Trotz Religionsfreiheit: Deutschland spricht Kirchen das Recht auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft ab

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Artikel 4 der deutschen Verfassung (Grundgesetz) gewährleistet die Religionsfreiheit in Deutschland ("Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet..."). Zumindest auf dem Papier.

Weiter geht der Artikel 137: "(1) Es besteht keine Staatskirche. (2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen. (3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. (4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. (5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. (6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. (7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen."

Doch deutsche Behörden messen hier mit zweierlei Maß. Während man Kirchen wie der Katholischen Kirche oder der evangelischen Kirche das Recht auf Anerkennung zuteil werden läß und sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) anerkennt, spricht man dieses Privileg anderen Kirchen und Glaubensrichtungen ab. Warum in Deutschland manche Glaubsrichtungen bevorzugt werden und andere dagegen am liebsten verboten werden, entzieht sich dem gesunden Menschenverstand. Es ist egal, ob man an irgendwelche unsichtbaren Götter oder an den Osterhasen glaubt. Angela Merkel wollte ernsthaft den christlichen Aberglaube in der EU Verfassung verankert sehen.

Schon im Interesse der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung sollte die Anerkennung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) allen Kirchen abgesprochen werden und die Umwandlung in einen eingetragenen Verein erfolgen. Damit verbunden aber auch die Trennung von Staat und Kirche, auch die Einstellung aller → Kirchensubventionen. Der Gipfel der Frechheit ist, das Deutschland Aberglaube über das Tierwohl stellt: Die Tierquälerei im Islam und Judentum (Schächten) gehört verboten, auch der Import von solchem Leichenteilen (Fleisch)!

Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters (FSM) wurde 2005 vom US amerikanischen Physiker Bobby Henderson gegründet, der damit vor allem den zunehmenden Einfluss des Kreationismus (Aberglaube, das ein Gott die Welt erschaffen habe) auf den Schulunterricht kritisieren. Die Kirche erfreut sich großer Beliebtheit, vor allem bei streng gläubige Atheisten.

Inzwischen hat die satirische Religionsgemeinschaft weltweit mehr als 10 Millionen Anhänger ("Gläubige") bei steigender Tendenz, sogenannte Pastafari. Als Gottheit wird das Fliegende Spaghettimonster verehrt, Piraten gelten als die ursprünglichen Pastafari.

Wie im Christentum lehrt die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters, das die Welt vom einem nicht sichtbaren und nicht nachweisbaren Gottheit des Fliegenden Spaghettimonsters erschaffen wurde.

Das Jenseits der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters: Nach dem Tod stehen den Gläubigen im "Himmel" unter anderem ein Biervulkan und eine Stripper- und Stripperinnen-Fabrik zur Verfügung.

in Deutschland erfreut sich die Kirche immer größerer Beliebtheit und in immer mehr Städten entstehen Glaubensgemeinschaften. Ganz im Gegensatz zu den christlichen Kirchen, denen die Mitglieder davon laufen.

Die US Kirche hat mittlerweile ein Preisgeld von einer Million Dollar ausgelobt, die auf eine Widerlegung der Religion zielt: "Wir sind bereit, jedem 250.000 US-Dollar zu zahlen, der empirische Beweise erbringen kann, dass Jesus nicht der Sohn des Fliegenden Spaghettimonsters ist.", Boing Boings $250,000 Intelligent Design challenge (mittlerweile auf 1 Million erhöht.

In Deutschland kämpft die Spaghettimonster-Kirche trotz Religionsfreiheit (Grundgesetz, Art. 4) und Gleichheit vor dem Gesetz (Grundgesetz, Artikel 3) seit Langem um die Anerkennung als Religionsgemeinschaft, bislang allerdings erfolglos. So untersagte das Verwaltungsgericht Potsdam dem deutschen Nudelchef Weida, auf dem Foto seines Personalausweises eine Piratenkopfbedeckung zu tragen.

Im August 2017 wies das Oberlandesgericht Brandenburg die Klage der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. gegen das Plakatierungsverbot ihrer Nudelmesse ab. Vorausgegangen war ein Streit über Hinweisschilder für wöchentliche "Nudelmessen", die die Kirche an den Ortseingängen der Stadt Templin platziert hatte. Das Land Brandenburg hatte dies unter Berufung auf die fehlenden Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft verboten.

