April 2015. Bahnchef Rüdiger Gruber hat eine Einführung einer Maut für Fernbusse gefordert: "Wir müssen pro Person und Kilometer im Bahn-Fernverkehr mit Trassenbenutzungsgebühren von sechs Cent rechnen. Die Fernbusse zahlen für die Nutzung der Straßen keinen Cent Maut", gab Grube von sich. Das Bahnschinen nun vielleicht doch nicht ganz mit Straßen vergleichbar sind, hat sich wohl bis zur Bahn nicht herumgesprochen. Und es kommt noch besser: Die Bahn werde bei der EEG-Umlage, Stromsteuer und Klimaabgabe mit über 300 Millionen Euro jährlich zur Kasse gebeten. "Bus-Anbieter zahlen auch da keinen Cent. Hier ist der Gesetzgeber gefragt" wieder Gruber. Das auch Busse nicht mit Luft und Liebe fahren, hat sich auch hier nicht bis zur Bahn herumgesprochen. Statt des Gesetzgeber ist wohl mehr Hirn gefragt, bevor man solche Äußerungen von sich gibt.
Mai 2016: Der Beamten Wahnsinn greift auch in Berlin (Lichtenberg) um sich: In der Marie-Curie-Allee hagelt es 15€ Knöllchen für Autos, die rückwärts einparken — Die Parkschilder geben die Einparkrichtung aber gar nicht vor. Die Ausrede von Ordnungsstadtrat Andreas Prüfer (LINKE) lässt jeden Autofahrer den Kopf schütteln: "Es geht darum, das es Beschwerden von Anwohnern gab. Sie klagten, das Wohnungen im Hochpaterre durch Autoabgase der Rückwärtsparker nachhaltig belastet werden". Ein Zusatzschild "Vorwärts parken" lehnt der Stadtrat ab. Fraglich, wie lange noch die Bürger die Knöllchen bezahlen? Wenn keine Parkrichtung vorgegeben ist, haben die Knöllchen keine Rechtsgrundlage. Prüfer ist der Meinung, das die Kommentare in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausreichen: "Ist Senkrechtparken zulässig, sollte vor allem an Parkbuchten entlang der Straße wegen der vermeidbaren Abgasbelästigung nur mit der Vorderseite des Kfz zum Gehweg gepark werden" (§ 12 StVO). Prüfer weiter: Nach meiner Meinung lernt man das auch in der Fahrschule". Das dort "sollte" steht und er das auch selbst gesagt hat, ist keine Rechtsgrundlage. Sollte ist nicht muss. Berlin Lichtenberg ist wohl der einzige Bezirk in Deutschland, der für das Vorwärseinparken Knöllchen verteilt.
Eine wahre Hetzjagd auf telefonierende Autofahrer in Deutschland: Ein Autofahrer, der brav auf dem Seitenstreifen einer Kraftfahrtstraße hielt, um mit dem Handy zu telefonieren, wurde nun wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld von 50€ verurteilt. Der Seitenstreifen sei keine Parkfläche. Mehr noch: Das Gericht betonte, das der Fahrer auch auf einem ordentlichen Parkplatz nur dann ein Handy zum telefonieren in die Hand nehmen darf, wenn er den Motor ausgeschaltet hat. Hier, so die Meinung der Behoerden, habe der Fahrer nicht nur bei laufendem Motor telefoniert, sondern auch noch am laufenden Verkehr teilgenommen. Der Seitenstreifen einer Kraftfahrtstrasse könne nicht als "Parkfläche" qualifiziert werden, auf der man telefonieren dürfe. Das Urteil finden Sie unter OLG Düsseldorf, Az.: IV 2 Ss [OWi] 84/08.
November 2015: Im Auto ist auch eine App, die aktiv vor Geschwindigkeitskontrollen und Blitzern warnt, verboten. In einem Gerichtsurteil befand das Gericht, das es wie ein Navigationsgerät mit Vorwarnfunktion anzusehen sei. (Urteil des Oberlandesgericht Celle, Az.: 2 Ss (OWi) 313/15).
Februar 2016: Vor einem halben Jahr hatte ein Mann aus Bayern seinen Wagen in einem Münchner Parkhaus abgestellt — und nicht mehr wiedergefunden. Im August meldete er das Auto bei der Polizei als verloren. Jetzt meldete sich der Betreiber des Parkhauses, dem das Auto auffiel, das seit längerem nicht abgeholt wurde. Es war das verlorene Auto des 50-Jährigen. Mittlerweile sind Parkgebühren von rund 2.400 Euro angefallen.
April 2016. Ein Vermieter hat vor dem neuen Haus seines Ex-Mieters in Eßweiler (Landkreis Kusel) über 100 alte Autoreifen gestapelt, die dieser an seiner alten Anschrift zurückgelassen hatte. Kurzerhand habe er die alten Autoreifen auf einen Kleinlaster geladen und am Samstag vor dem neuen Haus des Ex-Mieters sauber aufgestapelt. Als die Polizei kam, luf er seine Ladung wieder auf. Er wolle nun die Reifen entsorgen und die Rechnung seinem Ex-Mieter schicken. Ob der Ex-Mieter die Rechnung bezahlt, ist fraglich.
