Deutschland. Wer einen Haus, Kühlschrank, TV oder Auto kaufen will, dem begegnen sie: Die Energieausweise (bei Immobilien) und Energielabel (bei Elektrogeräten). Wir haben getestet: Die Angaben stimmen eigentlich nie! Schlimmer noch: Energieausweise kosten teilweise mehrere hundert Euro und schaden mehr als sie nutzen.
Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen will, muss nach der „Energieeinsparverordnung” einen sogenannten „Energieausweis” vorlegen. Dabei unterscheiden zwei Arten: Einmal der Verbrauchsausweis, bei dem der letzte Verbrauch aufgelistet wird und zweitens der Bedarfsausweis, der nach einer Formel ausgerechnet wird. Der Energieausweis darf nicht selbst ausgestellt werden, sondern muss von einem „Sachverständigen” erstellt werden — und die lassen es sich kosten: Bis 400 Euro kassieren sie ab. Ein lohnendes Geschäft ohne Risiko: Die Lizenz zum Gelddrucken.
Verantwortlich ist der Immobilienverkäufer. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind nur privatrechtlich durchsetzbar — wenn überhaupt, denn ein falscher Energieausweis sei kein „Sachmangel”, wie das Urteil zeigt:
Vor dem Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht klagte ein Käufer auf Schadensersatz wegen einem falschen Energieausweis. Das Landgericht Schleswig-Holstein weist am 7. November 2014 die Klage ab und das Oberlandesgericht bestätigte: „Kein Sachmangel”.
Quellen: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht: Urteil vom 13.03.2015, Aktenzeichen 17 U 98/14 | 7 O 203/13 Landgericht Itzehoe
Gleiches Spiel bei dem europäische Energielabel, auf dem der Stromverbrauch angegeben ist. Sie finden sich auf Elektrogeräten und neuerdings auch auf Kraftfahrzeugen und Heizungen. Das EU-Energieverbrauchsetikett gilt z.B. für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Klimageräte und Wäschetrockner, Back¨ofen oder Fernseher.
Was bringt ein Energieausweis oder Energielabel, wenn die Angaben darauf frei gewürfelt werden dürfen? Schlimmer noch: Ein Energieausweis für eine Immobilie kann bis mehrere Hundert Euro Kosten verursachen. Was bringt ein Gesetz, das solche Energieausweise und Energielabel vorschreibt, aber die Angaben falsch sind? Und zudem keiner haftbar ist? Dann kann der Gesetzgeber dem Hauseigentümer auch erlauben, den Energieausweis selber auszustellen, anhand des letzten Verbauchs (dumm nur, wenn die Wohnung überwiegend leerstand).
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