Zensur und der Verbot von Meinungsfreiheit haben in Deutschland eine jahrhunderte lange Tradition, angefangen von den Hexenverfolgungen über die Nazi Herrschaft bis zur Merkel Diktatur. Deutschland hat sich längst zu einem Polizeistaat entwickelt.
Wir erinnern uns an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda im Dritten Reich. Das deutsche Regime betreibt die Staatssender ARD und ZDF. Jeder Bürger ist per Gesetz verpflichtet, die Propagandasender zu finanzieren. Der GEZ als Eintreiber wurden weitreichende Befugnisse erteilt. Derzeit enteignet die GEZ dem deutschen Volk jährlich über 8 Milliarden Euro.
Heute sitzen mehr als 30 Prozent Politiker in den Gremien und Rundfunkräte der öffentlich-rechtlicher Sender von ARD und ZDF.
Seit Jahrzehnten fordert das Volk die Abschaffung dieser Propagandasender, doch CDU und SPD halten weiter daran fest, denn so kann man durch staatliche Nachrichten die Meinung lenken und kritische Berichte über das Regime unterbinden.
Einige deutsche Zeitungen berichten 2017 über das Vorhaben der CDU nach einem Aufbau eines "Abwehrzentrum gegen Desinformation". Allen voran der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU).
Stephan Harbarth, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag: "Ein Abwehrzentrum zur Verhinderung der massenhaften Verbreitung von Desinformation halte ich im Grundsatz für richtig".
Wobei hier nur eher Regimekritische Berichterstattung im Mittelpunkt steht, nicht etwa falsche Berichterstattung über angeblich gesunde Kuhmilch, eine angebliche Wirkung von Homöopathie oder ähnlichen Unsinn.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wollte in den Tagen nach der NRW Wahl (Mai 2017), als die Medien mit den Auswirkungen beschäftigt war, sein Netzwerkdurchsuchungsgesetz ("Hate-Speech" Gesetz) im Bundestag durchwinken lassen. Dieses Gesetz soll Betreiber von Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter zu einer Art Inquisition machen. Sie sollen Hass und Hetze Beiträge sofort löschen. Das Ende der Meinungsfreiheit. Maas (SPD) dazu: "Hass im Netz ist der wahre Feind der Meinungsfreiheit. Die gängige Praxis zeigt, es wird nicht zu viel gelöscht, sondern leider viel zu wenig gelöscht.". Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro fällig sein. Zur Erinnerung: Deutschland ist schon jetzt Vize Weltmeister bei der Zensur.
Beispiel: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier musste Noah Becker Schmerzensgeld zahlen, weil er ihn auf Twitter als "kleinen Halbneger" bezeichnet hatte. Das Landgericht Berlin wertete die Aussage als Beleidigung und sprach Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zugunsten des Sohn von Boris Becker zu. Ein Mitarbeiter Maiers gestand, den Tweet abgesetzt zu haben. (15.01.2019)
Seit Jahren veröffentlichte die Suchmaschine Google eine Liste der "Löschungsersuchen von hoheitlichen Stellen". Hier zeigt sich, das Deutschland der Vize Weltmeister in Sachen Zensur ist.
https://www.google.com/transparencyreport/removals/government/
Immer häufiger erreichen uns Meldungenn über CDU und SPD Sympatisanten, die Mitgliedern der Alternative für Deutschland (AfD) den Zugang zu Rathaus oder Gaststätten oder Hotels verwehren.
Das Augsburger Rathaus erteilte Frauke Petry, damals Chefin der Demokratischen Partei "Alternative für Deutschland (AfD)" Hausverbot. Das Verwaltungsgericht urteilte, das das Verbot rechtswidrig war. Es ist üblich, das die Stadtverwaltung den Fraktionen und Wählergruppen Repräsentationsräume im Rathaus zur Verfügung stellt. Das Urteil ist für Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU), der sich hier als Richter aufspielte, folgenlos.
Mehrere Klagen der Bunderländern für ein Verbot der Regimekritischen Partei NPD vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten. Damit wollen sich aber CDU und SPD nicht abfinden. Nun wollen die beiden Parteien die Finanzierung der Partei durch staatliche Mittel, die auch CDU und SPD erhalten, verbieten. Wenn eine Partei gegen geltendes Recht verstoße, kann man sie verbieten, aber das tut die NPD nicht. Es ist eine demokratische Partei und da wird ein Finanierungsstopp einzelner Parteien auch vor dem Bundesverfassungericht aufgehoben werden. Gleichheit vor dem Gesetz steht im Deutschen Grundgesetz.
Auch die Stadt Köln verbot eine Demonstration der Partei NPD an Silvester 2016, angeblich wegen "schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die nicht anders abgewehrt werden könne.". Köln war in die Kritik geraten, wegen der Hundertfachen Übergriffe von Ausländern an Silvester 2015.
Auch Kundgebungen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) wurde an Silvester 2016 in Köln untersagt. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung: In diesem "speziellen Einzelfall" müsse die Versammlungsfreiheit zurücktreten. In beiden Fällen, also dem Verbot der NPD und der AFD Demo, berief sich Polizeipräsident Jürgen Mathies aus Sicherheitsgründe.
