Jedes Jahr an Silvester das gleiche: Tausende Verletzte durch Feuerwerk, Feuerwehren löschen sinnlose Brände — verursacht durch Feuerwerk und Raketen. Plötzlich ist Klimaschutz, Umweltschutz und Tierschutz keinen Pfifferling mehr wert. In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, warum Deutschland solchen Unsinn gesetzlich zulässt.
Weder FDP, noch CDU oder SPD wollen den Verkauf von Silvester Feuerwerk einschränken oder das Böllern gar verbieten. Nur die Grünen fordern in ihrem Wahlprogramm (S.47) "die Entscheidung darüber, ob und wie Feuerwerk im Einzelnen zu regeln ist, dahin geben, wo sie hingehört — vor Ort."
Es finden sich keine vernünftigen Gründe für dieses sinnlose Böllern. Die tausenden Verletzte jedes Jahr, die Panik der Tiere und die Umweltschäden ganz zu schweigen oder die Arroganz der Umweltverschmutzer und Feuerwerksindustrie.
Jedes Jahr kann man an durch das Feuerwerk an Silvester die Luft "schneiden". Die ganze Luft ist verpestet.
Laut früherer Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes in der Version von 2018 werden in Deutschland durch Feuerwerkskörper jährlich ca. 4500 Tonnen Feinstaub freigesetzt, ein Großteil davon in der Silvesternacht. Dies entsprach laut Schätzungen für 2016 ca. 15,5% der Menge, die durch den Auto- und LKW-Verkehr während des gesamten Jahres verursacht wurde. Die Schätzungen der durch pyrotechnische Artikel freigesetzten Feinstaubmengen des Umweltbundesamtes variieren allerdings zwischen 4.000 und 5.000 Tonnen Feinstaub, ohne dass, nach Angaben des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI), in diesem Zeitraum signifikante Änderungen beim Umsatz von pyrotechnischen Artikeln zu verzeichnen waren.
In München registrierte die Überwachungsstation in der Prinzregentenstraße zum Jahreswechsel 2009/2010 eine Stunde nach Mitternacht eine Feinstaubbelastung von 1.138 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Tagsüber lag der Wert bei 17 Mikrogramm. Das Umweltbundesamt aus Dessau berichtet 2007 von Feinstaubkonzentrationen, die bis zu 4000 Mikrogramm Feinstaub in einem Kubikmeter Luft enthalten können. In einem Bonner Wohngebiet wurden Silvester 2007/2008 kurz vor Mitternacht Werte von über 140.000 Mikrogramm gemessen. Verglichen mit der ansonsten ortstypischen Feinstaubkonzentration von ca. 22 Mikrogramm entsprach dieses Messergebnis dem 6300-fachen Wert. Zum Jahreswechsel 2017/2018 wurde der gemessene Höchstwert in Fürth mit 1330 µg/m3 erreicht. Damit wurden bereits im ersten Tag des Jahres einer von insgesamt 35 zulässigen Überschreitungstagen erreicht. Der Grenzwert für Feinstaub wurde EU-weit auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als Tagesmittelwert festgelegt.
In einer Gesamtbetrachtung über die Staubbelastung durch Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und weitere Sektoren werden pro Jahr in Deutschland rund 220.000 Tonnen PM10-Feinstaub emittiert. Der Anteil des durch Feuerwerk freigesetzten Feinstaubs beträgt also auf der Basis der aktuellen Schätzungen des Bundesumweltamtes rund zwei Prozent. Auch in der Schweiz liegt der Anteil an der jährlichen Gesamtbelastung bei rund zwei Prozent.
Auf Grund der Verbreitung von Feinstaub durch Feuerwerke wird teilweise ein generelles, auch Silvester einschließendes Verbot privater Feuerwerke und des Verkaufs von Feuerwerkskörpern gefordert; so hat die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin eine entsprechende Forderung für Berlin am 6. April 2019 beschlossen.
An Neujahr 2019 wurde in einer umstrittenen Studie "lediglich an 18 der bundesweit mehr als 300 Messstationen" der zulässige Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (für Feinstaub) überschritten, was fünf Messstationen mehr als 2018 bedeutet. In der Stunde nach Mitternacht wurde der höchste Feinstaub-Wert in Berlin-Friedrichshain mit 853 Mikrogramm gemessen. Die Gesamtmenge an Feinstaub, die durch Feuerwerk an Silvester freigesetzt wird, beträgt etwa ein Siebtel der Menge, die der gesamte Autoverkehr pro Jahr verursacht. Die Standorte der Messstellen wurde dabei nicht berücksichtigt. Dort, wo geböllert wurde, etwa vor Mehrfamilienhäusern finden sich nur selten Messstationen...
