väterlich-autoritär gewesen sei, vor allem aber auch moralisch überfordernd und angstbesetzt. Im Gegensatz zur Mehrheit ihrer Generation habe sie sich nicht einfach von ihrer Erziehung durch Übertretung und Provokation befreien können. Nur eine Rolle habe in der Welt ihres Heimatortes überhaupt die Möglichkeit zur Befreiung geboten: die der Besessenen. Als Besessene konnte sie alles Katholische, ihre Eltern und die sie umgebende Kultur beschimpfen, ohne dafür mit Bestrafung rechnen zu müssen. Die extrem traditionalistischen Aussagen während der Exorzismen, so zum Beispiel gegen die Handkommunion, erklärt Wolff als suggestiv hervorgerufen durch Alt und Renz.
Gleichzeitig gibt Wolff noch eine zweite Erklärung, die der ersten in gewisser Weise gegenläufig ist. Demnach sei es gerade ihre tiefe Verwurzelung in der katholischen Frömmigkeit gewesen, die Annelieses Misstrauen gegen die Hilfe der Ärzte hervorgerufen habe. Denn keiner der Ärzte sei in der Lage gewesen, ihr eine Sinndeutung ihres Leidens zu geben. Ganz anders die Religion; hier habe sie ihr Leid als stellvertretendes Sühneleiden verstehen können, durch das anderen Menschen das Fegefeuer verkürzt oder gar die Hölle erspart bliebe. Andererseits habe ihr die katholische Kirche den immer wieder bedachten Selbstmord verboten – dieser hätte als Todsünde die Sühnedeutung gerade zerstört. Folglich sei als letzte Möglichkeit nur der Tod aufgrund des schon bestehenden Leidens geblieben. Daher habe sie sich ab Ostern 1976 allmählich zu Tode gehungert.
Der Theologe und Lehrstuhlinhaber der Katholischen Fakultät der Universität Freiburg, Herbert Haag, sieht zudem bei Anneliese eine Beziehung zwischen ihr als Besessener und dem Exorzisten entsprechend einem psychologischen Regelkreis. Renz habe mit seinen Beschwörungen auf die Erwartungen Annelieses reagiert, wodurch deren körperliche und seelische Belastungen derart weiter stiegen, dass ihre innere Widerstandskraft brach und sie sich ihre für sie unverständliche Erkrankung nur noch in einem religiösen Wahn erklären konnte.
Joseph Kardinal Höffner, damals Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und damit höchster Vertreter der Katholischen Kirche Deutschlands, behauptete am 28. April 1978 in der Presseerklärung zum Fall Klingenberg die grundsätzliche Möglichkeit einer dämonischen Besessenheit. Hierzu berief er sich auf die ununterbrochene Glaubenslehre der Kirche über die von Gott geschaffenen unsichtbaren Wesen, die Engel genannt werden. Einige hätten sich in freier Entscheidung gegen Gott als den Urheber alles Guten gewandt und seien dadurch aus sich böse geworden. Solcherlei böse Geister, auch Dämonen genannt, versuchten in vielen Formen, einen unheilvollen Einfluss auf die Welt und die Menschen auszuüben, wobei eine mögliche Ausprägung die Besessenheit sei.
In einer Erklärung der Bischofskonferenz aus dem Jahr 2005 erkannte die katholische Kirche an, dass die Todesursache Annelieses indirekt im Großen Exorzismus selbst liege. Zur Frage ihrer möglichen Besessenheit wurde jedoch keine Stellung bezogen.
Alt rechtfertigte sein Verhalten noch Jahrzehnte nach dem Geschehen. So schrieb er zehn Jahre nach dem Tod von Anneliese Michel: "Ich kann nicht sagen, Dämonen sind Gebilde einer überreizten Phantasie! Ich kann nicht sagen, Hölle gibt es nicht. Ich kann nicht sagen, Klingenberg ist abgehakt; Anneliese Michel war geisteskrank!" Dreißig Jahre nach den Ereignissen schrieb er: "Der Auftrag lautet: Treibt die Dämonen aus (Mt 10,8 EU)! – wenn wir es nicht tun, was geschieht dann mit der Kirche und der Welt?"
In der überarbeitete Fassung des Exorzismusritus von 1999 findet sich zwar immer noch den Begriff Exorzismus statt Liturgie zur Befreiung vom Bösen im Titel, aber ist mit dem neuen Ritus ein Exorzismus abzubrechen, wenn der Betroffene die Hinzuziehung eines Arztes ablehnt. An der Praxis des Exorzismus hält die römisch-katholische Kirche bis heute fest.
