Führerscheine, die Deutsche im Ausland gemacht haben, werden nicht mehr anerkannt.
Tausende Verkehrssünder, denen in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, haben im Ausland einen neuen Führerschein gemacht. Das wird nun durch ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht erschwert.
Inhabern einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis, in der ein deutscher Wohnsitz vermerkt ist, dürfe die Nutzung im Bundesgebiet untersagt werden, entschieden die Richter am Donnerstag in Leipzig. Die deutschen Behörden dürften die Autofahrer nachträglich zur medizinisch-psychologischen Untersuchung bitten. Wer sich weigert, dem dürfe das Recht aberkannt werden, die Fahrerlaubnis in Deutschland zu nutzen.
Das Gericht wies damit die Klagen zweier Männer ab, die nach dem Verlust ihrer deutschen Führerscheine nach Tschechien ausgewichen waren. In den beiden Streitfällen hatten deutsche Autofahrer ihre Führerscheine verloren, weil sie unter Alkohol- beziehungsweise Drogeneinfluss gefahren waren. Später legten sie tschechische Führerscheine vor. Wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschied, muss Deutschland diese Führerscheine nicht anerkennen, weil in beiden Papieren der jeweilige deutsche Wohnsitz eingetragen war.
Das Gericht folgte damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2008, mit dem die Luxemburger Richter den so genannten Führerscheintourismus erschwert hatten (Az: 3 C 26.07 und 38/07). Nach europäischem Recht müssen die EU-Staaten Führerscheine aus anderen EU-Ländern nur dann ohne jede Formalität anerkennen, wenn der Autofahrer dort seinen Wohnsitz hat.
Verkehrssünder, denen in der Bundesrepublik die Fahrerlaubnis entzogen wurden, legen in den europäischen Nachbarländern eine Fahrprüfung ab, um anschließend in Deutschland wieder fahren zu können. Im vergangenen Jahr registrierte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) 3213 neue Fälle. Die Dunkelziffer liegt nach Angaben des KBA allerdings deutlich höher.
In den meisten Fällen erwarben die Fahrer ihren Führerschein in Tschechien, gefolgt von polnischen Fahrerlaubnissen. Dem Kraftfahrtbundesamt zufolge sind in Deutschland rund 7300 Autofahrer mit tschechischen und 2000 mit polnischen Führerscheinen unterwegs. Insgesamt haben 11.900 der deutschen Autofahrer einen Führerschein aus einem anderen EU-Staat.
Weiterhin steht noch die Frage offen, ob Fahranfänger, die aus kostengründen ihren Führerschein im Ausland gemacht habe, in Deutschland anerkannt wird?
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