Mit dem bisherigen System haben auch Reiche Kindergeld kassiert, andere haben mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr an Kindergeld ins Ausland erhalten. Mit der Kindergrundsicherung soll sich das alles ändern. Wir schauen uns das System genauer an. Wird es jetzt gerecht?
14. Februar 2024
Die geplante Kindergrundsicherung (ab 2025) in Deutschland soll verschiedene Einzelgesetze und Einzelregelungen (z. B. Kindergeld , Kinderzuschlag, Elterngeld, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderfreibetrag, Leistungen nach dem SGB II) zusammenzufassen und die Beantragung zu vereinfachen.
Bisher war es so, das auch Reiche und Vielverdiener staatliche Leistungen wie Kindergeld kassierten, obwohl sie gar nicht darauf angewiesen waren und es für sie nur ein Taschengeld nebenher war. Andere Familien, deren Kinder im Ausland leben, kassierten Kindergeld für Kinder im Ausland. Das kostete den Steuerzahler mehr als 500 Millionen pro Jahr. Das soll sich jetzt alles ändern...
Im November 2020 fasste die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) einen Mehrheitsbeschluss zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Sie appellierten an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern entsprechende Umsetzungsschritte zu unternehmen.
Der 2021 ausgearbeitete Koalitionsvertrag der Ampelkoalition unter Machthaber Olaf Scholz (SPD) sah die Einführung einer Kindergrundsicherung vor. Im August 2023 einigte sich die Koalition schließlich auf die Umsetzung des Projekts. Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 bei der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) beantragt werden können und besteht aus einem Grundbetrag sowie einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag. Der Grundbetrag soll sich an der Höhe des bisherigen Kindergeldes orientieren und automatisch ausbezahlt werden. Im separat zu beantragenden Zusatzbetrag gehen die bisherigen Leistungen aus dem Bürgergeld, dem Kinderzuschlag und Teilen des Bildungs- und Teilhabepakets auf. Bei einigen Altersgruppen sollen Leistungsverbesserungen erreicht werden, indem auch das Existenzminimum neu berechnet werden soll. Die Koalition plant dafür zunächst 2,4 Milliarden Euro an Mehrausgaben ein, bei steigender Inanspruchnahme in den Folgejahren könnten aber Mehraufwände von bis zu 6 Milliarden entstehen. Vorausgegangen waren Diskussionen zwischen Finanzminister Christian Lindner (FDP) und der Familienministerin Lisa Paus (GRUENE), bei denen Paus noch mit zwölf Milliarden rechnete. Ende September 2023 einigte sich die Regierung auf einen Gesetzesentwurf, die Zustimmung im Bundestag und Bundesrat steht noch aus.
Der Bundesrat nahm im November 2023 Stellung. Demnach lasse sich das Ziel Kinderarmut zu bekämpfen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur in Teilen realisieren. Zudem wurde bemängelt, dass der Gesetzentwurf zu Doppelstrukturen zwischen dem neu zu schaffenden Familienservice und den schon bisher zuständigen Jobcentern führen werde und damit zu einer Erhöhung der Bürokratie.
Das Elterngeld soll nur noch bis zur Einkommensgrenze von 150.000 Euro gezahlt werden, statt der bisherigen 300.000 Euro.
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