Schläger in Uniform: Polizeigewalt in Deutschland

Polizeigewalt, Polizei

Deutschland. Fast täglich kommt es in zu Übergriffen von Polizeibeamten — und selten kommt es zu Verurteilungen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International prangert seit Jahren die mangelnde Aufklärung bei Polizeigewalt an. Im Jahr 2007 wurden in Berlin 1.834 Strafverfahren gegen Polizisten eingeleitet und es kam zu drei Verurteilungen. Auch ist die Polizei gegen die Kennzeichnungspflicht, wir haben auch darüber berichtet. Wir wollen in dieser Serie gar nicht jeden einen Fall nachgehen, sondern nur die Spitze des Eisberges aufzeigen.

CDU blockiert Ermittlungen wegen Polizeigewalt

Nach dem Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen (NRW) 2017 will die CDU die Polizisten-Kennzeichnung sofort wieder abschaffen und damit eine Strafverfolgung von Polizeigewalt unmöglich machen. Volksverachtend meinte Innenminister Herbert Reul (CDU): Für die Kennzeichnungsnummern gebe es keine Notwendigkeit und keine sachliche Gründe. NRW führte die Kennzeichnung unter der rot-grünen Regierung erst sechs Monate zuvor ein. Das Vermummungsverbot gilt auch weiterhin nicht für Polizisten.

Polizeigewalt beim G20 Gipfel in Deutschland (2017)

Die Abgeordnete Christiane Schneider (DIE LINKE) stellte eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Hamburger Senat bezüglich der Individuellen Kennzeichnung auswärtiger Polizeikrä,fte im Rahmen des Einsatzes rund um den G20-Gipfel in Hamburg (2017).

Die Abgeordnete fragte:

"Im Rahmen des Polizeieinsatzes rund um die Ausrichtung des G20-Gipfel 2017 werden im Wege der Amtshilfe Einheiten der Bereitschaftspolizeien anderer Bundesländer tätig.

Als Ergebnis jüngster Bestrebungen, die Arbeit der Polizei insgesamt bürgernäher, transparenter und demokratisch kontrollierbar auszugestalten, haben sich bereits einige Bundesländer für eine Pflicht zur individuellen Kennzeichnung von eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entschieden, so beispielsweise die Länder Schleswig Holstein und Brandenburg, nicht jedoch die Freie und Hansestadt Hamburg.

Der Senat antwortete: "Regelungen zur individuellen Kennzeichnung von Polizeikräften treffen die Länder in eigener Zuständigkeit. Diese Regelungen gelten unabhängig vom G20-Gipfel für die jeweiligen Kräfte. Die Polizeikrä,fte anderer Länder tragen bei ihrem Einsatz in Hamburg ihre übliche Einsatzkleidung nach dem Regularien ihres jeweiligen Landes. Die Erhebung der für die in Hamburg tätigen Polizeikräfte anderer Länder und des Bundes geltenden Vorschriften über eine individuelle Kennzeichnung und deren jeweilige Anwendbarkeit auf den Einsatz beim G20-Gipfel in Hamburg ist in der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich."

Polizei gegen Einsatz der Bundeswehr in Deutschland

Nach der Veröffentlichung des "Weißbuch" des Bundesverteidigungsministerium wehrte sich Rainer Wendt, Chef der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), gegen die Pläne, die Bundeswehr auch im Innern bei "terroristischen Großlagen" einzusetzen als "Grundgesetzänderung durch die Hintertür". Heute schon wird die Bundeswehr bei Hochwasser usw zur Unterstüzung hinzugezogen.

Polizeigewalt in Thüringen: Pfefferspray ohne Erlaubnis

In Sonneberg (Thüringen) setzten Polizisten Pfefferspray ohne Erlaubnis gegen friedliche Demonstranten ein. Innenstaatssekret¨r Udo Götze sagte im Innenausschuss des Landtages in Erfurt, das doch untersucht werde, warum das Pfefferspray ohne Erlaubnis eingesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Polizisten. Nach dem Erlass aus dem Jahre 2016 sollte Reizgas durch die Thüringer Polizei "grundsätzlich nur sehr zurückhaltend und unter strenger Beobachtung der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden".

Die Bereitschaftspolizei setzte in besagtem Fall in der thüringischen Stadt Sonneberg Pfefferspray gegen eine Gruppe junger Demonstranten, die am Boden saßen und einen rechtsextremen Aufmarsch blockieren wollten.

