Oktober 10, 2006
Behördenwillkür beim Amtsgericht Aachen: Hausdurchsuchung bei Falschparker
Weil ein Rechtsanwalt zwei Parkköllchen zu 15 Euro ablehnte, ordnete das Amtsgericht Aachen eine Hausdurchsuchung der Kanzlei an. Pure Willkür meint jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Die Parkmöglichkeiten am Aachener Amts- und Landgericht sind so schlecht, das Besucher schon im Vorfeld geraten wird, das füf Minuten entfernte Parkhaus zu verwenden.
Ein Anwalt hatte 2004 und 2005 mit seinem PKW einige Male auf dem Sonderfahrtstreifen vor dem Aachener Amts- und Landgericht kurz geparkt, um Akten ein- oder auszuladen. 13-mal wollte die Stadt den Anwalt dafür bestrafen. In neun Fällen wurde das Verfahren eingestellt.
Dann war es soweit: Das Amtsgericht Aachen ordnete wegen zwei Knöllchen zu je 15 Euro (plus 20 Euro Verwaltungsgebühr) eine Hausdurchsuchung seiner Kanzlei an. Grund: Die Durchsuchung erspare ene umfangreiche Befragung sämtlicher Geschäftsstellenleiter im Gericht.
Bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten die Polizeibeamten in der Kanzlei des Strafverteidigers die Blätter aus dem Terminkalender für die beiden Tage, an denen er falsch geparkt haben soll.
So geht es nicht, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvR 1141/05). Das Aachener Vorgehen sei "grob unverhältnismäßig und willkürlich", meinen die Richter Rudolf Mellinghoff, Siegfried Broß und Lerke Osterloh. Das ist das schärfste Kaliber juristischer Kritik.
Die Aachener Richter sehen sich zu unrecht verurteilt, denn an einem der beiden Falschparker-Tage hatte der Anwalt einen Verhandlungstermin im Gericht, so der Sprecher des Amts- und Landgerichts.
Doch das ist kein Einzelfall in Deutschland: Immer wieder lassen Richter in Deutschland viel zu schnell Wohnungen und Büros von Verdächtigen durchsuchen, immer wieder fehlt es an genauer Kontrolle der Durchsuchungsanträge des Staatsanwalts. 18 Durchsuchungsbefehle wurden in letzter Zeit durch Karlsruhe aufgehoben.
Schlimmer noch: So bekam am Dienstag auch ein Münchner Messerstecher Beistand aus Karlsruhe. Die Durchsuchung seiner Wohnung hatte ohne richterlichen Beschluss stattgefunden, weil sich an einem Werktag um 18 Uhr in der Millionenstadt kein Richter mehr im Dienst befunden habe. Die höchsten Richter kritisierten an diesem Beispiel den laxen Umgang der Justiz mit den Bereitschaftsdiensten...
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