Kirchenbeamte - Wenn der Steuerzahler Kirchenbeamte und ihre Pensionen zahlt

Die milliardenschweren Kirchenkonzerne römisch-katholische Kirche und evangelische Kirche sind in Deutschland öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Damit haben sie das Recht, Kirchenbeamte zu berufen (Dienstherrenfähigkeit). Das staatliche Beamtenrecht ist nach §135 BRRG auf Glaubensgemeinschaften und deren Verbände jedoch nicht anwendbar. Als Dienstherren der Pfarrer und Kirchenbeamten sind die Landeskirchen (ev.) oder die Bistümer (rk) bzw. deren rechtsfähige Untergliederungen. Diese haben eigene beamtenrechtliche Vorschriften erlassen. Oft verweisen diese auf entsprechenden Bundes- oder Landesgesetze. Das gilt auch für die Besoldungsordnungen. In den evangelischen Landeskirchen setzt sich das Leitungsgremium aus theologischen und nichttheologischen Mitgliedern zusammen. Ein Teil der nichttheologischen Mitglieder sind Kirchen- oder Oberkirchenräte, die Kirchenbeamte sind. Praktisch: Kirchenbeamte werden durch den Staat bezahlt, nicht von den Kirchen...

Die anderen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, z. B. die Israelitischen Religionsgemeinschaften oder auch einige evangelische Freikirchen, kennen die Einrichtung des Kirchenbeamten nicht. Ihnen ist es aber von staatlicher Seite gleichermaßen erlaubt, durch entsprechende kirchenrechtliche Regelungen Beamtenverhältnisse zu begründen.

Quellen anzeigen https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)#Kirchenbeamte

Kirchenbeamte zahlt der Steuerzahler nicht die Kirchen

Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wie die Kirchen Gehälter von 15.000 Euro und mehr im Monat für höhere Kirchenmanager (Kardinäle, Bischofe, etc.) bezahlen können? Ja, sie können es sich leisten, denn die Kirchen bezahlen sie nicht, sondern der Staat und damit der Steuerzahler.

Man unterscheidet Kirchenbeamte auf Landesebene, die vom Bundesland bezahlt werden und Bundesbeamte, die vom Bund bezahlt werden.

Der Staat zahlt rund 442 Millionen Euro pro Jahr für die Gehälter der Kirchendiener. Plus Kirchensteuern. Damit wird jeder Steuerzahler zur Kasse gebeten, ob er Kirchenmitglied ist oder nicht.

Der Hintergrund liegt im Februar 1803, als die Reichskirche durch die Reichsdeputation Regensburg enteignet wurden. Die Kirche verlot mehr als zweihundert Klöster, achtzig Abteien, achtzehn Bistümer und vier Erzbistümer. Mit den Besitztümern entschädigte man die Fürsten, die ihre Gebiete an Napoleon abtreten mussten. Seitdem zahlt der Staat der Kirche jedes Jahr eine Entschädigung. Die Ampel-Koalition wollte die kirchlichen Staatszahlungen eigentlich einstellen, wurde aber nie beschlossen.

Quellen anzeigen https://www.gehalt.de/news/wer-zahlt-gehaelter-der-pfarrer
https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/staat-zahlt-kirchengehaelter/

Das verdienen Kirchenbeamte der katholischen Kirche

Nachfolgend finden Sie die Bezüge der Kirchenbeamten, bezahlt vom Staat. Stand 2024

Besoldungsgruppe Kirchenbeamte
A 13 Pfarrer, Bischofssekretär, Kaplan, Pastoraler Mitarbeiter, Repetent
A 14 Pfarrer, Vizeoffizial
A 15 Domkapitular, Vizeoffzial
A 16 Domkapitular, Offizial
B 2 Domdekan, Generalvikar, Weihbischof
B 3 Generalvikar, Weihbischof
B 8 Bischof


Die aktuellen Besoldungstabellen finden Sie etwa beim dbb beamtenbund (Quellenangaben)

Quellen anzeigen https://www.oeffentlichen-dienst.de/beamte/rk-kirchenbeamte.html
https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html

Das verdienen Kirchenbeamte der evangelischen Kirche

Nachfolgend finden Sie die Bezüge unter anderem der Kirchenbeamten, bezahlt vom Staat. Hier das Beispiel EKD-Ost (Öffentlicher Dienst). Stand 2024

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 6
E 154.868,20 €7.009,16 €
E 144.416,75 €6.474,81 €
E 134.075,13 €6.016,78 €
E 123.709,10 €6.002,21 €
E 113.574,90 €5.490,91 €
E 103.452,88 €5.003,60 €
E 9b3.050,24 €4.627,20 €
E 82.873,34 €3.682,59 €
E 72.696,42 €3.513,16 €
E 62.647,62 €3.397,98 €
E 52.531,70 €3.245,46 €
E 42.421,90 €3.099,05 €
E 32.385,30 €2.930,78 €
E 22.208,39 €2.858,56 €
E 1-2.166,50 €


Die aktuellen Besoldungstabellen finden Sie etwa beim dbb beamtenbund (Quellenangaben)

Quellen anzeigen https://www.oeffentlichen-dienst.de/kirche-wohlfahrt/ekd-ost.html
https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html

Kardinal Woelki macht Auszeit mit vollem Gehalt 13.800€ monatlich - auf Staatskosten

13.10.2021. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki gönnt sich eine Auszeit. Bei vollem Gehalt von rund 13.800 Euro im Monat auf Kosten der Steuerzahler, weil Kirchenbeamter vom Staat bezahlt werden, nicht von den Kirchen. "Eine geistliche Auszeit ist kein Urlaub", heisst es aus dem Erzbistum Köln. Er sei weiterhin im Amt und erhalte seine vollen Bezüge nach der Beamtenbesoldung B10 (rund 13.800€). "Einen erheblichen Teil davon" wolle er an Missbrauchsopfer spenden.

Quellen anzeigen https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/rainer-maria-woelki-kardinal-bekommt-waehrend-auszeit-volles-gehalt-a-4a57ade8-432a-416c-bfc6-0a7bcb77be8d