Zu Ehren Annelieses ließ ihr Vater nach ihrem Tod auf seinem Privatgrundstück in unmittelbarer Nähe des Friedhofs eine kleine Kapelle bauen und weihen. Dort empfingen die Eltern zu ihren Lebzeiten Pilger, die Anneliese Michel wie eine Heilige verehren. Nach dem Tod von Annelieses Mutter im Jahr 2012 wurde die Kapelle geschlossen.
Im Februar 2017 erging abermals ein Gerichtsurteil in einem tödlichen Exorzismus. Angeklagt war eine südkoreanischen Familie.
In einem Zimmer des Frankfurter Hotels Intercontinental führte die Cousine mit Verwandten an dem Opfer einen Exorzismus (Teufelsaustreibung) mit tödlichem Ende durch.
Das Opfer, eine 41 Jahre alte Frau, war im Dezember 2015 tot in einem Zimmer aufgefunden worden.
Während des Exorzismus hatte die 44-Jährige Cousine dem Opfer zunächst ein Handtuch und später einen Kleiderbügel in den Mund gesteckt, an dem die Frau qualvoll erstickte.
"Mit dem Tuch sollte vor allem verhindert werden, dass die Schreie des Opfers nach draußen gelangten", so Richter Erlbruch. "Ohne ihre entscheidende Rolle wäre es nicht zu dem schrecklichen Geschehen gekommen".
Nach Auffassung der Jugendstrafkammer trug vor allem die 44 Jahre alte Hauptangeklagte die Verantwortung für die Tat. "Sie war die Erwachsene in der Gruppe und bestimmte das Geschehen", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Erlbruch. "Darüber hinaus hatte sie nach zwei vorausgegangenen Teufelsaustreibungen die entsprechende Erfahrung und musste als gelernte Krankenschwester auch von der Gefährlichkeit ihres Handels wissen."
Der Vorsitzende Richter sagte zu Prozessbeginn, daß das in Medien gezeichnete Bild der Angeklagten als "grausame Folterer" sich als nicht richtig erwiesen habe.
In dem Urteil gegen die fünf koreanischen Angeklagten blieb das Landgericht Frankfurt mit sechs Jahren Haft für die 44 Jahre alte Hauptangeklagte und Cousine des Opfers weit hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die vier mitangeklagten Mitglieder der südkoreanischen Familie wurden zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilt. Als Grund nannte das Gericht die "religiöse, spirituelle Verblendung".
Die Angeklagten hätten aus einer spirituellen Überzeugung heraus gehandelt und im Glauben, ihre 41 Jahre alte Verwandte von einem Dämonen befreien zu können. Der Richter sprach von einem "emotional außergewöhnlichen dynamischen Geschehen mit tragischen Zügen".
Die Staatsanwaltschaft war von der ursprünglichen Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes auf Körperverletzung mit Todesfolge zurückgegangen.
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis für die Hauptangeklagte gefordert. Die Frau habe sich "angemaßt, über Leben und Tod anderer zu entscheiden", sagte Staatsanwältin Nadja Böttinger in ihrem Plädoyer. Sie unterstelle aber keine Tötungsabsicht mehr und verlangte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Für den 22 Jahre alten Mitangeklagten hatte die Anklage vier Jahre Haft gefordert, für seine 19 Jahre alte Schwester drei Jahre Jugendstrafe. Im Fall der zwei mit jeweils 16 Jahren jüngsten der insgesamt fünf Angeklagten aus Korea – darunter der Sohn des Opfers – hatte sich die Staatsanwaltschaft für Jugendstrafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung ausgesprochen.
Die Koreaner waren im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen, um hier ein Restaurant zu eröffnen. In ihrem Mietshaus im hessischen Sulzbach fühlten sie sich vom Teufel und von Dämonen verfolgt, schließlich siedelten sie in das Frankfurter Hotel über. Dort kam es bereits in der ersten Nacht zu der tödlichen Teufelsaustreibung.
Die Verteidiger hatten in vier Fällen Bewährungsstrafen und für den 16-jährigen Sohn des Opfers einen Freispruch gefordert.
Die Praktik des Exorzismus gehört ins Mittelalter, wo man noch nichts vom Epilepsie, dissoziative Störungen, Schizophrenie gehört hatte. In der heutigen Zeit sollten Exorzisten die Finger von "besessenen" Personen lassen und das Feld einem ausgebildeten Psychotherapeut überlassen. Teufelsaustreibungen richten mehr Schaden an, als sie helfen.
