Eine Bank steht vier Meter neben dem Wartehäuschen; ein Mann bekommt ein Bußgeld, weil er Äpfel für Waldtiere ablegt — Das sind nur zwei Beispiele, die zeigen, welche Ausmaße die Bürokratie in Deutschland genommen hat. Der Bürger ist machtlos. Hier finden Sie die unsinnigsten Bürokraten-Endscheidungen.
Berlin. Im Februar 2018 beobachtete ein Rentner-Paar einen Mann, der eine Tüte Äpfel für Wildtiere in den Wald kippte und zeigte ihn an. Daraufhin flattert ihm ein Bußgeld von 88,50 Euro ins Haus. Das Fortamt: "Sie haben unbefugt 1 Tüte Gartenabfälle (Fallobst) auf Waldboden entsorgt."
Er wird zunächst zu einer 35-Euro Strafe verdonnert. Das letzte Schreiben der Berliner Forsten vom 10. Januar zeigen, das das Bußgeld auf 90 Euro angewachsen ist. Der Rentner weigert sich die Strafe zu bezahlen und will notfalls auch vor Gericht gehen.
Der Pressesprecher der Berliner Forsten: Laut Landeswaldgesetz ist es verboten, Gartenabfälle auf Waldboden zu entsorgen. "Außerdem ist das gerade um den Flughafensee ein fürchterlicher Beitrag zum Wildschweinproblem. Es ist ein gültiges und richtiges Vermut. Der Mann muss seine Strafe zahlen".
In Berlin-Reinickendorf hat der Bürger die Wahl: Entweder im Trockenen stehen oder im Regen sitzen. Die Sitzbank wurde vier Meter neben der überdachten Wartehäuschen einer Haltestelle aufgestellt.
Das ist doch bestimmt ein Versehen? Nein, meint die BVG, das solle so sein: "Aufgrund von verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die zum Beispiel Hinterhofzufahrten oder Mindestbreite von Gehsteigen, muss die Haltestelle Kolpingplatz auf den Zentimeter dort stehen", meine die BVG-Sprecherin.
Man müsse auch genügend Platz für das Aussteigen der Rollstuhlfahrer gewährleisten, da habe man die Sitzplätze beim Wartehäuschen kurzerhand weggelassen. Aufgrund von Bürgeranregungen stellte man dann eine Sitz Bank auf: "Also stellten wir eine Bank auf, die musste dann allerdings etwas weiter weg stehen", so die BVG.
Aber wenn die Sache nicht schon traurig genug wäre: Das Haltestellen-Häuschen wurde mitten auf den Radweg gesetzt. Der hört nach einem halben Meter an dem Absperrschild wieder auf.
Köln. In den Rieler Heimstätten war der Bingo-Abend bei den Senioren sehr beliebt. Doch die Sozialbetriebe Köln mussten den Bingo Abend einstellen. Grund: Wegen des Hauptgewinns — eine Tafel Schokolade — sei der Spieleabend ein illegales Glücksspiel.
"Wir wurden darauf hingewiesen, dass es sich bei Bingo um ein verbotenes Glücksspiel handeln könnte", meinte SBK-Juristin Dr. Anna Margarete Seelentag. "Wir waren völlig überrascht. Ein bisschen schmunzeln musste wir freilich auch." Also haben man den Spielbetrieb eingestellt. "Es tut uns leid. Aber ohne Genehmigung darf man das Glücksspiel nicht durchführen. Es ist verboten und als Veranstalter macht man sich womöglich strafbar."
Bevor nun wieder Bingo gespielt werden kann, braucht das Seniorenzentraum eine offizielle Glücksspielgenehmigung. Oder den Hauptgewinn wegfallen lassen...
Eine Karte kostete zwischen 0,50 und 1,25 Euro. Damit finanzierte man den Hauptgewinn. Einen wirtschaftlichen Gewinn verfolgte man nicht.
Doch man ist zuversichtlich: "Wir werden hoffentlich bald die offizielle Erlaubnis bekommen und können dann wieder gemeinsam Bingo spielen.".
Landkreis Reutlingen. Das Landratsamt in Reutlingen entschied gegen den Besitzer des bunten Hauses in Hayingen auf der Schwäbischen Alb: "Nach Vorschrift der Landesbauordnung ist bei der Gestaltung von baulichen Anlagen auf Kulturdenkmale und auf die erhaltenswerte Eigenart der Umgebung Rücksicht zu nehmen."
Der Besitzer hatte im Herbst 2016 sein Haus in Rot, Gelb und Orange gestrichen. Die Kommune aber will, dass er die Farbe mit einer unauffälligeren Farbe überstreicht, da die leuchtende Farbe nicht zum Stadtbild passe. Hayingen hatte die Angelegenheit der Baurechtsbehörde beim Landratsamt zur Beurteilung vorgelegt. Der Besitzer kann noch Widersprich gegen die Entscheidung einlegen.
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