Stand 27.09.2018, 11.51 Uhr
Die deutschen Verlage haben das Internet nicht verstanden. Sie wollen kostenlos gelistet werden, verlangen aber Geld für die bereitgestellten Nachrichten ihrer Homepage. Das passt nicht zusammen.
Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts für Presseverlae rechnen namhafte Verleger weiterhin mit Zahlungen in Millionenhöhe von Google. "Beim Rechtsstreit mit Google haben wir uns auf eine grundsätzliche Auseinandersetzung eingestellt", poltert der Kölner Verleger Christian DuMont Schütte, Herausgeber und Verleger von Kölner Stadt-Anzeiger, EXPRESS und Mitteldeutsche Zeitung. Auf der Verlagshomepage dumont.de brüstet sich der Verlag mit "173 Mio Page Impressions auf den Webseiten der Mediengruppe" — was nicht dabei steht: Wenn die Zeitungen nicht mehr bei Google gelistet werden, schießt sich der Verlag selbst ins Internet Nirwana.
Im September 2018 hat sich das Europaparlament auf die umstrittene Reform des EU-Urheberschutzes auf eine gemeinsame Position inklusive des Leistungsschutzrechts für Presseverleger geeinigt.
Danach sollten Plattformen wie Google News künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen. Auf die Einführung von Upload-Filtern verzichtet der Vorschlag, der vom EU-Parlament angenommen wurde.
Was heißt das konkret? Wenn News Portalbetreiber wie Google für Nachrichten bezahlen sollen, wäre es nur konsequent, wenn die Portalbetreiber diese Verlage und Zeitungen komplett aus dem Index nehmen, also komplett aus dem Index der Suchmaschine, denn auch Suchmaschinen zeigen "Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten" an. Bereits einige Betreiber von News Seiten haben angekündigt, alle Verlage aus dem Index zu löschen, deren Nachrichten kostenpflichtig sind. Google hat bereits Verträge mit einigen Verlagen abgeschlossen, um deren Nachrichten weiterhin kostenlos zu listen.
In Deutschland würden nach dem Verteilungsschlüssel der VG Media fast 64 Prozent der Einnahmen an den Axel-Springer-Verlag gehen. Kleine Lokalzeitungen erhalten nur einen Anteil im Promille-Bereich.
Derzeit sind bei der VG Media 195 verlegerische Internetangebote gemeldet:
→ https://www.vg-media.de/de/digitale-verlegerische-angebote/berechtigte-presseverleger.html
Darunter finden sich unter anderem bild.de, autobild.de, computerbild.de, express.de, handelsblatt.com oder welt.de (Stand 15.08.2018).
Im vergangenen Jahr lagen die Einnahmen laut VG Media bei 30.000 Euro.
Zunächst müssen die Verlage ihre Prozesskosten in Höghe von rund zehn Millionen Euro ausgleichen, die sich in den vergangenen Jahren angesammelt haben.
In ihrem aktuellen Tarif verlangt die VG Media von Nutzern des Leistungsschutzrechts einen Anteil von 11 Prozent an allen Brutto-Umsätzen, die die Firmen "unmittelbar und mittelbar mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen erzielen." Da sich aber nur ein Bruchteil von der VG Media vertreten lassen, liegt der geforderte Anteil derzeit bei 5,6832 Prozent. 2015 lag er noch bei 6,1084 Prozent.
Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat vor drei Jahren den vorgeschlagenen Tarif als "in seiner gegenwärtigen Form nicht angemessen" bezeichnet. Google hat sich seit Oktober 2014 von den Verlagen eine Gratislizenz zusichern lassen.
Einige Verlage versuchen nun, diese Gratislizenz für unzulässig erklären zu lassen. Das Landgericht Berlin hat in erster Instanz eine solche Klage zurückgewiesen.
