Juni 19, 2016
Österreich. Man könnte meinen, man habe etwas aus der Geschichte gelernt. Die Nazis enteigneten in Deutschland damals die Juden....
Das Geburtshaus von Adolf Hitler in Braunau am Inn (Österreich) — das sogenannte Adolf-Hitler-Geburtshaus in der Salzburger Vorstadt 15 in Braunau stammt aus dem 17. Jahrhundert und steht unter Denkmalschutz.
Das historische Haus gehörte Ende des 19. Jahrhunders dem Zollbeamten Alois Hitler und dessen dritter Frau Klara (geb. Pölzl), die damals mit ihren Kindern in einer der Mietwohnungen lebte. Dort wurde am 20. April 1889 Adolf Hitler als drittes von sechs Kindern geboren.
Das Geburtshaus befindet sich im Privatbesitz und die Eigentümerin hat es 1972 für 4.700 Euro Monatsmiete an das österreichische Bundesministerium für Inneres vermietet.
Österreich enteignet Geburtshaus-Besitzerin
Im April 2016 erklärte das Innenministerium zum nunmehr bald fünf Jahre leerstehenden Haus, die Enteignung des Hauses prüfen zu lassen, eventuell dafür ein Gesetz zu schaffen, mit der Absicht dauerhaft eine Nutzung des Hauses im Sinne nationalsozialistischer Wiederbetätigung auszuschließen. Bereits 2015 hatte der Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes hingewiesen. Die Eigentümerin würde dabei eine Entschädigung erhalten
Im Juni 2016 schlug der österreichische Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) den Abriss des Hauses: "Für mich wäre Schleifen (...) die sauberste Lösung". und um zu verhindern, das es zu einer Pilgerstätte für Neonazis wird: "Um dem vorzubeugen und es endlich aus der Welt zu schaffen, ist es notwendig, dieses Haus zu enteignen." Wir erinnern uns: So machten es die Nazis auch: Sie enteigneten...
Da sich das Haus im Privatbesitz von Gerlinde Pommer befindet und noch unter Denkmalschutz steht, wäre ein Extra Gesetz dafür notwendig.
Mehrere Angebote, das Grundstück abzukaufen, wurden von ihr ausgeschlagen. Ob die Angebote zu gering waren, wurde nicht verlauten lassen.
Dieses Gesetz zur Hitler-Haus-Enteignung ist nun auf dem Weg.
Noch heute ist es in Braunau verboten, sich am 20. April — Hitlers Geburtstag — trauen zu lassen.
Gericht entscheidet: Enteignung legal
Ganz in der Tradition der Nazis, einfach zu enteignen, macht es auch Österreich. Vertreter der Bundesregierung verteidigen den Beschluss der Enteignung. Mit einer Umgestaltung sollten künftig Neonazi-Umtriebe an diesem mystifizierten Ort verhindert werden.
Die ehemalige Eigentümerin klagte vor dem österreichischen Verfassungsgericht (VfGH), doch das Verfassungsgericht entschied: Die Maßnahme sei im öffentlichen Interesse gewesen, sie sei verhältnismäßig und nicht entschädigungslos. "Sie ist daher nicht verfassungswidrig." Für das Urteil verantwortlich waren Verfassungsrichterin Ingrid-Siess-Scherz, Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter und VfGH-Präsident Gerhart Holzinger.
Österreichs Innenminister Wolfgang Sobotka: "Die Kellerplatte kann bleiben, aber es wird ein neues Gebäude errichtet."
Das denkmalgeschützte Haus soll nun abgerissen werden. Kritik kommen aus allen Ebenen wegen Denkmalschutz, Meinungsfreiheit (Nazis) und Religionsfreiheit der Pilger- und Gedenkstätte und der evtl. Heiligsprechung Hitlers (Nazis).
Österreich will nur Taschengeld für Enteignung zahlen
Update 28.12.2018
Immer noch kämpft die ehemalige Eigentümerin Gerlinde Pommer (68) von Hitlers Geburtshaus auf eine angemessene Entschädigung. Bisher bot ihr die Republik Österreich lediglich 310.000 Euro an, samt Garage und Parkplatz. Angesichts des Wertes, die Höhe der ehemaligen Mieteinnahmen oder dem historischen Charakter ein Taschengeld. Vor der Enteignung zahlte der österreichische Staat monatlich rund 4.700 Euro — 56.400 Euro pro Jahr. Pommers Anwalt fordert eine millionenschwere Entschädigung: "Ziel sind ganz klar 1,5 Millinen Euro".
Österreich hatte Pommer das Haus per Gesetz enteignet. Methoden wie zu Hitlers Zeiten...
Urteil: Österreich muss 1,5 Millionen für Enteignung zahlen
Update 06.02.2019
Bisher hatte Österreich der enteigneten Besitzerin nur 310.000 Euro für das tradionsreiche Geburtshaus Hitlers bezahlt. Nun hat das Landgericht Ried im Innkreis entschieden: Österreich muss rund 1,5 Millionen Euro an die ehemalige Besitzerin zahlen. Der Anwalt der 68-jährigen Mandanin geht allerdings davon aus, dass Österreich in die nächste Instanz gehen wird. Die österreichische Finanzprokuratur will das Urteil nach Angaben des Präsidenten Wolfgang Peschorn prüfen, ob die Entschädigung angemessen sei. Danach werde man entscheiden, ob das Urteil angefochten wird.
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