Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoß gegen das Folterverbot verurteilt

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Juni 1, 2010

Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoß gegen das Folterverbot verurteilt.

Der Gerichtshof in Straßburg kritisierte polizeiliche Gewaltandrohung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Deutschland wegen polizeilicher Gewaltandrohung gegen Magnus Gäfgen wegen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt und bezeichnete sie als „unmenschliche Behandlung“.

Sehr interessant an dem Urteil ist, das es mit elf zu sechs Stimmen ausfiel, das heißt, das sechs Richter eine Gewaltanwendung befürwortet... und das bei einem Gericht, das sich für Meschenrechte einsetzen will.

Das Gericht korrigiert die Entscheidung einer Kammer des EGMR vom 30. Juni 2008, die zwar ebenfalls einen Verstoß gegen Artikel 3 anerkannte, aber argumentiert hatte, die deutschen Gerichte hätten die Nachteile Gäfgens ausgeglichen.

Gäfgen hatte 27. September 2002 in Frankfurt den 11 Jahre alten Bankierssohn Jakob von Metzler getötet und von der Familie eine Million Euro erpresst. Bei der Abholung des Lösegelds wurde er observiert und späper verhaftet. Weil er über den Verbleib des Jungen falsche Angaben machte und die Polizei Resultate erzielen wollte, drohte ein Hauptkommissar auf Anweisung des Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner ihn an, ein Kampfsportler würde im starke Schmerzen zufügen, wenn er den Aufenthaltsort des Jungen nicht nennen würde.

Der Hauptkommissar wurde vom Frankfurter Landgericht zu einer Geldstrafe auf Bewährung wegen schwerer Nötigung verurteilt. Gegen Daschner erging wegen Anstiftung zur Nötigung nur eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“. Der hessische Innenminister Volker Bouffier beförderte ihn 2005 noch zum Leiter einer Dienststelle.

Der Europäische Gerichtshof rügte, die Beförderung gebe „Anlass zu grundlegenden Zweifeln, ob die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage angesichts einer Verletzung von Artikel 3 reagiert“ hätten. Die Bestrafung der Polizeibeamten zu nur sehr geringen Geldstrafen auf Bewährung habe nicht den notwendigen Abschreckungseffekt, um vergleichbaren Konventionsverletzungen vorzubeugen.

Die Straßburger Richter beanstandeten weiter, dass die deutschen Behörden Gäfgen keine ausreichende Schmerzensgeld für die unzulässige Behandlung gewährten. In einer Zivilklage gegen das Land Hessen fordert er rund 10.000 Euro Schmerzensgeld. Dazu beantragte er Prozesskostenhilfe, über die nach mehr als drei Jahren noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer sagte, die klare Verurteilung Deutschlands sei "ein ganz wesentliches Signal, das wir erreichen wollten".

Der ehemalige Polizist Wolfgang Daschner lebt heute als Pensionär in Taunusstein (Hessen) weiterhin auf Staatskosten.