Das Oberlandesgericht urteilte: Die "Fliegenden Spaghettimonster" bilden keine Religionsgemeinschaft und haben daher auch nicht dieselben Rechte wie etwa die christlichen Kirchen in Deutschland, die ihre Gottesdienste häufig an Ortseingängen auf Schildern bewerben. Daher dürfe das Land Brandenburg der Kirche auch eine entsprechende Plakatierung untersagen.

Zur Begründung führten die Richter an, den Mitgliedern des Vereins fehle es an einer "gemeinsamen Weltanschauung". Der Satzung fehle es zudem an dem für Religionsgemeinschaften charakteristischen Gottesbezug. Stattdessen imitiere der Verein als Mittel der Satire Texte und Symbole der christlichen Religion, wie zum Beispiel im "Monsterunser".

"Monster unser, das DU bist im Himmel, geheiligt werden DEINE Anhängsel, DEINE Piraten kommen, DEINE Soße geschehe, wie im Himmel so auch auf hoher See. Unser täglich Pasta gib uns heute, und vergib uns unsere Reiskugeln, wie auch wir vergeben den Kartoffelessern. Und führe uns nicht nach Kansas, sondern erlöse uns von den Fundamentalisten, denn dein ist die Soße und der Käse und die Fleischklößchen in Ewigkeit. RAmen.".

Die Spaghettimonster bezeichneten die Entscheidung des Oberlandesgerichts unter Berufung auf ihre Vereinssatzung als "sehr merkwürdig": "Der evolutionäre Humanismus gilt weltweit als Weltanschauung", so ihre Haltung. Die Kirche kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Dann allerdings werde der Verein vor den Bundesgerichtshof und gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte der Vorsitzende Rüdiger Weida an. "Zur Not gehen wir auch bis zum Europäischen Gerichtshof."

Mittlerweile bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den fristgerechten Eingang der Verfassungsbeschwerde.

Gleiche Probleme hat die Kirche in Österreich und Polen. Ganz anders in den USA, denn dort ist die Kirche offiziell anerkannt, denn in den USA gibt es sowohl Religionsfreiheit als auch Gleichberechtigung, und das nicht nur auf dem Papier.

In Deutschland kämpft die Kirche wie viele andere auch, für die Trennung von Staat und Kirche und ein Ende der Subventionen für die Kirchen.

Internet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegendes_Spaghettimonster
http://www.pastafari.eu/
http://kdfsm-de-hh.blogspot.de/

Kirche des Unsichtbaren rosafarbenen Einhorns

Ähnliche Probleme wie die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters käpfen viele Kirche um Gleichberechtigung ihrer Religion. Beispiele sind die Kirche des Unsichtbaren rosafarbenen Einhorns oder die Kirche der Atheisten, aber auch Scientology oder die Religion des Satanismus und die Schwulen-Kirche Metropolitan Community Church. Die Liste der diskriminierten Kirche in Deutschland ist lang und würde den Rahmen sprengen.

Auch in politischen Parteien ist Diskriminierung an der Tagesordnung. Beispiele finden sich bei der CDU, die Mitglieder der Scientology Kirche ausschloß. Die Verfassungsbeschwerde der Kirche wurde von dem Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 307/01).

Internet:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unsichtbares_rosafarbenes_Einhorn
https://www.temploluciferianosemillasdeluz.com/
https://de.wikipedia.org/wiki/Metropolitan_Community_Church
https://www.scientology.de/

Die Scheinheiligkeit der katholischen und evangelischen Kirche

Abschaffung des Gotteslästerung Paragraph

Noch vor Jahren forderten Kreise von CDU/CSU und der katholischen Kirche eine Verschärfung des Blaphemieverbot (Gotteslästerung), was allerdings gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Der Ex-Verfassungsrichter Winfried Hassemer plädierte sogar für eine völlige Streichung des Gotteslästerungs-Paragrafen (§ 166 StGB). Dem schließt sich auch FDP-Vorsitzender Christian Lindner und auch der Leiter des Kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD), Hans Michael Heinig an.

