Deutschland ist ein Land der Bürokraten: Die Regelwut kennt keine Grenzen. In unserer Serie finden Sie die skurilsten Gerichtsurteile und EU-Richtlinien bis zum Regulierungs- und Kontrollwahn der Behörden.
Alleine die EU-Schullerkettenverordnung umfasst 52 Seiten. Und das nicht, weil Schnullerketten eine besondere Gefahr darstellen, denn es kein einziger Unfall mit Schnullerketten bekannt...
Ein Verbot alleine genügt den Beamten aber nicht, sie wollen Verbote auch kontrollieren: Seit Einführung des Glühlampenverbot haben die Bundesländer insgesamt 50 Kontroll-Stellen geschaffen, die einzig und alleine kontrollieren, daß auch wirklich keine Glühlampen verkauft werden. Die Beamten kontrollieren auch, das die Lumenangabe auf der Packung des Herstellers wirklich doppelt so groß angegeben ist, wie die Watt Angabe. Denn die Beamten bestrafen den Händler, nicht etwa den Hersteller. Absoluter Irrsinn.
80 Prozent der Auflagen und Verordnungen in Deutschland gehen auf EU-Richtlinien zurück. Doch was bringt die EU, wenn die Schnullerketten einheitlich sind, aber Polenböller in Polen verkauft werden dürfen, aber in Deutschland verboten sind; Luftgewehre in Deutschland nur 7,5 Joule haben dürfen, während andere Länder viel stärkere Luftgewehre zulassen; Warum in Deutschland ein Autofahrer Mopeds nur bis 50ccm fahren dürfen, während andere EU-Ländern Autofahrer erlaubt, bis 125ccm fahren. In dieser Serie finden Sie eine Vielzahl solcher Unsinnigen Gesetze.
Wer Geld an Freunde überweist sollte Scherze wie "waffenfähiges Plutonium", "Danke für die Niere" oder "Champagner, Koks und Nutten" im Feld Verwendungszweck tunlichst vermeiden, sonst meldet die Bank das dem Bundeskriminalamt. Auch wenn diese Scherze nicht direkt verboten sind, findet Deutschland irgendeine Gesetzesvorgabe, dem Scherzbold das Leben schwer zu machen.
Ein Bürger hatte bei einer Zahlung von 40 Euro an einen Freund im Verwendungszweck "waffenfähiges Plutonium" angegeben. Daraufhin erhielt er einen Brief von seiner Bank, das sie zwar von einem Scherz ausgehe, aber die Verwendung solcher Begriffe "nicht toleriere". Dann geht die Bank noch weiter: "Sollten wir erneut bei Ihnen auf eine Zahlung mit einem Verwendungszweck dieser Art aufmerksam werden, sehen wir uns veranlasst, geeignete Maßnahmen bis zur Kündigung der Geschäftsbeziehung zu ergreifen.". Der Bürger twitterte das Mahnschreiben der Bank, gab allerdings nicht an, welche Bank so mit ihren Kunden umspringt.
2017 machte ein ganz besonderer Hausverkauf Schlagzeilen. Besagtes Haus liegt zur Hälfte in den USA und zur Hälfte in Kanada. Das Anwesen von 1782 mit dicken Granitwänden bietet potenziellen Käufern zu einem Preis von umgerechnet 97.000 Euro nicht nur 650 Quadratmeter Wohnfläche sondern auch rund um die Uhr Bewachung durch amerikanische und kanadische Grenzbeamte.
Das Problem, das Haus zu verkaufen liegt nicht nur in den rund 500.000 Euro, die für Reparaturen anfallen, es birgt auch bürokratische Probleme, weil die Grenze quer durch das Haus verläuft.
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