Mit dem sogenannten Kreuzerlass ist Markus Söders (CDU) Anweisung gemeint, das in jedem öffentlichen Gebäude ein Kreuz hängen muss. Dagegen hatten zahlreiche Bürger geklagt.
19.05.2014. Vor der Europawahl hat der SPD-Spitzenkandidat Martin Schulz einen in religiösen Dingen neutralen Staat gefordert. Kreuze in öffentlichen Einrichtungen lehne er ab. Die Union (CDU/CSU) ist sauer. Ein Jahr zuvor hatte ein Bürger gegen Wahlbeeinflussung durch ein Kreuz bei den Landtagswahlen in Bayern geklagt.
Es war einer der ersten Amtshandlungen des bayrischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU): Der Kreuzerlass. Die seit Juni 2018 geltende Vorschrift schreibt vor, das in jedem staatlichen Gebäude ein Kreuz (oder Kruzifix) hängen muss. In §28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaat heisst es: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäude ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."
Dagegen klagten etwa der religionskritische Bund für Geistesfreiheit wie auch 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende. Die Kläger sehen ein Verstoß gegen Gleichbehandlung und Neutralität. Landesanwalt Marcus Niese entgegnete, das der Freistaat &das Kreuz nicht in seiner Eigenschaft als religiöses Symbol" anbringt, sondern als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns und so stehe es auch in der Vorschrift. In der Zwischenzeit wurde die Vorschrift bei Hochschulen, Kulturstätten, Gemeinden, Landkreise und andere juristische Personen des öffenlichen Rechts auf eine "Empfehlung" herabgestuft (§36).
In seiner Urteilsbegründung erkennt der VGH an, dass Kreuze in Behörden die Neutralität verletzten. Dennoch seien Klagen dagegen nicht zulässig oder unbegründet. "Die Anbringung von gut sichtbaren Kreuzen im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes verstößt gegen die Pflicht zur weltanschaulich-religiösen Neutralität", heisstt es in dem Urteil. Das Kreuz sei ein "Symbol einer religiösen Überzeugung". (Urt. v. 01.06.2022, Az. 5 N 20.1331 und 5 B 22.674)
02.06.2022. Der bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat zahlreiche Klagen gegen den Kreuzerlass des bayrischen Ministerpräsidenten aus dem Jahr 2018 zurückgewiesen. Geklagt hatte unter anderem der Bund für Geistesfreiheit, der bis zum Bundesverfassungsgericht weiterklagen will.
14.12.2023. Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit hatte gegen den bayrischen Kreuzerlass geklagt. Das Verwaltungsgericht (VG) München hatte 2020 in erster Instanz alle Klagen abgewiesen. Auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München wies 2022 alle Klagen ab. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschied 2023, dass die Kreuze hängen bleiben dürfen. Sie würden "nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit verletzen.
Als nächstes muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema auseinandersetzen.
04.11.2022. Die Aussenministerin Baerbock (GRUENE) hat ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht, das bei dem G7-Treffen Kreuze entfernt wurden. Kritik kam auch vom Bistum Münster und aus der Union.
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