Einer Petition mit über 11.000 Unterschriften lehnte der Deutsche Bundestag am 26.11.2015 ab. Schlimmer noch: Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Stephan Mayer (CSU) plädierte für ein höheres Strafmaß: "Eher sollte über die Anhebung des Strafrahmens gesprochen werden als über eine Abschaffung des § 166 StGB." Es zeigt abermals: Bei der CSU hat man es nicht so mit dem Denken und was der Bürger denkt, interessiert nicht. (Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_01/_08/Petition_56759.html)

Seit 1969 ist die "Beschimpfung von Bekenntnissen" in Deutschland nur noch strafbar, wenn sie "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Der Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) forderte 2012, diese Einschränkung wieder zu streichen.

Bundesweit führte der Blasphemie-Paragrafen 2011 zu gerade einmal sechs strafrechtlichen Verurteilungen.

Kinderficker Sekte Katholische Kirche

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschied Anfang 2012 sogar, dass die katholische Kirche — angesichts der tausendfachen Kindesmissbrauchs durch Pfarrer — als "Kinderficker Sekte" bezeichnet werden darf.

Sklavenhaltung und Mord und Totschlag in der Katholischen und Evangelischen Kirche

Sowohl die Evangelische Kirche als auch die Katholische Kirche rechtfertigte den Sklavenhandel, was den Kirchen enormen Wohlstand einbrachte.

Auch vor Mord und Totschlag von andersgläbigen und Kirchenkritiker schreckte man nicht zurück und führte Hexenverbrennungen ein und zog das Hab und Gut der Verbrannten ein.

Moralapostel und Scheinheiligkeit der katholischen Kirche

Gerne spielt sich die katholische Kirche als Moralapostel auf. War es nicht die gleiche Kirche, deren Päpste sich um die Moral nicht scherten.

Wir erinnern uns an Papst Alexander VI. (1492-1503) aus der berüchtigten Familie der Borgia, der gar mit seiner Tochter Lucrezia eine inzestuöse Beziehung führte. Auch Gruppensex-Orgien waren keine Seltenheit. Und deren Skandal-Päpste waren es nicht wenige.

Wäre es nicht die katholische Kirche, wäre sie längst verboten worden.

Und genau diese Kirche fordert von seinen Anhängern, das sie an einen unsichtbaren Gott glauben, deren Vertreter auf Erden — praktischerweise — die katholische Kirche mit dem Papst als Sektenführer ist. Sie predigt Dinge wie Liebe deinen Nächsten oder Bescheidenheit, also all das, was die Katholische Kirche als Konzern nicht ist.

Die katholische Kirche lehnt Verhütung oder Sex vor der Ehe ab. Vielehen (Bigami oder Polygamie) wie bei den Mormonen lehnt die verklemmte katholische Kirche heute noch ab. Die Lobbyarbeit der katholischen Kirche funktioniert, so ist Bigamie (Doppelehe) ist Deutschland strafrechtlich untersagt ("Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." — § 172 StGB).

Scheinheiligkeit des katholischen Kirchenkonzern

Bei unseren Vorfahren war der Aberglaube weit verbreitet, das die katholische Kirche oder evangelische Kirche, sich für das Gemeinwohl einsetze.

2016 erhielten die beiden Großkirchen Evangelische Kirche und Katholische Kirche in Deutschland mehr als eine halbe Milliarde Euro an Staatsleistungen. Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 flossen insgesamt 16,8 Milliarden Euro an Staatsleistungen an die katholische Kirche und evangelische Kirche. Das alles, obwohl die deutsche Verfassung seit 1919 die Ablösung dieser Leistungen verlangt.

Waren im Jahr 1970 noch rund 93 Prozent der Bundesbürger Mitglied einer Kirche, lagen die Staatsleistungen an die Kirchen bei 122 Millionnen Euro. Zwanzig Jahre später waren 1990 nur noch 73 Prozent Mitglieder einer Kirche, aber die Staatsleistungen auf 267 Millionen gestiegen. Mittlerweile liegt die Staatsleistungen bei Rekordsummen von 499 Millionen (2015) bzw. 510 Millionen (2016), obwohl nur noch 59 Prozent Mitglieder einer Kirche sind.