Hysterie wird in der Psychiatrie eine neurotische Störung bezeichnet, die unter anderem mit oberflächlicher, labiler Affektivität und einem hohen Bedürfnis nach Geltung und Anerkennung einhergeht. Der Begriff ist heute veraltet und wird heute als dissoziative Störung bezeichnet.
Die Hysterie ist eine Neurose, bei der Geltungsbedürfnis, Egozentrismus und ein Bedürfnis nach Anerkennung im Vordergrund stehen, aber auch kein einheitliches Krankheitsbild aufweist.
Die Symptome sind vielfältig und reichen von körperlichen Beschwerden wie Gehstörungen, Bewegungssturm, Lähmungen, Gefühlsstörung bis Blindheit und Taubhaut.
Als Schizophrenie (dementia praecox) wird eine Gruppe schwerer psychischer Krankheitsbilder mit ähnlichem Symptommuster bezeichnet.
Häufig werden nicht wirklich vorhandene Stimmen gehört, sogenanntes Stimmenhören. Es kann der Wahn auftreten, verfolgt, ausspioniert oder kontrolliert zu werden. Weiter kann es zu Gedankenlautwerden, Gedankenentzug oder zu Gedankeneingebung kommen. Anhaltende Halluzinationen jeder Sinnesmodalität sind möglich. Auch sozialer Rückzug, Antriebslosigkeit und mangelnde Motivation, emotionale Verflachung und Freudlosigkeit sind oft zu beobachten.
In Europa leiden etwa 0,5 bis 1 % der Bevölkerung an Schizophrenie. Das Risiko einer Erkrankung ist für Männer wie Frauen gleich hoch, wobei Männer offenbar in einem früheren Lebensalter erkranken. Obwohl Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis seit dem Altertum beschrieben werden, konnte noch keine eindeutige Ursache für sie ermittelt werden. Man geht heute von einem Zusammenspiel mehrerer Faktoren aus.
In der Bevölkerung wird Schizophrenie oft mit anderen Erkrankungen verwechselt, insbesondere mit einer "gespaltenen Persönlichkeit" (dissoziative Identitätsstörung).
Der Laie kann eine psychotische Schizophrenie an der Symptomatik eines Wahns erkennen: Der Schizophrene besitzt dann eine argumentativ nicht angreifbare Überzeugung, in Geschehnisse verwickelt zu sein, die für andere nicht nachvollziehbar sind, unlogisch sind oder den Naturgesetzen widersprechen. Der Betroffene kommt beispielsweise zu dem Schluß, von Außerirdischen beobachtet zu werden, oder er hört Stimmen, die ihm Anweisungen geben. Im Zuge eines Verfolgungswahns kann die erkrankte Person zu der unbelegbaren Überzeugung kommen, dass andere ihn schädigen wollen (z. B. der Nachbar, die Regierung usw).
Die multiple Persönlichkeitsstörung oder dissoziative Identitätsstörung (DIS) ist eine dissoziative Störung, bei der Wahrnehmung, Erinnerung und Erleben der Identität der eigenen Person betroffen. Sie gilt als die schwerste Form der Dissoziation. Die Patienten haben abwechselnde, unterschiedliche Vorstellungen von sich selbst, wobei scheinbar unterschiedliche Persönlichkeiten entstehen, die wechselweise die Kontrolle über das Verhalten übernehmen. An das Handeln der jeweils "anderen Persönlichkeit(en)" können sich die Betroffenen entweder nicht oder nur schemenhaft erinnern, oder sie erleben es als das Handeln einer fremden Person. Folgestörungen sind Depressionen, Angst, psychosomatische Körperbeschwerden, Selbstverletzung, Essstörungen, Suchterkrankungen und Beziehungsprobleme.
Ein gutes Beispiel ist der Film "Dr. Jekyll und Mr. Hyde".
Der kanadische Psychiater Colin Ross ist einer der Pioniere in der MPS-Forschung: "Jede normale hochsuggestible Psyche besitzt die Fähigkeit, amnestische Barrieren zu errichten..... MPS ist eine gesunde, vernünftige Störung, die aus den Fähigkeiten der normalen Psyche entsteht... MPS ist keine phantastische Kuriosität, bei der es mehr als eine Person im selben Körper gibt. Es gibt nur eine Person - eine Mißbrauchsüberlebende - , die sich vorgestellt hat, es gäbe andere Leute in ihrem Innern, um zu überleben. Dies ist eine der Anpassung dienende Verwendung der menschlichen Vorstellungskraft, die zumindest rudimentär anscheinend in einem großen Teil der Bevölkerung vorhanden ist. Da sexueller und körperlicher Mißbrauch in der Kindheit so verbreitet ist und die Fähigkeit, andere Persönlichkeitsanteile zu schaffen, so verbreitet ist, sollte MPS alles andere als selten sein."