Warum Verlage wieder der Axel Springer Verlag mit seinem Gewinn von 300 Millionen Euro im Jahr seine Online-Präsenz aufs Spiel setzt, entzieht sich dem gesunden Menschenverstand. Google hat BILD groß gemacht. Würde heute der Axel Springer Verlag mit seinen Zeitungen aus dem Google Index verschwinden, müsste der Verlag um seine Existenz bangen. Und das, obwohl der Springer Verlag der größte von allen ist.
Alleine die drei großen Angebote T-Online Content, Spiegel Online und Focus Online erreichten im Mai 2017 gemeinsam so viele Visits wie alle von der VG Media vertretenen Medien zusammen.
Verhandlungsführer im Europaparlament für die Reform des Leistungsschutzrechts war Axel Voss (CDU).
SPIEGEL ONLINE bezeichnet die Abstimmung im Europaparlament zurecht als "EU-Parlament stimmt für Feenstaub. Die Mehrheit der EU-Abgeordneten hat mit ihrer Zustimmung zur Urheberrechtsreform bewiesen, dass sie das Internet nicht versteht.".
Erinnern wir uns an 2006, als einige belgische Verlagshäuser gegen Google und die Vorgehensweise der Suchmaschinen und Nachrichten-Content. die News werden durch Überschriften und zwei oder drei Sätze kurz angetrasert. Ein Klick bringt den Leser auf das eigentliche Nachrichtenangebot. Die Verleger versuchten Google zu Zahlungen zu bewegen. Vergebens.
Danach reichte der belgische Zeitungsfachverband Copiepresse Klage wegen Diebstahls geistigen Eigentums ein. Die Gerichte brauchten rund fünf Jahre, um eine Entscheidung zu fällen. Im Mai 2011 wurde Google gerichtlich untersagt, weiterhin auf News-Seiten zu verweisen. Bei Wiederholung sei das Unternehmen verpflichtet, 25.000 Euro pro Snippet an die Verlage zu zahlen.
Google war konsequent und warf sämtliche Nachrichtenseiten der klagenden Verlage aus dem Google Index und nicht nur aus der News-Rubrik. Am Wochende war das Geschrei der Verlage groß: "Boykott" polterte die Zeitung "La Capitale" und auch andere Medien, die sich hohe Zahlungen von Google erhofften, übten Kritik. Der Anteil des Traffics von Google muss wohl erheblich bis überlebenswichtig gewesen sein...
Im Urteil wurde nicht zwischen "Suche" und "News-Segment" unterschieden: "Es tut uns leid, dass wir so handeln mussten. Wir hätten ja auch kein Problem damit, Copiepresse wieder aufzunehmen, wenn dort die Absicht bestünde, dass man in der Google-Suche wieder auftauchen möchte und die Strafandrohungen fallen gelassen würden", sagte Google-Sprecher William Echikson.
Das News-Portal Gulli brachte es auf den Punkt: "Das hart erfochtene Urteil wird somit zu einer Retourkutsche für die Zeitungsverlage. Vermutlich hatten diese erwartet, dass Google eine Bezahlung für die Inhalte anbietet. Genau das Gegenteil war jedoch der Fall.".
Ein leichtes ist auch die Anpassung des AGB von Google. Wenn jemand seine Homepage bei Google anmeldet, stimmt er der Vewendung zu, denn sonst tauchte er ja auch nicht in den Suchergebnissen auf. Alles andere wäre inkonsequent.
Kai Diekmann, Ex-BILD-Chef, brachte die Debatte um das neue Leistungsschutzrecht auf den Punkt: Die Verlage leben in einer "Wahnwelt". In einem Interview mit dem Magazin Print & More zeigt er, das er das Internet verstanden hat: "Den Glauben, ich kann ein Geschäftsmodell, das möglicherweise technisch überholt ist, mit Regulierung schützen, halte ich für einen Irrglauben. Es ist kein Naturgesetz, dass ich einen Anspruch auf Vertriebs- oder Werbeerlöse habe. Neue Technologien führen zu veränderten Lebensgewohnheiten. Will ich erfolgreich sein, muss ich mich anpassen."
