Zensur der Meinungsfreiheit in Deutschland

Diktaturen wie in der Türkei unter Erdogan kennt auch Europa, an vorderster Front Deutschland und Machthaberin Merkel, unterstützt von der SPD in der Großen Koalition. "Woll Ihr den totalen Maas?" titelte die Zeitschrift Compact.

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SPD führt mit Netzwerkdurchsetzungsgesetz Zensur ein

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz führte die SPD in Abstimmung mit der CDU zum 1.1.2018 die Internetzensur ein. Fortan sind soziale Netzwerke verpflichtet selbst zu entscheiden, welche Nutzereinträge strafbar sind. Die sozialen Netzwerke sind nun sogar für die Handlung der Nutzer haftbar und können mit extrem hohen Geldbußen belegt werden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der das Gesetz auf den Weg brachte, hat mittlerweile am eigenen Leib erfahren, wie es ist, wenn Posts gelöscht werden. In einem Beitrag nannte er Sarazin einen Idioten. Kurze Zeit später wurde der Tweet von Twitter gelöscht. Alleine Facebook beschäftige 500 Angestellte, die nur für die Zensur zuständig sind.

Die Parteien BUENDNIS 90/DIE GRUENEN, FDP, CSU und die LINKSPARTEI fordern die Abschaffung des Gesetzes. Die SPD hält weiter daran fest. Die GRUNEN-Chefin geht noch einen Schritt weiter: Sie sieht Nachsteuerungsbedarf im Kampf gegen Hass und Jetzte im Netz, wie sie gerade auch von AfD-Politikern massiv betrieben werde.

Machthaberin Merkel als "Volksverräterin" bezeichnet

Bei einem Auftritt von Machthaberin Angela Merkel (CDU) in Apolda (Thüringen) wurden Parolen wie "Lügenpack" "Heuchler" und "Volksverräter" gerufen. Merkel war in Annaberg-Buchholz (Sachsen) heftig kritisiert. Mehr als 100 Personen riefen laut "Haut ab, haut ab!".

2015 wurde Merkel bei einem Besuch eines Flüchtlingsunterkunft in Heidenau (Sachsen) als "Volksverräterin" und "Blöde Schlampe" bezeichnet. Die Polizei ermittelte wegen "verfassungsfeindlicher Verunglimpfung von Verfassungsorganen". Es kämen auch weitere Straftatbestände in Frage, wie Beleidigung. Merkel selbst will keine Strafanzeige stellen.

Wegen der "verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen" kann nach § 90b des Strafgesetzbuch belagt werden, wer diese Institutionen öffentlich "in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt". Das StGB sieht von drei Monaten bis fünf Jahren Haft vor.

Bundesregierung ehrt Volksverhetzer mit Stiftung

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Auf einer Veranstaltung des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) 1981 erklärte der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD): "Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag."

Nach dem Ableben des Alt-Bundeskanzlers 2015 rief die Bundesregierung eine Stiftung ins Leben, die sich mit dem Wirken Helmut Schmidts befassen soll und auch die politische und wirtschaftliche Zukunft Deutschlands. Dem Gesetzesentwurf von CDU und SPD stimmten auch Politiker der Fraktionen GRUENE und LINKSPARTEI zu.

Der Bund plant die Arbeit der Stiftung "Bundeskanzler Helmut Schmidt Stiftung" jährlich mit zwei Millionen Euro aus Steuergelder zu versorgen. Die Sitzung soll in Hamburg sein. Die Stiftung soll sich auch um das Wohnhaus des Alt-Bundeskanzlers in Hamburg-Langenhorn kümmern wie auch Analysen zu Deutschlands künftiger Rolle in der Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik liefern.

Deutsche dürfen unbestraft "Köterrasse" genannt werden

Im Februar 2017 entschied die Staatsanwaltschaft Hamburg, das man Deutsche als Kollektiv nicht beleidigen kann. Gleichzeitig stellte die Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den türkischen Elternrat wegen Beleidgung und Volksverhetzung ein.

Mail Karalulut, ehemaliges Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbundes Hamburg, hatte nach der Resolution des Deutschen Bundestags zum Völkermord an den Armeniern, Deutsche pauschal in einem Facebookpost auf türkisch als "Hundecan" oder "Köterrasse" beschimpft. Später entschuldigte sich Karabulut für seine Wortwahl.