Damals wie heute investieren sowohl katholische Kirche als auch evangelische Kirche überall in Projekte, wo mit minimalem Einsatz, ein vielfaches an staatlichen Subventionen abzugreifen sind und nach aussen hin als kirchliche Einrichtung auftreten kann. Von den über 15 Milliarden Euro Einnahmen pro Jahr aus Kirchensteuer und Subventionen setzt die Kirche nur knapp 15 Prozent für soziale Zwecke ein, der Rest fließt in die Kassen der Kirchen. Die Zeche bezahlt Staat, Länder und Kommunen.

Der deutsche Staat zahlt die "Kirchenbeamte", wie etwa die Gehälter katholischer und evangelischer Bischöfe, die zwischen 10.000 und 13.000 Euro monatlich verdienen. "Ausser in Bremen und Hamburg werden alle deutschen Steuerzahler, auch konfessionsfreie, jüdische oder muslimische Bürgerinnen und Bürger, zur Finanzierung innerkirchlicher Belange herangezogen. Begründet wird dies mit Enteignungen der Kirche im frühen 19. Jahrhundert. Allerdings waren die damaligen Entschädigungsvereinbarungen nur für einen eng begrenzten Zeitraum gedacht, keineswegs 'für die Ewigkeit'. Im Nachhinein ist es Kirchenvertretern jedoch gelungen, eine völlig andere Sichtweise im politischen Raum zu etablieren. Auf Basis dieser Geschichtsverfälschung wurden im 20. Jahrhundert verschiedene Staatskirchenverträge geschlossen, die seit 1949 viele Milliarden Euro in die Kirchenkassen gespült haben, obwohl diese Zahlungen laut Verfassung schon seit knapp 100 Jahren eingestellt werden sollten", schreibt Carsten Frerk, Experte für Kirchenfinanzen und Autor des Buches "Violettbuch Kirchenfinanzen".

Immer noch herrscht bei Politikern der Aberglaube, die Ablösesumme an die Kirchen sei nur durch Zahlung einer hohen Ablösesumme möglich. Die Kirchenvertreter verlangen dafür das 24fache der derzeitigen Jahresleistungen, was geschätze 400 Milliarden Euro wären. Das die Ablösesumme mittlerweile um ein vielfaches getilt ist, scheint die Politiker nicht zu interessieren. Die Kirchen könenn froh sein, wenn sie die zuviel erhaltenen Leistungen nicht zurückbezahlen müssen.

Von den Wohlfahrtsverbänden Diakonie bis Caritas, vom Kindergärten bis Altenheimen, von Universitäten bis Friedhöfe oder Krankenhäuser. Nach außen hin, tritt man z.B. als katholischer Kindergarten auf, aber das der Kindergarten zu 80 Prozent von der Gemeinde oder Stadt getragen wird, verschweigt man still und heimlich. Jede andere Firma wäre wegen Verbrauchertäuschung verurteilt worden.

Ein Beispiel von Vielen: In Königswinter hat die katholische Kirche einer Kindergartenleitern wegen Ehebruchs gekündigt (2012). Die Eltern gingen auf die Straße und die Stadt kündigte der Kirche als Träger. Eingebildet schreibt die Kirchengemeindeverband in einer Stellungsnahme: "Wo katholisch drauf steht, muss auch katholisch drin sein". Das der katholische Kindergarten aber überwiegend von der Gemeinde getragen wird, verschweigt man. Der Jugendhilfeausschuss beschloss per Sondersitzung die Kündigung der Trägerschaft zum 1. August 2013. Das ging so einfach, weil die Kommune den katholischen Kindergarten zu 100 Prozent statt nur zu 88 Prozent, wie es die Gesetze in Nordrhein-Westfalen mindestens vorschreiben. Die Kirche reagierte prompt: Nach einer Krisensitzung des Pfarrgemeinderat beschloss man, den Kindergarten abzugeben...

