Witwenrente und Waisenrente kosten den Steuerzahler Milliarden jedes Jahr. In Ländern wie der Schweiz wurde die Witwenrente bereits abgeschafft. Warum hält Deutschland an dem veralteten System fest? Bei finanziellen Problemen gibt es ja immer noch das Bürgergeld. Schon ohne Witwenrente und Waisenrente kommt die Rentenversicherung nicht ohne Bundeszuschuss klar.
Seit Ende der 1950er Jahre erhält die Rentenversicherung einen Zuschuss vom Bund, der rund 27 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherung ausmacht. Seit den 2000er Jahren liegt der Anteil des Bundeszuschuss an den Gesamtausgaben zwischen 22 und 24 Prozent.
2023 hat der Bund der Rentenversicherung rund 112,4 Milliarden Euro an Bundeszuschuss überwiesen.
Bei der "großen" Witwenrente erhält die Witwe/der Witwer in der Regel 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bezogen hätte. Bei der "kleinen" Witwenrente gibt es 25 Prozent der Rente und auch nur, wenn die Witwe/der Witwer unter 47 Jahre alt ist.
Normalerweise gilt: Anrecht auf eine Witwenrente hat, wenn die Ehe seit mindestens einem Jahr besteht. Doch es gibt Ausnahmen, wie das Sozialgericht Berlin im März 2024 entschied. Dabei besteht das Recht auf eine Hinterbliebenenrente auch, wenn der Ehepartner bei einem plötzlichen Unfall — also unvorhersehbar — stirbt, auch wenn die Ehe noch kein Jahr andauert.
Bei der Waisenrente handelt es sich um eine Rente an Kinder eines Verstorbenen (Waisen). In den Sozialgesetzbüchern wird sie auch Waisengeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz genannt.
Die "Müterrente" gibt es eigentlich schon seit 1986, nur unter ohne spezielle Bezeichnung. Ab dem Geburtsjahr 1921 wurden Mütter und Väter ein beitragsfreies Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Seit der Rentenreform 1992 waren es dann drei Jahre.
Die "Mütterrente" nach Ideen der CSU kosteten den Steuerzahler von 2014 bis 2017 rund 24,3 Milliarden Euro, 2018 bis 2030 werden es rund 106 Milliarden sein.
Die Rentenversicherung sollte sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, die Rente...
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