Polizeigewalt, Polizei, Pfefferspray

Polizei mit Pfefferspray gegen Jugendlichen

Im März 2016 setzte die Kölner Polizei Schlagstöcke und Pfefferspray ein, um eine Feier von rund 60 jugendlichen Schülern aufzulösen, weil sie illegal in einem Wohngebiet ihre Zulassung zum Abitur feiern wollten. Als die Beamten das Treffen beenden wollte, eskalierte die Situation: Einige der Schüler sollen angeblich die Polizisten angegriffen haben, die daraufhin Schlagstöcke und Pfefferspray eingesetzt hatten. 30 Streifenwagen seien im Einsatz gewesen. Neun Volljährige wurden vorläufig in Gewahrsam genommen.

NRW bald ohne legale Waffen?

Berichten zufolge, will die Polizei in Nordrhein-Westfalen Mitgliedern von angeblich krimineller Rockerbanden die Waffenerlaubnis entziehen. Das Landeskriminalamt reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter hatten entschieden, das schon die bloße Mitgliedschaft in einem einschlägigen Club ausreicht, um als "unzuverlässig" im Sinne des Wafffenrechts zu gelten. LKW-Kriminaldirektor Thomas Jungbluth meinte aber, das es nur noch wenige Rocker in NRW mit legalen Waffen gäbe.

Brutaler Polizeieinsatz bei Stuttgart 21

Der massive Polizeieinsatz bei der Demonstration am 30. September 2010 gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 war rechtswidrig. Die Demo im Stuttgarter Schlossgarten sei vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt und hätte nicht durch Platzverweis aufgelöst werden dürfen. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Die sechs Kläger können nun auf Schadensersatz hoffen. Bei dem Polizeieinsatz wurden etwa 160 Menschen durch Schlagstöcke, Tränengas und Wasserwerfer verletzt worden.

Kind malt Parkplätze mit Kreide — Bußgeld

Im Mai 2016 berichteten Medien über die 7jährige Maya-Juna, die am Himmelfahrtstag mit bunter Kreide drei Parkplätze mit einer "P" Markierung auf die Spielstraße vor dem Elternhaus in Neuruppin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) malte. Das Kind meinte es doch, erwartete die Familie doch Besuch mit dem Auto. Damit geriet die Familie ins Visier des Ordnungsamt der Stadt, das ein Bußgeldverfahren wegen "unzulässigen Markierungen" auf der Fahrbahn gegen die Eltern des Mädchens einleitete. In einem Brief forderte die Behörde die Eltern auf, die Malerei zu beseitigen. Andernfalls werde damit eine Firma auf Kosten der Familie beauftragt. Nach der Stadtordung dürfe in der Spielstraße nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden — die Straße vor Maya-Junas Wohnhaus gehöre nicht dazu. Am Nachmittag spritzte die Großmutter die Parkplatzmarkierung einfach mit dem Gartenschlauch weg. Einen Fragebogen des Ordnungsamtes zu dem Verfahren ließen die Eltern unbeantwortet.

Nachdem der Fall durch die gesamte Presse hinweg für Empöung sorgte und auch ein Stadtverordneter befürchtete: "Damit werden wir zur Lachnummer", pfiff Bürgermeister sein Ordnungsamt zurück: Nach erneuter Prüfung des Falles, habe man beschlossen, das Bußgeldverfahren einzustellen. SPD-Stadtverordnete und Anwalt Mießbauer, der die Stadtordnung mitbeschlossen habe, meinte, er wäre nie auf die Idee gekommen, das jemand eine Kinder Kreidemalerei zu einem Fall für das Ordnungsamt werden könne.

Keine Entschuldigung für Teresa Z. wegen Polizeigewalt

Am 20. Januar 2013 wurde Teresa Z. durch einen Faustschlag eines Müchener Polizeibeamten Nasenbein und Augenhöhle gebrochen. Der Fall ging durch die verschiedenen Medien. Kurze Zeit später schaltete sich der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in die Meldungen über angeblich angewandte Polizeigewalt von Münchener Polizeibeamten ein. Statt sich sachlich mit dem Fall zu befassen, unterstellte er im Bayrischen Landtag dem Opfer Teresa Z. psychische Probleme. Ein Versuch das Opfer zu diskreditieren. Auch hier berichteten die Medien. Auch Aufrufe an Horst Seehofer als Ministerpräsident dertige Beschimpfungen zu unterbinden, wurden ignoriert.

