In dieser Serie gehen wir Mythen, Legenden und Aussagen nach, die oft behauptet werden. Stimmen die Aussagen? Wir klären auf.
Der 2018 eingestellte OTTO-Katalog kennen viele noch aus ihrer Kindheit. Ein Relikt aus längst vergangenen Tagen. Die wohl bekanntesten Artikel waren diese:
1972 konnte man im OTTO-Katalog "springlebendige, süße Ponys" gegen 745 DM Vorkasse kaufen. Im Text findet man gleich den Hinweis, dass die Tiere ("Fell in verschiedenen Farben") von "ca. 80 cm" Rückenhöhe noch wachsen würden auf "ca. 120 cm".
1974 fand man dann im OTTO-Katalog die dunkle Stoffpuppe "Schlenkerneger Bimbo". Es waren noch andere Zeiten...
Auch scharfe Waffen fand man im OTTO-Katalog, wie den "Revolver Jaguar 80, Kal. 9 mm" mit "Double-Action-System für Schnellschu"". Nicht ungewöhnlich, denn auch der QUELLE Katalog bot scharfe Waffen und nicht nur Kleinkaliber, auch Schrotflinten (QUELLE Katalog Frühjahr/Sommer 1967). Hintergrund ist, dass vor 1972 volljährige Deutsche — je nach Bundesland — Langwaffen für den Selbstschutz oder für die Freizeit im Versandhandel kaufen konnte. Besonders beliebt waren Schrotflinten und Flobertbüchsen.
Immer wieder findet man die moderne Legende, dass bei Erfindung der Eisenbahn Wissenschaftler davor gewarnt hätten, dass der Mensch Geschwindigkeiten von mehr als 30 km/h unmöglich überleben könne — oder zumindest gesundheitsschädlich sei.
Die ZEIT schreibt am 8. September 2005: "Anlässlich der Eröffnung der ersten deutschen Bahnverbindung am 7. Dezember 1835 zwischen Nürnberg und Fürth warnte angeblich das bayerische Obermedizinalkollegium: Bahnfahrten schneller als 30 Kilometer pro Stunde würden bei den Reisenden wie bei den Zuschauern unfehlbar schwere Gehirnerkrankungen, eine Art Delirium furiosum, erzeugen. Doch diese Warnung ist erfunden. Bahnhistoriker wie Wolfgang Mück konnten kein Obermedizinalkollegium in Bayern um 1835 entdecken. Das Gerücht geht wohl auf eine Polemik des national gesinnten Historikers Heinrich von Treitschke zurück. Gleichwohl führte Hitler die vermeintliche Bahnkritik in seinem Buch "Mein Kampf" als Beispiel für Technikfeindlichkeit an."
Im Netz und selbst in der BILD-Zeitung, finden sich mehrere Hinweise auf eine "Benutzungsverordnung für Toiletten", angeblich in Sachsen-Anhalt. Auch Abwandlungen finden sich, etwa wie die "Benutzungsordnung für Urinale" (BoU)". Erfinder scheint eine Witze-Seite gewesen zu sein. Bis heute gibt es solche Verordnungen (bisher) nicht.
Am 7. November 1800 erließen Pariser Behörden eine Verordnung, wonach Frauen eine ausdrückliche Genehmigung des Polizeipräfekten brauchten, wenn sie Hosen tragen wollten. Später wurde das Gesetz dahin gehend gelockert, dass es Frauen erlaubt war, Hosen zu tragen, wenn sie auf dem Fahrrad oder zu Pferd unterwegs waren. Dieses Gesetz wurde lange nicht aufgehoben und täglich tausendfach gebrochen. Erst 2013 wurde das Gesetz aufgehoben, weil es gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoße.
Die Verfassung von Hessen ist älter als das Grundgesetz. Deshalb findet sich darin noch die Todesstrafe. Nun überwiegt Bundesgesetze Landesgesetze, und da das Grundgesetz die Todesstrafe nicht vorsieht, durfte sie auch in Hessen nicht angewendet werden. Erst bei der Landtagswahl 2018 wurde gleichzeitig eine Volksentscheid zur Abschaffung der Todesstrafe durchgeführt. Die Mehrheit (83%) war für die Streichung der Todesstrafe aus der Verfassung.
Der Gesetzgeber in Australien regelt per Gesetz, dass Sex mit einem Känguru nur erlaubt ist, wenn man betrunken ist.
Auf Hawaii (USA) ist es verboten, sich Geldmünzen ins Ohr zu stecken.
In London ist es Männern verboten, seine Frau nach 21 Uhr zu schlagen.
1896 wurde festgelegt, dass ein Fußballfeld in Deutschland baumfrei sein muss.
In Victoria (Australien) ist es nur staatliche lizenzierten Elektrikern erlaubt, eine Glühbirne zu wechseln.
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