Laut einer neuen Studie im Auftrag des Verbandes der pyrotechnischen Industrie, in die auch das Umweltbundesamt involviert war, und die sich auf konkrete Messergebnisse im Labor stützt, setzt Feuerwerk wesentlich weniger Feinstaub frei, als bisher u. a. vom Bundesumweltamt geschätzt wurde. Demnach verursachte Feuerwerk Silvester 2019 "etwa 1477 Tonnen Feinstaub in Deutschland", statt der bisher geschätzten 4000 - 5000 Tonnen, was die Umweltverschmutzung aber auch nicht besser macht. Gemäß der aktuellen (Dezember 2020) Veröffentlichung des Bundesumweltamtes betragen die durch Feuerwerk im Laufe eines Jahres freigesetzte Feinstaubimmissionen ca. 2.050 Tonnen, von denen "rund 75 % in der Silvesternacht" entstehen.
Laut Max-Planck-Institut für Bildungsforschung wurden die Gefahren durch Feinstaubimmissionen zur Jahreswende durch Feuerwerkskörper bereits 2017 "von der Presse stark übertrieben".
Bei Feuerwerken werden zur Farbgebung der Flammen häufig verschiedene Metalle bzw. deren Verbindungen wie Barium, Kupfer, Strontium, früher sogar Blei verwendet, die anschließend in der Umwelt nachweisbar sind. In Deutschland ist die Verwendung von elementaren Metallen in Pyrotechnik verboten.
Das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) wies 2014 darauf hin, dass an Standorten, an denen es regelmäßig Feuerwerksdarbietungen gebe, erhöhte Einträge von Perchlorat in die Böden nachweisbar seien. Feuerwerksbedingte Elementeinträge in Böden bewertet das Amt zwar als vorhanden, aber "nicht als kritisch".
Die Feuerwehren und Krankenhäuser haben an Silvester immer alle Hände voll zu tun. Bezahlt vom Steuerzahler. Die Verursacher, etwa die Feuerwerksindustrie und die Personen, die böllern, beteiligen sich nicht extra an den Kosten. Dabei sind etwa 73 % der Verletzten männlich und nur rund 27 % weiblich.
Zu den häufigsten Verletzungen an Silvester gehören Verbrennungen (27 %) und Knalltraumata (28 %), der Kopf (52 %) und die Hände (35 %) sind die Körperregionen, die am häufigsten betroffen sind.
Rund 5 % der verletzten Personen an Silvester fallen unter die Kategorie "schwer verletzt", was bedeutet, das mit ernsthaften bleibenden, gesundheitlichen Schäden zu rechnen ist. Dazu gehören zum Beispiel Gehörschäden, Einschränkung der Sehfähigkeit, Einschränkung der Feinmotorik an den Händen und hässliche Narben, die ein Leben lang bleiben.
Rund die Hälfte (51 %) aller Verletzungen an Silvester sind fremdverschuldet. Bei weiblichen Verletzten sind sogar 8 von 10 Unfällen mit Feuerwerkskörpern fremdverschuldet. Das heißt, die Verletzten selbst wurden z.B. mit Böllern beworfen.
Die meisten Verletzungen (55 %) entstehen durch Knallkörper, z.B. Böller oder Kanonenschläge.
Zusätzlich zu Verletzungen durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern kommen noch unzählige Brände und erhebliche Sachschäden hinzu.
Hörschäden
Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts erleiden jährlich 8.000 Menschen zu Silvester Verletzungen des Innenohrs durch Feuerwerkskörper; rund ein Drittel behält bleibende Schäden.
Durch laute Explosionen von Feuerwerkskörpern können, bei Verwendung illegaler Feuerwerkskörper und/oder Nichteinhalten der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände (bei Kategorie F2-Artikeln 8 m) Hörschäden entstehen.