Polizeigewalt in Herford

2014 sorgte ein Videomitschnitt aus einem Polizeiwagen zur überführung eines Polizeiübergriffes. Alles beginnt am 17. Juni 2014 in Herford. Der Speditionskaufmann Hüseyin Ercan wird bei einer Verkehrskontrolle angehalten, weil er telefoniert hatte. Hüseyin Ercan zeigt seinen Führerschein, wird auf Alkohol kontrolliert, alles ist in Ordnung. Plötzlich — ohne ersichtlichen Grund — drehen die Polizisten dem 39-Jährigen die Arme auf den Rücken, wollen ihn fesseln. Ercan lässt das widerstandlos geschehen. Dann beginnt ein Polizist auf ihn einzuschlagen, schlägt mehrfach zu und setzt auch Pfefferspray gegen ihn und seinen hinzugeeilten Cousin ein. Die beiden Männer werden festgenommen, Begründung: Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Vor Gericht hieß es dann, das der Autofahrer den Polizisten angegriffen habe und nicht umgekehrt. Die Polizisten begründeten den Einsatz von Pfefferspray und körperliche Gewalt mit einer angeblichen Notwehr-Situation. Zunächst wurde dem Gericht nur Screenshots des Videos gezeigt. Im Verlauf des Verfahrens tauchte dann das komplette Video auf: Die beiden Autofahrer wwerden freigesprochen und die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den Beamten. Das Video zeigt, das der Polizist den Wehrlosen Autofahrer attackiert hatte. Ganz offensichtlich sollte der Übergriff des Gesetzeshüters zudem vertuscht werden. Weiter ermittelte die Staatsanwaltschaft nun auch gegen weitere Beamte, die bei dem Vorfall anwesend waren und die Version des Kollegen gedeckt hatten.

Wie nicht anders zu erwarten war, wurde das Verfahren gegen den Herforder Polizisten wegen Körperverletzung im Amt am 31. Mai 2016 eingestellt. Der Prozess gegen seinen Kollegen wurde aus Zeitgrü:nden vertagt. Das Herforder Schöffengericht hat den Prozess gegen einen Beamten vorläufig eingestellt. Dafür zahlt der 35-Jährige Beamte innerhalb von sechs Monaten 4.000 Euro an den Kinderschutzbund. Damit sei das Strafverfahren gegen ihn beendet.

Polizeigewalt, Polizei, Herford

Video Polizeigewalt Herford:
https://www.youtube.com/watch?v=1qMq8UEpIYQ
https://www.youtube.com/watch?v=n5xxeLhyWHU

Polizeigewalt in Düsseldorf

Der Fall Herford zeigt, wie oft bei Polizeigewalt Akten "frisiert" werden. Auch im Fall von eines 47-Jährigen Radfahrers aus Düsseldorf, der den 18. August 2011 nicht so schnell vergessen wird, denn der Tag endete damit, das er nach einer Begegnung mit der Polizei im Krankenhaus landete: Der Radfahrer wurde eine 2m hohe Mauer runtergestoßen. Grund: Polizeigewalt! Die Polizei verdrehen alles, machen das Opfer zum Täter.

Über neun Monate hinweg verweigerte die Staatsanwaltschaft der Verteidigung des Opfer schriftlich Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft versuchte zweimal das Verfahren gegen die Polizeibeamte einzustellen, wogegen das Opfer Einspruch einlegte. Betreffeend der Akteneinsicht beantragte die Verteidigung in einem 21-seitigem Schreiben auf die Verfahrensfehler hin. Das Gericht nahm die Bewerde entgegen, reagierte aber nicht darauf. Vor Gericht fehlten die beiden Polizisten. Der Gerichtstermin wurde vertagt. Die beiden Polizisten sind bis heute nicht angeklagt worden. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie Polizisten aus Opfern Täter machen und vor Gericht in der Regel selten eine Strafe zu erwarten haben.

Brechmitteleinsatz mit Todesfolge: BGH hebt Freispruch auf

2012 hob der Bundesgerichtshof bereits zum zweiten Mal den Freispruch für einen Polizeiarzt auf, der den Afrikaners Layé Alama Condé ertränkt hatte. Der Fall muss noch einmal aufgerollt werden.