Pegida-Chef Backmann wegen Volksverhetzung verurteilt

Ist es allerdings umgekehrt, wenn also Deutsche Ausländer als Kollektiv beleidigen, sieht die Sache anders aus. Hier misst der Deutsche Staat mit weierlei Maß.

Im Mai 2016 wurde Pegida-Chef Lutz Bachmann vor dem Amtsgericht Dresden wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt. Bachmann habe Flüchtlinge als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreckspack" bezeichnet.

Beleidigungen Spinner (Gauck) oder Pack (Sigmar Gabriel) Meinungsfreiheit

Im Gegensatz dazu unterliegen Beleidigungen, wenn sie von Politikern ausgesprochen werden, der Meinungsfreiheit. Ex-Bundespräsident Gauck bezeichnete deutsche Bürger als "Spinner" und Ex-Vize-Bundeskanzler und Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) nannte deutsche Steuerzahler "Pack".

Sigmar Gabriel (SPD) gegen Kritiker vor Gericht

Ex-Vize-Bundeskanzler und Ex-Bundesaußenminister Sigmar Gabriel (SPD) ging gerichtlich gegen einen Kritiker vor.

Ein deutscher Bürger bezeichnete Sigmar Gabriel (SPD) auf Facebook als "Volksverräter", der "standrechtlich erschossen gehöre". Das Amtsgericht Dresden verurteilte den Steuerzahler 2016 zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro. Sigmar Gabriel ging persönlich gerichtlich gegen den Kritiker vor.

Strafe wegen einem Gedicht

Mit zwei selbst geschriebenen Gedichten soll ein 76-jähriger Mann aus Rheinland-Pfalz eine Richterin beschimpft haben. Dershalb muss sich der Senior nun vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten. Aus Wut über einen verlorenen Prozess soll der Mann ein Gedicht geschrieben haben: "Eine Richternudel starrt in die Kristallkugel, erwartet doch für sich als Gericht Ludgehudel." Das Amtsgericht hatte den Mann wegen des Gedichts zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Nun läuft das Berufungsverfahren.

CDU und CSU wollen Judenhasser ausweisen

CDU und CSU wollen künftig Migranten ausweisen, die zu antisemitischen Hass aufrufen. "Wer jüdisches Leben in Deutschland ablehnt oder das Existenzrecht Israels infrage stellt, kann keinen Platz in unserem land haben", heißt es in einem Antragsentwurf der Union-Bundestagsfraktion aus dem Januar 2018. Demnach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass die Möglichkeiten des Aufenthaltsgesetz konsequent genutzt würden, um anisemitische Ausländer des Landes zu verweisen.

EU Angriff auf die Pressefreiheit

Zensur der Pressefreiheit kennen wir aus der Türkei und Deutschland. Nun will die EU eine europaweite Strategie gegen "Falschmeldungen und Desinformation" erarbeiten. Die "europäische Herangehensweise" sei nötig, um einen Flickenteppich nationaler Politikern beim Vorgehen gegen Fake News zu verhindern, wurde die für das Internet zuständige EU-Kimmissarin Gabriel zitiert.

Eine Gruppe aus 40 Experten soll nun eine Vorschläge für eine europaweite Strategie ausarbeiten. Aus der Verlautbarung geht nicht hevor, wer entscheidet, was Fake News sind und was Falschmeldungen und Desinformationen sind. Erwartungsgemäß könnten Regimekritische Berichte über nationale Regierungen oder die EU zu "Fake News" werden.

Zensur in Deutschland schon Alltag

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Google veröffentlichte 2010 eine weltweite Statistik nach staatlichen Zensur-Anweisungen. Deutschland ist nach Brasilien der Vize-Weltmeister in der Zensur. Die US-amerikanischen Nachrichtenagentur AP titelte "Google veröffentlicht Forderungen nach Zensur und Nutzerdaten".

In der Statistik zeigt Google öffentlicht, welche Regierungen wie oft nach Nutzerdaten fragten und forderten, Inhalte im Internet unauffindbar zu machen. Das Ausmaße deutscher Behörden ist erschreckend.