Nach einer Auswertung der Barmer Ersatzkasse sank die Zahl der Krankenhausaufnahmen "durch zu viel Alkohol oder mutmaßlich durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern", wie "Alkoholvergiftungen, Gehirnerschütterungen, Knalltraumata, Augen- und Handverletzungen sowie Verbrennungen", von 6200 im Jahreswechsel 2019 auf 3800 zum Jahreswechsel 2020, und die Zahl der stationären Behandlungen aufgrund von Verletzungen von ca. 4000 auf ca. 2500 Fälle, wobei alkoholbedingte Behandlungsfälle am häufigsten waren. "Die Zahl alkoholbedingter Krankenhausaufnahmen halbierte sich ungefähr und sank von knapp 2.000 auf rund 1.000 Fälle".
Im Dezember 2022 forderte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, ein dauerhaftes Böllerverbot an Silvester. "Wir haben in den vergangenen zwei Jahren gute Erfahrungen mit einem Böllerverbot gemacht. Jetzt sollten Bund und Länder ein dauerhaftes und umfassendes Verbot beschließen", sagte Reinhardt der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die "ungeregelte Knallerei" passt aus Sicht des Ärztekammerchefs nicht mehr in die Zeit. "Sie ist schlecht für Umwelt und Klima und führt immer wieder zu schweren Verletzungen."
Jedes Jahr erlitten rund 8.000 Menschen in Deutschland eine Verletzung des Innenohres durch explodierende Feuerwerkskörper. Besonders oft seien Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen sechs und 25 Jahren von Knalltraumata betroffen. Hinzu kämen Verletzungen am Auge und Verbrennungen. "Das bedeutet eine starke zusätzliche Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken, die ohnehin schon seit Monaten am Limit arbeiten", sagte der Ärztechef.
Tierfreunde kennen das: An Silvester durchleben Tiere eine wahre Hölle durch Böller und Raketen. Sie kauern zitternd vor Angst in der Ecke.Stress und der Wunsch, zu fliehen oder (vermeintlich) "gefährliches" Verhalten zu vermeiden, ist generell bei Tieren zu beachten, die den akustischen und optischen Reizen eines Feuerwerks ausgesetzt sind.
Im Auftrag der Verbraucherzentrale Brandenburg stellte das Umfrageinstitut INSA-Consulere im Oktober 2022 in ganz Deutschland folgende Frage mit erklärendem Kontext: "Sind Sie für oder gegen ein Verbot von privatem Feuerwerk dieses Jahr an Silvester?" Diese Frage bejahten 53 Prozent der Befragten. Nur 39 Prozent waren gegen ein Feuerwerksverbot. Auf dieses Ergebnis berief sich der Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe in ihrem "Offenen Brief" an Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die DUH forderte die Ministerin dazu auf, "die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) zu überarbeiten und den privaten Kauf und Gebrauch von Pyrotechnik zu Silvester dauerhaft zu beenden".
Noch deutlicher zeigt eine Umfrage unter Großstädter, die sich zu 71 Prozent für Verbotszonen für Feuerwerk und Böller aussprachen. Das ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag von t-online. Nur 24 Prozent der Befragten waren dagegen und nur fünf Prozent unentschlossen.
Die Feuerwerksindustrie in Deutschland machte 2019/20 einen Umsatz von rund 122 Millionen Euro mit Böller, Raketen, Batterien etc.. Durch Corona waren es 2020/21 nur noch 20 Millionen Euro.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, ist gegen ein Böllerverbot. Ausrede: Es hätte eine lange Tradition und man setze auf "Vernunft". Vernunft bei arroganten Umweltverschmutzern, die nichts vom Umweltschutz, Tierschutz, Schutz der Menschen halten???
An den Tagen vor Silvester 2022/23 haben viele Baumarkt wie etwa Hornbach, Bauhaus und Obi kein Feuerwerk mehr verkauft. Ganz bewusst: Die Baumarktkette Hornbach hat bereits keine Böller und Raketen mehr im Sortiment. Auf der Homepage des Baumarks heißt es: "Wir haben uns schon 2019, insbesondere aus Gründen des Tier- und Umweltschutzes, dafür entschieden ab 2020 kein Feuerwerk mehr anzubieten."
Ganz anders sahen es Konzerne wie Aldi, Lidl, Netto oder Rewe. Sie pfeifen auf Klimaschutz und Tierschutz.