Im Dezember 2004 hatte er dem aus Sierra Leone stammenden Mann ein Brechmittel und Wasser eingeflößt, um ihn zum Erbrechen verschluckter Drogen zu bringen. Der Mann überlebte die Tortur nicht: Während der sogenannten "Exkorporation" war er ins Koma gefallen und stark wenige Tage später im Krankenhaus. Diagnose: "Tod durch Ertrinken" — das Wasser, das ihm der Arzt per Nasensonde eingeflöszlig;t hatte, war in Condé Lunge gelaufen.

Im ersten Prozess war der Polizeiarzt 2008 vom Bremer Landgericht freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil später auf. Der Fall wurde neu aufgerollt und endete wieder mit einem Freispruch. Auch dieses Urteil hob der BGH wieder auf und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Die Bundesrichter erklärten, das die Bremer Schwurgerichtskammer nicht ausreichend geprü,ft hatte, ob der Arzt den Mann ausführlich über die Risiken der Prozedur aufgeklärt habe. Dann hätte Condé das Brechmittel vielleicht freiwillig genommen.

Condé wurde nach seiner Festnahme erst das Brechmittel Ipecacuanha über die Nasensonde eingeflößt und danach große Mengen Wasser, um den Brechreiz zu fördern. Als Condé ohnmächtig wurde, rief der Polizeiarzt den Notarzt, der ihn wieder stabilisierte. Obwohl der Häftling danach ein paar der verschluckten Kokainkügelchen ausgespuckt hatte, flößte ihm der Arut weiterhin Wasser ein. Die Folge war Atemstillstand. Condé wurde ins St.-Joseph-Stift Krankenhaus eingeliefert, als er bereits hirntot war.

Als Folge der "Komplikationen" setzte der damalige Innensenatur Thomas Röwekamp (CDU) den zwangsweisen Einsatz von Brechmitteln in Bremen "bis auf weiteres" aus und entschuldigte das Vorgehen damit, das "Schwerstkriminelle" mit "körperlichen Nachteilen" rechnen müssten. Die "körperlichen Nachteile", die Laya Condé erleiden musste, mündete, zwei Tage nach den Worten Röwekamps, in den Tod.

Sowohl Condé Angehörige wie auch Bremer Bürger forderten den Rücktritt des Innensenators und erstatteten Anzeige gegen ihn, erst wegen übler Nachrede, dann wegen fahrlässiger Tötung. Beide Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft schnell ein. Auch ein Misstrauensvotum der Gruenen scheiterte bei der Abstimmung in der Bürgerschaft. Acht Abgeordnete der großen Koalition aus SPD und CDU stimmten mit den RUENEN und der FDP gegen Röwekamp, der bis 2007 im Amt blieb.

Einen Monat nach der Verhaftung Condés entschied der Koalitionsausschuss der Landesregierung, auf den zwangsweisen Einsatz von Brechmittel zu verzichten. Ersetzt wurde sie durch die sog. "beweissicherungshaft" gegen mutmaßliche Drogenhändler: In Gefängniszellen mit speziellen Toiletten sitzen die Verdächtigen solange, bis evtl. verschluckte Drogenpäckchen auf natü,rlichem Wege ausgeschieden werden.

Vier Jahre nach dem Tod des 35-Jahre alten Condé am 7. Januar 2005 sprach das Bremer Landgericht den Polizeiarzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei: Er habe zwar "objektiv gegen seine Sorgfalspflicht" verstoßen, dies jedoch "aufgrund mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergabe subjektiv nicht erkennen" können (Schwurkammergericht des Landgericht, Senatsurteil vom 29. April 2010 — 5 StR 18/19;). Nachdem der BGH den ersten Freispruch aufgehoben hatte, befand das Landgericht den Arzt wieder frei, weil man die Todesursache des Afrikaners nicht mit Sicherheit festgestellt werden könne. Auch dieser zweite Freispruch wurde vom BGH aufgehoben, weil er "fast grotest falsch" sei. Nun muss der Fall an einer anderen Kammer des Bremer Landgericht noch einmal aufgerollt werden.

