Juni 12, 2012
Deutschland +++ Wenn es nach dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) — der Interessenvertretung der Werkstätten — geht, sollen auch sie TÜV Plaketten vergeben dürfen — gemeint sind die Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU). Stichwort: Meister HU, wie sie bereits in einigen anderen EU-Ländern üblich.
Der TÜV ist davon wenig erfreut, weitere Lizenz zum Abzocken zu vergeben: "Der Vorstoß des ZDK hat uns überrascht", so Johannes Näumann vom Verband der TÜV e.V. (VdTüV). Die Arbeitsteilung habe sich bewährt, sie stehe für eine sehr gute Verkehrssicherheit und schütze die Verbraucher, so Näumann.
2015 wollte die EU die Prüfmethoden der Mitgliedsländer angleichen — Vielleicht kommt damit auch die Meister-HU. — oder eine Obergrenze fürs Abkassieren bei der HU — Nicht selten dauert eine Hauptuntersuchung (HU) nur 5 bis 10 Minuten und kostet aber 50 bis 100 Euro, was einem Stundenlohn von bis 600 Euro entspricht.
Kritiker halten dagegen, weil dann auch Werkstattketten — ohne hier Namen zu nennen — diese HU Plaketten vergeben dürfen und damit ein Freifahrtschein für Betrug und unsinnige Reparaturen bekommen würden.
TÜV: Hauptuntersuchung (HU) ohne Mängel bedeutet nicht Mängelfrei
Ein Autofahrer erwarb ein Gebrauchtwagen. Da das Fahrzeug gerade einen neuen HU-Bericht erhalten habe, erwartete er so schnell keine größeren Reparaturen. Als entgegen dieser Annahme doch nach kürzester Zeit erhebliche Mängel auftraten, klagte der Käufer gegen den Verkäufer. Er war der Meinung, mit der TÜV-Plakette habe ihm der Käufer zugesichert, daß das Fahrzeug mängelfrei sei.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf folgte dieser Einschätzung nicht. Vielmehr diene die Hauptuntersuchung alleine dem Interesse der Allgemeinheit am sicheren Straßenverkehr. Die TÜV-Abnahme bestätige einem Käufer keinesfalls die Mängelfreiheit des erworbenen Gebrauchtwagens. [Quelle: Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.10.1995 (18 U 67/95)].
Das Milliardengeschäft mit der HU Trotzdem haften für die Prüforganisationen nur die Bundesländer also der Steuerzahler!
Das Geschäft mit der Hauptuntersuchung (HU) ist für die Prüforganisationen TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ ein Milliardengeschäft ohne Risiken, denn bei einem Haftungsfall springt das Bundesland ein und die Prüforganisation ist fein raus.
Genau deshalb ist es für den Bundesbürger nicht logisch, warum die Prüforganisationen nicht haftbar sind und im Haftungsfall das Bundesland einspringt.
Bundesland haftet für Schaden. Nach einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgericht geht dies hervor. Nicht nur der Fahrzeughalter, sondern auch andere Opfer haben danach Anspruch auf Schadensersatz. Der Gericht entschied den Fall einer Autofahrerin, die mit ihrem Wagen ins Schleudern geraten war, nachdem ein Wagen sie gestreift hatte. Ihr Auto war daraufhin mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Untersuchungen an dem Wagen des Unfallverursachers ergaben gravierende Mängel an der Hinterachse. Dies hätte bei einer Hauptuntersuchung auffallen müssen, so ein Gutachter.
Die Klägerin verlangte daher vom Land Rheinland-Pfalz Schadensersatz wegen schlampiger Arbeit der Prüfer. Das Gericht gab ihr Recht. Die Mitarbeiter hätten ihre "Amtspflicht" verletzt, an Stelle dafür müsse das Bundesland haften. Das Argument der Technischen Prüfstellen,. dass bei der "Riesenzahl von Kraftfahrzeugen und Untersuchungsfällen" vereinzelt Fehler passieren könnten, ließ das Gericht nicht gelten. Damit könne nachlässiges Arbeiten nicht entschuldigt werden. Außerdem wäre es mit dem Schutz der Bevölkerung nicht vereinbar, so die Richter.
Statt Prüforganisationen zur Prüfung der Prüforganisationen einzuführen oder in Deutschland die Meister-HU zu erlauben und damit Werkstatt-Ketten Tor und Tür für Betrug und unsinnige Reparaturen zu öffnen, ist es an der Zeit die Pflicht zur Hauptuntersuchung (HU) wegfallen zu lassen und statt dessen auf Selbstverantwortung des Bürgers zu setzen.
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