Ende 2021 bereitete der Branchenverband (Pyrotechnik) der Feuerweksindustrie eine Klage gegen das Verbot von Silvesterböllern vor. Das Verbot sei "symbolpolitisch" Von Umweltschutz, Tierschutz usw halten die Konzerne offenbar nichts. Der Verband unterstütze weitere Klagen gegen Abbrennverbote von Feuerwerk in Bremen, Hamburg und Sachsen. Die Umweltverschmutzer wiesen darauf hin, das das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im vergangenen Jahr ein Abbrennverbot für das Land Niedersachsen gekippt hatte.
In Deutschland versuchen unterdessen Lobbyvereine den Status von Feuerwerken und Pyrotechnikern zu verbessern, indem Feuerwerke als Kunst und Pyrotechniker als "Künstler" eingeordnet werden sollen. Damit müssten Steuerzahler die Umweltverpester mit ihren Steuergelder zum Teil mitfinanzieren.
In einer am 27. Januar 2022 beim Deutschen Bundestag eingereichten Petition wurde gefordert, dass eine "weitere Einschränkung oder ein Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk" von deutschen Politikern nicht vorgenommen werden sollen. Denn: "Farbenprächtiges Feuerwerk ist Tradition und eine Kunstform — auch privates Feuerwerk ist ein Ausdrucksmittel von Emotion und Freude". Bis zum Ablauf der Mitzeichnungsfrist am 12. April 2022 gab es 5611 Online-Unterzeichnungen.
Die deutsche Abteilung der Tierschutzorganisation PETA hingegen forderte 2021 in Deutschland Lebende auf, eine Petition mit dem Ziel zu unterstützen, dass alle Feuerwerke in Deutschland verboten werden sollen.
In der Bund-Länder-Konferenz vom 2. Dezember 2021 wurde ein Überlassungsverbot von Kategorie-F2-Feuerwerksartikeln auch für den Jahreswechsel 2021/22 beschlossen. Am 20. Dezember 2021 wurde die entsprechende Änderung des Sprengstoffgesetzes durch den Bundesrat beschlossen, am 23. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am folgenden Tag trat sie in Kraft. Gegen dieses Verkaufsverbot richteten der Lobbyverein Bundesverband Pyrotechnik (BVPK), einige Händler sowie ein Käufer Eilanträge. Sie argumentierten, dass valide Daten fehlten, dass ein signifikanter Teil der Verletzungen in der Silvesternacht durch zugelassenes Feuerwerk entsteht. Das Verkaufsverbot wurde jedoch sowohl vom Verwaltungsgericht Berlin (28. Dezember 2021) als auch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (ebenfalls 28. Dezember 2021) bestätigt. Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts räumte ein, dass das Verkaufsverbot die Grundrechte der Antragsteller einschränke, betonte jedoch, dass der mit der Regelung verfolgte Zweck überwiege, nämlich eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser während der Pandemie zu verhindern.
Ein Unternehmen hatte gegen das vom Bundesland Niedersachsen in der Corona-Pandemie erlassene Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel 2020/21 geklagt. Es ist vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nachträglich als rechtswidrig eingestuft worden. Es habe sich nicht um eine objektiv notwendige Infektionsschutzmaßnahme gehandelt, teilte das Gericht in Lüneburg mit. Stand 17. Februar 2023).
Andere Verwaltungsgerichte bestätigten die Verbote, etwa das OVG Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 28.12.2021, Az. OVG 6 S 59/21, 60/21 u. 61/21) oder OVG Bremen (Beschl. v. 21.12.2021, Az. 1 B 475/21). Offenbar spielte Tierschutz oder Klimaschutz damals keine Rolle beim Verbot.
Ein "Initiativkomitee 'Feuerwerksinitiative'" brachte im April 2022 in der Schweiz eine Volksinitiative mit dem Titel "Für eine Einschränkung von Feuerwerk" in den Gang der Gesetzgebung im Rahmen der direkten Demokratie der Schweiz ein. Die Initianten begehren die Einfügung eines neuen Art. 74a in die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Diesem zufolge sollen "der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen", verboten sein. Nur "für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen" und damit Umweltverschmutzungen erlauben. Damit der Gang der Gesetzgebung fortgesetzt werden kann, müssen die Initianten bis zum 3. November 2023 von Befürwortern der Initiative mindestens 100.000 Unterschriften sammeln (bei nur rund 8,7 Millionen Einwohner). Nach Angaben der Initianten wird ihre Initiative von der Organisation "Schweizer Tierschutz (STS)", dem "Wildtierschutz Schweiz", der Stiftung "Tier im Recht", der "Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft", von "Pro Natura", "Greenpeace Schweiz" und der "Lärmliga Schweiz" unterstützt. Die Initiative werde auch von Politikern "aus dem bürgerlichen und dem links-grünen Lager" begrüßt.
Die Tierrechtsorganisation PETA Schweiz fordert Bürger auf, "den politischen Vertreter Ihrer Stadt" zu "bitten, das Abbrennen jeglicher Feuerwerke zu verbieten".
Deutschland
Die Einfuhr von zugelassenen Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2 ist ganzjährig zulässig. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen jedoch nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Bei der Einfuhr aus einem anderen Mitgliedsland der EU ist keine zollrechtliche Anmeldung erforderlich. Das Verbringen von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland durch Privatpersonen ist, mit Ausnahme von Kategorie F1- und F2-Artikeln mit gültiger CE-Nummer, in Deutschland seit 2005 eine Straftat.
EuGH Urteil zu Böller aus dem Ausland
Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat mit Urteil vom 27.10.2016 (Rechtssache C-220/15) festgestellt, dass Deutschland das europäische Recht des freien Warenverkehrs verletzt hat, indem es bei Feuerwerkskörpern eine zusätzliche Prüfung durch die Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) fordert:
❝Diese der BAM übertragene Befugnis stellt daher eine Behinderung des durch Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2007/23 garantierten freien Verkehrs pyrotechnischer Gegenstände dar. Aus der vorstehenden Würdigung ergibt sich, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2007/23 verletzt hat, indem sie über die Anforderungen dieser Richtlinie hinaus und ungeachtet der zuvor erfolgten Konformitätsbewertung der pyrotechnischen Gegenstände vorschreibt, dass die BAM die streitige Befugnis zur Änderung der Gebrauchsanleitungen besitzt.❞ - EuGH Urteil vom 27.10.2016 (Rechtssache C-220/15)
Der Europäische Gerichtshof entschied damit, das Feuerwerkskörper aus anderen EU-Staaten in Deutschland nicht zusätzlich geprüft werden müssen. Auch Deutschland muss die Prüfung der Böller durch autorisierte Prüfstellen in anderen EU-Staaten anerkennen.
Doch ob die beliebten Polenböller auch in Deutschland legal werden ist fraglich, denn das Urteil bezog sich auf eine mittlerweile überholte Richtlinie (2007/23).
2016 beschlagnahmte der Zoll rund 9,5 Tonnen "illegale" Polen-Böller. 2017 hat sich die Zahl fast nahezu verdoppelt.
Österreich
Laut §38 PyroTG ist auch die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze "innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten" verboten. Ebenfalls muss gewährleistet sein, "dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit nicht entstehen". Auch darf in der Nähe von Tankstellen bzw. "in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten" kein Feuerwerk abgebrannt werden.
An Silvester 2022/23 griffen in mehreren deutschen Großstädten (Berlin, Hagen, Düsseldorf, Frankfurt) hunderte Migranten (Flüchtlinge, teilweise auch Afroarabische Migranten) Rettungskräfte, Feuerwehr und Polizei mit Böllern und illegalen Kugelbomben an. Politiker fordern ein Böllerverbot für alle legalen Böller. Aber was ist mit den gewaltbereiten Flüchtlingen??? In Berlin Kreuzberg attackierten 200 Vermummte Feuerwehrleute, Mehr als 100 mehrheitliche Migranten wurden festgenommen und mittlerweile wieder freigelassen, die nun vermutlich untertauchen...
Gewerkschaft der Polizei plappert von Böllerverbot von legalen Böllern: "Wir haben deutschlandweit gesehen, dass Pyrotechnik gezielt als Waffe gegen Menschen eingesetzt wird", sagte der Berliner Chef Stehpan Weh. Das es sich dabei um illegale Kugelbomben von Migranten etc. wird schlicht ignoriert. Es bringt nichts, legale Böller zu verbieten, wenn es sich um illegale Böller handelt... Genau wie die Einschränkung von legalen Waffen, denn dann gibt es mehr illegale Waffen...
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