Doch Condé war nicht der einzige, der beim Eintrichtern von Brechmedikamenten starb, es gab gleich eine ganze Reihe von Todesfällen: Am 9. Dezember 2001 wurde der Nigerianer Achidi Johns von Polizisten wegen des Verdachts des Drogenhandels in das Institut für Rechtsmedizin des Universitätskrankenhaus Eppendorf gebracht. Dort sollte er "zum Zweck der Beweissicherung" erbrechen. Aus Angst vor dem, was an ihm vollzogen werden sollte, brach er zusammen. Die Polizisten schleiften ihn in den Behandlungsraum. Er wehrte sich gegen die Einnahme des Brechmitteln und schrie: "I will die, I will die!". Mehrere Beamte drückten den gefesselten Achidi auf den Boden des Untersuchungsraumes. Zweimal schlug der Versuch fehl, ihm stochernd eine Magensonde einzufü,hren. Beim dritten Mal gelang es der Ärztin, die Sonde durch die Nase einzuführen. Doch sein Körper verkrampfte sich, er nässte sich ein und blieb regungslos liegen. "Eigentlich keine ungewöhnliche Reaktion", meinte der Leiter des Institutes, Professor Klaus Püschel, später: Die Ärztin hatte ihn mindestens einige Minuten liegen lassen, ohne Wiederbelebungsversuche zu unternehmen. Erst als eine Studentin stutzig wurde, leitete die Ärzin Rettungsmaßnahmen ein. Erst ein herbeigerufener Notarzt gelang es, Achidi Johns Herztätigkeit zu aktivieren. Sein Herz schlug bis zu seinem Tod am 12. Dezember 2001. Weil zu keinem Zeitpunkt ein Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens bestanden habe, lehnte die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren ab, trotz zahlreicher Anzeigen, auch die der Eltern.

Bereits im Dezember 2001 ist in Hamburg der 19-jährige Kameruner Achimedes J. an den Folgen der zwangsweisen Verabreichung eines Brechmittels gestorben. Der damalige Innensenator Olaf Scholz (SPD) hielt dennoch weiterhin an der Brechmittelvergabe fest. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte den Einsatz von Brechmittel als menschenrechtswidrig. 2006 wurde die zwangsweise Vergabe von Vomitiva in Deutschland eingestellt.

Auch Prominente sind nicht vor Polizeigewalt sicher

Das Amtsgericht Braunschweig verurteilte 2015 den Fußballer Stefan Effenberg wegen Beleidigung eines Polizisten zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro. Richterin Susanne Matussek sah es als erwiesen hat, das er einen Polizisten mit "Arschloch" bezeichnet habe. Weiter wurde Effenberg wegen zweifacher vorsätzlicher Geschwindigkeitsübertretung zu je 200 Euro verurteilt.

Effenbergs Anwalt kündigte Berufung an. Der Fußballer bestreitet die Beleidigung, er habe nach ende der Polizeikontrolle im Wegdrehen "einen schönen Abend noch" gewüscht. Ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um "zehn bis zwanzig Kilometer" räumte er ein, aber nach Angaben der Polizei soll der Tacho des Polizeiwagend einmal 190 Stundenkilometer angezeigt haben, als er in einer 120 km/h Zone hinter Effenberg fuhr, und 140 Stundenkilometer in einem Baustellenbereich, wo nur 80 km/h erlaubt waren.

Das Gericht glaubte den Polizisten. Die Angaben des Angeklagten seien "in Teilen etwas widersprüchlich" gewesen. Die Aussagen seiner Lebensgefährtin Claudia Köhler (ehemals Strunz) halte sie nicht für glaubwürtig", meinte die Richterin. Ihre Aussagen seien mit denen von Effenberg zu deckungsgleich gewesen. Der Polizist habe vor Gericht "sehr detailreich und sicher" ausgesagt. Auch in der Aussage seins Kollegen, der die Beleidigung vor Gericht bestätigte, habe es "Unsicherheitsn nur in Randbereichen" gegeben.

Auch in zweiter Instanz vor dem Landgericht in Braunschweig wurde Effenberg wegen Beleidigung verurteilt: 90.000 Euro Strafe. Wieder behaupteten die beiden Polizisten der Autobahnpolizei Braunschweig, sie hätten die Beleidgung "klar und deutlich" gehört. Effenberg hatte lediglich einen "schönen Abend noch" gewüscht. Auch Claudia Effenberg, die Ehefrau des Angeklagten, bestätigte vor Gericht die Aussage. Sie muss jetzt damit rechnen, daß das gegen sie anhägige Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer uneidlichen Falschaussage wieder aufgenommen wirf. Bei Rechtskraft des neuen Urteils droht dann sogar eine Ausweitung der Ermittlungen auch auf die neue Zeugenaussage. Auch die Anhörung eines Akustik-Sachverständigen sowie ein Lokaltermin am Tatort an der Autobahn, lehnte das Gericht ab. So hätte man zumindest beweisen können, das die Aussage des zweiten Polizeibeamten falsch war, denn in der Entfernung kann er von dem Gespräch nichts gehört haben.