"Removal requests" (Entfernungsanfragen): 188 Mal wurden Google zufolge nicht näher benannte deutsche Behörden zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2009 tätig, um von Google Löschungen oder Sperrungen zu verlangen. Mehr forderten nur Brasilien mit 291 Anfragen. In der Statistik ist China nicht aufgeführt, weil Google der chinenischen Geheimhaltung unterliegt.

Den aktuellen Google Transparentbericht finden Sie → hier.

Versammlungsrecht für Andersdenkende beschränken

Im Sommer 2017 forderte der Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE), das Versammlungsrecht für Andersdenkende einzuschränken. Grund sei das Neonazi-Konzert im thüringischen Themar. Ramelow forderte, das die Gesetze so abgeändert werden müssten, dass derartige Veranstaltungen nicht mehr unter dem Mantel der Meinungsfreiheit geschützt seien. Ein Dorn im Auge des Politikers sei es, dass 6.000 Anhänger der rechten Szene getarnt als Demonstranten ein riesiges Rechtsrockfestival feierten und gleichzeitig Geld für Netzwerk sammelten.

Die Landespolizeidirektion Thüringen ermittelte unterdessen gegen das Konzert. In einem von der Polizei beschlagnahmten Video finden sich Aufnahmen mehrerer Teilnehmer, die den in Deutschland verbotenen Hitlergruß zeigen. Laut Innenministerium wurden 46 Strafanzeigen bei dem Konzert in Themar aufgenommen.

Parteien wollen Konkurrent NPD Steuergelder streichen

Im Februar 2018 beantragte der Bundesrat, der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) die staatliche Finanzierung zu streichen. Dem Antrag haben alle Bundesländer zugestimmt. Der Antrag richtet sich an das Bundesverfassungsgericht, das dann über die Streichung der staatlichen Mittel entscheiden muss.

Anfang 2017 war das zweite Verbotsverfahren gegen die Konkurrenten NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In dem Urteil hatte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle allerdings ausdrücklich auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hingewiesen — den Entzug staatlicher Mittel. Das Gleichheitsprinzip im Grundgesetz scheint des Bundesverfassungsgericht nicht bekannt zu sein.

Die vom Bundesverfassungsgericht angeregte Grundgesetzänderung beschloss der Bundestag im Juni mit Zweidrittelmehrheit. Artikel 21 enthält seitdem ein Finanzierungsverbot für verfassungsfeindliche Parteien: "Parteien, die nach den Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.". Nach der neuen Formulierung könnte man auch der CDU, CSU und SPD die Mittel streichen.

Berichterstattung über Herbert Grönemeyer gerichtlich untersagt

Das Landgericht Köln untersagt Berichte über einen Streit des Musikers Herber Grönemeyer am Flughafen Köln/Bonn weitgehends.

In drei Verfahren hat die 28. Zivilkammer dem Heinrich Bauer Verlag, dem Axel Springer Verlag und demm Bunte Entertainent Verlag verboten, bestimmte Aussagen über den Vorfall zu veröffentlichen. Auch die Veröffentlichung von Bildern wurde untersagt. Die Berichterstattung verletzte das Persönlichkeitsrecht des Klägers.

Nach dem Urteil darf nicht weiter verbreitet werden, dass der Sänger einem Fotografen den Finger umgebogen, auf dessen Kamera eingeschlagen oder mit einer Laptop-Tasche zugeschlagen habe. Auch die Verbreitung der Behauptung der beiden ebenfalls angeklagten Fotografen, sie seien an der Hand und im Gesicht verletzt worden sowie Bilder des Übergriffs seien untersagt. (Az.: 28 O 177/1, 28 O 178/1).

Der Bunte-Verlag wurde verurteilt, in ihrer Zeitschrift BUNTE eine Richtigstellung zu veröffentlichen. Die Zeitschrift hatte im Dezember 2014 berichtet, der Sänger habe einem Fotografen eine Reisetasche an den Kopf geschleudert und den zu Boden gegangenen Mann mit den Händen gepackt. Die Verbreitung dieser Aussage wurde untersagt. Der Verlag muss dem Künstler eine Schadenersatz von 3.111,85 Euro für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zahlen. (Az.: 28 O 225/1).

