Impfgegner und ihre Verschwörungstheorien

Impfgegner argumentieren häufig pseudowissenschaftlich oder alternativmedizinisch, irrational, bisweilen dogmatisch bis verschwörungstheoretisch. Die Argumente der Impfskeptikern haben zumindest teilweise eine medizinische Basis. Letztere haben zwar häufig einen akademischen, selten jedoch einen naturwissenschaftlichen Hintergrund und sind alternativmedizinisch orientiert. Verschiedenen Schätzungen nach sind drei bis fünf Prozent der deutschen Bevölkerung Impfgegner. 2014 waren es zwei bis vier Prozent.

Impfung teilweise ethisch nicht vertretbar

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Derzeit wird von der SPD eine Pflicht zur Impfung gegen Masern bei Kindern gefordert. Bei Masern können in manchen Fällen lebensbedrohliche Komplikationen wie Lungen- und Hirnhautentzündungen auftreten.

Bei der ersten Impfung von Kindern im Alter zwischen 11 bis 14 Monaten handelt es sich um einen Kombinationswirkstoff gegen Mumps-Masern-Röteln (MMR). Eine zweite Masern-Impfung wird bis zum Ende des zweiten Lebensjahres empfohlen. Die Masern-Impfung erfolgt in der Regel in Kombination mit der Impfung gegen Mumps und Röteln.

Bei der Masern-Impfung handelt es sich um einen sog. Lebensimpfstoff. Er wird aus abgeschwächten Masernviren hergestellt, die in Hühnerembryozellen vermehrt werden. Das ist für viele ethisch nicht vertretbar.

Nebenwirkungen

Lebendimpfstoffe können in seltenen Fällen zu einem Ausbruch der Krankheit führen, gegen die geimpft wurde. Zum Beispiel treten bei drei bis fünf Prozent der Impfungen gegen Masern so genannte "Impfmasern" auf.

Neben dem Wirkstoff selber können enthaltene Zusatzstoffe wie z. B. Aluminiumverbindungen, Quecksilberverbindungen (Thiomersal), Formaldehyd und Antibiotika oder Stoffe aus der Herstellung des Wirkstoffs wie Hühnereiweiß eine solche Reaktion auslösen.

Bei der Masern-Impfung bilden rund 90 Prozent der Geimpften nach der ersten Impfung Antikörper. Um den normalen Impfschutz zu erreichen, sind zwei Impfungen erforderlich.

Impfungen sind nicht ohne Nebenwirkungen. Bei der Masern-Impfung kommt es bei bis fünf Prozent der Geimpften innerhalb ein bis drei Tagen zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen. Mitunter auch Schwellungen der umliegenden Lymphknoten, Temperaturerhöhungen, Kopfschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein und Magen-Darm-Beschwerden.

Bei Lebendimpfungen treten teilweise Symptome auf, die der schwachen Form der Krankheit ähneln. Bei bis fünf Prozent treten oft in der zweiten Woche nach der Impfung leichter Hautausschlag und Fieber auf — sog. Impfmasern. Bei Säuglingen und Kleinkindern kann es zu einem Fieberkrampf kommen.

Bis zum 31. Dezember 2003 wurden in allen Altersgruppen 3.328 Fälle von möglichen Impffolgen registriert (in drei Jahren, bei etwa 30 Millionen Impfdosen/Jahr). Von diesen Betroffenen trugen vier Prozent einen bleibenden Schaden davon und 1,6 Prozent verstarben (hauptsächlich belegte Koinzidenzen).

Impfungen ein lohnendes Geschäft ohne Haftungsrisiken

Für die Pharmaindustrie sind Impfungen ein lohnendes Geschäfts ohne jegliche Haftungsrisiken. Denn nach dem Bundesseuchengesetz haftet der Staat bei Impfschäden — zumindest bei amtlich empfohlenen Impfungen.

Machen wir eine Rechnung auf: Bei jährlich rund 700.000 Geburten in Deutschland und zwei Kombinations-Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln Impfung (Kombination) mit je rund 50 Euro, ergibt das rund 70 Millionen Euro pro Jahr.

Rechnung 2: Eine Grippeschutzimpfung bei Erwachsenen kommt auf etwa 45 Euro. Nehmen wir an, es lassen sich nur 10 Prozent der rund 82 Millionen Einwohner Deutschland, also bei 8,2 Millionen Impfungen zu je 45 Euro sind das stolze 369 Millionen Euro pro Jahr. Wenn sich 20 Prozent impfen lassen, schon 738 Millionen Euro pro Jahr.

Und es gibt eine Reihe von Impfstoffen von Kinderlähmung bis Pocken und viele mehr.

Haftungsrisiken

Handelt es sich bei der Impfung um eine amtlich empfohlene Impfung, haftet der Staat bei Impfschäden.

Offen ist die Haftungsfrage bei z.B. freiwilligen Grippeschutzimpfungen. 2017 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im einem Urteil, dass es keine Arbeitgeberhaftung bei Schäden durch Grippeschutzimpfungen gibt. In dem besagten Fall wurde die Impfung durch den Betriebsarzt in der Mittagspause durchgeführt. Der Arbeitgeber rief dazu in einer E-Mail auf. (Az.: 8 AZR 853/16).

Geschichte

Impfungen haben dazu beigetragen, um die Risiken von Infektionsfälle zu minimieren. Hier ein paar Beispiele aus den USA:

Impfstoff vorher (Jahr) nachher (Jahr)
Diphtherie 175.885 (1922) 1 (1998)
Haemophilus Influenzae B 20.000 (1982) 54 (1998)
Masern 503.282 (1962) 89 (1998)
Mumps 152.209 (1968) 606 (1998)
Pocken 48.164 (1904) 0 (1998)
Röteln 47.745 (1968) 345 (1998)

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Global Alliance for Vaccines and Immunization (GAVI) starben allein im Jahr 2002 weltweit mehr als zwei Millionen Menschen an Infektionskrankheiten, die durch eine Impfung hätten verhindert werden können.

Weiterführende Links

Corona Impfung

Wir gehen hier bewusst nicht auf die Corona Impfung ein. Wer an solchen Menschenversuche teilnehmen will, kann dies tun, muss sich aber bewusst sein, das dies zum Tode führen kann. Auch das der Staat — und damit jeder von uns — wieder die Haftung der Pharmakonzerne übernimmt, ist schon sehr fragwürdig. Abkassieren dürfen die Konzerne. Für die Haftung soll der Steuerzahler herhalten. Offenbar fließen dafür aber genug Schmiergelder — Korruption, die sich lohnt nennt man in Deutschland "Parteispenden".

Dokumentation

ZDF Doku: Pillen, Pulver, Wunderheiler (2019): Das Geschäft mit der Alternativmedizin:
https://www.youtube.com/watch?v=TqTds8r-e2w