Eine Privatschule in Deutschland ist eine Schule, die sich im Gegensatz zur Schule in öffentlicher Trägerschaft in der Verantwortung eines freien Schulträgers befindet. Statt die Bezeichnung "Privatschule" verwendet man offiziell die Bezeichnung "Schule in freier Trägerschaft" (oder auch "freie Schule").
Träger können kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine, Personengesellschaften oder Privatpersonen sein. Die freien Träger sind, anders als staatliche Schulträger, für das Lehrpersonal wie für die konzeptionelle Gestaltung verantwortlich. Privatschulen stehen in Europa unter staatlicher Aufsicht und verfügen im Allgemeinen über einen öffentlich-rechtlichen Status.
Gründe für die Bildung von Privatschulen sind das Elterninteresse an der jeweiligen Prägung, das Anliegen einer Verwirklichung alternativer pädagogischer Konzepte, anderer Lehrmethoden, Lehrinhalte oder Erziehungsziele, einer religiösen/weltanschaulichen Prägung oder dem Erhalt eines wohnortnahen Schulangebots. Deutsche Schulen im Ausland werden bis auf die von der Bundeswehr betriebenen, ebenfalls privat durch einen deutschen Schulverein betrieben.
Auch Privatschulen werden überwiegend vom Steuerzahler mitfinanziert.
Die Anzahl der Privatschulen in Deutschland ist von 3.232 (1992/93) auf 5.883 (2022/23) gestiegen.
Die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand für Lehrkräfte an freien Schulen beträgt einen Teil der Gehälter von Lehrkräften an öffentlichen Schulen (in der Regel zwischen 70 und 90 Prozent). Die Differenz muss von der Einrichtung selbst erbracht werden, z. B. durch die Erhebung von Schulgeld. Neu gegründete Schulen in freier Trägerschaft werden in den ersten Jahren (in der Regel drei bis vier Jahre) finanziell nicht gefördert. Nur wenige Länder zahlen diese zurückgehaltenen Fördermittel zumindest teilweise im Nachhinein an die Schulen in freier Trägerschaft aus.
Bekenntnisschulen in öffentlicher Trägerschaft
In den beiden deutschen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es Konfessionsschulen als staatliche Schulen in der Trägerschaft von politischen Gemeinden. Ihre Finanzierung erfolgt vollständig aus staatlichen Mitteln, die Religionsgemeinschaften sind nicht an den Kosten beteiligt.
Die R&oum;misch-katholische Kirche betreibe auch eigene Römisch-katholische Bekenntnisschulen, die wieder überwiegend mit Steuergelder finanziert werden. Darunter unter anderem auch Katholische Haupt- und Realschule oder Katholische Gynmasien.
Träger von evangelischen Bekennisschulen sind die Evangelischen Landeskirchen. Manche bezeichnen sich auch als "Freie Evangelische Schule". Sie betreiben auch Evangelische Gymnasien.
In Deutschland gab es 2018 dreizehn jüdische Schulen: vier Grundschulen und eine Oberschule in Berlin, je eine Grundschule und ein Gymnasium in Düsseldorf und München sowie Grundschulen in Hamburg, Köln und Stuttgart, außerdem die I.E. Lichtigfeld-Schule in Frankfurt am Main, die im Schuljahr 2018/2019 bis zur 9. Klasse führte und zum Gymnasium ausgebaut wird.
In Berlin gibt es eine Islamische Schule als staatlich anerkannte private Grundschule. Eine staatlich genehmigte islamisch-private Grundschule in München wurde 2010 von der Regierung von Oberbayern ebenso geschlossen wie der damit verbundene islamische Kindergarten, weil die Verfassungstreue des Trägervereins in Frage gestellt wurde.
Andere Versuche, islamische Bekenntnisschulen zu gründen, scheiterten in der Regel an Verwaltungsgerichten. Hauptprobleme, die vor Gericht immer wieder eine Rolle spielen, bestehen darin, den Begriff "islamisches Bekenntnis" konsistent zu definieren, sowie darin, glaubwürdig zu belegen, dass die beantragte Schule die vom GG gebotenen Ziele der Toleranz gegenüber Andersgläubigen und der Gleichberechtigung der Geschlechter zu verwirklichen helfen wird. Zweifel an der Beteuerung, in der Schule werde Toleranz gelehrt, entstehen insbesondere dann, wenn Andersgläubige als "Ungläubige" etikettiert werden. Auch die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen verzögert sich u. a. dadurch, dass islamische Verbände sich schwer mit einem eindeutigen Bekenntnis zur Verfassungstreue tun. Was unter dem Begriff "Verfassungstreue" von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland zu verstehen ist, hat die Stadt Frankfurt am Main in einem "Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus" konkretisiert. Dieses Merkblatt wird zwar nur im Einbürgerungsverfahren offiziell verwendet, ist aber auch auf andere Situationen analog anwendbar, in denen von Muslimen und anderen Nicht-Christen "Verfassungstreue" erwartet wird.
In Deutschland gibt es mehr als 250 Waldorfschulen. Diese haben sich zum Bund der Freien Waldorfschulen zusammengeschlossen. Sie werden jährlich mit mehr als einer halben Milliarden Euro (500 Millionen) Steuergelder finanziert. Derzeit besuchen rund 90.500 Schüler eine Waldorfschule. Es gibt kein Sitzenbleiben und keine Noten.
Der Betrieb von Waldorfschulen werden bis zu 87% aus Steuermittel finanziert. Von Baukosten bis zur Anschaffung von IT zahle der Staat vieles. Baukosten, Renovierung oder Erweiterung übernehmen oft die Städte und Gemeinden.
Wir leben 23. Jahrhundert und wir finanzieren Schulen, die noch Ansichten aus dem Mittelalter lehren. Es wird Zeit, diese sinnlose Steuerverschwendung endlich ein Ende zu setzen.
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