Das Oberlandesgericht Köln hatte bereits im März die Verbreitung eines Videos über den Vorfall untersagt (Az.: 15 U 46/1). Nach der Entscheidung des Landgerichts ist nun auch die Verbreitung einzelner Bilder daraus unzulässig.

Veganer wegen Jäger Beleidgung verurteilt

Im Februar 2018 wurden zwei Veganer und eine Polizistin in Thüringen und Nordrhein-Westfalen wegen Beleidgung eines Jägers zu Geldstrafen verurteilt. Auf Facebook hatte die 43-jährige Polizisten aus Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen einen Jäger aus Wesel beschimpft, weil er auf polizeiliche Anweisung hin ein entlaufenes Hausschwein erschossen hatte. Die vorbestrafte Polizistin wurde zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro wegen Beleidigung verurteilt.

Im Saale-Orla Kreis in Thüringen wurden zwei Veganer aus Kröpla wegen Beleidigung eines Jägers zu einer Geldstrafe von 1.060 Euro verurteilt. Da Schweine intelligente Lebewesen seien, würden sie einen Jäger "nie so betiteln". und Jäger würden Tiere nur "hinterhältig erschießen" wurden die beiden zitiert.

Hitler-Glocke: Kirche verheimlicht Verfassungsfeindliche Symbole

Im Februar 2018 wurde bekannt, das eine protestantische Kirche im pfälzischen Herxheim am Berg eine Glocke mit verfassungsfeindlichen Symbolen verheimlicht hatte. Bekannt wurde sie jetzt unter "Hitler-Glocke". Die Hitler-Glocke ziert das Hakenkreuz und die Inschrift "Alles für's Vaterland — Adolf Hitler" und hängt seit 1934 im Turm der protestantischen Jakobskirche.

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Der Gemeinderat beschloss Anfang 2018, dass die Hitler-Glocke erhalten bleiben soll, als "Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht". Seit Anfang September 2017 ist sie abgeschaltet.

United Internet (1&1, Web.de und GMX) gegen CDU-Kritiker

Im Januar 2018 wurde bekannt, daß 1 & 1 gegen CDU Regimekritiker vorgeht. Dem Betreiber des regimekritischen Portals Krisenfrei.de (jetzt .com) drohte 1 &1 mit der Abschaltung der Domain.

In dem Schreiben von 1 & 1 heißt es: "Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Inhalte Ihrer Webseite krisenfrei.de volksverhetzende und beleidigende Inhalte aufweisen. Dies stellt einen Rechtsverstoß sowie einen Verstoß gegen die vereinbarten AGB dar."

"Die AGB besagen u.a., dass die Internetpräsenz nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechts Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-. Datenschutzrechte usw.) verstoßen darf sowie keine pornografischen Inhalte oder auf Gewinnerzielung gerichtete erotische Inhalte/Leistungen Bestandteil sein dürfen. Die vollständigen Webhosting-AGB können Sie hier einsehen: http://hosting.1und1.de/xml/order&Gtc"

"Wir fordern Sie daher auf, die beanstandeten Inhalte unverzüglich, spätestens bis zum 16.01.2018, zu entfernen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wären wir angesichts der Möglichkeit einer Providerhaftung in Entsprechung zu § 10 TMG gehalten, Ihre Domain zu sperren. (...)".

Auf die Frage, des Betreibers, um welche Verstöß oder Inhalte (Links) es sich handele, antwortete 1&1 nur: "Alle Inhalte welche volksverhetzende und/oder beleidigende Inhalte aufweisen sind hiermit gemeint.".

1&1 gehört zu dem Konzern United Internet, dem auch die Portale Web.de und GMX angehören. Internetmilliardär Ralph Dommersmuth, Chef von United Internet, gehört zu den Großspendern der Parteien. Der CDU ließ er am 23. Mai 2017 eine halbe Million Euro zukommen.

Lehrer (64) zerrt Schülerin (14) vor Gericht

Eine 14-Jährige Schülerin hatte im Unterricht heimlich ein Foto ihres Lehrers gemacht und auf Facebook mit dem Kommentar "Behinderter Lehrer ever" gepostet.

Der 64-jährige Lehrer einer Düssendorfer Förderschule hat das Kind im Mai 2016 vor dem Düsseldorfer Amtsgericht wegen Beleidigung verklagt. Ein anderer Schüler entdeckte den Eintrag und denunzierte die Schülerin beim Lehrer.