Garage in Offenbach als Abstellraum verboten

Es klingt unglaublich, aber das Verwaltungsgericht Darmstadt entschied am 19. Dezember 2012, das Garagen dazu da sind, um Autos darin zu parken und nicht um Gerümpel darin zu lagern. Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Offenbach hatte einen Mann aufgefordert, aus seiner Garage Möbel, Kartons und Fahrräder zu entfernen. Die Begründung des Gerichts: Denn ist eine Garage für ein Wohnhaus vorgeschrieben, um Parkraum zu schaffen, darf sie nicht zweckentfremdet werden. Sie müsse zumindest noch genügend Platz für ein Auto bieten. (AZ: 3 K 47/12.DA)

. Was soll diese Bürokratiewillkür? Deutschland ist längst ein ein Polizeistaat!

Die Satzung der Stadt Offenbach schreibt für jedes Einfamilienhaus zwei Stellplätze für Autos und einen gewissen Raum für das Abstellen von Fahrräder vor. der Kläger hatte eine Garage angemietet und dort eine alte Küchenzeile, vollgepackte Umzugskartons, Fahrräder und ein Trampolin abgestellt: "eine Nutzung der Garage zum einzig genehmigten Zweck der Unterstellung eines Kraftfahrzeuges war unmöglich", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. eine Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ist möglich. Wer stoppt diese Deutsche Regelwut?

Steuerzahler zahlt Polizeieinsatz bei Bundesliga

Während jeder normale Veranstalter für Sicherheit sorgen muss, lassen Fußballclubs der Bundesliga den Steuerzahler dafür zahlen: Ganze 39 Milionen Euro! Hier eine Übersicht des Bundesligasaison 2013/14:

Bundesliga Verein Kosten
Eintracht Braunschweig4,0 Millionen Euro
Borussia Dortmund3,8 Millionen Euro
SV Werder Bremen3,2 Millionen Euro
Bayern Müchen2,9 Millionen Euro
FC Schalke 042,8 Millionen Euro
Hannover 962,5 Millionen Euro
1. FSV Mainz 052,2 Millionen Euro
VfB Stuttgart2,0 Millionen Euro
Herta BSC1,9 Millionen Euro
VfL Wolfsburg1,9 Millionen Euro
Eintracht Frankfurt1,8 Millionen Euro
Borussia Möchengladbach1,8 Millionen Euro
Hamburger SV1,7 Millionen Euro
1. FC Nürnberg1,6 Millionen Euro
SC Freiburg1,5 Millionen Euro
FC Augsburg1,3 Millionen Euro
Bayer 04 Leverkusen1,2 Millionen Euro
TSG 1899 Hoffenheim1,0 Millionen Euro

Allerdings sollen die Fußballclubs — wie jeder andere Sportclub auch — in Zukunft selbst für Sicherheit sorgen.

Dunkelhäutiger Anwalt gegen Polizeigewalt

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah wollte eigentlich nur einen Brief in den Briefkasten des Bundesverfassungsgericht einwerfen. Ein Bundespolizist, eingeteilt zur Bewachung des höchsten deutschen Gerichts, kam vor die Schranke und fragte ihn, was er da eingeworfen habe. Als der Anwalt darauf keine Auskunft gab und auch seinen Ausweis nicht zeigen wollte, zerrte der Polizeibeamte ihn mit sich. Dagegen protestierte Schneider heftig, worauf der Beamte ihn, gemeinsam mit einem herbeigeeilten Kollegen, auf den Boden warf, das Gesicht voran, und seine Hände auf dem Rücken fesselte. Vor Gericht behauptete der Polizist plötzlich, Schneider hätte ihn "Drecksbulle" beschimpft. Zehnmal habe ihn der Rechtsanwalt so beschimpft. Polizist und Anwalt zeigten sich gegenseitig an. Das Verfahren gegen den Polizisten wurde eingestellt. Das Amtsgericht Karlsruhe dagegen hat Schneider Anfang Dezember wegen Beleidigung zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt — die mildeste Strafe, die möglich sei. Dagegen hat Schneider Berufung eingelegt.