Im gleichen Interview lenkt Diekmann dann aber auch auf die Seite der Verleger, denn Print & More ist das Magazin des Verbandes Deutscher Zeitungsverleger (VDZ). inhalte seien wertvoll und man solle sie gegen Geld verkaufen, wie Streamingdienste Netflix oder Spotify. In der gleichen Ausgabe des Magazins findet sich ein Text um die Abstimmung im Europaparlament: "Diese sommerliche Mehrheit für Google, Wikimedia und die Piratenbande hat sich am 12. September in eine Mehrheit von 212 Stmmen für die Annahme des leicht geänderten Vorschlags gewandelt."
Ulrich Wilhelm, der ARD-Chef und Intendant des BR, sprach auf dem Zeitungskongress des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) von seiner Vision eines gemeinsamen Internetportals, eine Art Youtube und Google für Arme. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk will damit gemeinsame Sache mit den Verlagen machen. Großspurig phantasiert man von einer Plattform, die Google, Facebook und Youtube paroli bieten soll.
Wilhelm war mit seinen Anti-Google-Facebook-Ding Phantasien bereits in Berlin, Paris und Brüssel, um mit Politikern, Sendern und Medienhäusern zu sprechen. Die Startkosten veranschlagt er auf fünfzig Millionen Euro. Das Geld soll aus öffentlichen Geldern stammen, von einer Stiftung oder aus Fördermittel öffentlicher Banken...
Wilhelm wolle "eine Plattform, die nach unseren Werten ausgerichtet ist". Auf ihr sollen sich öffentlich-rechtliche und private Sender, Verlage und auch Institutionen aus Kultur und Wissenschaft vereinigen und unterschiedliche Geschäftsmodelle ermöglichen. Der Springer-Verlag hat bereits Interesse bekundet.
Eine Plattform, die nicht in Google gelistet ist? Es zeigt ein weiteres Mal, das man das Internet nicht so richtig verstanden hat...
17.03.2023 — Wegen der Nutzung von Presseinhalten fordern deutsche Verlage von Google eine "Gebühr" von 420 Millionen Euro für 2022. Google bot 3,2 Millionen Euro pro Jahr an. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt schlägt nun 5,8 Millionen Euro für 21 Monate vor.
15.03.2023 — Wegen der Google News Showcase beschwerten sich mehr als 40 deutsche Verlage. Sie verlangen nicht nur, das sie kostenlos bei Google gelistet werden. Google soll auch für Kosten aufkommen und die Verlage bezahlen...
Empfehlung der Redaktion: Google könnte natürlich auch genau diese gierigen Verlage einfach aus dem Google Index löschen. Dann würden die Verlage auch keine Homepage Besucher mehr aufweisen. Das ist vergleichbar mit Werbung in Zeitungen, denn die Verlage bringen keine Werbung von jemand, der nicht zahlt...
22.12.2022 — Das Bundeskartellamt hat das News Showcase-Programm genehmigt, über das Google Geld an Presseverlage ausschüttet. Das Unternehmen darf aber nicht stäker als bisher selbst als Verleger auftreten, indem z.B. Nachrichteninhalte direkt auf der Seite der Google-Suche anzeigt, so dass Nutzer gar nicht mehr auf die Websites der Zeitungen wechseln müssen. Das entschied das Bundeskartellamt.
Im Oktober 2020 begann ein Verfahren gegen Google nach einer Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media (früher VG Media). Sie ist der Meinung, das Google seine Marktmacht ausnutzt, um Verlage, die über das News Showcase Programm angezeigt werden die teilnehmenden Verlage dazu bringen, ihre Presseleistungsschutzrecht teilweise anzutreten, also das Recht für die Darstellung von Presseerzeugnissen "angemessen;quot; (das will die Verwertungsgesellschaft entscheiden) bezahlt zu werden. Ohne Zustimmung erfolgt keine Listung. Damit entmachte Google Unternehmen wie die Verwertungsgesellschaft Corint Media.
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