Nach deutschem Gesetz sind Kinder ab 14 Jahre strafmündig. Der Lehrer hatte extra eine strafrechtlichen Prozess angestrengt. Er hätte auch zivilrechtlich vorgehen können und auf Entfernung des Fotos und Schadensersatz klagen können. Mit strafrechtlichen Schritten entging er der Blamage einer Niederlage vor Gericht auf eigene Kosten. Nun muss der Steuerzahler dafür aufkommen.

Negerküsse, Zigeunerschnitzel und Halbneger

In Deutschland heißen Negerküsse offiziell Schokoküsse, weil der Begriff "Neger" als Beleidigung angesehen werden kann. Gleiches Spiel mit dem füheren Zigeunerschnitzel, heute Balkan-Schnitzel, weil "Zigeuner" mittlerweile auch als Beleidigung aufgefasst werden kann. Das Landgericht Berlin gab dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung statt, wonach Noah Becker nicht mehr "Halbneger" benannt werden darf.

Neue EU-Richtlinie kann jeden zu einem Terrorist machen

Seit 2016 gibt es eine EU-Richtlinie, nach der jeder kritische Bürger als Terrorist verfolgt werden kann. Jeder Staat entscheidet selbst, wer ein Terrorist ist. Die neue EU-Richtlinie zur "Bekämpfung des Terrorismus" erlaubt es jedem Mitgliedsstaat die Grundrechte der Bürger drastisch zu beschneiden und als "Terrorist" einzustufen. Menschenrechtsorganisationen sind empört. Human Rights Watch kritisiert, das die vage Definition des Terrorismus den Regierungen zu viel Spielraum für Missbrauch einräumen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Justizminister Heiko Maas haben sich bereits öffentlich dafür ausgesprochen, Inhalte im Internet zu regulieren. Auch will die Bundesregierung selbst entscheiden, was "Falschmeldungen" sind, die dann unterbunden werden können.

Hitlergruß in Deutschland verboten

Der Hitlergruß, auch "Deutscher Gruß" bezeichnet einen Gruß, bei dem der rechte Arm mit flacher Hand auf Augenhöhe schräg nach oben gestreckt wird. Dazu wurden meist Worte wie "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" gesprochen.

Der Hitlergruß ist in Deutschand immer noch nach § 86a Strafgesetzbuch (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisatione) und § 130 (Volksverhetzung) verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Das Verbot wird hier sehr weit aufgefasst. So sind auch eine Vielzahl von anderen Formen, wie der Hitlergruß mit der Faust usw. oder Bezeichnungen wir "Mit Deutschem Gruße" strafbar. Auch Fahnen, Bilder, Bildnisse, Abzeichen usw. sind verboten. Neben Nazi Symbole wie das Hakenkreuz sind eine Vielzahl von Symbolen von Organisationen wie z.B. dem Ku Klux Klan in Deutschland verboten.

Touristen wegen Hitlergruß verurteilt

Im August 2017 posierten zwei Touristen aus China vor dem Berliner Reichstagsgebäude mit einem Hitlergruß und fotografierten sich. Die Polizei nahm die beiden in Gewahrsam und liesen sie nach einer Zahlung von jeweils 500 Euro Sicherheitsleistung wieder auf freien Fuß. Gegen beide Männer, 36 und 49 Jahre, wurden Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.

Ebenfalls im August 2017 hatte ein betrunkener Tourist aus den USA mehrfach den Hitlergruß gezeigt. Deswegen wurde er von einem Passanten verprügelt. Die Polizeidirektion Dresden leitete gegen den 41 Jahre alten Amerikaner ein Strafverfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Gegen den unbekannten Schläger wird wegen Körperverletzung ermittelt.

Volksverhetzung

Jährlich werden von der Polizei Tausende von Strafanzeigen wegen Volksverhetzung in Deutschland aufgenommen. 2016 waren es alleine 6,514 Fälle.

JahrAnzahl
19961.548
19972.023
19982.601
19992.372
20003.294
20014.365
20023.022
20032.202
20042.649
20052.812
20063.096
20073.168
20083.354
20093.430
20102.886
20112.272
20122.506
20132.404
20142.670
20154.513
20166.514