Beispiel das Diakonische Werk: Die Diakonie erhält von der evangelischen Kirche nur etwa 3,8 Prozent der Gesamtfinanzierung gegenüber staatlichen Zuschüssen von 82 Prozent, weitere 10,8 Prozent aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen sowie anderen Eigenmitteln von 3,4 Prozent. Insgesamt verwendet die evangelische Kirche lediglich 13,1 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für soziale Arbeit auf, die katholische Kirche 16,7 Prozent.

Es ist traurig, das bis heute in Deutschland kirchliche Feiertage gefeiert werden, ein Schlag in Gesicht für jeden, der hinter die Fassade blickt. Man feiert Feiertage eines Konzerns, der für Kindermissbrauch, Mord und Totschlag bei Hexenverbrennungen oder Sklavenhandel verantwortlich ist. Schlimmer noch, die Zeitrechnung rechnet man nach dem Aberglauben dieses Konzerns, vor und nach der Geburt des Sektenführers.

Nicht selten kritisieren Kirchen politische Entscheidungen. Die Katholische Kirche lehnt z.B. die "Ehe für Alle" ab.

Aber was soll der Steuerzahler von einer Regierung erwarten, deren Parteivorsitzenden Merkel (CDU) und Schulz (SPD) einem katholischen Sektenführer ("Papst", wie er sich selbst bezeichnet) verfallen ist. Eine Sekte, die mitten in Europa ihr eigenes Land hat (Vatikan).

Seit Jahren käpfen Parteien wie die Linkspartei oder die Alternative für Deutschland (AfD), aber auch Teile der SPD, für eine Trennung von Staat und Kirche und Einstellung aller Subventionen an kirchliche Einrichtungen.

Milliardenkonzerne Katholische Kirche und Evangelische Kirche

In seinem Buch "Violettbuch Kirchenfinanzen — Wie der Staat die Kirchen finanziert" untersuchte Carsten Frerk die Staatsleistungen an die Kirchen in Deutschland.

Die Staatsleistungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die beiden großen Kirchen belaufen sich im Jahr 2017 auf 523.912.215 Euro. (Quelle: Staatsleistungen.de)

Angefangen von der Bezahlung der Kirchenbeamten (2009: 442 Millionen Euro) bis hin zu akademischen Nachwuchkräften der beiden Kirchen an den Theologischen Fakultäten der Universitäten und an Hochschulen. Für die Kirchen kostenlos, denn der Steuerzahler finanziert die dafür notwendigen 650 Millionen Euro.

Die Kirche weiß, wo sie mit minimalem Einsatz ein Großteil an Steuergelder abzugreifen sind. Vom staatlichen Religionsunterricht, der 1,4 Milliarden Euro in die Kassen der Kirchen spült über die christlichen Kindergärten, wofür die Kirchen 3,9 Milliarden an Steuergelder kassieren.

Viele glauben immer noch, die Kirchen tun Gutes, doch das ist ein Trugschluss: Die beiden Konzerne Caritas und Diakonisches Werk haben ein Budget von rund 45 Milliarden Euro pro Jahr, wovon die Kirchen nur zwei Prozent beisteuern. Alles andere zahlen die Krankenkassen, die Sozialversicherungsträger, die Kranken selber mit ihren Eigenbeiträgen und der Staat mit Investitionen.

Misereor, das "Bischöfliche Hilfswerk", steht mit "Zorn und Zärtlichkeit an der Seite der Armen", arbeitet kaum mit dem eigenen Geld. Mehr als sechzig Prozent der Gelder (101,2 Mio. €) kommen vom Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und der EU, weiteres sind Spenden und nur fünf Prozent (8,8 Mio. €) sind kirchliche Gelder. Es steht aber trotzdem "Bischof" drauf und der Unbedarfte kann sich auch darauf verlassen, dass auch Kirche "drin" ist, nur eben kaum ihr Geld.

Für die Kirchengebäude zahlt der Staat auch und nicht nur die großen Domkirchen in Bayern bezahlt der Staat. 1.100 Kirchengebäude (darunter 533 bewohnte Pfarrhäuser) in Baden-Württemberg, 1.909 Kirchengebäude in Bayern (darunter 649 Kirchen und 648 Pfarrhöfe) und 1.200 Kirchen und Pfarrhäuser in Hessen — für alle zahlt der Staat die "Baulast".