Im Fall des Demoverbot für die AfD mit 10 bis 15 Teilnehmern, berief sich Polizeipräsident Mathies auf "belegbare und jetzt schon erkennbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligte".
Auch SPD Kanzlerkandidat Martin Schulz (SPD) macht keinen Hehl daraus, das er von Demokratie wenig hält und beschimpfte die Partei AfD als "demokratiegefährdende AfD" und "Diese Typen muss man bekämpfen" und weiter: "Diese Partei ist ein Schandfleck für die Bundesrepublik, weil sie allem widerspricht, wofür unser Land steht: eine offene, tolerante, auch kontroverse Gesellschaft - aber immer mit Respekt für die Andersdenkenden. Diese Typen muss man bekämpfen.", Warum, weil es Andersdenkende sind?
In Deutschland steht im Grundgesetz Gleichheit vor dem Gesetz, doch Politiker wie der Bundespräsident steht über dem Gesetz.
In Deutschland ist die Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach Paragraf § 90 StGB strafbar. Damit dieses Delikt verfolgt werden kann, muss der Bundespräsident die Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung ermächtigen.
Wenn aber der Bundespräsident das Volk als "Spinner" beschimpft (Gauck), sei das Meinungsfreiheit, so das Bundesverfassungsgericht. Andersherum aber ist es strafbar.
Nicht nur das, selbst wenn Sie eine Deutschlandflagge auf ihren Misthaufen stecken, machen Sie sich strafbar:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verunglimpfung_des_Staates_und_seiner_Symbole
Eine ehemalige Mitarbeiterin der Aufnahmebehörde in Braunschweig, Nadja N., hat Hunderte Fälle von Sozialbetrug aufgedeckt — und sollte schweigen. Der Sozialbetrug von Flüchtlingen sollte totgeschwiegen werden.
In Kassel Calden wurden Beschäftigten in einer Flüchtlingsunterkunft Redeverbot erteilt. Eine Beschäftigte, die sich — trotz Redeverbot — in einem Interview nach einer Massenschlägerei geäußert hatte, wurde fristlos entlassen. Bericht hier.
Die Stadt Dresden bestätigte ein Demo Verbot für die Pegida Initiatoren Lutz Bachmann und Vize Siegfried Däbritz bis 31. Oktober 2021, Zitat: "Beide wurden von uns als nicht vertrauenswürdig eingestuft" so Stadtsprecher Kai Schulz, "Bei Lutz Backmann kommt hinzu, das er gegen Demonstrationsauflagen verstoßen hat.": Bachmann hingegen hat beim Verwaltungsgericht Dresden eine einstweilige Verfügung beantragt.
Auch wer in Deutschland etwas gegen Aberglaube und Regionsgesellschaften sagt, kann nach Paragraf 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) strfrechtlich verfolgt werden. Genauso Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB).
Der Paragraf § 130 StGB (Volksverhetzung) ist ein häufig angewendeter Paragraf zur Unterdrückung von Meinungsfreiheit in Deutschland, egal ob in Wort, Bild oder Schrift.
"Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." § 130 StGB.
Selbst die Verharmlosung ist schon strafbar.
2016 wurde in Deutschland ein NPD-Kommunalpolitiker aus Brandenburg zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Neuruppin sprach in ein einer Berufungsverhandlung der Volksverhetzung schuldig. Das Amtsgericht Oranienburg verhängte im Dezember 2015 sechs Monate auf Bewährung. Er hatte es gewagt, sein Tattoo mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch "Jedem das Seine" in einem Schwimmbad zu zeigen.
In Chemnitz wurde ein Bürger zu 1.200 Euro Strafe verurteilt, weil er auf Facebook eine Collage mit einem Überraschungsei und Handgranate mit der Überschrift "Sonderedition Asylanten. Spannung, Spiel und weg" veröffentlichte.
Ein Mann aus Wismar wurde zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er auf Facebook ankündigte, ein Flüchtlingsheim in Brand setzen zu wollen und wüschte den Flüchtlingen, sie sollten "bei lebendigem Leib verbrennen" oder im Mittelmeer "ersaufen".
Der Pegida-Gründer Bachmann wurde angeklagt, weil er Asylbewerber als "Dreckspack", "Viehzeug" und "Gelumpe" bezeichnet hatte. Im Gegensatz dazu bezeichnete der ehemalige Bundespräsident Bürger als "Spinner" und Ex SPD Chef und Vize-Bundeskanzler Sigmar Gabriel (SPD) Bürger als "Pack" — In diesem Fall sei es Meinungsfreiheit...
Weil er Erdnüsse (nicht etwa Raumduft) mit dem Aufdruck "Zyklon B" als Partygag oder Bettwäsche mit SS Runen verkauft hatte, musste sich ein Mann vor Gericht wegen Volksverhetzung verantworten.
Diese Liste liese sich um tausende Fälle weiterführen...
∎