Weitere Symptome sind zum Beispiel, das man sich manchmal an ganz anderen Orten wiederfindet und nicht weiß wie man dorthin gekommen ist. "Im Schrank hängt Kleidung, über deren Herkunft ich nichts weiß. Oft widerspricht sie völlig meinem eigenen Geschmack. Manchmal erzählen mir Menschen von Dingen, die ich getan/gesagt haben soll, und ich kann mich nicht daran erinnern. Meine Fähigkeiten wechseln stark. Etwas, das ich eben noch perfekt beherrscht habe, scheint im nächsten Augenblick verschwunden zu sein. In meinem Tagebuch entdecke ich unterschiedliche Handschriften, obwohl nur ich darin schreibe".
Im Jahr 1973 kam der US-amerikanischer Horrorfilm Der Exorzist in die Kinos. Der Film basiert auf dem gleichnamigen Roman von William Peter Blatty, von dem die Taschenbuchexemplare mehr als 11,8 Millionen Mal verkauft wurden. Der Bestseller stand 55 Wochen lang auf der Bestseller-Liste der "New York Times" und wurde in 18 Sprachen übersetzt. Die Anregung zu dem Roman erhielt Blatty durch einen Zeitungsmeldung 1949 in der "Washington Post", wo ein katholischer Priester an einem 14-jährigen Jungen eine Teufelsaustreibung durchgeführt haben soll. Blatty schrieb auch das Drehbuch zum Film. Am 26. Dezember 1973 kam der Film in den Vereinigten Staaten in die Kinos.
Die Presse überschlug sich und nannte den Film den "Terrorfilm des Jahrhunderts" (Daily Express) oder als "Gipfel des Wahnsinns und der Blasphemie" (Washington Post). Um Satan auch akustisch präsent zu machen, wurde das Kreischen von Schweinen während ihrer Schlachtung aufgenommen.
Viele standen bis zu vier Stunden an, um den Film zu sehen. Andere prügelten sich um eine Eintrittskarte. In New York bezahlte man bis 50 Dollar auf dem Scharzmarkt für eine Eintrittskarte, Kinopersonal wurde Bestechungsgelder von bis 100 Dollar abgeboten.
In Los Angeles durften vor dem Kino keine Autos mehr auf der Straße parken, damit die Ambulanzen freie Zufahrt hatten. Kinobesitzer Harry Fracis aus Los Angeles erzählte: "Ich bin seit 47 Jahren im Geschäft, aber so etwas habe ich noch nicht erlebt": Während jeder Vorstellung seien drei bis vier Zuschauer in Ohnmacht gefallen, andere habe fluchtartig den Ausgang gesucht. In New York kan es in Kinos zu Herzanfällen, Erbrechen und sogar einer Fehlgeburt (New York Times).
In Deutschland wurde der Werbespot zum Film beim Westdeutschem, Hessischem und Bayerischem Rundfunk zum Film abgeschwächt. Die WDR- und BR-Verantwortlichen wetterten: "Pfarrer in der Werbung geht nicht." und dem Hessischen Runkfunk waren die verzweifelten "Mutter! Mutter!"-Schreie des Mädchens fürs deutsche Fernsehpublikum zu krass.
Noch bevor Der Exorzist in Deutschland in die Kinos kam, erhielt der Oberbürgermeister von Aachen eine Bombendrohung, die die Aufführung dieses "gottlosen Films" verhindern wollte.
Die römisch-katholische Kirche hält weiterhin an ihren Phantasien von unsichtbaren Götter und Dämonen und dem Exorzismus (der Teufelsaustreibung) fest. Auch der deutsche Gesetzgeber sieht keine Veranlassung diesem Treiben ein Ende zu setzen.
Die Ereignisse, die auch als "Exorzismus von Klingenberg" bekannt wurden, veränderten die Praxis der Ausübung der Teufelsaustreibung innerhalb der römisch-katholischen Kirche Deutschlands nur wenig. Um die Praktiken des Exorzismus weiterhin festhalten zu können, dürfen Exorzismen nur noch durchgeführt werden, wenn nebenher die Ärztliche Betreuung sichergestellt sei.
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