Das die Stadt Konstanz eine seltsame Einstellung zur Ordnung und Knöllchen hat, ist allgemein bekannt. Schlagzeilen über die Knöllchen in Konstanz finden sich regelmäßig in den Medien. Manche Bürger vermuteten, das die Mitarbeiter der Ortspolizei Provisionen (Fallzahlprovision) erhalten, doch das ist nicht der Fall, denn die Mitarbeiter erhalten ein festes Gehalt auf Staatskosten. Hier haben die skurillsten Beispiele herausgegriffen.
Konstanz, die Stadt am Bodensee, verteilt seit neuestem auch Knöllchen für "Funboards" (auch Skateboards, Hoverboards, Solowheels, Mini-Segways), die beliebten Trittbretter mit akkubetriebenen Rändern. die Polizei Konstanz gab in einer Polizeimeldung bekannt, das die Funboards auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder in Fußgängerzonen verboten seien: Erste Verstöße im Zusammenhang mit Funboards werden bereits strafrechtlich verfolgt. April 2016.
In den Schlagzeilen fand sich Konstanz auch wegen Ordnungspolizisten, die verkehrswidrig parken und gleichzeitig Knöllchen verteilen. Ein Foto zeigte ein Fahrzeug der Konstanzer Behörde, das an einer Straßeneinmündung steht. Die Stadt Konstanz sieht auf Nachfrage keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Den Paragraph § 12 (3) der StVO gibt vor: "Das Parken ist unzulässig, 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten...". Walter Rügert, Pressesprecher der Stadt Konstanz: "Entgegen der Annahmen stand das Fahrzeug nicht verkehrswidtig. Nach der Überprüfung des Fotos steht fest, das der Eckabstand von 5 Metern eingehalten wurde.". Dezember 2014.
Ein Bürger postete, das er ja wisse, das die Welt ungerecht sei, aber das ein falsches Nummernschild ausschlaggebend für ein Knöllchen sei, ist ihm neu. Das Foto zeigt, das der Bürger en Strafzettel erhält, aber das Auto vom Bürgermeister nicht... Auf Nachfrage wollte die Stadt Konstanz keine Angaben machen.
Wieder Konstanz, wieder Knöllchen: Eine Bürgerin hatte ihren Motorroller in der Fußgängerzone in Konstanz abgestellt und dafür einen Strafzettel über 30€ erhalten. die Fläche sei zwar in privater Hand, aber "der Verkehr dort wird in Abstimmung mit dem Bürgeramt der Stadt Konstanz wie auf einer öffentlichen Fläche geregelt". Seit kurzem ist der Platz als Fußgängerzone ausgewiesen. Das Amtsgericht Konstanz hob den Bußgeldbescheid der Stadt Konstanz jetzt auf: Es sei nicht grundsätzlich verboten, Fahrräder oder vergleichbare Fahrzeuge, etwa auch Leichtkrafträder, in die Fußgängerzone zu schieben und dort abzustellen". Erich Böhler vom Konstanzer Bürgeramt, zuständig für das Verkehrswesen, ist empört: "Diese Entscheidung ist sehr verwunderlich.". Nach Meinung der Stadt Konstanz seien Fußgängerzonen von Krafträdern freizuhalten, auch wenn der Fahrer absteigt, um das Fahrzeug zu schieben. Von Einsicht keine Spur. "Wir werde das weiter beanstanden, sonst macht das Schule." (01/2010)
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