Die stattliche Summe von mehr als 9 Mrd. € Kirchensteuern als Einnahme im Jahr 2009 erscheint Vielen zu Recht als hinreichendes Kapital, um daraus die Kirche selber und ihre Aufgaben zu finanzieren. Aufgaben, die die Kirche aus ihrem eigenen Selbstverständnis heraus für sich beansprucht.

Die beiden Kirchen arbeiten nach dem altbewährten Prinzip: "Nehmen ist seliger denn geben".

Es grenzt schon an Größenwahn, wenn die Evangelische Kirche oder Katholische Kirche ihre Vereinssatzungen als "Gesetze" bezeichnen.

Internet:
→ http://www.carstenfrerk.de/wb/buecher/violettbuch-kirchenfinanzen.php
→ http://www.staatsleistungen.de/

Kinderarbeit in der katholischen Kirche und evangelischen Kirche

Im Januar 2017 schickte das Kindermissionswerk "Die Sternsinger", ein Tochterunternehmen der katholischen Kirchenkonzerns (Bund der Deutschen Katholischen Jugend, BDKJ), tausende Kinder in seltsamen Gewändern für den Konzern Spenden zusammeln. Anfang 2017 nahmen die Sternsinger nach Angaben der Diözese Trier deutschlandweit rrund 46,8 Millionen Euro ein.

Das Leitwort 2017 lautet "Gemeinsam gegen Kinderarbeit — in Indien und weltweit!". Ein Sprecher der Firma "Die Sternsinger" wollen die Sternsinger auf körperliche und psychische Folgen von Kinderarbeit hinweisen.

Der denkende Mensch fragt sich nun, warum die Kirche unschuldige Kinder für sich arbeiten lässt? Ist es nicht die Kirche, die unschuldige Kinder gewissenlos ausnutzt, als Ministranten und Messdiener einsetzt, aber keine Bezahlung leistet.

Es ist auch die gleiche Kirche, die die psychologischen Folgen von Kinderarbeit anprangert, selbst aber Aberglaube an unsichtbare Götter in den Köpfen unschuldige Kinder verfestigt sehen will und den Verstand damit verdrängen will.

Und es ist die gleiche Kirche, die es Erwachsenen erlaubt, ihre Kinder in die Kirche aufnehmen lassen. In wohl keinem anderen Verein ist es möglich, das Eltern die Kinder berets im Kindesalter als Mitglied anmeldet und das Kind später dafür Kirchensteuer bezahlen muss.

Heiligsprechung

Die bekanntesten und weitaus teuersten Heiligsprechungen macht die katholische Kirche im Vatikan und die beginnt bei 50.000 Euro. Aber es geht auch billiger, viel billiger, kostenlos, um genau zu sein. Auch hierbei handelt es sich um eine anerkannte Kirche, die logischerweise die gleichen Rechte hat, wie die katholische Kirche und jede andere Kirche auch, denn die Kirche hat ihren Sitz in den USA, wo es noch echte Gleichberechtigung gibt. Sie erhalten auch hier auch eine Urkunde zum ausdrucken und dürfen sich künftig die Abkürzung "Hl." vor den Namen setzen:

Heiligsprechung

Online Kirchlich heiraten

Auch in Deutschland ist es seit der Änderung des Personenstandsgesetz (2009) möglich, nur kirchlich zu heiraten, also ganz ohne Standesamt. Eine Auswirkung auf ihre Daten im Staatsregister hat es keine, auch ändert sich die Steuerklasse nicht, hierfür müssen Sie staatlich heiraten, also vor dem Standesamt, doch vorsicht: Bei einer Scheidung kommen hohe Kosten auf Sie zu. Bei der kirchlichen Hochzeit fallen keinerlei Kosten an, und wenn es nicht passt, gibt es die kostenlose Scheidung auch gleich Online. Es gibt keine Diskriminierung: Sie lieben ihren Hund, dann heiraten Sie ihn.

kirchlich heiraten (Online)