Das Tuning Treffen "Hammer Season Open" auf dem Parkplatz des Freibad Süd in Hamm Berge war ein voller Erfolg: Mit 800 getunte Autos!
Nach Angaben der Stadt seien ein paar Tuning Freunde in der Nachbarschaft wegen verkehrswidrigem Parken und nächtlicher Ruhestörung negativ aufgefallen. Ulrich Kroker von den GRÜNEN beschwerte sich in der Sitzung des Bezirksvertretung Rhynern: "Und was passiert im nächsten Jahr? Sind es dann 1.000 Autos?". Bürgeramtsleister Ralf Jägermann hält dagegen: "Es muss nicht genehmigt werden". Man sei "hilflos" und könne das Treffen nicht verbieten. Alledings wußte die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Bescheid und waren vor Ort und ahndeten Vergehen direkt vor Ort. Das Treffen lief ohne große Probleme ab.
Quer schießen nun die Stadtwerke Hamm, die der Meinung sind, das es ohne ihr "Ja" kein Tuning Treffen mehr in Berge geben werde: "so können wir das nicht stehen lassen", denn ein Teil des Parkplatzes und der Zufahrten gehören zu ihrem Freibad Süd. "Die Organisatoren eines solchen Treffens müssen eigentlich eine Genehmigung bei den Stadtwerken einholen". sagte Unternehmenssprecherin Cornelia Helm. Zwar sei das Freibad während des Tuning Treffen "Hammer Season Open" nicht geöffnet gewesen, aber die Fahrzeuge hätten die Zufahrt zur Hausmeisterwohnung des Freibades versperrt. Die Bewohner seien während der Veranstaltung weder vom Grundstück herunter gekommen, noch drauf, nach Angaben der Stadtwerke Hamm.
Die Stadtwerke Hamm stellen sich stur: "Eigentlich müssten die Organisatoren schon eine Genehmigung haben, weil ja ein Teil der Flächen privat sind" so die Stadtwerke, "Dann können wir klären, welche Bereich frei bleiben mössen" — immerhin könne das Unternehmen seine Bereiche auch sperren lassen.
Die Stadtwerke Hamm machen sich jetzt ganz andere Gedanken: "Wenn sie beispielsweise ihre Motoren laufen lassen und Öl verloren wird, wird einfach der Parkplatz verlassen", so die Stadtwerke Hamm, die sich solche Gedanken bei Besuchern des Freibades seltsamerweise nicht machen: "Wir haben dann keine Handhabe und müssen selbst dafür sorgen, das ales wieder in Ordnung gebracht wird." Die Stadtwerke wollen einen Verantwortlichen haben, der seinen Kopf hinhalten soll. Stand Mai 2016.
Wer ein Chip-Tuning (ohne E-Nummer) am Auto durchführt, muss diese in Deutschland durch einen amtlich anerkannten und kostenpflichtigen Sachverständigen (z.B. TÜV) abnehm und bestätigen lassen. Sonst erlisch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, auch wenn ein Gutachten für den Tuning-Chip vorliegt. Auch wenn der Chip wieder ausgebaut wird, lebt die alte Betriebserlaubnis nicht wieder autmatisch auf. Nach dem Ausbau müssen wieder die alte Daten eingetragen werden. Das geht aus einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 24.03.2006 vervor (Az.: 1 U 181/06). Beachten Sie auch, das Sie ihrer Versicherung Bescheid geben. Stand: März 2016
Den Betrieb der bisherigen LKW-Maut fürte die Toll Collect GmbH seit Einführung der LKW Maut zum 1. Januar 2005 durch. Das Unternehmen mit rund 500 Mitarbeiter ist ein Konsortium aus der Deutschen Telekom (45%), Daimler (45%) und der französischen Vinci-Gruppe (10%). Den Zuschlag bekam das Unternehmen 2012 durch den Vertrag mit Verkehrsminister Kurt Bodewig (SPD). Toll Collect erhielt dafür zwölf Jahre lang 650 Millionen Euro jährlich aus den Mauteinnahmen. Die Deutsche Telekom gründete 2006 die Tochter Satellic, die seit 2016 die belgische LKW-Maut erhebt.
Ab 2018 sucht Deutschland einen neuen Betreiber für die LKW-Maut. Doch es gibt einen Haken: Der neue Betreiber muss den bisherigen Betreiber Toll Collect kaufen! Der laufende Vertrag mit Toll Collect endet zum 31. August 2018. Dazu soll der neue Betreiber die Toll-Collect-Anteile nicht direkt vom Eigentümer kaufen, sondern vom Bund, der sie dafür kurzfristig formal übernimmt. Der Kaufpreis, den der Bund an den bisherigen Eigentümer zahlen muss, muss noch ermittelt werden.
Die Lkw-Maut spült 4,5 Milliarden Euro in die Staatskasse. Sie betrifft alle LKW ab 7,5 Tonnen auf Autobahnen und 2.300 km Bundesstraßen. Zum 1. Juli 2018 kommt die Lkw-Maut auch für die 39.000 km der Bundesstraßen. Damit sollen weitere zwei Milliarden Euro eingenommen werden. Stand: Juli 2016
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