Er erinnert sich an das erstemal, das er mit Polizisten aneinander geraten ist. Das war 1997 in einer Müchner U-Bahn-Station. Sechs Polizisten suchten verdächtig erscheinende Passanten nach Drogen ab. Als Schneider aus der U-Bahn stieg, hielten sie ihn an. "Haben Sie schon mal was mit der Polizei zu tun gehabt?", habe ihn der Beamte gefragt. Er habe geantwortet: "Ja, ich singe im Polizeichor und kenne den Polizeipräsidenten.":, Das war kein Scherz, sondern die Wahrheit, aber der Polizist fühlte sich veralbert. Mit gespeizten Beinen muss ich Schneider an eine Wand stellen. Als er sich das verbat, legte ihm der Beamte Handschellen an.

De Maiziere fordert mehr Respekt vor Beamten

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) sorgte im April 2016 für eine Lachnummer erster Klasse: Er forderte mehr Respekt vor Beamten! Zugleich kritisierte er Gewalt gegen Beamte — und meint damit nicht, wenn man sie aus dem Büroschlaf weckt — Überhaupt müssten Gewalttaten konsequenter geahndet werden. Wir erinnern uns: von rund 1.800 Anzeigen gegen Polizeibeamte gab es 3 Verurteilungen...

Thomas Geisel (SPD) droht Gerichtspräsident!

Das Verwaltungsgericht urteilte, das Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) nicht zur Teilnahme an Protesten gegen Dügida (Düsseldorf gegen die Ismalisierung des Abendlandes) hätte aufrufen dürfen. Frech schrieb Geisel einen Brief an den Gerichtspräsidenten Andreas Heusch, das er sich künftig bei der Ausübung seines Amtes "der angemessenen Zurückhaltung befleißigen":.

Hintegrundinformation: Thomas Geisel (SPD) forderte auf der Internet-Seite der Stadt "Lichter aus! Düsseldorf setzt Zeichen gegen Intoleranz" Zugleich rief er dazu Privat- und Geschäftsleute dazu auf, die Beleuchtung ihrer Gebäude auszuschalten und sich den Gegendemonstrationen anzuschließen. Auch sollen während der Dügida-Kundgebungen die Lichter städtischer Gebäde ausgeschaltet werden. Demonstrationen von linksextremen oder türkisch-rechtsextremer Gruppierungen in Düsseldorf dürfen weiterhin unbehelligt durch die Stadt ziehen...

Krimineller Ex-Beamter des Landeskriminalamt (LKA) freigesprochen

Frankfurt. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, heißt es in einem Sprichwort. Der 78-Jährige frühere Regierungsberrat des Landeskriminalamt (LKA) in Wiesbaden wurde vom Landgericht freigesprochen.

Er hatte sich mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd durch die ganze Stadt geliefert. Auf dem Hof des Polizeireviers in Sachsenhausen standen gleich drei beschlagnahmte Autos, mit denen er ohne Führerschein fuhr. Weiter reichte er bei seiner Krankenkasse über Jahre hinweg manipulierte Atteste zur Abrechnung ein und verursachte einen Schaden von knapp 40.000 Euro.

Der Freispruch vor dem Landgericht sei aufgrund jahrzehntelanger körperliche und psychische Gebrechen erfolgt, wonach man eine völlige Schuldunfähigkeit nicht ganz ausschließen kann, da waren sich gleich zwei medizinisch-psychiatrische Sachverständige einig.

Bereits 2012 wurde der frühere Spezialist für Wirtschaftskriminalität — nach er eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung strikt angelehnt hatte — vom Amtsgericht zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Der Richter hatte damals in der Urteilsbegründung die Hoffnung ausgedrückt, der frühere LKA-Beamte könnte vielleicht in der zweiten Instanz zur Besinnung kommen und sich kooperativ zeigen.

Justizskandale

Wir können in dieser Serie gar nicht auf die Vielzahl der Justizskandale eingehen, repräsentativ sollen diese beiden Fälle dienen:

Todesfall Rudolf Rupp
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Rudolf_Rupp

Justizirrtum um Horst Arnold
https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold