August 15, 2005
Wie in Schwerin das Grundrecht auf Künstlerische Freiheit unterbunden wird: Schweriner Behörden versuchen Künstler Günter Schumann mundtot zu machen.
Der Künstler und Bildhauer Günter Schumann gehört für das Kunstmagazin „Art“ zu den Großen seines Fachs. Neun Seiten und ein Editorial widmete die Redaktion im Oktober vergangenen Jahres den Arbeiten des mecklenburgischen Holzbildhauers: Die Plastik eines Kapuzenmanns etwa, einem Folterfoto aus dem US-Gefängnis Abu Ghureib in Bagdad nachempfunden, war für den damaligen Chefredakteur Axel Hecht „die wohl anrührendste Darstellung der geschundenen Kreatur“.
Doch den Behörden in Schwerin ist Bildhauer Schuhmann ein Dorn im Auge: Von „unzähligen Einsätzen“ der Polizei auf dem Anwesen des Künstlers in Woserin berichtet ein Sprecher der Polizeidirektion Schwerin.
Grund ist ein Streit mit einem Nachbarn. Laut Schumann nahmen die Beamten anlässlich eines Besuchs an einer Skulptur Anstoß, die den Tod des RAF-Mitglieds Wolfgang Grams auf dem nahe gelegenen Bahnhof von Bad Kleinen als Hinrichtung durch einen Beamten der GSG 9 zeigt. Selbstmord lautet die amtliche Version. „Seitdem“, so der Holzschnitzer, „haben die mich auf der Liste.“
Auch die Figurengruppe „Stralsund - Eine Verbringung“ zeigt Polizisten nicht als Freunde und Helfer, sondern bezieht sich auf einen Fall, bei dem Polizeibeamte im Winter 2003 einen betrunkenen Obdachlosen aus der Stadt schafften und im Freien aussetzten. Der Mann erfror.
Die Beamten waren eingeschnappt, konnten aber nichts machen, denn nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes ist die Kunst frei. Erst als im Rahmen des Streits mit dem Nachbarn Ende April eine Gerichtsverhandlung anstand, in der Schumann sich wegen Nötigung verantworten sollte, weil er mit seinem Wagen die Einfahrt zu dessen Grundstück versperrt hatte, schlug die Stunde der Staatsmacht.
Denn der Bildhauer kam per Auto mit Anhänger, darauf festgezurrt die umstrittene „Arschficker“-Skulptur und parkte vor dem Haupteingang des Schweriner Amtsgerichts. „Arschficker“ zeigt „nach dem äußeren Erscheinungsbild 2 Polizisten beim Analverkehr“, wie es später in den Akten heißt. „Das passte gerade gut, weil ich noch einen weiteren Termin in der Stadt hatte und die Wirkung der Figur in der Öffentlichkeit testen wollte. Mit der Verhandlung hatte das eigentlich nichts zu tun.“
Eine Polizeistreife sah dies anders. Weil im Wagen, deutlich sichtbar, auch noch die Terminrolle für den Prozess lag, auf der vier Polizisten als Zeugen namentlich aufgeführt waren, wurde die Skulptur beschlagnahmt — wegen des Verdachts der Beleidigung der Kollegen.
Dazu Heinz Woisin von der Polizei Schwerin: „Die Skulptur (Arschficker) wurde durch meine Kollegen beschlagnahmt, weil sie öffentlich vor dem Amtsgericht ausgestellt war und hier der der Verdacht der pornographischen Darstellung bestand.“. Wohlgemerkt: Die Skulptur war nicht ausgestellt, sondern auf einem Anhänger verzurrt! Weiter: „Das hat mit Kunst einfach schlechthin nichts zu tun. Das ist eine Beleidigung, Provokation.“. so Nicht-Künstler Woisin.
Doch die Skulptur ist keine reine Erfindung. Sie basiert auf einer wahren Begebenheit, wie alle Skulpturen: „Unsinn“, so Schumann, „die Inspiration zu dieser Szene waren Berichte über einen Vorfall an einer Polizeischule in Sachsen, wo ein Vorgesetzter mit einem Schüler in flagranti erwischt worden war.“ Er legte Widerspruch gegen die Beschlagnahmung ein — und bekam vom Schweriner Amtsgericht recht.
Oberstaatsanwalt Ralph Ketelboeter: „Der Stand der Dinge ist der, das wir haben das Verfahren abgeschlossen haben und gegen Herr Schumann beim Amtsgericht Schwerin Anklage wegen Beleidigung erhoben haben.“
Die Staatsanwaltschaft wollte das nicht hinnehmen — immerhin gehe es auch um den Verdacht der Verbreitung von Pornographie — und strengte eine Beschwerde beim Landgericht an. Dessen Richter mochten die „sichergestellten Figuren“ aber nicht als Pornographie einstufen, „da es sich nicht allein um die Darstellung sexuellen Verhaltens handelt, der jeder personale und soziale Bezug fehlt und damit den Menschen zum bloßen Objekt macht“.
Dass der personale Bezug genau auf jene vier Polizisten zielt, die als Zeugen gegen Schumann auftreten sollen, muss die Staatsanwaltschaft im Herbst vor Gericht beweisen. Ein schwieriges Unterfangen, das - selbst wenn es gelingen sollte — nicht automatisch zu einer Verurteilung Schumanns führen muss. „Es ist vorstellbar“, wie es im Beschluss des Landgerichts heißt, „dass die Kunstfreiheit des Beschuldigten die Beleidigungshandlungen rechtfertigt.“
Doch auch für den Fall, das der Bildhauer vor Gericht gewinnt, hat Schwerin vorgesorgt, denn im Juni erhielt der Bildhauer eine Ladung zu einem Termin im Gesundheitsamt. Der Sozialpsychiatrische Dienst sei „von Beamten des Polizeireviers Sternberg“ informiert worden, „dass bei Ihnen gesundheitliche und/oder soziale Probleme bestehen könnten“. Unfassbar! Üble Nachrede von Polizisten gegen Bürger...
Günter Schumann fühlt sich geehrt: „Seit ungefähr zwei Jahren versucht man mich in die Klapsmühle zu stecken, um nicht zu sagen, Psychiatrie. Ich finde, das ist die höchste Auszeichnung, die ein Künstler in Mecklenburg-Vorpommern erhalten kann“.
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